525 Ergebnisse für Suchbegriff Meinungen zu reiserechtlichen Fragen..
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Grand Blue Beach Hotel
Ich möchte mich auf die Aussage von @florian beziehen:
florian1179: Die RV werden wohl vom Hotelier auch von Woche zu Woche vertröstet.Toller Hotelier!
Alltours bezieht seine Informationen über seine Travel Agency, die wiederum ihre Informationen vom Hotel erhält. Und solange seitens des Hotels kommt "Eröffnung am x.x.", wird die kostenfreie Stornierung nicht angeboten... außer es wir eng, wie z. B. bei @florian.
Dieses "Verhalten" ist kein Alleinstellungsmerkmal von Alltours, sondern wird auch von anderen RV so gehandhabt.
Ist nachzulesen in diversen Hotelthreads zu neuen Hotels im Türkei-Forum bzw. im Thread "Hotel ist noch nicht fertig - was tun? " im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".
Selbstverständlich ist das Ganze sehr ärgerlich, aber Verlierer gibt es in diesen Fällen auf beiden Seiten: Kunden zahlen bei Neubuchung eventuell drauf, RV verlieren Kunden, die abspringen, weil die angebotenen Ersatzhotels aus dem Portfolio des RV ihnen nicht zusagen.
Erfahrungen mit FTI?
Selbst bei FTIspar und einer Dynamic Packaging Variante müsste ganz eindeutig zu ersehen sein, wenn es sich um eine Rückflugoption, also noch ein Angebot und nicht etwa eine Buchung handelte (was immernoch sehr exotisch wäre).
Wie auch immer sich der Sachverhalt klären lässt, es ist äußerst unwahrscheinlich, dass hier seitens FTI ein grober Fehler gemacht wurde (und falls doch, wird der Schaden sicherlich problemlos ausgeglichen!). Ich halte daher nicht gerade viel davon, mutmaßliche Negativäußerungen eines Hoteliers über den Veranstalter in diesem Kontext zu zitieren.
Zudem zweifle ich persönlich an einer "Häufung" solcher Fälle, dazu klingt die Erfahrung wirklich allzu abenteuerlich!
Es wäre interessant zu erfahren, ob die Betroffene die Reise eigenständig gebucht hat und ob diese Buchung direkt bei FTI oder über einen Vermittler zustande kam. Überdies scheint mir das eher ein Fall für das Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen zu sein, auch wenn das Phänomen nun bei FTI aufgetaucht ist.
Strafanzeige gegen Reisebüro und parallel "Bild wir Kämpfen.." und Konsorten Einschalten?
Selbstverständlich ist der Zahlungsweg nicht "ungewöhnlich", vermutlich war das Reisebüro zum Inkasso autorisiert und somit auch rechtmäßiger Empfänger der Rückzahlung.
M.E. trifft den Veranstalter hier keine Schuld.
Dessen unbeachtlich würde ich zu einem zivilrechtlichen Verfahren / einer Beitreibung per Gericht raten.
Allein dieses Vorgehen wahrt wenigstens den Hauch einer Chance auf die Wiedererlangung des Betrages, zumal ja mit massenhaften Insolvenzen zu rechnen ist.
Eine Strafanzeige erscheint mir im Vergleich als recht stumpfe Waffe, und es müssten schon mehrere Anträge vorliegen bzw. eine nennenswerte Summe im Raum stehen um das erforderliche "öffentliche Interesse" an einer strafrechtlichen Verfolgung zu erfüllen.
Der schnellste Weg wäre ein gerichtliches Mahnverfahren, wobei mich erstaunt, dass die Anwältin ein solches nicht umgehend vorgeschlagen und eingeleitet hat.
In der Einschätzung der Hilfesuche bei irgendwelchen 3 -4 Buchstaben stimme ich Ahotep absolut zu und betrachte es bestenfalls als sinnlos.
Auch das ist übrigens ein Sachverhalt, der thematisch dem Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen ganz angemessen wäre ...
The Palace in Port Ghalib
Es ist selbstverständlich Dein gutes Recht Deinen Urlaub unter diesen veränderten Bedingungen zu stornieren zu versuchen. Das dies in Deinem Falle geklappt hat, ist aber deutlich eher einem Kulanzverhalten Deines RV zuzuordnen als irgendwelchen Rechtsansprüchen. Bei einer eventuellen Klage wäre der Ausgang mehr als ungewiss gewesen. Eine (z.B.) fehlende Zeitung sehen "99,99999999%" der Richer als (zumutbare) Unannehmlichkeit, nicht aber als Mangel (=kein (Rechts)Anspruch).
Klar hat InterConti grundsätzlich erst einmal einen (gefühlt?) "besseren Namen" und ist auch eine "Luxus"-Hotelkette...
