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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • nordkoreaN Offline
    nordkoreaN Offline
    nordkorea
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2621

    Rechtsstreit wegen Gutscheinlösung

    Ein Klageverfahren würde man sicher gewinnen. Jedoch ist bis zur Rechtskraft des Urteils die Gutscheinlösung wahrscheinlich vorbei.
    Und der Gutschein könnte nicht zum Einsatz kommen, da man von seiner Rechtswidrigkeit ausgeht

    Die Juristen gewinnen auf jeden Fall

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    • altlöwin63A altlöwin63

      Ich denke auch das meine Anwaltskosten um die 300 Euro liegen. Schöner Stundenlohn, hat man sich aber verdient.
      Nicht das die Anwälte auch noch mit einem Solidaritätsfond für sich daherkommen. Das möchte ich nun auch nicht😄

      HC-Mitglied2705315H Offline
      HC-Mitglied2705315H Offline
      HC-Mitglied2705315
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2622

      Dein Anwalt hat vermutlich aufgrund der fehlenden EU Entscheidung erst außergerichtlich gemahnt, oder?
      Zumindest auf dem gerichtlichen Vordruck der Onlinemahngerichte trägt die Kosten der Antragsgegner. Sollte sich die Rechtslage nicht ändern müsste der Veranstalter diese als Nebenforderung begleichen.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Vive la FranceV Offline
        Vive la FranceV Offline
        Vive la France
        schrieb am zuletzt editiert von Vive la France
        #2623

        @ altlöwin

        Ich gehe auch von einer Liquidation in Höhe von zwischen 300 und 400 €+ Umsatzsteuer.

        Macht immerhin circa >10 % der Streitwert! Es ist nicht nichts 😇!

        Das müssen alle die jenige berücksichtigen bevor sie zu einem Anwalt gehen und gut abwiegen Gutschein vs bares minus ca 10% Anwaltskosten.

        Und zusätzlich abwarten ob das Geld wirklich ankommt oder ob der Anwalt noch ein bisschen mehr Druck machen muss und natürlich ein bisschen mehr kassiert!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • regensburgerin50R Offline
          regensburgerin50R Offline
          regensburgerin50
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2624

          Habe heute von vtours bzgl. meiner Buchung am 30.05.2020-13.06.2020 folgende Vorschläge bekommen: 1.kostenlose Umbuchung oder 2. 40 Euro Erlass auf die Stornokosten. Es geht bestimmt vielen so, wie würdet ihr reagieren. Umbuchen kommt für mich nicht in Frage, würde stornieren, aber nicht zu diesen Konditionen, denn 40 Euro sind doch eine Witz. Freue mich über hilfreiche Antworten, Stefi

          Vive la FranceV charlyjacksonC KourionK DürenD 4 Antworten Letzte Antwort
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          • regensburgerin50R regensburgerin50

            Habe heute von vtours bzgl. meiner Buchung am 30.05.2020-13.06.2020 folgende Vorschläge bekommen: 1.kostenlose Umbuchung oder 2. 40 Euro Erlass auf die Stornokosten. Es geht bestimmt vielen so, wie würdet ihr reagieren. Umbuchen kommt für mich nicht in Frage, würde stornieren, aber nicht zu diesen Konditionen, denn 40 Euro sind doch eine Witz. Freue mich über hilfreiche Antworten, Stefi

            Vive la FranceV Offline
            Vive la FranceV Offline
            Vive la France
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2625

            Wie hoch wären deine Stornokosten?

            regensburgerin50R 1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • Vive la FranceV Vive la France

              Wie hoch wären deine Stornokosten?

              regensburgerin50R Offline
              regensburgerin50R Offline
              regensburgerin50
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2626

              Wenn ich heute storniere 30 Prozent, 687 Euro. 30 bis 39 Tage 40 Prozent, 916 Euro.

              Vive la FranceV 1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • regensburgerin50R regensburgerin50

                Wenn ich heute storniere 30 Prozent, 687 Euro. 30 bis 39 Tage 40 Prozent, 916 Euro.

