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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • mama mariaM mama maria

    Unsere reise nach Hurghada (9.04-23.04) wurde durch vtours abgesagt,(" über die Abwicklung was die Rückerstattung des Reisepreises betrifft melden wir uns zeitnah mit einer separaten Information"),also warten wir geduldig und hoffen das wir das Geld auf unsere Konto gutgeschrieben bekommen(?).
    Im Sommer sollte es in der Türkei gehen,mit unsere Schwiegertochter und zwei Enkeln.Gebucht haben wir(über Reisebüro) e i n e Pauschale-reise- bei ITS 21.07-4.08.20 2x DZ ,und jetzt...ja,und jetzt möchten wir die Reise doch stornieren.Ich weiß,bis Juli ist noch lange,und die Kinder werden gerne...sie sind jung ,gesund und überzeugt,dass in drei Monaten wird schon alles gut,aber für uns älteren 70J.(mit Vorerkrankungen) Menschen ist es zu riskant. Wir stornieren.Aber wie soll jetzt weiter gehen?Der Urlaub kostet 7222,00€ ,am 20.11.19 haben wir Anzahlung(1445,00) gemacht,Rest(5777,00) müsste ich bis 23.06.20 überweisen.Die Anzahlung beträgt genau die 20%-was fällig wäre bei unsere Stornierung,soweit alles klar aber was weiter?-ist die "Sache"dann erledigt oder muss ich auch in Juni den Rest bezahlen und erst d a n n wird FTI mit mir ausrechnen?
    Bitte,habt mit mir etwas Geduld und Verständnis,aber im Moment weiß ich überhaupt nicht was ich darf,kann oder am besten machen soll.Ich bin auf eure Hilfe angewiesen.Und sage einfach Danke.

    steelydan1S Offline
    steelydan1S Offline
    steelydan1
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1321

    @mama-maria sagte:

    also warten wir geduldig und hoffen das wir das Geld auf unsere Konto gutgeschrieben bekommen(?).

    Entweder warten bis das Geld kommt bzw. ein Gutschein, falls dies zulässig wird.
    Oder - wie einige hier vorschlagen - gleich die rechtliche Bazooka auspacken. Davon würde ich mir kurzfristig aber nicht viel versprechen, denn auch Anwälte, Verbraucherzentralen und Gerichte arbeiten momentan nur sehr eingeschränkt.

    Hinsichtlich der Türkeireise am 21.07. hättest du noch bis Ende Mai Zeit, die weitere Entwicklung abzuwarten. ITS gibt bei den Stornokosten an "bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%". Das soll dich aber nicht davon abhalten mit dem Thema sofort abzuschliessen, deine Argumente sind schlüssig. Schutz der Familie und eigenen Gesundheit geht vor Geld. Tut mir wirklich leid für dich/euch, gleich 2x betroffen.

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1322

      @Candecor
      Dacht ich´s mir doch ... 😴:neckbeard:

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      CandecorC 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        @Candecor
        Dacht ich´s mir doch ... 😴:neckbeard:

        CandecorC Offline
        CandecorC Offline
        Candecor
        Bekannter Forentroll Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1323

        @vonschmeling
        Weil es sich nicht um eine lineare Gleichung handelt, Weil, sonst würde ich bei gar keinem Tag im Hotel die Flugkosten tragen müssen, weil ich ja geflogen bin. Es gibt keine allgemeine Rechtsprechung, dass nur die Anzahl der Urlaubstage gewertet wird.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1324

          Es gibt aber etwas, das man Spruchpraxis nennt - und die wendet keine "lineare Gleichung" (?) an ...

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          CandecorC 1 Antwort Letzte Antwort
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          • michi137M Offline
            michi137M Offline
            michi137
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1325

            Hier kam ja wiederholt die Aussage, ein Gutschein statt Rückzahlung sei bei Insolvenz ebenso abgesichert wie eine Pauschalreise an sich.

            Was sagt ihr dann aber zu dieser von Reiserechtler Paul Degott?

