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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #6561

    @dedras
    Das gilt für jegliche Arten von Reiseverträgen für Flugreisen ausgenommen solche mit dem Titel "Roulette" o.ä., bei denen explizit mehrere Abflugorte quasi "verlost" werden.

    Der wichtige Unterschied betreffend die bisherigen gerichtlichen Entscheidungen ist der, dass nach der Reise Beschwerde geführt wurde.
    In diesen Fällen wurde die Zumutbarkeit angewandt auf die Minderungsforderung der Kläger, die z.B. mit einem Rail&Fly Ticket ausgestattet an den abweichenden Flughafen gelangten. Hierin sahen die Gerichte keine gravierenden Mängel.
    Schließlich wurden die Reiseleistungen wie vorgeschlagen in Anspruch genommen und daraus ergibt sich sozusagen ein Einvernehmen.

    Andrerseits haben aber auch schon Pauschalreisende alternative Flüge eigenmächtig gebucht und erhielten die Kostenübernahme durch den Veranstalter zugesprochen. Das betraf sowohl Flughafenwechsel als auch erhebliche Verlegungen der Reisezeiten (Kinder + gestörte Nachtruhe).
    Meines Wissens gibt es kein einziges Urteil, bei dem ein Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis erwirkt hätte bei einer Kündigung wegen Flughafenwechsels.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • KourionK Kourion

      @Jana28
      Weil es bei einer Freundin nicht mit der Gutscheinverrechnung für die neue Reise geklappt hat, rät's du insgesamt davon ab, einen Gutschein anzunehmen ? 😳
      Oder kennst du noch ein paar 100 Fälle ? Das wäre dann etwas aussagekräftiger.

      udoannaU Offline
      udoannaU Offline
      udoanna
      schrieb am zuletzt editiert von
      #6562

      Auch bei uns der gleiche Fall, nur unser Reiseveranstalter war FTI. Wir haben die Reise nach Ägypten nach der Reisewarnungverlängerung
      am 15.6. bis zum 31.8.20 storniert. Und eine neue Reise nach Korfu gebucht. Aber FTI erkennt dieses nicht als Corona Storno an und zahlt
      uns deswegen keinen 200 Euro Cash Gutschein aus, auch warten wir bis heute auf die nicht gewollte Rückzahlung unserer Anzahlung.
      Dies zum Thema seriöse Reiseveranstalter.

      vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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      • udoannaU udoanna

        Auch bei uns der gleiche Fall, nur unser Reiseveranstalter war FTI. Wir haben die Reise nach Ägypten nach der Reisewarnungverlängerung
        am 15.6. bis zum 31.8.20 storniert. Und eine neue Reise nach Korfu gebucht. Aber FTI erkennt dieses nicht als Corona Storno an und zahlt
        uns deswegen keinen 200 Euro Cash Gutschein aus, auch warten wir bis heute auf die nicht gewollte Rückzahlung unserer Anzahlung.
        Dies zum Thema seriöse Reiseveranstalter.

        vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #6563

        Ich vermute, das mit dem "Cash-Gutschein" hast du falsch verstanden, das ist meines Wissens ein Guthaben auf Reisezusatzleistungen der FTI Group und eine Auszahlung ist keinesfalls vorgesehen.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        udoannaU 1 Antwort Letzte Antwort
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        • HABERLINGH 1
          HABERLINGH 1
          HABERLING
          schrieb am zuletzt editiert von
          #6564

          Vielleicht wir es ihm so klarer...😉

          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • rishouR Offline
            rishouR Offline
            rishou
            schrieb am zuletzt editiert von rishou
            #6565

            Genau richtig Haberling und um dieses Booklet zu erhalten muss das gezahlte Geld als Gutschein/ Guthaben bei FTI geparkt gewesen sein. Nur der Ausriss dazu von FTI Homepage:
            3.4. Bekomme ich trotz Rückerstattung für meine nächste Reisebuchung bei der FTI Group das FTI Group-Cash?

