Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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@ Pitch Nass
Zu 1. Ich hatte selber gestern berichtet von Bekannte die ihr Geld zurück bekommen hatte mit der Charge back von Visa DKB für ein storniert Flug, Angeblich ging es ganz flott es ist allerdings eine kleine Weile her. Es war nicht die Miles and more DKB Karte sondern die normale Visa DKB Karte, aber prinzipiell das gleiche , Ich kann mich vorstellen dass in der Zwischenzeit sie auch sehr sehr viele Anträge bekommen, vielleicht geduldigst du dich noch ein bisschen.
zu 2. no idea
zu 3. Ich kenne noch PayPal als sehr zuverlässig bei nicht Erfüllung von Verträgen. In deine Stelle wäre ich ganz optimistisch. -
Sorry. Wenn Du am 06.04. abreist hättest Du die Restzahlung spätestens am 06.03. leisten müssen.
Kann es sein dass Du Deine Kontoauszüge nicht richtig kontrolliert und TUI schon vor Wochen diese 2000 EUR abgebucht hat ?
Würde mich sehr wundern wenn nicht.@FPaul:
Ich habe auch wegen der Restzahlung der 2000.- Euro noch mal was geschrieben - ob diese noch eingezogen werden oder nicht. Ich habe mit HC telefoniert und sie meinen, die Restzahlung wird nicht eingezogen, sondern der Gutschein oder die Gutschrift wird dann auf einen Betrag kommen, die bereits geleistet sind. -
Der Fall von forelle12 zeigt mal wieder, dass der RV die volle Macht des Gesetzes (AGBs) bis zum Schluss ausspielt. Restbetrag wird eingetrieben, auch wenn klar ist, dass nichts mehr geht bis zum Sommer. Wenn der RV dann Tage später absagt und den Gutschein drucken will, wird um Verständnis gebeten. Der Kunde soll seine Rechte nicht einfordern. Zweierlei Maß finde ich zumindest. Fair fände ich immernoch: Gutschein für die Anzahlung, Restbetrag als Geld zurück. Auch als Mitarbeiter eines solchen RV kann man sich nicht gut fühlen. So wie der RV mit Kunden umgeht und von seinen Mitarbeitern verlangt, mit Kunden umzugehen, so wird er kurz später auch mit den eigenen Mitarbeitern (und den Partnern=Reisebüros) verfahren, oder?
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@Detlef M
Ich habe das Geld per Paypal zurückerstattet bekommen. Bei mir ging es jedoch um den gebuchten Parkplatz am Flughafen Frankfurt und die Erstattung erfolgte durch Fraport. Ich musste nichts zurückholen
Fraport ist eine faire Firma. Sie haben ohne zusätzliche Aufforderung zurück erstattet. Es hat ein paar Wochen gedauert. Nach ABG hätten sie 10€ einbehalten können. Das haben sie nicht mal ausgespielt und alles zurück erstattet. Positives sollte auch gesagt werden. 5 Sterne für Fraport.
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Fraport ist eine faire Firma. Sie haben ohne zusätzliche Aufforderung zurück erstattet. Es hat ein paar Wochen gedauert. Nach ABG hätten sie 10€ einbehalten können. Das haben sie nicht mal ausgespielt und alles zurück erstattet. Positives sollte auch gesagt werden. 5 Sterne für Fraport.
Wie viel Geld sprichst du?
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Guten Morgen liebe Reisegemeinde,
wir sollten am 25. Mai in die Türkei fliegen. Bis jetzt wurde von der TUI noch nicht storniert. Bis zum 24. April könnten wir noch kostenlos umbuchen. Wir sind aber fünf Personen und bekommen dieses Jahr keinen Urlaub mehr zusammen. Außerdem ist es fraglich, ob dieses Jahr überhaupt noch Urlaubsreisen stattfinden oder wir das dann auch möchten.
Wir hoffen einfach ganz fest auf nächstes Jahr. Umbuchen für nächstes Jahr gestaltet sich noch schwierig, weil wir da erstmal checken müssen, wie wir überhaupt zusammen Urlaub bekommen. Das ist echt eine verzwickte Situation.
