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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • Andrea608A Offline
    Andrea608A Offline
    Andrea608
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2641

    Da ich wohl nicht mehr editieren kann: über Facebook Kommentar wurde dies auch als weiter geleitete Info von TUI aus einem RB geschrieben. Belegbarkeit: keine Ahnung

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • Kristina_FlorianK Kristina_Florian

      Wir haben vom 07.06-18.06 in Cuxhaven eine Ferienwohnung gebucht. Wir haben eine Anzahlung in Höhe von 260€ geleistet. Wir müssten bis zum 25.4 stornieren um „nur“ 10% Stornogebühren zu haben. Danach müssen wir entweder den Restbetrag zahlen oder 90% Storno. Wenn das Land Niedersachsen die Sperren verlängert, sollten wir doch unsere Anzahlung komplett als Gutschein wieder bekommen oder? Die Ferienanlage gibt weiter noch keine Auskunft außer Storno mit 10% oder Rest zahlen und irgendwann 2021 anreisen.

      Was würdet ihr tun? Was steht uns zu?

      VG

      Holly-manH Offline
      Holly-manH Offline
      Holly-man
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2642

      @kristina-florian sagte:

      Was würdet ihr tun? Was steht uns zu?

      VG

      Bei 10% Stornokosten würde ich persönlich sofort stornieren.

      Jobi2002J 1 Antwort Letzte Antwort
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      • Andrea608A Offline
        Andrea608A Offline
        Andrea608
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2643
        Dieser Beitrag wurde gelöscht!
        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Andrea608A Andrea608

          xxx Beitrag von Zitat getrennt xxx

          @frankenstephan sagte:

          TUI verlangt auch keine Restzahlung für Reisen bis Ende Mai.

          Gilt das nur für TUI.com ode auch für Tuicruises? Unsere KF am 17.5. ( Mittelmeer Spanien/Italien) ist bisher noch nicht abgesagt.

          olicheckO Offline
          olicheckO Offline
          olicheck
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2644

          @andrea608 sagte:

          Gilt das nur für TUI.com ode auch für Tuicruises? Unsere KF am 17.5. ( Mittelmeer Spanien/Italien) ist bisher noch nicht abgesagt.

          17.05 ist ungewiss.... Bisher sagt TUIcruises nur die "MeinSchiff"Reisen bis zum 11.05. ab. Kostenlose Umbuchung bis 30.06. möglich.

          TUI cruises

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Holly-manH Holly-man

            @kristina-florian sagte:

            Was würdet ihr tun? Was steht uns zu?

            VG

            Bei 10% Stornokosten würde ich persönlich sofort stornieren.

            Jobi2002J Offline
            Jobi2002J Offline
            Jobi2002
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2645

            @holly-man sagte:

            Bei 10% Stornokosten würde ich persönlich sofort stornieren.

            Woher hast du das mit den 10 %?
            Sind es laut AGB nicht 25 %?

            Holly-manH Kristina_FlorianK DürenD 3 Antworten Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • olicheckO olicheck

              @andrea608 sagte:

              @frankenstephan sagte:
              TUI verlangt auch keine Restzahlung für Reisen bis Ende Mai.
              ......
              Gilt das nur für TUI.com ode auch für Tuicruises? Unsere KF am 17.5. ( Mittelmeer Spanien/Italien) ist bisher noch nicht abgesagt.

              Da @frankenstephan totz Aufforderung , bis heute keine Quelle für diese Behauptung geliefert hat, stufe ich das als nicht stichhaltige Behauptung, ohne Substanz, ein.
              Letzte Info gestern:


              Ist schon ein merkwürdiges Kundenverhalten seitens TUI, das man auf Auskünfte von Facebook angewiesen ist.....

              KourionK Offline
              KourionK Offline
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
              #2646

              @olicheck sagte:

              @frankenstephan sagte:
              TUI verlangt auch keine Restzahlung für Reisen bis Ende Mai.

              frankenstephan gab diese Auskunft unter Angabe der Quelle nach Anfrage von Günter im TUI-Thread / 13.59 bis 17.31 Uhr - hier klicken

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • FrankenstephanF Offline
                FrankenstephanF Offline
                Frankenstephan
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von Frankenstephan
                #2647

                Danke Kourion.