                Vive la FranceV Offline
                Vive la FranceV Offline
                Vive la France
                schrieb am zuletzt editiert von Vive la France
                #2627

                Ich bin absolut kein Profi was Storno, Gutschein etc. angeht, 40 € ist aber wirklich ein bisschen sehr wenig. Haben sie dich keinen Gutschein angeboten? Und sie haben halt die Reise nicht stornieren oder?
                Warten wir mal bis die Profi (die für weiblich, nicht Plural) sich meldet😚

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • regensburgerin50R regensburgerin50

                  Habe heute von vtours bzgl. meiner Buchung am 30.05.2020-13.06.2020 folgende Vorschläge bekommen: 1.kostenlose Umbuchung oder 2. 40 Euro Erlass auf die Stornokosten. Es geht bestimmt vielen so, wie würdet ihr reagieren. Umbuchen kommt für mich nicht in Frage, würde stornieren, aber nicht zu diesen Konditionen, denn 40 Euro sind doch eine Witz. Freue mich über hilfreiche Antworten, Stefi

                  charlyjacksonC Offline
                  charlyjacksonC Offline
                  charlyjackson
                  schrieb am zuletzt editiert von charlyjackson
                  #2628

                  Hallo ,
                  @ Regensburgerin50
                  so sieht es bei mir aus, deine Reise wird sicher auch noch storniert.
                  habe inzwischen den ausstehenden Betrag ( nur Anzahlung wurde eingezogen ) per Einschreiben angemahnt.

                  Guten Tag Herr XXX
                  am 24. März 2020 haben wir Sie darüber informiert, dass wir aufgrund der Reisewarnung durch das Auswärtige Amt Ihre geplante Reise vom 27.04.2020 bis 09.05.2020 in das Urlaubsgebiet Türkei, leider absagen müssen.
                  Diese Maßnahmen liegen leider nicht in unserem Einflussbereich. Da wir dadurch jedoch an der ordnungsgemäßen Erfüllung des Pauschalreisevertrags gehindert sind, treten wir aufgrund von höherer Gewalt vom am 16.12.2019 geschlossenen Reisevertrag zurück.
                  Damit Sie trotzdem nicht auf Ihren Urlaub verzichten müssen, können Sie sich gerne über Ihr buchendes Reisebüro/-portal eine neue Reise von vtours einbuchen. Bitte teilen Sie uns anschließend Ihre neue Buchungsnummer mit, damit wir bereits getätigte Zahlungen auf Ihre neue Buchung gutschreiben können.
                  Ansonsten bitten wir Sie um etwas Geduld, was die Rückerstattung des Reisepreises betrifft. Wir melden uns zeitnah mit einer separaten Information über die Abwicklung.
                  Für Ihr Vertrauen möchten wir uns bedanken und stehen bereit für Ihren nächsten Urlaub, der passt.

                  Viele Grüße aus Aschaffenburg

                  Ihr vtours-Team
                  vtours GmbH

                  regensburgerin50R 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • wieslochW Offline
                    wieslochW Offline
                    wiesloch
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2629

                    Wir haben von der TUI am 28.3. die Stornierung unserer Ägyptenreise erhalten.
                    Wir hatten bis dato insgesamt 2500.- € anbezahlt bei einem Gesamtpreis von etwas über 4500.-€.
                    In dem Schreiben stand nichts von Rückerstattung
                    Gutschein etc.
                    Also habe ich einige Tage später per Email bei der Debitorenabteilung um Rückerstattung gebeten und mich auf geltendes EU Gesetzt berufen.
                    Es kam weder auf die Mail noch auf das daran geschickte Schreiben mit Rückantwort bisher keine Antwort.
                    Mich ärgert die Ignoranz des RV, keine Informationen zu bekommen keine Pressemitteilung wie Sie es sich vorstellen bezüglich der weiteren Vorgehensweise bei Erstattungen.
                    Mittlerweile werden wir, wenn wir die Alternative haben, von einem angebotenen Gutschein Abstand nehmen.
                    Einen dicken Kredit bekommen und die Kunden im ungewissen lassen.
                    Eines bleibt :nie mehr TUI buchen.

                    olicheckO 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Kristina_FlorianK Offline
                      Kristina_FlorianK Offline
                      Kristina_Florian
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2630

                      Wir haben vom 07.06-18.06 in Cuxhaven eine Ferienwohnung gebucht. Wir haben eine Anzahlung in Höhe von 260€ geleistet. Wir müssten bis zum 25.4 stornieren um „nur“ 10% Stornogebühren zu haben. Danach müssen wir entweder den Restbetrag zahlen oder 90% Storno. Wenn das Land Niedersachsen die Sperren verlängert, sollten wir doch unsere Anzahlung komplett als Gutschein wieder bekommen oder? Die Ferienanlage gibt weiter noch keine Auskunft außer Storno mit 10% oder Rest zahlen und irgendwann 2021 anreisen.

                      Was würdet ihr tun? Was steht uns zu?

