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525 Ergebnisse für Suchbegriff Meinungen zu reiserechtlichen Fragen..

Paloma Finesse

Willkommen im Forum von HolidayCheck, Schobi.60.

Ich nehme an, Nippynell wurde ohne zusätzliche Kosten umgebucht, das spielt allerdings für dein Anliegen keine Rolle.

Kurz eine generelle Info:

Der Veranstalter muss in solchen Fällen ein gleichwertiges Hotel zum Buchungspreis anbieten.

Selbstverständlich wäre das auch bei T.UI so gehandhabt worden - hast du ein solches Angebot gar nicht verlangt?

Mit der Umbuchung auf das Paloma Oceana ist ein neuer Reisevertrag einvernehmlich geschlossen worden. Ich sehe daher keinerlei Grundlage für eine Schadenersatzforderung.

Im Übrigen handelt es sich zwar um das Hotel Oceana, jedoch um einen Sachverhalt zwischen dir und Veranstalter (T.UI), weshalb das Thema besser entweder im Veranstalterthread zur T.UI oder im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" unterzubringen wäre.

Schließlich hat das Hotel selbst ja mit deinem Problem gar nichts am Hut ...

Last not least muss bedacht werden, dass ihr das Finesse zu einem Sonderpreis (bei projektierten Hotels üblich) gebucht habt. Das begrenzt natürlich die Alternativen, und PO war eben nicht zum Reisepreis zu haben sondern nur mit Zuzahlung.

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1AVista Reisen

@Schnuffimiau

Für mich ist in der Gechichte der Knackpunkt, dass eben in deiner Reiseausschreibung und in deinen Reiseunterlagen keine Reiseroute, Stopps, usw. angegeben sind. Und ich bezweifle, dass du dich - im Härtefall - auf die angegebene Route, etc. auf der Internetseite berufen kannst.

Dito was die Beschreibung des Schiffe + Hinweis auf Renovierung betrifft, wenn sie aus einem Prospekt für 2013 stammen.

Aber das sind Punkte, die nicht in diesen Thread / dieses Forum passen, sondern in dem bereits von mir verlinkten Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".

Und Vorkommnisse bzw. Gemunkel " wie "Schiff wurde nicht rechtzeitig an der Schleuse angemeldet" sind eben "Gemunkel" / Hörensagen...

Ist alles gewiss sehr ärgerlich, aber hak's ab unter "unschöne Erfahrung", auf die man gern verzichtet hätte und verlass dich beim nächsten Mal nur auf das, was in deiner Reiseausschreibung steht.

Zu der Teilnahme von Royal Canin an der Hundekreuzfahrt und dem Filmteam von RTL möchte ich mich lieber nicht äußern. Da war ja wohl richtig was los...  :shock1:

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Wohin auf Rhodos?

@eva-maria

Erstmal danke, dass du es geschrieben hast. Denn das war auch mein Gedanke.

@Petros

Ist es richtig, dass ihr die Umbuchung erst vor Ort erfahren habt ?

Denn -  nein, das geht gar nicht. Was du in diesem Fall machen kannst, kannst du im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" erfahren.

Bezügl. der Umbuchung auf Rhodos wurde ich ca. 6 Wochen (? ... ungefähr) vor Reiseantritt benachrichtigt.

Für Kos kam's kurzfristiger. War aber kein Problem, da mein Gebuchtes und das Ersatzhotel ein und demselben Besitzer gehören - nur war auch hier das Ersatzhotel einen Tacken besser.

Ich hatte es übrigens nicht gebucht, da ich dort über meinen RV kein DZ zur Alleinbenutzung mit MB bekommen konnte. (MB ist mir aber sehr wichtig. ;) )

Im Hotel als Ersatzhotel habe ich dann eines mit MB bekommen. :D  Das fand ich toll.

Und demzufolge komme ich nochmals auf @eva-marias Frage zurück.

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Alternativen zum Hotel Vikingen Infinity Resort & Spa

Hallo nathalie81:

Wenn Du die Forumsbeiträge seit längerer Zeit beobachtest, dann hast Du sicher

a)

gelesen, welche Hotels als adäquate Alternativen grundsätzlich in Frage kommen. Siehe dazu z.B. den Beitrag von vonschmeling auf dieser Seite (also das "Vikingen Quality", das "Q Premium", das "Long Beach" und das "Granada Luxury" )

b)

auch meinen (wiederholten) Beitrag gelesen, daß diverse RV das Nashira" und das "Kahya Resort" als Alternative anbieten.

c)

die (mehrfach geäußerte) Empfehlung zur Kenntnis genommen, das Hotelangebot Deines RV auf Ausweichhotels auf o.g. und vergleichbarem(!!!) Level zu durchsuchen und diese Deinem RV vorzuschlagen.