            • Nein. Das FTI GROUP-Cash in Höhe von 200€ ist eine Sonderaktion in dieser besonderen Zeit und erhalten nur Gäste nur in Zusammenhang Ihrer Buchung mit dem FTI GROUP Urlaubsguthaben.
            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV vonschmeling

              Ich vermute, das mit dem "Cash-Gutschein" hast du falsch verstanden, das ist meines Wissens ein Guthaben auf Reisezusatzleistungen der FTI Group und eine Auszahlung ist keinesfalls vorgesehen.

              udoannaU Offline
              udoannaU Offline
              udoanna
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6566

              Hallo vonSchmeling, sicher weiss ich das es eine Reisezuzahlung ist, aber FTI weigert sich uns das Booklett zu schicken, da es
              ja kein Storno wegen Corona ist.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #6567

                @udoundanna
                Aha, so hat sich das in deinem ersten Beitrag nicht herauslesen lassen ... 😏
                In diesem Fall soll dein Reisebüro das richtigstellen und für deine neue Reise auf dem Booklet bestehen.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Vive la FranceV Offline
                  Vive la FranceV Offline
                  Vive la France
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #6568
                  Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                  • rishouR Offline
                    rishouR Offline
                    rishou
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #6569

                    Wenn er/sie /es aber die Rückzahlung erwartet gibts doch sowieso kein Booklet. Desweiteren muß es ja über den selben Reisevermittler gebucht werden etc. da stehen noch so viele Fragen im Raum um das genau beantworten zukönnen.

                    nummelin2N 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • rishouR rishou

                      Wenn er/sie /es aber die Rückzahlung erwartet gibts doch sowieso kein Booklet. Desweiteren muß es ja über den selben Reisevermittler gebucht werden etc. da stehen noch so viele Fragen im Raum um das genau beantworten zukönnen.

                      nummelin2N Offline
                      nummelin2N Offline
                      nummelin2
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #6570

                      Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob hier richtig bin, oder besser im Thema Swiss schreiben soll.

                      Ich habe für 08.08.2020 Flug LX 1018 Zürich-Düsseldorf direkt über Swiss gebucht und möchte Reise auch machen. Dieser Flug ist schon lange nicht mehr buchbar. Die letzten Tage kamen dann über 3 Tage 4 Flugplanänderungen. Umgebucht auf LX 1016. Erst 07:30, dann Rückflug geändert, dann 07:45 und nun 07:40. Morgen ist es vielleicht schon wieder anders 😏

                      Passt ja ins momentane traurige Bild, dass die Lufthansa Gruppe abgibt. Man möge mir den Groll verzeihen, aber auch ich warte noch auf eine Rückerstattung von Swiss von Anfang April.

                      Meine Frage: Eine Anreise mit ÖV ist für mich so unmöglich. Anreise mit Auto kommt nicht in Frage. Ich habe nun günstiges Hotel in Flughafennähe gebucht und reise am Vorabend an. Ist Swiss verpflichtet, Hotelkosten zu erstatten?

                      Ich hatte schon und mir werden in Bezug auf Corona Kosten entstehen. Ich war und bin auch bereit, einiges auf mich zu nehmen. Aber ich bin der Meinung, alles müssen wir nicht gefallen lassen, damit Airlines mächen können, was sie wollen. Anfrage per Swiss- Kontaktformular ist mal raus.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #6571

                        Eigentlich nicht - die Anreise zum gebuchten Flughafen ist dein Bier.
                        Vielleicht machen sie´s aus Kulanz.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • KourionK 1
                          KourionK 1
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #6572

                          Afrika-Veranstalter ziehen wegen Verlängerung der Reisewarnung des AA vor Gericht

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • andi2601A Offline
                            andi2601A Offline
                            andi2601
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #6573

                            Hallo
                            Wir haben eine Reise nach Tunesien in 18 Tagen. Deutschland steht ja auf der grünen liste zur Einreise nach Tunesien, somit keine Einschränkungen. Das AA schreibt ja noch immer.....vor reisen wird gewarnt......
                            WWird denn unsere pauschal Reise stattfinden oder eher nicht?