                      VG

                      Holly-manH DürenD 2 Antworten Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • regensburgerin50R regensburgerin50

                        Habe heute von vtours bzgl. meiner Buchung am 30.05.2020-13.06.2020 folgende Vorschläge bekommen: 1.kostenlose Umbuchung oder 2. 40 Euro Erlass auf die Stornokosten. Es geht bestimmt vielen so, wie würdet ihr reagieren. Umbuchen kommt für mich nicht in Frage, würde stornieren, aber nicht zu diesen Konditionen, denn 40 Euro sind doch eine Witz. Freue mich über hilfreiche Antworten, Stefi

                        KourionK 1
                        KourionK 1
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2631

                        @regensburgerin50 sagte:

                        Habe heute von vtours folgende Vorschläge bekommen... kostenlose Umbuchung oder 40 Euro Erlass auf die Stornokosten.

                        Dann wird das wohl unterschiedlich gehandhabt ?
                        Ein User schrieb hier "oder Stornierung mit einen Selbstkostenanteil von 40€ pro Person" ( klick ).

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • wieslochW wiesloch

                          Wir haben von der TUI am 28.3. die Stornierung unserer Ägyptenreise erhalten.
                          Wir hatten bis dato insgesamt 2500.- € anbezahlt bei einem Gesamtpreis von etwas über 4500.-€.
                          In dem Schreiben stand nichts von Rückerstattung
                          Gutschein etc.
                          Also habe ich einige Tage später per Email bei der Debitorenabteilung um Rückerstattung gebeten und mich auf geltendes EU Gesetzt berufen.
                          Es kam weder auf die Mail noch auf das daran geschickte Schreiben mit Rückantwort bisher keine Antwort.
                          Mich ärgert die Ignoranz des RV, keine Informationen zu bekommen keine Pressemitteilung wie Sie es sich vorstellen bezüglich der weiteren Vorgehensweise bei Erstattungen.
                          Mittlerweile werden wir, wenn wir die Alternative haben, von einem angebotenen Gutschein Abstand nehmen.
                          Einen dicken Kredit bekommen und die Kunden im ungewissen lassen.
                          Eines bleibt :nie mehr TUI buchen.

                          olicheckO Offline
                          olicheckO Offline
                          olicheck
                          schrieb am zuletzt editiert von olicheck
                          #2632

                          @wiesloch sagte:

                          Wir haben von der TUI am 28.3. die Stornierung unserer Ägyptenreise erhalten.
                          Wir hatten bis dato insgesamt 2500.- € anbezahlt bei einem Gesamtpreis von etwas über 4500.-€.
                          In dem Schreiben stand nichts von Rückerstattung ....

                          Nun, TUI gehörte zu den ersten RV, die die ungesetzliche "Gutscheinlösung" proaktiv unterstützt haben.
                          Und TUI hat ein FAQ-Übersicht erstellt, auf der die wichtigsten Fragen ihrer Kunden erschöpfend beantwortet werden.
                          Die wichtigsten Fragen & Antworten laut TUI

                          Aber TUI hat auch entschieden, das Fragen zur Rückzahlung IHRER Kundengelder nicht zu den wichtigsten Fragen gehört!

                          Und wenn man sich vor Augen hält, das der Dachverband - Reisebüro Allianz QTA, ganz offen seine Mitglieder zum Rechtsbruch auffordert und die Reiseveranstalter tadelt, die gem. der herrschenden Meinung die ihr anvertrauten Kundengelder zurück erstatten, dann weiss man wohin die Reise geht.
                          werde der Abfluss von "verdienten" Provisionen aus dem stationären Vertrieb forciert

                          Mit der Ignoranz seitens TUI stehst Du nicht alleine da. Schau Dir mal die Kommentare über TUI auf trustpilot an (ohne Verlinkung).
                          IMHO geh ich davon aus, das TUI noch auf eine Gutscheinlösung, hilfsweise auf eine staatliche Absicherung wartet (hofft).
                          Die jetzt zugesagte Unterstützung von 1800 mio. € werden wohl (noch!) nicht zur Rückzahlung verwendet. 😢

                          Mit deiner Forderung nach Rückzahlung DEINES Geldes bist Du absolut im Recht, kurzfristig ist seitens der EU keine Gesetzesänderung geplant:

                          EU Statement 09.04.2020

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Jobi2002J Offline
                            Jobi2002J Offline
                            Jobi2002
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2633

                            Wir haben mit TUI eine Reise ab dem 18.5. nach Conil gebucht. Restzahlung am 20.4. fällig. Wie sollen wir uns verhalten?