...aber argumentiere (im eigenen Interesse) vor einem Gericht besser niemals mit Deinem letzten Zweizeiler
Eine ähnliche Geschichte ist die der "renommierten" Airline - da ist sehr oft eine sehr große Prise "gefühlt", aber quasi null Rechtsdefinition bei. Einer der Gründe, warum auch hier fast durchgängig Kläger scheitern!
Aber, sorry Admins...auch das driftet schon wieder deutlich vom eigentlichen thread-Thema ab. Ich schlage deswegen vor, daß Thema ggfs. im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" weiter zu diskutieren.
Vikingen Infinity Resort&Spa
Nein Leonie04, es ist nicht "normal", kommt aber (aus den unterschiedlichsten Gründen) immerwieder mal vor.
cheyenne98,
eben, da steht sinngemäß "2012 neu eröffnetes Hotel"...die exakte Formulierung habe ich jetzt nicht nachgesehen, wäre u.U. aber interessant. Dies bedeutet nichts anderes als eine begründet voraussichtliche und geplante Eröffnung irgendwann im Laufe des angegebenen Jahres. Entsprechend der Buchungsfreigaben kann das gewünscht geplante Eröffnungsziel erkennen...ein Wagnis bleibt es trotzdem!
Aber ich denke, vs hat es ja auch schon angedeutet und an früherer Stelle wurde ebenfalls darauf hingewiesen, wir entfernen uns hier etwas vom eigentlichen Thema welches da (spezifisch!) lautet: "Vikingen Infinity Resort & SPA". Für (fast) alles andere bzgl. Verzögerungen steht der bereits benannte thread
http://www.holidaycheck.de/thema-Hotel+ist+noch+nicht+fertig+was+tun-id_83538.html
im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" zur Verfügung und sollte m.E. im Sinne der Übersichtlichkeit auch entsprechend genutzt werden.
Gala Vital Reisen Teil I
Hi,
dass die Info bezügl. der Flugzeitverschiebung vom RV nicht an den RL vor Ort weitergegeben wurde, wodurch der Transfer nicht stattfinden konnte, ist natürlich nicht korrekt. Die Erstattung der Taxikosten steht dir selbstverständlich zu.
Dass aber eine Flugzeitänderung und weiterhin eine Änderung des Streckenverlaufs stattfand, ist keine Besonderheit, die du nur auf Reisen mit Gala Vital erlebst.
Lies doch mal ein wenig im Thread "Flugzeitänderung" im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen". Er umfasst 114 Seiten. Ein 2. hat 182 Seiten.
Und dass Flugzeiten und der Streckenverlauf geändert werden können, kannst du z. B. hier bei HC bei den Angeboten lesen. Ich finde diesen Hinweis auch stets auf meinen Buchungsbestätigungen.
Und letztendlich hat man / hast du dies durch das Anklicken der AGB (wenn online gebucht) bzw. durch Unterschrift (wenn Buchung im RB vor Ort) akzeptiert.
Dadurch sind die "rechtlichen Möglichkeiten" bezügl Entschädigung für "entgangene Urlaubserholung" leider so gut wie inexistent.
AIR BERLIN - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck!
Zwar ist ein Koffer meist kein Wirtschafts- sondern ein Gebrauchsgut und eine Wertminderung ist anzunehmen, allerdings beträgt diese tatwahrhaftig üblicherweise 10% per anno beim von dir beschädigten Koffer.
Ich würde dir raten, diese Einrede gegen die Erstattungsbereitschaft zu führen - und zwar auf der AB Facebookseite.
Rimowa Gepäckstücke lassen sich anhand ihrer eingeprägten Seriennummer immer ziemlich zweifelsfrei datieren - wobei natürlich zwischen Herstellung und Erwerb eine gewisse Zeit verstreichen sein kann.
Weshalb also ausgerechnet bei einem Markngepäckstück willkürlich mit einer Wertminderung doppelt der gbräuchlichen geltend gemacht werden soll, ist dann schon mal bitte zu begrunden - und zwar nicht mit "bei uns ist das so" ...
Übrigens gibt es im Unterforum "Meinungen zur reiserechtlichen Fragen" einen interessanten Thread zu Kofferbeschädigungen und die jeweilige Erfahrung mit einer Airline. Vielleicht solltest du da auch nochmal nachlesen bzw. dich austauschen?
TUI & XTUI Teil I
Aktuell ?
Das Thema ist immer aktuell - egal in welchem RV-Thread, aber du meinst wahrscheinlich hier bei TUI...
Und somit stehen die Antworten bezüglich Flugzeitänderungen / voraussichtliche Flüge / vom Reisenden vor der Buchung akzeptierte AGB / Inhalt der AGB, usw., usf. hier auf den letzten Seiten.
Vllt. liest du zusätzlich zur Problematik des Themas "Flugzeitänderung" auch mal ab S. 83 in dem ebenso benannten Thread im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen". Dort kannst du u. a. auch lesen, dass Flugzeiten immer voraussichtlich sind, egal über welchen RV du buchst - und nicht nur bei Buchung über TUI.