Vielleicht haben wir Glück, dass die Reise noch früh genug storniert wird und wir für die Anzahlung einen Gutschein von der TUI erhalten. Mit dem Gutschein für die Anzahlung haben wir kein Problem, denn der nächste Urlaub kommt irgendwann.
In diesem Jahr müssen wir einfach gemeinsam die Zähne zusammenbeißen und froh sein, wenn wir gesund bleiben.In diesem Sinne, bleibt gesund und haltet durch

LG Gordy
@gordy- sagte:
Guten Morgen liebe Reisegemeinde,
wir sollten am 25. Mai in die Türkei fliegen. Bis jetzt wurde von der TUI noch nicht storniert.
Ich soll am 2.Mai in die Dom Rep fliegen. Bei TUI läuft der Countdown auch noch normal. ausser das die Restzahlung bis jetzt noch nicht abgebucht wurde. Laut Aussage von HC auch nicht abgebucht wird.
TUI kann die Reise auch gar nicht durchführen. Einreisesperre, Hotel geschlossen und Air France fliegt auch nicht. Ich würde an deiner Stelle auch erst Mal locker bleiben. Für welchen Zeitraum willst du denn umbuchen? Ob das dann klappt. steht ja auch in den Sternen. -
Hallo in die Runde,
ich habe momentan drei reiserechtliche Baustellen an denen ich gerade arbeite (d.h. versuche mein Geld zurück zu bekommen) bei denen mich sehr interessieren würde, ob hier jemand hier an Bord ist, der in jeweils ähnlicher Situation ist und berichten kann, wie und ob es bei ihm/ihr vorangeht.
1. Wir haben im Februar über HolidayCheck bei XTUI eine Reise auf die Malediven im Mai gebucht. Nachdem das Resort (Kuramathi) Mitte März offiziell bekannt gegeben hat, dass es bis Ende Juni geschlossen hat, habe ich mich an HC mit der Bitte gewandt, sich bei der TUI für eine kostenfreie Stornierung dieser Reise einzusetzen (laut TUI AGB möglich; da Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung). Die freundlichen und kompetenten Mitarbeiter von HC haben es erfreulicherweise geschafft, die TUI dazu zu bewegen, Mitte März die Reise kostenfrei zu stornieren. Mir liegt dazu eine Bestätigung von HC und eine Stornierungsbestätigung der TUI vor. Die TUI ist nun aber seit fast 4 Wochen in Zahlungsverzug und reagiert weder auf Emails, schriftliche Mahnungen oder Anrufe. Ich habe daher bei meiner Kreditkarte (Lufthansa Gold Mastercard/DKB) sofort nach der verstrichenen Zahlungsfrist von 14 Tagen ein Chargeback Verfahren eingeleitet. Ich nutze die LH CC schon über 15 Jahre und war immer zufrieden. Ich hatte in den vergangenen Jahren auch schon Chargeback Verfahren, da hat es nur wenige Tage gedauert, bis die Rückbuchung erfolgt ist. Jetzt ist es aber so, dass auch hier nichts passiert. Außer einer automatisierten Eingangsbestätigung habe ich nichts gehört, schriftliche Anfragen werden nicht beantwortet, am Telefon werde ich hingehalten. Hier also meine Frage: Gibt es jemanden, der für bestätigte Stornos aus dem März für Reisen im Mai schon Rückzahlungen von der TUI erhalten hat und wie sehen eure Erfahrungen mit Chargeback Verfahren mit der LH CC/DKB aus?
2. Hier geht es um eine Hotelbuchung über EXPEDIA. Wir haben im Februar ein Hotelzimmer mit kostenfreier Stornierungsmöglichkeit und Vorauszahlung (an Expedia, nicht das Hotel) gebucht und auch Mitte März storniert. Auch hier ist Expedia mittlerweile seit fast vier Wochen in Zahlungsverzug. Die (telefonische) Kommunikation klappt hier besser; mir wurde zugesichert, dass der Vorgang in Bearbeitung ist und die Rückzahlung in die Wege geleitet wird. Ich habe daher in diesem Fall erst einmal davon abgesehen, weiter etwas zu unternehmen und werde noch etwas warten. Frage hier: Habt ihr von Expedia in ähnlichen Fällen schon Rückzahlungen erhalten und wenn ja, wie lang hat es gedauert?