            Aus Sicht der Reiseveranstalter sei die Bitte aber nachvollziehbar, denn sie stünden vor einer finanziellen Notsituation. Wenn das aber damit enden würde, dass Kunden nur noch mit Gutscheinen entschädigt werden könnten, würde das für diese ein großes Risiko bedeuten.
            Denn bei der Ausstellung eines Gutscheines greife der Insolvenzsschutz nicht mehr, so Degott. Der schützt Kunden eigentlich vor finanziellen Schäden, wenn das Reiseunternehmen pleitegeht, bevor die Reise angetreten werden kann. Ein solches Szenario ist derzeit nicht auszuschließen.

            Quelle: click

            altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
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            • michi137M michi137

              Hier kam ja wiederholt die Aussage, ein Gutschein statt Rückzahlung sei bei Insolvenz ebenso abgesichert wie eine Pauschalreise an sich.

              Was sagt ihr dann aber zu dieser von Reiserechtler Paul Degott?

              Aus Sicht der Reiseveranstalter sei die Bitte aber nachvollziehbar, denn sie stünden vor einer finanziellen Notsituation. Wenn das aber damit enden würde, dass Kunden nur noch mit Gutscheinen entschädigt werden könnten, würde das für diese ein großes Risiko bedeuten.
              Denn bei der Ausstellung eines Gutscheines greife der Insolvenzsschutz nicht mehr, so Degott. Der schützt Kunden eigentlich vor finanziellen Schäden, wenn das Reiseunternehmen pleitegeht, bevor die Reise angetreten werden kann. Ein solches Szenario ist derzeit nicht auszuschließen.

              Quelle: click

              altlöwin63A Offline
              altlöwin63A Offline
              altlöwin63
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1326
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              • vonschmelingV vonschmeling

                Es gibt aber etwas, das man Spruchpraxis nennt - und die wendet keine "lineare Gleichung" (?) an ...

                CandecorC Offline
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                Candecor
                Bekannter Forentroll Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1327
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                CandecorC 1 Antwort Letzte Antwort
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                • CandecorC Candecor

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                  Candecor
                  Bekannter Forentroll Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1328

                  @michi137

                  Genau deshalb kann ich ja nicht nachvollziehen, warum hier so vehement die Gutscheinlösung propagiert wird. Der Verbraucher stellt sich hier ohne Not schlechter, als er muss.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • SchlangenfangerS Offline
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                    Schlangenfanger
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1329

                    Bitte nicht schimpfen , falls es schon mal geschrieben wurde und ich es nicht finde . Hat denn schon jemand statt Geld zurück einen Gutschein bekommen ?

                    AlyxA KarlmeierK 2 Antworten Letzte Antwort
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                    • CandecorC Offline
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                      Candecor
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                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1330
                      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                      CandecorC 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • SchlangenfangerS Schlangenfanger

                        Bitte nicht schimpfen , falls es schon mal geschrieben wurde und ich es nicht finde . Hat denn schon jemand statt Geld zurück einen Gutschein bekommen ?

                        AlyxA Offline
                        AlyxA Offline
                        Alyx
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1331

                        Sieht so aus als hätte bis jetzt noch niemand irgendwas bekommen. Trotz der klaren Gesetzeslage.

                        Hier ein link zur Gesetzeslage:

                        https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651h.html

                        Man beachte §651 h (5)!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • CandecorC Candecor

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                          Candecor
                          Bekannter Forentroll Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1332
                          Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                          altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • CandecorC Candecor

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                            altlöwin63A Offline
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                            altlöwin63
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1333

                            Nein, es hat noch keiner sein Geld zurückerhalten. Der Vorlauf ist noch zu kurz. Man windet sich noch😄 und hofft auf die Lobbyisten beim Gesetzgeber doch noch was zu erreichen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • tuerkeirotT Offline
                              tuerkeirotT Offline
                              tuerkeirot
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1334

                              Hallo,
                              Bezüglich der Gutscheinregelung habe ich eine Frage...kurz noch zu den Fakten...

