Riesenproblem mit Ryanair-Buchung :-(
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Gerichtsstand waere Deutschland. Da eine Rueckbuchung bei einer Kreditkartenzahlung hier nicht moeglich sein duerfte, waere die Fluggesellschaft zur Rueckzahlung des fuer den 2. Flug (nur diese Buchung kann angefochten werden) bezahlten Betrages aufzufordern bzw. darauf zu verklagen.
Da es vor Gericht nicht wie beim Fussball zugeht (wer die meisten Tore schiesst/Beweise erbringt, gewinnt), sondern das Gericht sehr wohl die von der jeweiligen Seite vorgebrachten (Anscheins-) Beweise gegeneinander abwaegt, duerfte hier allein schon die Tasache, dass eine Person unmittelbar hintereinander 2 verschiedene sich ueberschneidende Urlaubsfluege gebucht hat fuer die Klaegerin sprechen. Das macht kein Mensch, der seine Sinne noch halbwegs beieinander hat.
Allerdings ist unbedingt anzuraten, die Sache nur mit anwaltlicher Hilfe in Angriff zu nehmen. Es lauern zu viele Fallstricke und ruede Reaktionen der Fluggesellschaft sind hier wohl auch nicht so ganz auszuschliessen.
Gruss
Caveman -
Hallo Berthold
Danke für die Info. Wir leben halt schon in einer verückten Welt. Eigentlich könnten die Billig-Fluglinien sämtliche Tickets bei xxxx verhökern, könnten dann noch etwas an Infrastruktur einsparen
.Es ist mir klar, dass man hier gegenüber früher mächtig sparen kann. Aber irgendwie trauere ich schon den Zeiten nach, wo man wusste, dass ein Flug von A nach Z Franken XY kostet. Punkt und aus. Heute haben wir den Zustand, welcher sehr einer Lotterie ähnelt und unsere beiden Studenten haben halt nun eine grosse Niete gezogen!!
Eigentlich sind wir ja froh, dass man bei Dingen des täglichen Bedarfs Festpreise hat. Ein tägliches Feilschen bei Aldi, Lidl, Edeka oder wo auch immer würde uns stressen und uns an einen mittelalterlichen Markt erinnern. Bei Reisen setzen wir uns aber diesem feilschen aus...
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Hallo, dankeschön für das rege Interesse und die vielen Antworten.
Wir werden so verfahren: Kredítkartengesellschaft anweisen, das Geld zurückgehen zu lassen (das geht, habe ich in einem anderen Fall schonmal gemacht). Ein Fax und Brief müsste Ryanair schon haben (Brief natürlich verzögert). Dort wird der Sachverhalt noch einmal erklärt und noch einmal freundlichst auf Stornierung gebeten. Wenn Ryanair danach rechtliche Schritte einleitet, wird wohl die Gesellschaft die Beweislast tragen müssen.Wegen Lehrgeld: Schön und gut, aber die Seite ist definitiv nicht abgestürzt, sondern hat uns ausdrücklich aufgefordert, bitte noch einmal zu buchen. Bis zu dem Zeitpunkt und ein paar Minuten danach war keine Email da. Klar, man kann es auch so drehen dass es unsere Schuld ist. Finde ich auch, wenn die Seite nicht ausdrücklich eine neue Buchung gefordert hätte. Und um 5 € mehr oder weniger ging es überhaupt nicht, damit das mal gesagt sei. Außerdem : Die Lehrgeld-einstellung ist schön und gut um sich abzuregen, aber leisten können wir es uns einfach nicht, da geht es nicht um Stolz, Prinzip oder Ähnliches.
Wir werden nun so verfahren, anders geht es für uns gar nicht. Und dann mal abwarten, was Ryanair sagt ..
Ich danke euch auf jeden Fall für eure Antworten und werde berichten, was passiert ist.
Grüße
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kevka wrote:
Wir werden so verfahren: Kredítkartengesellschaft anweisen, das Geld zurückgehen zu lassen (das geht, habe ich in einem anderen Fall schonmal gemacht).Wenn das mal nicht ins Auge geht!

Ich habe das auch schon gemacht, allerdings aus belegbarem Grund.
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Kevka, schade, dass du meinen gut gemeinten Rat, die Sache nur mit anwaltlicher Hilfe anzugehen, nun offensichtlich doch nicht angenommen hast und versuchst, die Angelegenheit selbst zu regeln. So, wie du das nun machen willst, wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in die Hose gehen.
Gruss
Caveman -
Hallo,
auch ich kann mich nur der Meinung der Anderen anschließen. Das mit der Rückbuchung wird nicht funktionieren und Dich garantiert wesentlich mehr kosten, als Du Dir vorstellst.
Zum Einen schon einmal die ganzen Gebühren. Diese wqerden sicher von der Ryanair wieder Deinem Konto belastet. Als weiteres wirst Du sicher auch überhaupt nicht mit der Ryanair befördert. Denn Du hast für die Airline zwei gültige Verträge abgeschlossen. Glaubst Du ernsthaft, daß die Dich dann überhaupt noch transportieren, wenn ein Teil davon unbezahlt bleibt!