3. Der dritte Fall sind zwei annullierte innerdeutsche Flüge im April in Deutschland mit EUROWINGS. Da ich keinen Voucher möchte, habe bei ich bei Eurowings schriftlich die vollständige Erstattung der Ticketkosten eingefordert und gleichzeitig einen Antrag auf Käuferschutz bei PayPal eröffnet (Fall ist noch offen). Frage hier: Weiß jemand wie sich PayPal hier verhält? Gibt es schon Fälle, bei denen hier Rückbuchungen erfolgt sind oder stellt sich auch PayPal bei dieser Thematik quer? Und da Eurowings ja bekanntlich einen ganz harten Kurs fährt: Hat hier schon jemand Erfahrungen mit gerichtlichen Mahnverfahren o.ä. und es geschafft, seine Ticketkosten auf anderem Wege erstattet zu bekommen?Schon vorab ganz herzlichen Dank für eure Hilfe und euer Feedback!
Pit
@ Pit Schnass
Einfach nicht zu reagieren scheint momentan die Taktik des TUI-Konzerns zu sein. Bei uns ist es Tuifly.Es wird Dir nichts Anderes übrig bleiben, als denen auf dem Postweg (Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Rückerstattung zu setzen. Das ist nötig, damit Du bei einer eventuellen Klage, die dann von TUI akzeptiert wird, nicht auf den Anwaltskosten sitzen bleibst.
Bei einer Pauschalreise beträgt die Rückerstattungsfrist, bei Annullierung durch den Veranstalter, 14 Tage. Bei unserer individuellen Flugbuchung sind es laut Gesetz 7 Tage. Das scheint die aber nicht zu interessieren.
Bei uns läuft die Mahnfrist heute ab und just habe ich, nach 3 Wochen Stille, von denen eine Standardmail erhalten. Sinngemäß "Momentan alles schwierig, geben das an die Fachabteilungen weiter, blablabla......" Montag geht das Ganze dann zum Anwalt. Ist leider so!
Noch ein Hinweis an alle "Schnäppchenjäger".
Momentan werben einige Airlines, u.A. auch Tuifly, mit günstigen Angeboten, die auch mehrmals umgebucht werden können. Bitte nicht von den Preisen täuschen lassen. Was ihr letztendlich für den Flug bezahlt, steht in den Sternen.
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So vielleicht hilft einigen ja unser Ablauf....
Gebucht war eine Maledivenreise über Jahn Indi, Abflug 16.04.2020 bei einem stationärem Reisebüro unseres Vertrauens.
Die Restzahlung war einen Tag nach Verkündung der Reisewarnung bis 30.04. fällig. DER Touristik hat diese dann obwohl die Reisen erst 2 Tage später bei denen offiziell als storniert galten nicht mehr eingezogen. Wir hatten zwischendurch 2 mal kurz mit unserem Reisebüro Kontakt wie wir uns weiter verhalten sollen. Mittlerweile haben wir auch die email bekommen mit der endgültigen Stornierung und ein paar Tage später die email mit der Option Gutschein oder Rücküberweisung. Da der Gutschein für die komplette DER Touristik gilt haben wir uns entschieden diesen anzunehmen. Allein in der Hoffnung auch in Zukunft ein Reisebüro und Veranstalter zu haben, bei denen wir, wenn die Lage irgendwann wieder unter Kontrolle ist, unsere Urlaubsreisen buchen können.
Darüber hinaus hatten wir eine Sitzplatzreservierung bei Emirates, Kostenpunkt knapp 400 €. Obwohl wir diese selber gemacht haben, hat uns unser Reisebüro versucht dabei zu helfen dieses Geld wieder einzufordern. Nachdem das Onlineformular erst immer die Fehlermeldung raus gegeben hat, dass für eine Rückforderung der Kosten der Sitzplatzreservierung der Flug schon stattgefunden haben muss, habe ich heute nochmals erfolglos versucht die Rückforderung zu stellen. Nachdem das in Ermangelung einer neuen Sitzplatznummer auch gescheitert ist, hab ich die Hotline kontaktiert. Das ging problemlos ohne Wartezeit.... Da wurde die Rückforderung dann aufgenommen und ich habe sofort die Bestätigung darüber per email bekommen. In dem Telefonat stand zu keiner Zeit die Erstattung der Sitzplatzreservierungsgebühren als Gutschein zur Debatte. Der Betrag soll jetzt meiner Kreditkarte wieder gut geschrieben werden.
