Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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@dedras
Das gilt für jegliche Arten von Reiseverträgen für Flugreisen ausgenommen solche mit dem Titel "Roulette" o.ä., bei denen explizit mehrere Abflugorte quasi "verlost" werden.Der wichtige Unterschied betreffend die bisherigen gerichtlichen Entscheidungen ist der, dass nach der Reise Beschwerde geführt wurde.
In diesen Fällen wurde die Zumutbarkeit angewandt auf die Minderungsforderung der Kläger, die z.B. mit einem Rail&Fly Ticket ausgestattet an den abweichenden Flughafen gelangten. Hierin sahen die Gerichte keine gravierenden Mängel.
Schließlich wurden die Reiseleistungen wie vorgeschlagen in Anspruch genommen und daraus ergibt sich sozusagen ein Einvernehmen.Andrerseits haben aber auch schon Pauschalreisende alternative Flüge eigenmächtig gebucht und erhielten die Kostenübernahme durch den Veranstalter zugesprochen. Das betraf sowohl Flughafenwechsel als auch erhebliche Verlegungen der Reisezeiten (Kinder + gestörte Nachtruhe).
Meines Wissens gibt es kein einziges Urteil, bei dem ein Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis erwirkt hätte bei einer Kündigung wegen Flughafenwechsels. -
@Jana28
Weil es bei einer Freundin nicht mit der Gutscheinverrechnung für die neue Reise geklappt hat, rät's du insgesamt davon ab, einen Gutschein anzunehmen ?
Oder kennst du noch ein paar 100 Fälle ? Das wäre dann etwas aussagekräftiger.Auch bei uns der gleiche Fall, nur unser Reiseveranstalter war FTI. Wir haben die Reise nach Ägypten nach der Reisewarnungverlängerung
am 15.6. bis zum 31.8.20 storniert. Und eine neue Reise nach Korfu gebucht. Aber FTI erkennt dieses nicht als Corona Storno an und zahlt
uns deswegen keinen 200 Euro Cash Gutschein aus, auch warten wir bis heute auf die nicht gewollte Rückzahlung unserer Anzahlung.
Dies zum Thema seriöse Reiseveranstalter. -
Auch bei uns der gleiche Fall, nur unser Reiseveranstalter war FTI. Wir haben die Reise nach Ägypten nach der Reisewarnungverlängerung
am 15.6. bis zum 31.8.20 storniert. Und eine neue Reise nach Korfu gebucht. Aber FTI erkennt dieses nicht als Corona Storno an und zahlt
uns deswegen keinen 200 Euro Cash Gutschein aus, auch warten wir bis heute auf die nicht gewollte Rückzahlung unserer Anzahlung.
Dies zum Thema seriöse Reiseveranstalter.Ich vermute, das mit dem "Cash-Gutschein" hast du falsch verstanden, das ist meines Wissens ein Guthaben auf Reisezusatzleistungen der FTI Group und eine Auszahlung ist keinesfalls vorgesehen.
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Genau richtig Haberling und um dieses Booklet zu erhalten muss das gezahlte Geld als Gutschein/ Guthaben bei FTI geparkt gewesen sein. Nur der Ausriss dazu von FTI Homepage:
3.4. Bekomme ich trotz Rückerstattung für meine nächste Reisebuchung bei der FTI Group das FTI Group-Cash?- Nein. Das FTI GROUP-Cash in Höhe von 200€ ist eine Sonderaktion in dieser besonderen Zeit und erhalten nur Gäste nur in Zusammenhang Ihrer Buchung mit dem FTI GROUP Urlaubsguthaben.
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Ich vermute, das mit dem "Cash-Gutschein" hast du falsch verstanden, das ist meines Wissens ein Guthaben auf Reisezusatzleistungen der FTI Group und eine Auszahlung ist keinesfalls vorgesehen.
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@udoundanna
Aha, so hat sich das in deinem ersten Beitrag nicht herauslesen lassen ...
In diesem Fall soll dein Reisebüro das richtigstellen und für deine neue Reise auf dem Booklet bestehen. -
Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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Wenn er/sie /es aber die Rückzahlung erwartet gibts doch sowieso kein Booklet. Desweiteren muß es ja über den selben Reisevermittler gebucht werden etc. da stehen noch so viele Fragen im Raum um das genau beantworten zukönnen.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob hier richtig bin, oder besser im Thema Swiss schreiben soll.