                            olicheckO 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV vonschmeling

                              Nee, das wäre ja noch schöner ... 😳

                              HC-Mitglied2162603H Offline
                              HC-Mitglied2162603H Offline
                              HC-Mitglied2162603
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2634

                              @vonschmeling sagte:

                              Nee, das wäre ja noch schöner ... 😳

                              nicht nee
                              sondern ja und doch
                              es gibt inzwischen sehr viele anwaelte die fuer das RVG nicht mal mehr den Kuli anheben, sondern ausschließlich ueber frei verhandeltes honorar mandate annehmen
                              beginnend bei 100 euro die stunde nach oben hin keine grenzen...

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • FrankenstephanF Frankenstephan

                                @guenter-holidaycheck sagte:

                                Dann mal eine dpa Meldung bezüglich der Restforderung eines Reisepreises.
                                Leider werden die Veranstalter die das so praktizieren nicht genannt, wir schauen mal, ob wir diese zusammentragen können.

                                TUI verlangt auch keine Restzahlung für Reisen bis Ende Mai.

                                Andrea608A Offline
                                Andrea608A Offline
                                Andrea608
                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #2635

                                xxx Beitrag von Zitat getrennt xxx

                                @frankenstephan sagte:

                                TUI verlangt auch keine Restzahlung für Reisen bis Ende Mai.

                                Gilt das nur für TUI.com ode auch für Tuicruises? Unsere KF am 17.5. ( Mittelmeer Spanien/Italien) ist bisher noch nicht abgesagt.

                                Jobi2002J olicheckO 3 Antworten Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2636

                                  Das ist mir bekannt, Suzimausi ... 😏
                                  Ich meinte aus Sicht des Mandanten, so nach dem Motto "Geb ich dir 100 € machst du Brief" ... und für 100€/h sitzt der mit dem Klapptisch im UG der Mall direkt gegenüber von Edeka.
                                  Die vorgerichtlichen Mahnkosten trägt der Mandant, und die Causa altlöwin scheint darüber ja nicht hinauszugehen.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  HC-Mitglied2162603H 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Jobi2002J Jobi2002

                                    Wir haben mit TUI eine Reise ab dem 18.5. nach Conil gebucht. Restzahlung am 20.4. fällig. Wie sollen wir uns verhalten?

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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2637

                                    @jobi2002 sagte:

                                    Wir haben mit TUI eine Reise ab dem 18.5. nach Conil gebucht. Restzahlung am 20.4. fällig. Wie sollen wir uns verhalten?

                                    Hier ist kein Rechtsforum.
                                    Leider kann Dir niemand sagen, wie Du dich richtig verhalten sollst.
                                    Da TUI bereits vor 3 Wochen die Hotline abgeschaltet hat (Aussage TUI FB) und auf E-Mails "schlecht" reagiert,
                                    hier die letzte (gestern) Aussage:

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Andrea608A Andrea608

                                      xxx Beitrag von Zitat getrennt xxx

                                      @frankenstephan sagte:

                                      TUI verlangt auch keine Restzahlung für Reisen bis Ende Mai.

                                      Gilt das nur für TUI.com ode auch für Tuicruises? Unsere KF am 17.5. ( Mittelmeer Spanien/Italien) ist bisher noch nicht abgesagt.

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                                      #2638

                                      @andrea608 sagte:

                                      Woher weißt du das mit der Restzahlung?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Andrea608A Andrea608

                                        xxx Beitrag von Zitat getrennt xxx

                                        @frankenstephan sagte:

                                        TUI verlangt auch keine Restzahlung für Reisen bis Ende Mai.

                                        Gilt das nur für TUI.com ode auch für Tuicruises? Unsere KF am 17.5. ( Mittelmeer Spanien/Italien) ist bisher noch nicht abgesagt.

                                        olicheckO Offline
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                                        #2639

                                        @andrea608 sagte:

                                        @frankenstephan sagte:
                                        TUI verlangt auch keine Restzahlung für Reisen bis Ende Mai.
                                        ......
                                        Gilt das nur für TUI.com ode auch für Tuicruises? Unsere KF am 17.5. ( Mittelmeer Spanien/Italien) ist bisher noch nicht abgesagt.

                                        Da @frankenstephan totz Aufforderung , bis heute keine Quelle für diese Behauptung geliefert hat, stufe ich das als nicht stichhaltige Behauptung, ohne Substanz, ein.
                                        Letzte Info gestern:


                                        Ist schon ein merkwürdiges Kundenverhalten seitens TUI, das man auf Auskünfte von Facebook angewiesen ist.....

                                        KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #2640

                                          Das habe ich doch aus einem Beitrag zitiert, die Info stammt nicht von mir

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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