Tatsächlich bin ich sehr gespannt ob das auch stattfinden wird.... Wir sind zumindest froh jetzt einen Schlussstrich unter der Reise zu haben.
So oder so sind wir aber gut damit gefahren ruhig zu bleiben und abzuwarten.
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Hallo liebes Forum,
ich habe über HolidayCheck eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht (Buchung erfolgte Anfang Februar). Hinflug wäre am 1. Juli 2020. Bisher wurden schon 40% des Reisepreises per Lastschrift eingezogen, Sepa-Mandat wurde durch die Buchung erteilt.
- Soll ich einfach abwarten, bis mir der RV (Eurowings holiday bzw. holidays.ch) die Reise von selbst kündigt? Telefonisch komme ich nirgendwo durch und bekomme nur die Ansage, dass man warten soll, man würde sich mit den Kunden in Verbindung setzen. Oder sollte ich jetzt schon besser stornieren? (möglich, dass ich dann ja nicht mein Geld zurückbekomme oder einen Voucher oder was auch immer)
- Der restliche Reisepreis wird am 1.6. eingezogen. Das möchte ich eigentlich gerne verhindern, da ich davon ausgehe, dass die Reise nicht stattfinden wird. Kann ich die kommende Abbuchung irgendwie jetzt schon canceln?
- Wir haben eine Reiseversicherung, die die Kosten nicht zurückerstattet wenn ein ungesehenes Ereignis wie Krieg, Terroranschlag etc. stattfindet. Von Pandemie steht da allerdings nichts drin. Nur der Zusatz, wenn etwas von "hoher Hand" (also ich nehme an durch die Regierung?) gestrichen wird. Was ja durchaus sein kann. Wenn aber auch Hotel & Fluggesellschaft ihre Dienste nicht anbieten, zählt das aber doch nicht dazu, oder? Das heißt, würde in dem Fall die Reiseversicherung doch zahlen, falls man sein Geld vom RV nicht zurückbekommt?
Dank für eure Hilfe & LG! Bleibt alle gesund!
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So vielleicht hilft einigen ja unser Ablauf....
Gebucht war eine Maledivenreise über Jahn Indi, Abflug 16.04.2020 bei einem stationärem Reisebüro unseres Vertrauens.
Die Restzahlung war einen Tag nach Verkündung der Reisewarnung bis 30.04. fällig. DER Touristik hat diese dann obwohl die Reisen erst 2 Tage später bei denen offiziell als storniert galten nicht mehr eingezogen. Wir hatten zwischendurch 2 mal kurz mit unserem Reisebüro Kontakt wie wir uns weiter verhalten sollen. Mittlerweile haben wir auch die email bekommen mit der endgültigen Stornierung und ein paar Tage später die email mit der Option Gutschein oder Rücküberweisung. Da der Gutschein für die komplette DER Touristik gilt haben wir uns entschieden diesen anzunehmen. Allein in der Hoffnung auch in Zukunft ein Reisebüro und Veranstalter zu haben, bei denen wir, wenn die Lage irgendwann wieder unter Kontrolle ist, unsere Urlaubsreisen buchen können.
Darüber hinaus hatten wir eine Sitzplatzreservierung bei Emirates, Kostenpunkt knapp 400 €. Obwohl wir diese selber gemacht haben, hat uns unser Reisebüro versucht dabei zu helfen dieses Geld wieder einzufordern. Nachdem das Onlineformular erst immer die Fehlermeldung raus gegeben hat, dass für eine Rückforderung der Kosten der Sitzplatzreservierung der Flug schon stattgefunden haben muss, habe ich heute nochmals erfolglos versucht die Rückforderung zu stellen. Nachdem das in Ermangelung einer neuen Sitzplatznummer auch gescheitert ist, hab ich die Hotline kontaktiert. Das ging problemlos ohne Wartezeit.... Da wurde die Rückforderung dann aufgenommen und ich habe sofort die Bestätigung darüber per email bekommen. In dem Telefonat stand zu keiner Zeit die Erstattung der Sitzplatzreservierungsgebühren als Gutschein zur Debatte. Der Betrag soll jetzt meiner Kreditkarte wieder gut geschrieben werden.
