Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Unsere reise nach Hurghada (9.04-23.04) wurde durch vtours abgesagt,(" über die Abwicklung was die Rückerstattung des Reisepreises betrifft melden wir uns zeitnah mit einer separaten Information"),also warten wir geduldig und hoffen das wir das Geld auf unsere Konto gutgeschrieben bekommen(?).
Im Sommer sollte es in der Türkei gehen,mit unsere Schwiegertochter und zwei Enkeln.Gebucht haben wir(über Reisebüro) e i n e Pauschale-reise- bei ITS 21.07-4.08.20 2x DZ ,und jetzt...ja,und jetzt möchten wir die Reise doch stornieren.Ich weiß,bis Juli ist noch lange,und die Kinder werden gerne...sie sind jung ,gesund und überzeugt,dass in drei Monaten wird schon alles gut,aber für uns älteren 70J.(mit Vorerkrankungen) Menschen ist es zu riskant. Wir stornieren.Aber wie soll jetzt weiter gehen?Der Urlaub kostet 7222,00€ ,am 20.11.19 haben wir Anzahlung(1445,00) gemacht,Rest(5777,00) müsste ich bis 23.06.20 überweisen.Die Anzahlung beträgt genau die 20%-was fällig wäre bei unsere Stornierung,soweit alles klar aber was weiter?-ist die "Sache"dann erledigt oder muss ich auch in Juni den Rest bezahlen und erst d a n n wird FTI mit mir ausrechnen?
Bitte,habt mit mir etwas Geduld und Verständnis,aber im Moment weiß ich überhaupt nicht was ich darf,kann oder am besten machen soll.Ich bin auf eure Hilfe angewiesen.Und sage einfach Danke.@mama-maria sagte:
also warten wir geduldig und hoffen das wir das Geld auf unsere Konto gutgeschrieben bekommen(?).
Entweder warten bis das Geld kommt bzw. ein Gutschein, falls dies zulässig wird.
Oder - wie einige hier vorschlagen - gleich die rechtliche Bazooka auspacken. Davon würde ich mir kurzfristig aber nicht viel versprechen, denn auch Anwälte, Verbraucherzentralen und Gerichte arbeiten momentan nur sehr eingeschränkt.Hinsichtlich der Türkeireise am 21.07. hättest du noch bis Ende Mai Zeit, die weitere Entwicklung abzuwarten. ITS gibt bei den Stornokosten an "bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%". Das soll dich aber nicht davon abhalten mit dem Thema sofort abzuschliessen, deine Argumente sind schlüssig. Schutz der Familie und eigenen Gesundheit geht vor Geld. Tut mir wirklich leid für dich/euch, gleich 2x betroffen.
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@Candecor
Dacht ich´s mir doch ...
:neckbeard:@vonschmeling
Weil es sich nicht um eine lineare Gleichung handelt, Weil, sonst würde ich bei gar keinem Tag im Hotel die Flugkosten tragen müssen, weil ich ja geflogen bin. Es gibt keine allgemeine Rechtsprechung, dass nur die Anzahl der Urlaubstage gewertet wird. -
Es gibt aber etwas, das man Spruchpraxis nennt - und die wendet keine "lineare Gleichung" (?) an ...
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Hier kam ja wiederholt die Aussage, ein Gutschein statt Rückzahlung sei bei Insolvenz ebenso abgesichert wie eine Pauschalreise an sich.
Was sagt ihr dann aber zu dieser von Reiserechtler Paul Degott?
Aus Sicht der Reiseveranstalter sei die Bitte aber nachvollziehbar, denn sie stünden vor einer finanziellen Notsituation. Wenn das aber damit enden würde, dass Kunden nur noch mit Gutscheinen entschädigt werden könnten, würde das für diese ein großes Risiko bedeuten.
Denn bei der Ausstellung eines Gutscheines greife der Insolvenzsschutz nicht mehr, so Degott. Der schützt Kunden eigentlich vor finanziellen Schäden, wenn das Reiseunternehmen pleitegeht, bevor die Reise angetreten werden kann. Ein solches Szenario ist derzeit nicht auszuschließen. -
Hier kam ja wiederholt die Aussage, ein Gutschein statt Rückzahlung sei bei Insolvenz ebenso abgesichert wie eine Pauschalreise an sich.
Was sagt ihr dann aber zu dieser von Reiserechtler Paul Degott?