Hinzu kommen eventuell Anzeigen wegen Kreditkartenbetruges und ähnlichem. Höre hier bitte auf den Rat, von mir und den Anderen. Entweder als Lehrgeld abhaken, oder zumindest Anwaltlichen Rat suchen, auch wenn der nach meiner Meinung hier für die Katz ist.
Ihr seid doch Studenten. Da sollte man doch unter Umständen auch etwas für's Leben beigebracht bekommen. Und wenn es nur ist, daß man ja auch einmal ein paar Jura Kollegen fragen könnte!
Gruß
Berthold
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kevka wrote:
...Wenn Ryanair danach rechtliche Schritte einleitet, wird wohl die Gesellschaft die Beweislast tragen müssen.Was Ryanair mit zwei getätigten Buchungen nicht sonderlich schwer fallen wird, sofern sie Deinem Fax/Schreiben nicht kulanterweise folgen.
Sehr richtig hat Berthold im Falle der Abweisung auf dem CC Konto auf die strafrechtlichen Folgen, und auch eine mögliche Verweigerung der anderen bezahlten Beförderung, hingewiesen.
Ihr seid also alleine auf Kulanz von Ryanair angewiesen, nicht unbedingt eines der herausragenden Merkmale des Unternehmens.
Wenn übrigens der Rechtsschutz durch die CC, mit der die Reise bezahlt wurde, besteht, könnt Ihr auch den vergessen. Rechtsschutz gegen mit der Karte bezahlte Unternehmen ist i.d.R. ausgeschlossen.
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Ich würde dir auch raten das mit einem Anwalt zu besprechen! Wozu hat man denn eine Rechtschutz?
Auch wenn's nur darum geht MIT ihm gemeinsam diese schritte zugehen, dass die dokumentiert sind und ihr noch jemanden als Zeugen habt etc, dass nicht schleifen gelassen wurde in der Korrespondenz etc..., dass ihr euch bemüht habt. auch sowas kann manchmal wichtig sein.Ich drücke euch in jedem Fall ganz fest die Daumen!! Ich sehe euch auch im Recht, nur das ist ja vor Gericht oft anders. Vor allem ohne Beweise schwarz auf weiß :?
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Von den Fakten her, ist RyanAir klar im Vorteil. Aber wenn die einigermaßen Grips hätten, hätten sie das in Kulanz zu Gunsten des Kunden entschieden. Schon alleine die negative Publicity in diesem begrenzten Rahmen hier kann mehr Schaden anrichten, als die Sache Wert ist.
Aber ganz was anderes. An die Rechtsexperten hier gefrage:
Gibt's nicht bei Internet-Geschäften ein Rücktrittsrecht binnen ?? Tagen. Sogar wenn ich bei einem kommerziellen Händler bei iii-bäh was kaufe, kann ich zurücktreten. Mit welchem Recht nimmt sich eine Fluggesellschaft da aus? -
@ chriwi,
vermutlich mit dem Recht, dass sie das darf,
§ 312b BGB / Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung bei:- über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, ... , wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
- und ich weiß nicht welches Recht > irisches > wie es da aussieht
Das ist bitter für den Threaderöffner, da findet er kein Schlupfloch.
Aber, wenn ich mich recht erinnere, hat er doch die Buchung am PC zu zweit gemacht bzw. es saß/stand jemand daneben, aber nur einer davon zahlt auch (Einzelkonto), und nur derjenige der zahlt wäre dann doch auch der Vertragspartner für Ryan Air oder täusche ich mich da. Wenn also in diesem Vertrag der Mitreisende nicht der Vertragspartner von Ryan Air würde, stünde dem Buchenden doch ein Zeuge zur Verfügung der nicht Vertragspartner ist???? Vielleicht mal der Airline ggü. erwähnen, dass der Vorgang unter Zeugen stattgefunden hat, das wären dann 2 gegen 1 (ryanair), bin ich ganz falsch?Ginus
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ginus wrote:
das wären dann 2 gegen 1 (ryanair)Ein lustiger Gedanke. Aber 2 gegen 1 ist doch unfair. Ob ein Gericht so etwas zulaesst? Doch vielleicht laesst man sich dort ja auf nen Abzaehlreim ein. Da waeren die 2 dann bei geschickter Positionierung wieder klar im Vorteil.
Gruss
Caveman -
Gastwirt, nichts anderes meine ich im Endeffekt. Und daher ist die andere Person eben eine andere Person auch wenn sie n Ticket hat (e-Ticket natürlich). Das ist beinahe schon so als ob du oder ich daneben gestanden hätten - und wären wir vielleicht keine vertrauenswürdigen Zeugen
.
Seid nicht so technikgläubig.Ginus
Obs hilft keine Ahnung, aber vll. ne Idee.