Tatsächlich bin ich sehr gespannt ob das auch stattfinden wird.... Wir sind zumindest froh jetzt einen Schlussstrich unter der Reise zu haben.
So oder so sind wir aber gut damit gefahren ruhig zu bleiben und abzuwarten.
Bei Emirates ging es nur um die Reservierung der Sitzplätze korrekt? Nicht um Tickets, korrekt?
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So vielleicht hilft einigen ja unser Ablauf....
Gebucht war eine Maledivenreise über Jahn Indi, Abflug 16.04.2020 bei einem stationärem Reisebüro unseres Vertrauens.
Die Restzahlung war einen Tag nach Verkündung der Reisewarnung bis 30.04. fällig. DER Touristik hat diese dann obwohl die Reisen erst 2 Tage später bei denen offiziell als storniert galten nicht mehr eingezogen. Wir hatten zwischendurch 2 mal kurz mit unserem Reisebüro Kontakt wie wir uns weiter verhalten sollen. Mittlerweile haben wir auch die email bekommen mit der endgültigen Stornierung und ein paar Tage später die email mit der Option Gutschein oder Rücküberweisung. Da der Gutschein für die komplette DER Touristik gilt haben wir uns entschieden diesen anzunehmen. Allein in der Hoffnung auch in Zukunft ein Reisebüro und Veranstalter zu haben, bei denen wir, wenn die Lage irgendwann wieder unter Kontrolle ist, unsere Urlaubsreisen buchen können.
Darüber hinaus hatten wir eine Sitzplatzreservierung bei Emirates, Kostenpunkt knapp 400 €. Obwohl wir diese selber gemacht haben, hat uns unser Reisebüro versucht dabei zu helfen dieses Geld wieder einzufordern. Nachdem das Onlineformular erst immer die Fehlermeldung raus gegeben hat, dass für eine Rückforderung der Kosten der Sitzplatzreservierung der Flug schon stattgefunden haben muss, habe ich heute nochmals erfolglos versucht die Rückforderung zu stellen. Nachdem das in Ermangelung einer neuen Sitzplatznummer auch gescheitert ist, hab ich die Hotline kontaktiert. Das ging problemlos ohne Wartezeit.... Da wurde die Rückforderung dann aufgenommen und ich habe sofort die Bestätigung darüber per email bekommen. In dem Telefonat stand zu keiner Zeit die Erstattung der Sitzplatzreservierungsgebühren als Gutschein zur Debatte. Der Betrag soll jetzt meiner Kreditkarte wieder gut geschrieben werden.
Tatsächlich bin ich sehr gespannt ob das auch stattfinden wird.... Wir sind zumindest froh jetzt einen Schlussstrich unter der Reise zu haben.
So oder so sind wir aber gut damit gefahren ruhig zu bleiben und abzuwarten.
Den Zusammenhang von Gutschein und der Hoffnung, auch in Zukunft noch ein Reisebüro zu haben, verstehe ich nicht. Euer Geld hat der Veranstalter, nicht das Reisebüro.
Nochwas Allgemeines zu Gutscheinen und "Rettung" der Reisekonzerne.
TUI z.B. schickt einen Großteil der Mitarbeiter in Kurzarbeit. Die werden also aus der Arbeitslosenversicherung bezahlt. Zudem hat TUI 1,8Mrd. Staatshilfe bewilligt bekommen und behält die bereits überwiesenen Kundengelder ein, für die ja momentan keine Leistung erbracht wird.
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Hallo liebes Forum,
ich habe über HolidayCheck eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht (Buchung erfolgte Anfang Februar). Hinflug wäre am 1. Juli 2020. Bisher wurden schon 40% des Reisepreises per Lastschrift eingezogen, Sepa-Mandat wurde durch die Buchung erteilt.
