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525 Ergebnisse für Suchbegriff Meinungen zu reiserechtlichen Fragen..

Sky Airlines - Alles zum Thema "Service an Bord"

@Sonderpreis2000

... was aber alles nichts mit dem "Service an Bord" zu tun hat ...

Daher auch nur noch ein Satz dazu:

Der Ausgleichsanspruch gegenüber dem Veranstalter besteht in Höhe von 5% des anteiligen Tagespreises der Reise ab der fünften Stunde der Verspätung.

Inwiefern also @vertexto auf dieser Grundlage zu entschädigen ist, kann er ggf. im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen ergründen.

Erfahrungsgemäß sind Verbraucher mit einer ersten Posting mit dem Fazit "nie wieder" nicht unbedingt potenzielle Stammuser, von daher lohnt die ganze Tippgeberei erst, wenn er sich noch einmal meldet - möglichst im richtigen Thread!

;)

@Armin

s.o. ;)

Allerdings ist die Skyairline nicht eben gut beleumundet was ihre Flugzeiteneinhaltung betrifft - und zwar auch schon vor den Gerüchten um finanzielle Probleme!

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Umbuchung erst vor Ort

@fatabande

Hi,

dies ist das Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".

Deine Anfrage hat nun nichts mit dem Reiserecht zu tun, sondern dreht sich eher um Erfahrungen, die andere User mit einem Hoteltausch vor Ort gemacht haben.

Vllt. solltest du diese Frage im RV-Forum in dem Thread deines RV stellen ?

Ansonsten stimme ich soosi zu: Eine Umbuchung ist so gut wie nie umsonst. Wie's vor Ort aussehen könnte, kann man nur raten. Wie's ab hier abläuft - bei deinem RV, entnimmst du den AGB. ;)

Und aus eben diesem Grund (dein RV) könnte es gut möglich sein, dass die Erfahrungen anderer User dir nicht wirklich nützen werden, da die Sache von verschiedenen RV vllt. verschieden gehandhabt wird.

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Vikingen Infinity Resort&Spa

Nicht, das das falsch 'rüberkommt...ich stehe mitnichten auf Seiten der RV...da sind Dinge ganz gewaltig schiefgelaufen und selbstverständlich hat ein jeder ein Anrecht auf seinen wohlverdienten Urlaub! Und ja, im Zweifelsfall "muß" dann eben auch der Klageweg beschritten werden.

Es geht einzigst darum übertrieben hohe Erwartungshaltungen zu relativieren und Dinge zu korrigieren, die sich einige zwar (auch durchaus verständlich und nachvollziehbar) wünschen, die so aber nicht möglich sind und so auch nicht eintreffen werden.

Zudem wird es höchste Zeit mal mit ein paar aberwitzigen Mythen , aufzuräumen...gerade was (Un)Zumutbarkeiten von Alternativhotels, Umbuchungskosten, Stornierungen und ähnliche Themen betrifft.

Aber das ist eigentlich ein Thema für den schon so oft benannten thread im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".

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Bentour

@dialkai

Hi,

ich gehe davon aus, dass du eine Pauschalreise gebucht hast.

In diesem Fall sind die beim Angebot angegebenen Flugzeiten stets voraussichtliche Zeiten. Diesen Hinweis findest du in Online-Angeboten unter "Infos zu den Flügen".

Weiterhin ist ein Verweis auf mögliche Änderungen in den AGB des jeweiligen Veranstalters zu finden. Diese AGB hast du bei Online-Buchung vor dem endgültigen Buchungsklick durch Anklicken akzeptiert, bei Buchung im RB vor Ort durch deine Unterschrift.

Auch ist eine Änderung der Flugzeiten keine Besonderheit, mit der du nur bei Buchung über Bentour Swiss konfrontiert wirst.

Lies doch mal ein wenig im Thread "Flugzeitänderung"   hier im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".

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Tuifly (X3)

Zudem bezieht sich das BGH Urteil nur auf die angegriffenen AGB - 1-2fly gehört meines Wissens nicht dazu.

@Herb.W.

Nochmal: Es ist ein inherenter Irrtum die Entscheidung für eine Pauschalreise allein wegen der Reisezeiten zu treffen - aus den genannten Gründen.