@ caveman,
klar lassen die das zu. Davon lebt die ganze Gerichtsbarkeit, dass einer nen Zeugen mehr hat als der andere.
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ginus wrote:
klar lassen die das zu. Davon lebt die ganze Gerichtsbarkeit, dass einer nen Zeugen mehr hat als der andere.Du verwechselst da was mit Fussball. Da werden tatsaechlich die Tore gezaehlt. Bei Gericht zaehlt man hingegen nicht so genau, man versucht eher herauszubekommen, was wirklich passiert ist.
Wenn das so einfach waere, dann wuerde ich mal so eben behaupten, wir haetten abgemacht, dass du meinen alten rostigen Fiat fuer ne Million kaufst. 5 Nasen, die den Abschluss des muendlichen Kaufvertrages mit dir bezeugen koennen, wuerde ich schon auftreiben, du aber ganz sicher keinen einzigen, der das Gegenteil bezeugen koennte. Also fang schon mal an zu sparen

Gruss
Caveman -
Ne, ne "DerCaveman",
von Stammtischmentalität und Fußballfeldlogistik "1000 gute Schiris und nur 1 Null, nämlich das schwarze Männchen" hatte ich nicht gesprochen. Vielmehr davon, dass ein Richter seinen Job schon gut macht und eine überzeugende Zeugenaussage immer würdigen "muss". Und wenn ich einen Zeugen habe, dann ist das so und ist schon eine ganze Menge wert. So leicht kann man sich beliebig viele Zeugen nicht aus dem Ärmel schütteln, ist das bei dir anders? Wenn ja, dann werde ich aber trotzdem genügend gute Argumente gegen deinen rostigen Fiat haben, versprochen!
Klar will der Threaderöffner wegen dieser Sache nicht vor Gericht ziehen und genau davon geht Ryan-Air aus. Aber es kann im Zuge von Argumentationen nichts schaden, der Airline ggü. schon Entschlossenheit zu zeigen, soweit "kevka" soweit gehen will und nicht eine andere Variante bevorzugt. Dass die Airline mit ihrer Hardlinementalität so erfolgreich ist wird dem Umstand zuzuschreiben sein, dass vor den Schwierigkeiten Geld rechtmäßig zurückzuerhalten sehr viele Betroffene einknicken. Vermutlich zahlenmäßig mehr, als solche die halt mal grundsätzlich versuchen Geld zurückzuerhalten, sei es auch nur zur Teil-Finanzierung des nächsten Urlaubs. Ich bin mir ganz sicher, du weißt worauf ich abhebe.
Ginus
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ginus wrote:
Ich bin mir ganz sicher, du weißt worauf ich abhebe.Denke schon, dass ich das weiss. Mir ging es hier aber nur um deine Aussage mit dem 2:1. Die las sich so, als wuerden Gerichtsentscheide nach dem Abzaehlprinzip getroffen: "Du hast nur 2 Zeugen, dein Gegner hat aber 3 und somit hat der auch gewonnen."
Dass dem nicht so ist, duerfte klar sein. Darum wird das mit meinem alten Fiat auch (leider) nicht funktionieren

Gruss
Caveman -
Stimmt "DerCaveman" ich habs ziemlich flappsig ausgedrückt.
Darf man/Frau nicht auch mal auch mal ein bisschen leichter verpackt über "Recht" reden? Nichtsdestotrotz hab ich es aber sehr ernst gemeint. Was ich damit meinte ist - ich sags nochmal anders - ein Konstrukt als Beweis vor Gericht darf nicht mehr wert sein als eine glaubwürdige Zeugenaussage. Und mehr als ein Konstrukt könnte die Airline als Sicherheit für ihr Vorgehen bezüglich der beiden Buchungen auch nicht anbieten. Also sprich: wir haben es so in unserer Buchungsmaschine, und unsere Maschine hat aus den und den Gründen immer recht?????
Wenn "kevka" uns noch mit Informationen jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt füttern will, wie denn die Angelegenheit nun weiter-oder ausgegangen ist, wäre das nicht uninteressant.
Ginus
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Nun, wenn du meine vorherigen Beitraege verfolgt hast, wirst du wissen, dass ich hier der Minderheit angehoere, die der Fragestellerin sehr wohl realistische Chancen einraeumt. Dies auch aus den von dir genannten Gruenden.
ginus wrote:
Darf man/Frau ...Hier wuerde ich nun aber aus Gleichstellungsgruenden eine der Schreibweisen "fra/man" bzw. "man/fra" oder besser "Mann/Frau" bzw. "Frau/Mann" bevorzugen, wobei ich den Varianten mit der vorangestellten Dame aus Gruenden der maennlichen Hoeflichkeit den Vorrang einraeumen wurde ... oder eben gleich zum geschlechtsneutralen "man" greifen. Nur den Mann zu verstuemmeln, die Frau aber in ihrer vollen Pracht auftreten zu lassen, finde ich hingegen nicht ganz so toll

Gruss
Caveman