- Soll ich einfach abwarten, bis mir der RV (Eurowings holiday bzw. holidays.ch) die Reise von selbst kündigt? Telefonisch komme ich nirgendwo durch und bekomme nur die Ansage, dass man warten soll, man würde sich mit den Kunden in Verbindung setzen. Oder sollte ich jetzt schon besser stornieren? (möglich, dass ich dann ja nicht mein Geld zurückbekomme oder einen Voucher oder was auch immer)
- Der restliche Reisepreis wird am 1.6. eingezogen. Das möchte ich eigentlich gerne verhindern, da ich davon ausgehe, dass die Reise nicht stattfinden wird. Kann ich die kommende Abbuchung irgendwie jetzt schon canceln?
- Wir haben eine Reiseversicherung, die die Kosten nicht zurückerstattet wenn ein ungesehenes Ereignis wie Krieg, Terroranschlag etc. stattfindet. Von Pandemie steht da allerdings nichts drin. Nur der Zusatz, wenn etwas von "hoher Hand" (also ich nehme an durch die Regierung?) gestrichen wird. Was ja durchaus sein kann. Wenn aber auch Hotel & Fluggesellschaft ihre Dienste nicht anbieten, zählt das aber doch nicht dazu, oder? Das heißt, würde in dem Fall die Reiseversicherung doch zahlen, falls man sein Geld vom RV nicht zurückbekommt?
Dank für eure Hilfe & LG! Bleibt alle gesund!
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Zunächst ist der Veranstalter Holidays.ch und die produzieren neben anderen wie z.B. Lufthansa Holidays, HLX ---auch eine Marke mit dem Namen Eurowings Holidays
Es bleibt aber dabei, das Holidays.ch der eigentliche Veranstalter ist, alles andere sind lediglich Marken.
Hier sind die aktuellen Regelungen, die zunächst nur bis 30.04. gelten- einfach derm RV ein wenig Zeit lassen..
Nachzulesen auf der HC Sonderseite klick:
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So vielleicht hilft einigen ja unser Ablauf....
Gebucht war eine Maledivenreise über Jahn Indi, Abflug 16.04.2020 bei einem stationärem Reisebüro unseres Vertrauens.
Die Restzahlung war einen Tag nach Verkündung der Reisewarnung bis 30.04. fällig. DER Touristik hat diese dann obwohl die Reisen erst 2 Tage später bei denen offiziell als storniert galten nicht mehr eingezogen. Wir hatten zwischendurch 2 mal kurz mit unserem Reisebüro Kontakt wie wir uns weiter verhalten sollen. Mittlerweile haben wir auch die email bekommen mit der endgültigen Stornierung und ein paar Tage später die email mit der Option Gutschein oder Rücküberweisung. Da der Gutschein für die komplette DER Touristik gilt haben wir uns entschieden diesen anzunehmen. Allein in der Hoffnung auch in Zukunft ein Reisebüro und Veranstalter zu haben, bei denen wir, wenn die Lage irgendwann wieder unter Kontrolle ist, unsere Urlaubsreisen buchen können.
Darüber hinaus hatten wir eine Sitzplatzreservierung bei Emirates, Kostenpunkt knapp 400 €. Obwohl wir diese selber gemacht haben, hat uns unser Reisebüro versucht dabei zu helfen dieses Geld wieder einzufordern. Nachdem das Onlineformular erst immer die Fehlermeldung raus gegeben hat, dass für eine Rückforderung der Kosten der Sitzplatzreservierung der Flug schon stattgefunden haben muss, habe ich heute nochmals erfolglos versucht die Rückforderung zu stellen. Nachdem das in Ermangelung einer neuen Sitzplatznummer auch gescheitert ist, hab ich die Hotline kontaktiert. Das ging problemlos ohne Wartezeit.... Da wurde die Rückforderung dann aufgenommen und ich habe sofort die Bestätigung darüber per email bekommen. In dem Telefonat stand zu keiner Zeit die Erstattung der Sitzplatzreservierungsgebühren als Gutschein zur Debatte. Der Betrag soll jetzt meiner Kreditkarte wieder gut geschrieben werden.
Tatsächlich bin ich sehr gespannt ob das auch stattfinden wird.... Wir sind zumindest froh jetzt einen Schlussstrich unter der Reise zu haben.
So oder so sind wir aber gut damit gefahren ruhig zu bleiben und abzuwarten.