Was die Verschiebung "nach hinten" deines Rückfluges betrifft, so wären viele User darüber gewiss äußerst erfreut gewesen, hätten sie doch "einen ganzen Tag gewonnen".
Aber die Wünsche und Geschmäcker der Kunden sind halt leider recht verschieden.
Mit Bezeichnungen wie "nettes Lockmittel" wäre ich ein wenig vorsichtig.
RSD= Reise Service Deutschland Teil II
Die ersten zwei Abschnitte deines Postings finde ich recht informativ, da es dort um die neue Form der Reiseausschreibung geht.
Auch der 3. Abschnitt passt m. E. noch zum Thema "Infos zu Dubai-Reisen mit RSD", da du als bereits Gereister Eventualitäten benennst, die sich ergeben könnten (ich bevorzuge hier den Konjunktiv).
Zu: "Allem Anschein nach ist es dem RSD nicht möglich, seine Gäste vor deren Reiseantritt in jedem Fall über die Notwendigkeit zu informieren, ein anderes als das in ihren Reiseprospekten angepriesenen Hotels zu akzeptieren."
Hier driftest du leider wieder in den Bereich der unvollständigen Aussagen ab, denn du vergisst zu erwähnen, dass
1. jeder Urlauber eine Reise kostenfrei stornieren kann. wenn ihm vor Reiseantritt mitgeteilt wird, dass das gebuchte Hotel nicht zur Verfügung steht - was bei dir der Fall gewesen ist: Allerdings hast du das Ersatzhotel akzeptiert, jedoch ohne dich ausreichend (z. B. zur Lage) über dieses Hotel zu informieren, obwohl dir 5 Tage "Bedenkzeit" zur Verfügung standen - und
2. dass ein vor Ort nicht zur Verfügung stehendes Hotel nur unter Vorbehalt angenommen werden kann, was bedeutet, dass du nach der Reise eine Preisminderung beim RV beantragen kannst - wie es ja auch bei dir der Fall gewesen ist: Dir wurde "ein nicht unerheblicher Teil des Reisepreises zurückerstattet" (Seite 18 unten).
Weiterhin gibt es natürlich die Möglichkeit, im letzteren Fall auf einen unverzüglichen Rückflug zu bestehen - alles im Detail nachzulesen im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".
Der Rest deines 4. Abschnittes beinhaltet Vermutungen, wirft Fragen auf, die keiner Information dienen und somit nicht in ein Forum gehören, das dem Erfahrungsaustausch dient.
Im übrigen empfehle ich dir, im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" in Threads zu überbuchten Hotels zu lesen. Es gibt sehr (!) viele - was darauf hindeuten könnte, dass Derartiges nicht nur bei Buchungen über RSD zu finden ist.
Ich bin wahrlich der Letzte, der Überbuchungen und damit verbundene Umbuchungen gut heißt. Was mich aber in vielen Postings hier stört, sind heftige Kritiken, deren Ursprung auf mangelnde / lückenhafte Information zurückgeht.
Mir ist klar, dass du andere Urlauber "warnen" möchtest.
Allerdings sollte m. E. ein derartiger Hinweis ohne Vermutungen = vermutete "mögliche" Szenarien, etc. erfolgen - dafür aber (s. o.) Vorgangsweisen für den Fall des Falles erwähnt werden - womit Informationslücken ausgefüllt werden, du dem hier Lesenden und ev. "Buchungswilligen" hilfst.
DAS ist m. E. der Sinn dieses Forums.
Türkei-Urlaub nur mit Zwischenlandung??
Meine Wortwahl "optimieren" war überspitzt formuliert und meinte:
Der Veranstalter hat auch nach aktueller Rechtsprechung noch die Möglichkeit, Änderungen bei den Reisezeiten bzw. dem Operator vorzunehmen sofern der Zuschnitt der Reise sich dadurch nicht wesentlich ändert.
Sie bezog sich vor allem auf die Auskunft, die das caribiangirl hier wiedergegeben hat, nämlich AB würde als Non-Stop geplante Flüge auch immer als solche ausführen. Auch wenn das so wäre, stünde dem Veranstalter frei cagi (bespielhaft ...) auf ein Corendon Operating eine Stunde später zu buchen, das erst einmal von STR nach HAM kachelt um Fluggäste einzuladen. Gewöhnlich verzögert das die Ankunft um etwa eine weitere Stunden - aus Sicht der BGH Richter eine durchaus zumutbare Änderung im Rahmen einer Pauschalreise.
Schlussendlich hat das alles jedoch gar nichts mit der These "nur noch mit Zwischenlandung" zu tun, sondern sind verschiedene Sachverhalte ineinander vermengt. Wer sich in dieser Richtung über die Thematik informieren will, findet dazu im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" ausreichend Gelegenheit.