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • REJBodenheimR Online
                              REJBodenheimR Online
                              REJBodenheim
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #6574

                              @andi2601 Eine Reisewarnung des AA ist kein Reiseverbot. Ob deine Reise stattfindet wird, kann dir ohne weitere Informationen hier keiner sagen. Ob dein Reiseveranstalter die Reise noch storniert, liegt auch in seinem Ermessen. Solange die Reisewarnung besteht, ist es aber hier allgemeine Meinung und bei den RV Praxis, dass Reisen storniert werden.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • biene72B Offline
                                biene72B Offline
                                biene72
                                schrieb am zuletzt editiert von biene72
                                #6575

                                Hallo
                                Wir haben für Ende August eine Pauschalreise über Holidaycheck nach Kos ins Hotel Palladium für 11 Tage gebucht.
                                Reiseveranstalter ist Eurowings Holiday.
                                Anzahlung gleich zu Beginn 40 %, Restzahlung 40 Tage vor Begin der Reise, das wäre in ca. 7 Tagen, per Einzugsermächtigung.
                                Jetzt habe ich vor ca. 3 Wochen auf der Facebook Seite des Hotels gelesen, dass das Hotel dieses Jahr nicht öffnen wird.
                                ich habe versucht Holidaycheck und Eurowings Holiday zu erreichen, natürlich im Moment keine Chance.

                                Meine Frage wäre, wie soll ich mich bezüglich der Restzahlung verhalten, ohne das ich gegen den Vertrag zu verstossen und somit meine Anzahlung verliere.

                                Hotel aus diesem Beitrag
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                                Palladium Hotel
                                Kos/Griechenland
                                Zum Hotel
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                                • biene72B biene72

                                  Hallo
                                  Wir haben für Ende August eine Pauschalreise über Holidaycheck nach Kos ins Hotel Palladium für 11 Tage gebucht.
                                  Reiseveranstalter ist Eurowings Holiday.
                                  Anzahlung gleich zu Beginn 40 %, Restzahlung 40 Tage vor Begin der Reise, das wäre in ca. 7 Tagen, per Einzugsermächtigung.
                                  Jetzt habe ich vor ca. 3 Wochen auf der Facebook Seite des Hotels gelesen, dass das Hotel dieses Jahr nicht öffnen wird.
                                  ich habe versucht Holidaycheck und Eurowings Holiday zu erreichen, natürlich im Moment keine Chance.

                                  Meine Frage wäre, wie soll ich mich bezüglich der Restzahlung verhalten, ohne das ich gegen den Vertrag zu verstossen und somit meine Anzahlung verliere.

                                  sanne678S Offline
                                  sanne678S Offline
                                  sanne678
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #6576

                                  @biene

                                  ich würde eine E-Mail an das Hotel schreiben, Dann hast du Gewissheit

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • biene72B Offline
                                    biene72B Offline
                                    biene72
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #6577

                                    Hallo Sanne

                                    das werde ich dann noch tun, jedoch denke ich schon dass das Hotel nicht öffnen wird diese Sasion, das es auch nicht mehr buchbar ist.

                                    sanne678S Vive la FranceV 2 Antworten Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • biene72B biene72

                                      Hallo Sanne

                                      das werde ich dann noch tun, jedoch denke ich schon dass das Hotel nicht öffnen wird diese Sasion, das es auch nicht mehr buchbar ist.

                                      sanne678S Offline
                                      sanne678S Offline
                                      sanne678
                                      schrieb am zuletzt editiert von sanne678
                                      #6578

                                      Okay, da suchst du dir vielleicht etwas anderes Schönes aus😎

                                      die Restzahlung würde ich erst mal nicht leisten, solange du den Veranstalter nicht erreichst oder keine Info bekommst aber da könnte ich die Experten hier bestimmt besser beraten.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • biene72B Offline
                                        biene72B Offline
                                        biene72
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #6579

                                        wenn ich die Restzahlung verweigere, verstosse ich dann gegen den Vertrag ?

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #6580

                                          Ja, tust du. Ist leider so. Wenn das Hotel nicht auf hat, wirst du rechtzeitig vom RV informiert werden. Geduld...

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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