Hallo, 40% des Reisepreises als Anzahlung ? Das klingt nach nach irgendeinen X-Veranstalter (XFTI, XTUI.. ) !?
Hab ich selber gerade gehabt das Problem, wir haben die Notbremse gezogen und Storniert (1100€ futsch!) sonst wäre es noch weit mehr gewesen ! Alles wird umgebucht bzw. irgendwie "kulant" abgewickelt, außer die X-Dinger !!!!!!!
Da steht keiner gerade, auch keine Versicherung ! Entweder absolutes Risiko gehen und das Geld vielleicht zurückbekommen oder in den Sauren Apfel Beißen ! NIE MEHR X !!!!! -
@Eisprinressin ich nehme an du redest von einer Reiserücktrittsversicherung, die springt nicht ein wenn der RV nicht zahlt, die Versicherung springt ein, wenn z.B. Du vor Reiseantritt schwer erkrankst und nicht reisefähig bist und natürlich die Reise nicht abgesagt wurde vom Veranstalter.
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Hallo liebes Forum,
ich habe über HolidayCheck eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht (Buchung erfolgte Anfang Februar). Hinflug wäre am 1. Juli 2020. Bisher wurden schon 40% des Reisepreises per Lastschrift eingezogen, Sepa-Mandat wurde durch die Buchung erteilt.
- Soll ich einfach abwarten, bis mir der RV (Eurowings holiday bzw. holidays.ch) die Reise von selbst kündigt? Telefonisch komme ich nirgendwo durch und bekomme nur die Ansage, dass man warten soll, man würde sich mit den Kunden in Verbindung setzen. Oder sollte ich jetzt schon besser stornieren? (möglich, dass ich dann ja nicht mein Geld zurückbekomme oder einen Voucher oder was auch immer)
- Der restliche Reisepreis wird am 1.6. eingezogen. Das möchte ich eigentlich gerne verhindern, da ich davon ausgehe, dass die Reise nicht stattfinden wird. Kann ich die kommende Abbuchung irgendwie jetzt schon canceln?
- Wir haben eine Reiseversicherung, die die Kosten nicht zurückerstattet wenn ein ungesehenes Ereignis wie Krieg, Terroranschlag etc. stattfindet. Von Pandemie steht da allerdings nichts drin. Nur der Zusatz, wenn etwas von "hoher Hand" (also ich nehme an durch die Regierung?) gestrichen wird. Was ja durchaus sein kann. Wenn aber auch Hotel & Fluggesellschaft ihre Dienste nicht anbieten, zählt das aber doch nicht dazu, oder? Das heißt, würde in dem Fall die Reiseversicherung doch zahlen, falls man sein Geld vom RV nicht zurückbekommt?
Dank für eure Hilfe & LG! Bleibt alle gesund!
@Eisprinzessin
Deine Reiserücktrittsversicherung - eine solche meinst du ja wohl - versichert einen Rücktritt deinerseits aus versichertem Grund. Das kann Krankheit, Arbeitslosigkeit etc. sein. Eine Absage der Reise durch den Veranstalter fällt da nicht drunter. Auch wenn du jetzt stornierst, weil du nicht an die Durchführung der Reise glaubst, ist das nicht versichert.
Was die Zahlung des Restbetrags angeht (ich gehe mal davon aus, dass du per Sepa-Lastschrift zahlst), kannst du versuchen, beim Veranstalter die Zahlungsart von Abbuchung auf Rechnung ändern zu lassen. Ist aber fraglich, ob der sich darauf einlässt. Du kannst aber auch versuchen, bei deiner Bank das Sepa-Mandat für diese Abbuchung sperren zu lassen. Am einfachsten durchführbar ist meiner Meinung nach allerdings eine Lastschriftrückgabe. Bedenke aber, dass du dich mit jeder dieser Varianten u.U. selbst in Verzug setzt. -
Die Zahlungsart kann man i.d.R. bei laufenden Vorgängen nicht ändern.
SEPA Lastschriften kann man allerdings zurückholen. Zu berücksichtigen sind dabei immer die Covid19 bedingten (Sonder)Regelungen des Leistungserbringers, z.B. Rücklastschrift wird als Kündigung durch den Reisenden betrachtet ...