                @Andrea 608, die Frage kann ich leider nicht beantworten, da meine Quelle bei TUI Deutschland sitzt und TUICruises ist ein anderes Unternehmen.

                BienekindB olicheckO 2 Antworten Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2648
                  Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • FrankenstephanF Frankenstephan

                    Danke Kourion.

                    @Andrea 608, die Frage kann ich leider nicht beantworten, da meine Quelle bei TUI Deutschland sitzt und TUICruises ist ein anderes Unternehmen.

                    BienekindB Offline
                    BienekindB Offline
                    Bienekind
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2649

                    @Jobi2002
                    Siehe S. 263 unten

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • FrankenstephanF Frankenstephan

                      Danke Kourion.

                      @Andrea 608, die Frage kann ich leider nicht beantworten, da meine Quelle bei TUI Deutschland sitzt und TUICruises ist ein anderes Unternehmen.

                      olicheckO Offline
                      olicheckO Offline
                      olicheck
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2650

                      @frankenstephan sagte:

                      Danke Kourion.

                      Danke für die Info. Dann nehme ich meine Aussage zurück....... deine Behauptung hat jetzt Substanz.
                      Ich hab´´ mal nachgeschaut:

                      "TUI

                      08.04.2020 
                      mit diesem Chefrundschreiben informieret TUI alle Vertriebspartner:
                      Liebe Reisebüropartner,
                      vergangene Woche haben wir Sie aufgrund der empfohlenen Gutscheinlösung der Bundesregierung informiert, dass wir das TUI Reiseguthaben entwickeln.
                      Mittlerweile hat das „Corona-Kabinett“ den Beschluss gefasst, dass Kunden für Pandemie-bedingte Reiseabsagen einen Gutschein in Höhe der bereits geleisteten Zahlungen erhalten sollen. Ein sehr wichtiger Schritt für unsere gesamte Branche, der uns gemeinsam in der Pandemie Krise unterstützt. Jetzt fehlt nur noch die Zustimmung der EU und danach der formelle Beschluss von Bundesregierung und Bundestag. 
                      Das Gutschein-Modell soll zum einen die Liquidität der Reiseveranstalter sichern und zum anderen dafür sorgen, dass die Provisionen für die in diesem Zusammenhang abgesagten Reisen nicht zurückfließen, sondern bei Ihnen im Reisebüro bleiben.
                      Ihr Vorteil dabei: Veranstalter, die Gutscheine ausgeben, verpflichten sich, die im Zusammenhang mit der Reise stehenden Provisionen beim Reisevermittler zu belassen. Veranstalter, die Kundengelder jetzt zurückzahlen, sind nicht verpflichtet Provision an ihre Reisebüropartner zu zahlen. Für uns ist das keine Option! Wir wollen uns die von Ihnen aktuell dringend benötigten Gelder zum jetzigen Zeitpunkt nicht zurückholen, wissen wir doch wie sehr sie bereits mit ihrer Vergütung gerechnet und gearbeitet haben. Aus diesem Grund unterstützen wir die vom DRV entwickelte Gutscheinlösung.
                      Das TUI Reiseguthaben verschafft uns gemeinsam Liquidität und hilft uns, die Krise gemeinsam zu meistern.
                      Und genau deswegen haben wir bis heute nicht einen Euro Ihrer bereits nach Buchung erhaltenen Provision für die abgesagten Reisen zurückverlangt. Und das wird – solange es das TUI Reiseguthaben gibt - auch so bleiben!
                      Wie geht es jetzt weiter?