Aus Sicht der Reiseveranstalter sei die Bitte aber nachvollziehbar, denn sie stünden vor einer finanziellen Notsituation. Wenn das aber damit enden würde, dass Kunden nur noch mit Gutscheinen entschädigt werden könnten, würde das für diese ein großes Risiko bedeuten.
Denn bei der Ausstellung eines Gutscheines greife der Insolvenzsschutz nicht mehr, so Degott. Der schützt Kunden eigentlich vor finanziellen Schäden, wenn das Reiseunternehmen pleitegeht, bevor die Reise angetreten werden kann. Ein solches Szenario ist derzeit nicht auszuschließen.Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
Es gibt aber etwas, das man Spruchpraxis nennt - und die wendet keine "lineare Gleichung" (?) an ...
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Bitte nicht schimpfen , falls es schon mal geschrieben wurde und ich es nicht finde . Hat denn schon jemand statt Geld zurück einen Gutschein bekommen ?
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Bitte nicht schimpfen , falls es schon mal geschrieben wurde und ich es nicht finde . Hat denn schon jemand statt Geld zurück einen Gutschein bekommen ?
Sieht so aus als hätte bis jetzt noch niemand irgendwas bekommen. Trotz der klaren Gesetzeslage.
Hier ein link zur Gesetzeslage:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651h.html
Man beachte §651 h (5)!
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Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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Nein, es hat noch keiner sein Geld zurückerhalten. Der Vorlauf ist noch zu kurz. Man windet sich noch
und hofft auf die Lobbyisten beim Gesetzgeber doch noch was zu erreichen. -
Hallo,
Bezüglich der Gutscheinregelung habe ich eine Frage...kurz noch zu den Fakten...Reise im Mai nach Ägypten gebucht (im Januar), vorraussichtlich findet diese nicht statt
Bei HC über TUI gebucht
Gutschein von 200,- von HC dabeiWenn wir einen Gutschein über den Reisepreis akzeptieren würden, statt des Geldes heißt das, daß wir den Gutschein von TUI bekommen oder von HC? Bei TUI wäre ich ja an den VA gebunden, wenn HC hätte ich später event. mehr Auswahl an VA...aber es wird wohl direkt TUI sein.
Momentan bietet TUI ja für Abreisen im Mai kostenlose Umbuchungen an ( zu tagesaktuellen Preisen) aber steinigt mich....1000,- mehr ...dann doch lieber den Gutschein oder eben noch warten.
Was passiert dann eigentlich mit dem 200,- Cashback Gutschein von HC? -
Hallo,
Bezüglich der Gutscheinregelung habe ich eine Frage...kurz noch zu den Fakten...Reise im Mai nach Ägypten gebucht (im Januar), vorraussichtlich findet diese nicht statt
Bei HC über TUI gebucht
Gutschein von 200,- von HC dabeiWenn wir einen Gutschein über den Reisepreis akzeptieren würden, statt des Geldes heißt das, daß wir den Gutschein von TUI bekommen oder von HC? Bei TUI wäre ich ja an den VA gebunden, wenn HC hätte ich später event. mehr Auswahl an VA...aber es wird wohl direkt TUI sein.
Momentan bietet TUI ja für Abreisen im Mai kostenlose Umbuchungen an ( zu tagesaktuellen Preisen) aber steinigt mich....1000,- mehr ...dann doch lieber den Gutschein oder eben noch warten.
Was passiert dann eigentlich mit dem 200,- Cashback Gutschein von HC?Im Prinzip hast du dir die Antworten ja selber gegeben und die Frage zum HC-Gutschein kann dir nur HC beantworten.
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Aus einer Facebookgruppe weiß ich , dass schon ein paar Leute ihr Geld wieder bekommen haben . Nur von Gutscheinen, die jemand angeboten wurden hab ich noch nicht wirklich was gelesen .
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ich vermute mal, dass noch keiner sein Geld zurück erhalten hat.
Ich selber hatte eine Reise mit Beginn 17.04.2020 bei Schauinsland gebucht und auch selber von dort noch nichts gehört.
Da ich die Buchung über HC durchgeführt habe, kam von HC am 24.03.2020 folgende Mail:"Sehr geehrte Maggymaus,
soeben erhielten wir von Schauinsland Reisen die Information, dass Ihre Reise aufgrund des Corona Virus COVID-19 und der damit verbundenen geänderten Einreisebestimmungen in Ihr Zielgebiet kostenfrei storniert wurde.
Es tut uns sehr leid, dass Sie Ihre Reise nicht wie gewünscht antreten können.
Die Rückerstattung erfolgt automatisch durch Ihren gebuchten Reiseveranstalter.