Ich habe für 08.08.2020 Flug LX 1018 Zürich-Düsseldorf direkt über Swiss gebucht und möchte Reise auch machen. Dieser Flug ist schon lange nicht mehr buchbar. Die letzten Tage kamen dann über 3 Tage 4 Flugplanänderungen. Umgebucht auf LX 1016. Erst 07:30, dann Rückflug geändert, dann 07:45 und nun 07:40. Morgen ist es vielleicht schon wieder anders

Passt ja ins momentane traurige Bild, dass die Lufthansa Gruppe abgibt. Man möge mir den Groll verzeihen, aber auch ich warte noch auf eine Rückerstattung von Swiss von Anfang April.
Meine Frage: Eine Anreise mit ÖV ist für mich so unmöglich. Anreise mit Auto kommt nicht in Frage. Ich habe nun günstiges Hotel in Flughafennähe gebucht und reise am Vorabend an. Ist Swiss verpflichtet, Hotelkosten zu erstatten?
Ich hatte schon und mir werden in Bezug auf Corona Kosten entstehen. Ich war und bin auch bereit, einiges auf mich zu nehmen. Aber ich bin der Meinung, alles müssen wir nicht gefallen lassen, damit Airlines mächen können, was sie wollen. Anfrage per Swiss- Kontaktformular ist mal raus.
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Eigentlich nicht - die Anreise zum gebuchten Flughafen ist dein Bier.
Vielleicht machen sie´s aus Kulanz. -
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Hallo
Wir haben eine Reise nach Tunesien in 18 Tagen. Deutschland steht ja auf der grünen liste zur Einreise nach Tunesien, somit keine Einschränkungen. Das AA schreibt ja noch immer.....vor reisen wird gewarnt......
WWird denn unsere pauschal Reise stattfinden oder eher nicht? -
@andi2601 Eine Reisewarnung des AA ist kein Reiseverbot. Ob deine Reise stattfindet wird, kann dir ohne weitere Informationen hier keiner sagen. Ob dein Reiseveranstalter die Reise noch storniert, liegt auch in seinem Ermessen. Solange die Reisewarnung besteht, ist es aber hier allgemeine Meinung und bei den RV Praxis, dass Reisen storniert werden.
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Hallo
Wir haben für Ende August eine Pauschalreise über Holidaycheck nach Kos ins Hotel Palladium für 11 Tage gebucht.
Reiseveranstalter ist Eurowings Holiday.
Anzahlung gleich zu Beginn 40 %, Restzahlung 40 Tage vor Begin der Reise, das wäre in ca. 7 Tagen, per Einzugsermächtigung.
Jetzt habe ich vor ca. 3 Wochen auf der Facebook Seite des Hotels gelesen, dass das Hotel dieses Jahr nicht öffnen wird.
ich habe versucht Holidaycheck und Eurowings Holiday zu erreichen, natürlich im Moment keine Chance.Meine Frage wäre, wie soll ich mich bezüglich der Restzahlung verhalten, ohne das ich gegen den Vertrag zu verstossen und somit meine Anzahlung verliere.
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Hallo
Wir haben für Ende August eine Pauschalreise über Holidaycheck nach Kos ins Hotel Palladium für 11 Tage gebucht.
Reiseveranstalter ist Eurowings Holiday.
Anzahlung gleich zu Beginn 40 %, Restzahlung 40 Tage vor Begin der Reise, das wäre in ca. 7 Tagen, per Einzugsermächtigung.
Jetzt habe ich vor ca. 3 Wochen auf der Facebook Seite des Hotels gelesen, dass das Hotel dieses Jahr nicht öffnen wird.
ich habe versucht Holidaycheck und Eurowings Holiday zu erreichen, natürlich im Moment keine Chance.Meine Frage wäre, wie soll ich mich bezüglich der Restzahlung verhalten, ohne das ich gegen den Vertrag zu verstossen und somit meine Anzahlung verliere.
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Hallo Sanne
das werde ich dann noch tun, jedoch denke ich schon dass das Hotel nicht öffnen wird diese Sasion, das es auch nicht mehr buchbar ist.
Okay, da suchst du dir vielleicht etwas anderes Schönes aus

die Restzahlung würde ich erst mal nicht leisten, solange du den Veranstalter nicht erreichst oder keine Info bekommst aber da könnte ich die Experten hier bestimmt besser beraten.
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Ja, tust du. Ist leider so. Wenn das Hotel nicht auf hat, wirst du rechtzeitig vom RV informiert werden. Geduld...