                              Reise im Mai nach Ägypten gebucht (im Januar), vorraussichtlich findet diese nicht statt
                              Bei HC über TUI gebucht
                              Gutschein von 200,- von HC dabei

                              Wenn wir einen Gutschein über den Reisepreis akzeptieren würden, statt des Geldes heißt das, daß wir den Gutschein von TUI bekommen oder von HC? Bei TUI wäre ich ja an den VA gebunden, wenn HC hätte ich später event. mehr Auswahl an VA...aber es wird wohl direkt TUI sein.
                              Momentan bietet TUI ja für Abreisen im Mai kostenlose Umbuchungen an ( zu tagesaktuellen Preisen) aber steinigt mich....1000,- mehr ...dann doch lieber den Gutschein oder eben noch warten.
                              Was passiert dann eigentlich mit dem 200,- Cashback Gutschein von HC?

                              CandecorC 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • tuerkeirotT tuerkeirot

                                Hallo,
                                Bezüglich der Gutscheinregelung habe ich eine Frage...kurz noch zu den Fakten...

                                Reise im Mai nach Ägypten gebucht (im Januar), vorraussichtlich findet diese nicht statt
                                Bei HC über TUI gebucht
                                Gutschein von 200,- von HC dabei

                                Wenn wir einen Gutschein über den Reisepreis akzeptieren würden, statt des Geldes heißt das, daß wir den Gutschein von TUI bekommen oder von HC? Bei TUI wäre ich ja an den VA gebunden, wenn HC hätte ich später event. mehr Auswahl an VA...aber es wird wohl direkt TUI sein.
                                Momentan bietet TUI ja für Abreisen im Mai kostenlose Umbuchungen an ( zu tagesaktuellen Preisen) aber steinigt mich....1000,- mehr ...dann doch lieber den Gutschein oder eben noch warten.
                                Was passiert dann eigentlich mit dem 200,- Cashback Gutschein von HC?

                                CandecorC Offline
                                CandecorC Offline
                                Candecor
                                Bekannter Forentroll Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1335

                                Im Prinzip hast du dir die Antworten ja selber gegeben und die Frage zum HC-Gutschein kann dir nur HC beantworten.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • SchlangenfangerS Offline
                                  SchlangenfangerS Offline
                                  Schlangenfanger
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1336

                                  Aus einer Facebookgruppe weiß ich , dass schon ein paar Leute ihr Geld wieder bekommen haben . Nur von Gutscheinen, die jemand angeboten wurden hab ich noch nicht wirklich was gelesen .

                                  S0nnenanbeterS 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • maggymausM Offline
                                    maggymausM Offline
                                    maggymaus
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1337

                                    @alyx

                                    ich vermute mal, dass noch keiner sein Geld zurück erhalten hat.
                                    Ich selber hatte eine Reise mit Beginn 17.04.2020 bei Schauinsland gebucht und auch selber von dort noch nichts gehört.
                                    Da ich die Buchung über HC durchgeführt habe, kam von HC am 24.03.2020 folgende Mail:

                                    "Sehr geehrte Maggymaus,
                                     
                                    soeben erhielten wir von Schauinsland Reisen die Information, dass Ihre Reise aufgrund des Corona Virus COVID-19 und der damit verbundenen geänderten Einreisebestimmungen in Ihr Zielgebiet kostenfrei storniert wurde.
                                    Es tut uns sehr leid, dass Sie Ihre Reise nicht wie gewünscht antreten können.
                                     
                                    Die Rückerstattung erfolgt automatisch durch Ihren gebuchten Reiseveranstalter.
                                    Haben Sie per Banküberweisung bezahlt? Sie erhalten die geleistete Zahlung auf das Konto zurück, von dem Sie die Überweisung getätigt haben.
                                    Haben Sie per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlt? Sie erhalten die geleistete Zahlung auf die angegebene Kreditkarte/ Bankverbindung gutgeschrieben.
                                     
                                    Im Moment liegt HolidayCheck keine Information zum Erstattungsdatum vor. Im Namen der Reiseveranstalter bittet HolidayCheck um Ihre Geduld.
                                     
                                    Sollten wir Sie bei einer alternativen Reiseplanung unterstützen dürfen, geben Sie uns gerne jederzeit Bescheid.
                                     