2 Fragen habe ich noch:

...warum wollt ihr nicht ins "Vikingen Quality"? Die Autobahn liegt hier günstiger d.h. sie führt nicht mitten durch die Anlage, sondern liegt landseitig vor dem Hotel), der Strand ist gleich "gut/schlecht", die Hoteleinrichtungen/-Angebote sind durchaus vergleichbar etc.)

...welche Hotsel hattet ihr eurem RV vorgeschlagen?

Tipp:

Lies Dir diesen thread genauso nochmal(?!?) durch, wie den anderen "Vikingen Infinity"-thread.

Antworten/Meinungen auf eventuelle Fragen zum reiserechtlichen Aspekt findest Du hier:

http://www.holidaycheck.de/thema-Hotel+ist+noch+nicht+fertig+was+tun-id_83538.html

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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

@Duding

Warum nur halte ich dich für wenig berufen über die Ausprägung von Profilneurosen zu urteilen?

:frowning: :shock1:

@Dauercamper

Tu mir einen Gefallen und lies deinen Beitrag noch einmal durch.

Zum einen fragst du unter dem Titel "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" nach dem exakten Zeitpunkt des Starts und der Herausgabe desselben.

Es ist einigermaßen logisch zu erwähnen, dass dieser keine rechtliche Relevanz hat.

Zum anderen unterstellst du, die Mail mit der Information an dich sei möglichweise ein Hoax, zu anderen mutmaßt du, der wirkliche Grund sei verschleiert worden - an der einen oder anderen Stelle.

Ein letzter Satz noch zur Gestellung der Crew: Die kann beispielsweise in DUS / Umgebung ansässig sein und übernachtet daher nicht in flughafennahen Hotels, sondern zu Hause. "Im Verkehr stecken" kann man u.U. auch mit den Öffis, über die differenzierte Ursache wird der Fluggast gewöhnlich nicht informiert.

Ergo: Keine spezielle Gepflogenheit.

Mein Rat ist übrigens nicht "gut gemeint", er ist im Sinne der Übersichtlichkeit des Forums analog zu den hinterlegten und von jedem hier teilnehmenden Nutzer akzeptierten Regeln.

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1-2-Fly

@sigi55:

Wenn Du mich schon, zudem auch noch falsch(!!!), zitierst, solltest Du aber  nicht verschweigen, daß meine Äußerung einzigst ein Bumerang auf eine "Feststellung" deinerseits war.

Ich darf Dich (im übrigen dann richtig) zitieren "...12Fly selbst behandelt seine Kunden zu alledem wie die letzten Idioten- das ist die wahre Botschaft...". Wer so etwas äußert, sollte m.E. auch ein Echo vertragen können!

Zum Thema direkt (auch wenn es eigentlch ins Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" gehört:

Wenn ausdrücklich ein MB-Zimmer gebucht und bestätigt war, hast Du auch ein Anrecht auf dieses. Die Höhe der zu veranschlagenden Summe bzw. den entsprechenden Prozentsatz erhälst Du aus der Frankfurter/Kemptener Tabelle. Wie hast Du denn mit welchen Summen argumentiert...und wann? Eine Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen ist hier übrigens nichts außergewöhnliches!

Und nein, ich wüßte nicht, daß hier auch nur ein "Anwalt von 1-2-Fly versammelt" ist, weiß aber, daß diese hier regelmäßig mitlesen!

Und ja, "das Forum ist echt toll!" ... v.a. für diejenigen, die es zu nutzen und zu schätzen wissen!

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TUIfly - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen

Möglicherweise passte das Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen, ganz sicher nicht der Thread zur TUI im Veranstalter-Forum ...

:?

Ganz recht, es geht augenscheinlich um die 600€, die im Rahmen der EU Fluggastrechteverordnung gefordert werden können, diese Forderung ist an Arkefly zu richten. Es ist überaus erstaunlich, dass sich seit März nichts getan haben soll - trotz der Bevollmächtigung eines Anwalts?! Oder war März der Buchungszeitpunkt und liegt die Reise erst kürzer in der Vergangenheit?

Wie dem auch sei, soweit geschildert besteht ein Anspruch auf Entschädigung.