Die Rechte im Falle einer Änderung sind für die Betroffenen weder besonders weitreichend noch gar vorteilhaft - und ist insbesondere bei der gegenwärtigen Verschlankung der Flugsparte der TUI durchaus mit weiteren Einschnitten zu rechnen.

Immerhin soll aus einigen kleineren eine relativ homogene geschmiedet werden - und wo geschmiedet wird da fliegen Funken!

Falls du dich über die Auswirkungen der BGH Entscheidung informieren willst empfehle ich dir das Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen.

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ITS ..

@Siggi1969

Es könnte ein Problem sein, dass ihr das Ersatzhotel ohne Widerspruch (?) akzeptiert habt - einschließlich der "Wiedergutmachung" wie z. B. Getränke, Massagen und - ohne direkt das Vierbett-Zimmer ohne Küche, das ja wohl nicht dem Gebuchten entsprach, zurückzuweisen.

Als ihr nun weitere Mängel feststelltet, habt ihr da den RL kontaktiert, ihn auf diese Abweichungen vom gebuchten Hotel aufmerksam gemacht ? Euch diese Mängel / Abweichungen von ihm bestätigen lassen ?

Du solltest deinen Fall ins Forum zu "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" stellen. Hier im RV-Forum ist er m. E. fehl am Platz.  ;)

Vllt. hilft dir aber auch schon ein Blick in die Frankfurter Tabelle     (die allerdings nur als "Richtschnur" dient).

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FTI Teil II

@daggro

Wäre nett, wenn du uns mitteilen würdest, wie die Sache ausgegangen ist.

Ich würde auch zuerst so vorgehen wie von @edithe vorgeschlagen.

Aber mach's unverzüglich, um so eher weißt du Bescheid.

Den anderen Weg kannst du immer noch einschlagen. Und in diesem Fall kannst du dich natürlich im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" hier bei HC erneut melden.  ;)

@sannilo

Die Frankfurter Tabelle ist eine "Richtschnur" für ev. Preisminderungen bei Reisemängeln. Sie hat allerdings keine Rechtsfunktion und muss von Gerichten nicht berücksichtigt werden.

Siehe dazu auch mein Posting + Link von Seite 10 unten: Auf der verlinkten Seite findest du diesen Hinweis über den Aufzählungen der diversen möglichen Reisemängel.

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Sunrise Blue Magic Resort Obzor

@kourion sagte:

@wolle1271

:question: Nö, bin ich nicht. Wie kommst du darauf ?

Sollte ein Tipp in Richtung "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" sein. Aber wenn du im verlinkten Thread nicht nachfragen magst... ist doch ok.

Du bist seit 2008 hier Registriert ,also 10 Jahre....16000 Beiträge geteilt durch 10 Jahre sind 1600 Beiträge pro Jahr und diese geteilt durch 12 Monate sind 133 Beiträge pro Monat ...Ich bin mir sicher das Du bei HolidayCheck beschäftigt bist ! Suche hier gleichgesinnte die das gleich Problem haben wie wir und ich denke um so mehr sich bei Hernn Benkö melden um so grösser die Chance das er sich für uns alle einsetzt.....!

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Anex Group/Anex Tour

@vonschmeling sagte:

Und auf welcher Grundlage sollte "geklagt" werden?

Anhaltender Wahnsinn ist soweit mir bekannt keine ... soweit zu deiner Auffassung von "Praxis".

Um das noch einmal zu präzisieren:

Die Klage mit dem Ergebnis des angeführten Urteils wurde bereits von den Verbraucherschützern geführt, die feierten sich dafür auch schon reichlich (sh. Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen").

Viel später erging ein einzelnes LG Urteil, das eine Verlegung von mehr als 4h für den Reisenden grundsätzlich als unzumutbar erkannte - und eine einseitige Kündigung des Reisevertrages als rechtmäßig (wobei hier noch zu klären wäre, wie sich "grundsätzlich" auf andere Fälle auswirkt ...).

Am Ende des Tages müssen PeterPa u.v.a. sich eben mit diesen Alternativen anfreunden, selbst klagen - oder eben platzen.

Auch nach dem 1.11.18, ab dem Musterfeststellungsklagen zulässig sein werden ...

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Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!