                                     
                                    Freundliche Grüße vom Bodensee"

                                    Und ich werde mich - wie gewünscht - gedulden, da ja erst die Reisen, die früher als meine statt finden würden, abgearbeitet werden.
                                    Diese Aussage reicht mir erst mal.
                                    Ich kann mir auch gut vorstellen, dass das AA die Hilfe der Reiseveranstalter benötigt, damit bei den Rückholaktionen von gestrandeten Urlaubern keiner vergessen wird (ok. etwas salop ausgedrückt).
                                    Das ist m. E. vorrangig.
                                    Also werde ich darauf verzichten, das Reisebüro auch noch mit Schreiben oder Mail "zuzuballern", wo mein Geld bleibt und warte ert mal ab.

                                    Ich kann durchaus verstehen, dass einige frühzeitig ihr Geld zurück benötigen. Evtl. sind hier welche darunter, die inzwischen auf das Geld angewiesen sind, weil z. B. der Arbeitgeber seine Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt hat.

                                    Dennoch macht es m. E. momentan noch keinen Sinn, die Kanäle mit der Anfrage nach dem Geld zu strapazieren.

                                    Ich denke, wir sitzen in der momentanen Situation alle in einem Boot.
                                    Die Mitarbeiter in den Reisebüros, die unsere Anfragen und Reisen bearbeiten, wissen auch nicht, ob ihr Arbeitgeber das übersteht und ob sie weiter ihren Job behalten werden.
                                    Daran sollte man aus menschlicher Sicht auch mal denken, oder?

                                    Bitte bleibt gesund.

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                                      #1338

                                      In den Ländern, in denen der Voucher anstelle der Erstattung in Geld bereits üblich ist, unterfällt er dem Insolvenzschutz - was denn auch sonst.
                                      Hier zu Lande gibt es noch keine Erfahrung, ich denke aber das es genauso sein wird. Schließlich ist das keine Zuwendung (wie beispielsweise der HC Gutschein) sondern ein Gegenwert für eine Pauschalreise.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      SabaelcherS 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1339

                                        Ich weiß von einigen Fällen, wo es bereits Geld zurück gab und selbstverständlich würde auch ich Geld einem Gutschein vorziehen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          @suzimausi sagte:

                                          wie ermittelt man als laie die hoehe ( weil du schreibst, korrekt beziffern ) eines uebernachtungspreis, wenn man eine pauschalreise gebucht hat ?

                                          Etliche Buchungsbestätigungen weisen die Preise für Flug und Beherbergung gesondert aus.
                                          Jedenfalls sind die von Candecor angegebenen 60% nicht mehr als Fantasie - zur Not kann man auch den Reisepreis insgesamt zugrunde legen und die Antwort des Veranstalters abwarten.
                                          Wenn man gerne jemanden von der Misere profitieren lassen will ist die Bevollmächtigung eines Anwalts ne ganz tolle Idee ...

                                          HC-Mitglied2162603H Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von HC-Mitglied2162603
                                          #1340

                                          @vonschmeling sagte:

                                          Etliche Buchungsbestätigungen weisen die Preise für Flug und Beherbergung gesondert aus.
                                          Jedenfalls sind die von Candecor angegebenen 60% nicht mehr als Fantasie - zur Not kann man auch den Reisepreis insgesamt zugrunde legen und die Antwort des Veranstalters abwarten.
                                          Wenn man gerne jemanden von der Misere profitieren lassen will ist die Bevollmächtigung eines Anwalts ne ganz tolle Idee ...

                                          ich habe eben mal geschaut was ich an buchungen noch im system habe, es sind mehr als genug...
                                          ich habe es noch NIE erlebt, das bei einer pauschalreise ob ueber tui, xfti, m eiers, und wie sie alle heißen, bei einer pauschalreise ein flugpreis gesondert ausgewiesen wurde
                                          da stehen evtl. gesonderte zusatzleistungen separat preislich ausgewiesen drauf, aber ansonsten steht da immer nur der gesamt preis fuer die reise drauf

                                          anwalt, kann man machen wenn ein veranstalter oder ein reisebuero nicht einlenkt, und man eine rechtschutz ohne sb hat

                                          habe ich schon gemacht, nach dem ersten schreiben von diesem lenkte das reisebuero dann ein...
                                          ich war klar im recht, und konnte das belegen, und hatte auch alles richtig gemacht, wie gefordert, trotzdem mußte erst mit dem anwalt das recht durchgesetzt werden

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