Allerdings ist es statthaft, dass die Crew "im Bus verschwindet", es ist nun mal nicht üblich, dass sie den Gestrandeten Schnittchen zubereitet. Die Versorgungsleistungen sind vom Veranstalter zu erbringen, und scheinbar ja auch nach Kräften erbracht worden.

Was es mit "20h Flughölle" auf sich haben soll erschließt sich mir nicht.

Eine besondere Sachlichkeit der Darstellung stelle ich übrigens auch nicht fest, denn selbsverständlich muss man seine Rechnungen bezahlen und hat das Ganze mit dem "wahren Gesicht der Konzerne" auch herzlich wenig zu tun ...

:frowning:

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TUI & XTUI Teil I

@Michael

"muss doch gesagt werden dass bei dem Urteil vor dem OLG Celle der Urlauber in erster Instanz rechtbekommen hat"

Aha ! :?  Dann lies doch mal bitte das Urteil in seinem gesamten Umfang.

Und lies ebenfalls bitte im Thread "Flugzeitänderung" im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" ab Seite 83 / dem Posting von @Kidir / 12.2.13 (musst eventuell ein wenig runterscrollen):  Klick hier   

Was die Kritik des Admins betrifft, so bin ich natürlich nicht über die Hintergründe unterrichtet. Aber ich erinnere dich daran, dass du neben deinem Posting hier im Thread 4 (!) weitere Threads mit einem identischen Posting / Titel eröffnet hast.

Ist ja schon ein wenig ungewöhnlich...  :?

Ansonsten: Natürlich kann / soll man hier Lob und Kritik äußern. Aber - ich wiederhole - zur Transferdauer warst du nicht informiert und was die Flugzeitänderung betrifft...

... nun ja, ich empfehle dir wirklich, neue Erfahrungen bei anderen RV zu sammeln und bei deiner Buchung weiterhin nach den "guten Zeiten" zu gehen.

Und letztendlich: Anreise- und Abreisetage gelten nicht als Urlaubstage, da du Übernachtungen buchst - keine "Tage".

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Vikingen Infinity Resort&Spa

Keine "Angst", Sachlichkeit wird Dir hier jeder bestätigen´...und wir "zanken" doch auch nicht!

Deine Vergleiche sind augenscheinlich alle richtig...aber eben "nur" augenscheinlich, denn im Reiserecht sind nun einmal oftmals gewisse abweichende "Nuancen" zu beachten.

Der RV richtet sich bei seinem Angebot nach der Aussage des Anbieters/Bauherrn, daß das Hotel zum genannten und angebotenen Termin auch in Betrieb ist und zur Verfügung steht!

Und nein, es ist im anderen Fall (=Hotel ist eben doch noch nicht fertig) keinesfalls die "Schuld" des Urlaubers - aber eben auch nicht des RV!

Welche "Leistungen" dieser in diesem Fall zu bringen hat ist festgelegt und welche Optionen sich daraus für den Verbraucher ergeben...

...siehe letzte Beiträge! ...und den nun mehrfach genannten thread im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".

Mich würde es interessieren, ob es wie in meinem vorherigen Beitrag genannt wirklich neue Alternativ-Angebote eines RV gab...

...und bitte um "bereinigte" Zahlenangaben - denn wie gesagt: Frühbucherrabatte etc. müssen(!) an diesem Punkt "rausgerechnet" werden. Sind dann wirklich noch Aufpreise vorhanden?...wenn ja wie hoch und für welche Hotels?

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Urlaubstours

@apco

Bei packaging-Angeboten, Aktionsangeboten gelten i. d. R. andere Stornobedingungen als bei "normalen" Angeboten. Dito was z. B. Hot Deals bei einer Nur-Hotelbuchung betrifft und wo die Storno-Höhe 100% beträgt. Darauf wirst du vor der Buchung in allen Fällen ausdrücklich hingewiesen - und ja, in den AGB.

Soweit ich unterrichtet bin, gibt es kein Gesetz, dass die Höhe der Stornokosten vorschreibt. Das eine oder andere Urteil - wie das hier von dir angeführte - ja.

Aber selbstverständlich bleibt es dir unbenommen nachzuweisen, dass die anfallenden Kosten für den RV geringer ausfallen. Auch das steht in den AGB. Und dazu gibt es bereits einen Thread im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen": Pauschalierte Rücktrittskosten    ;)

Und du kannst selbstverständlich auch klagen, wobei es dann auf den jeweiligen Richter ankommt, wie er die Sache sieht.

Sollte jmd. ein Gesetz zur Höhe der Stornokosten kennen, lasse ich mich gern eines Besseren belehren.  ;)

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Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!