Haben Sie per Banküberweisung bezahlt? Sie erhalten die geleistete Zahlung auf das Konto zurück, von dem Sie die Überweisung getätigt haben.
Haben Sie per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlt? Sie erhalten die geleistete Zahlung auf die angegebene Kreditkarte/ Bankverbindung gutgeschrieben.
Im Moment liegt HolidayCheck keine Information zum Erstattungsdatum vor. Im Namen der Reiseveranstalter bittet HolidayCheck um Ihre Geduld.
Sollten wir Sie bei einer alternativen Reiseplanung unterstützen dürfen, geben Sie uns gerne jederzeit Bescheid.
Freundliche Grüße vom Bodensee"Und ich werde mich - wie gewünscht - gedulden, da ja erst die Reisen, die früher als meine statt finden würden, abgearbeitet werden.
Diese Aussage reicht mir erst mal.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass das AA die Hilfe der Reiseveranstalter benötigt, damit bei den Rückholaktionen von gestrandeten Urlaubern keiner vergessen wird (ok. etwas salop ausgedrückt).
Das ist m. E. vorrangig.
Also werde ich darauf verzichten, das Reisebüro auch noch mit Schreiben oder Mail "zuzuballern", wo mein Geld bleibt und warte ert mal ab.Ich kann durchaus verstehen, dass einige frühzeitig ihr Geld zurück benötigen. Evtl. sind hier welche darunter, die inzwischen auf das Geld angewiesen sind, weil z. B. der Arbeitgeber seine Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt hat.
Dennoch macht es m. E. momentan noch keinen Sinn, die Kanäle mit der Anfrage nach dem Geld zu strapazieren.
Ich denke, wir sitzen in der momentanen Situation alle in einem Boot.
Die Mitarbeiter in den Reisebüros, die unsere Anfragen und Reisen bearbeiten, wissen auch nicht, ob ihr Arbeitgeber das übersteht und ob sie weiter ihren Job behalten werden.
Daran sollte man aus menschlicher Sicht auch mal denken, oder?Bitte bleibt gesund.
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In den Ländern, in denen der Voucher anstelle der Erstattung in Geld bereits üblich ist, unterfällt er dem Insolvenzschutz - was denn auch sonst.
Hier zu Lande gibt es noch keine Erfahrung, ich denke aber das es genauso sein wird. Schließlich ist das keine Zuwendung (wie beispielsweise der HC Gutschein) sondern ein Gegenwert für eine Pauschalreise. -
@suzimausi sagte:
wie ermittelt man als laie die hoehe ( weil du schreibst, korrekt beziffern ) eines uebernachtungspreis, wenn man eine pauschalreise gebucht hat ?
Etliche Buchungsbestätigungen weisen die Preise für Flug und Beherbergung gesondert aus.
Jedenfalls sind die von Candecor angegebenen 60% nicht mehr als Fantasie - zur Not kann man auch den Reisepreis insgesamt zugrunde legen und die Antwort des Veranstalters abwarten.
Wenn man gerne jemanden von der Misere profitieren lassen will ist die Bevollmächtigung eines Anwalts ne ganz tolle Idee ...@vonschmeling sagte:
Etliche Buchungsbestätigungen weisen die Preise für Flug und Beherbergung gesondert aus.
Jedenfalls sind die von Candecor angegebenen 60% nicht mehr als Fantasie - zur Not kann man auch den Reisepreis insgesamt zugrunde legen und die Antwort des Veranstalters abwarten.
Wenn man gerne jemanden von der Misere profitieren lassen will ist die Bevollmächtigung eines Anwalts ne ganz tolle Idee ...ich habe eben mal geschaut was ich an buchungen noch im system habe, es sind mehr als genug...
ich habe es noch NIE erlebt, das bei einer pauschalreise ob ueber tui, xfti, m eiers, und wie sie alle heißen, bei einer pauschalreise ein flugpreis gesondert ausgewiesen wurde
da stehen evtl. gesonderte zusatzleistungen separat preislich ausgewiesen drauf, aber ansonsten steht da immer nur der gesamt preis fuer die reise draufanwalt, kann man machen wenn ein veranstalter oder ein reisebuero nicht einlenkt, und man eine rechtschutz ohne sb hat
habe ich schon gemacht, nach dem ersten schreiben von diesem lenkte das reisebuero dann ein...
ich war klar im recht, und konnte das belegen, und hatte auch alles richtig gemacht, wie gefordert, trotzdem mußte erst mit dem anwalt das recht durchgesetzt werden