                      • Für Abreisen im Mai 2020 ziehen wir von unseren gemeinsamen Kunden bis auf weiteres keine Restzahlungen ein. Eine entsprechende Lösung für Vorgänge im Agenturinkasso ist noch in Klärung.
                      • Unmittelbar nach Ostern informieren wir alle Direktinkasso Kunden, deren Reisen wir im März und April absagen mussten, über ihr TUI Reiseguthaben.
                      • Zur Umsetzung des Gutscheinmodells bei Vorgängen im Agenturinkasso arbeiten wir noch an einer Lösung.
                      • Zur Ausgestaltung des TUI Reiseguthabens für abgesagte Reisen kommen wir mit detaillierten Informationen auf Sie zu.

                      Wir versichern Ihnen, TUI ist und bleibt Ihr verlässlicher Partner: Mit Reisebüros – nicht ohne! Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Durchhaltevermögen - passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
                      Beste Grüße aus Ihrer TUI Zentrale
                      Hubert Kluske                                          Peter Wittmann 
                      CCO                                                             Direktor Vertrieb"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Jobi2002J Jobi2002

                        @holly-man sagte:

                        Bei 10% Stornokosten würde ich persönlich sofort stornieren.

                        Woher hast du das mit den 10 %?
                        Sind es laut AGB nicht 25 %?

                        Holly-manH Offline
                        Holly-manH Offline
                        Holly-man
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2651

                        @jobi2002 sagte:

                        Woher hast du das mit den 10 %?
                        Sind es laut AGB nicht 25 %?

                        Das hat Kristina_Florian so geschrieben

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • RydaR Offline
                          RydaR Offline
                          Ryda
                          schrieb am zuletzt editiert von Ryda
                          #2652

                          Hallo zusammen,

                          ich haben nun doch nochmal eine Frage zu unseren bei Emirates gebuchten Flügen. Die Buchung erfolgte über das Reisebüro.

                          Laut Emirates Homepage kann ich entweder meine Tickets behalten und sie für die gleichen Flüge (innerhalb der selben Region) zu einem anderen Zeitpunkt wieder verwenden oder eine Erstattung, gemäß Emirates Bedingungen, beantragen.

                          https://www.emirates.com/english/help/refund-request/?pub=autodetect&pub=autodetect

                          Kann mir irgendjemand sagen wie die Bedingungen lauten? Ich kann diese nirgends finden. In "meine Buchung" kann ich mich auf deren Homepage nicht mehr einloggen, da die Flüge von Emirates bereits storniert wurden.

                          olicheckO 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV vonschmeling

                            Das ist mir bekannt, Suzimausi ... 😏
                            Ich meinte aus Sicht des Mandanten, so nach dem Motto "Geb ich dir 100 € machst du Brief" ... und für 100€/h sitzt der mit dem Klapptisch im UG der Mall direkt gegenüber von Edeka.
                            Die vorgerichtlichen Mahnkosten trägt der Mandant, und die Causa altlöwin scheint darüber ja nicht hinauszugehen.

                            HC-Mitglied2162603H Offline
                            HC-Mitglied2162603H Offline
                            HC-Mitglied2162603
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2653

                            @vonschmeling sagte:

                            Das ist mir bekannt, Suzimausi ... 😏
                            Ich meinte aus Sicht des Mandanten, so nach dem Motto "Geb ich dir 100 € machst du Brief" ... und für 100€/h sitzt der mit dem Klapptisch im UG der Mall direkt gegenüber von Edeka.
                            Die vorgerichtlichen Mahnkosten trägt der Mandant, und die Causa altlöwin scheint darüber ja nicht hinauszugehen.

                            dafuer das es dir bekannt ist, hast du ziemlich sparsam geschaut
                            auch die gerichtskosten traegt erst einmal der mandant, wenn der streitwert vom gericht festgelegt wurde, bzw. vom anwalt beziffert werden konnte
                            das ambiente einer anwaltskanzlei ist mir persoenlich nicht sonderlich wichtig, es zaehlt die leistung, nicht die schicke kanzlei, die letztendlich auch von geldern der mandantenhonorare finanziert wurde

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Jobi2002J Jobi2002

                              @holly-man sagte:

                              Bei 10% Stornokosten würde ich persönlich sofort stornieren.

                              Woher hast du das mit den 10 %?
                              Sind es laut AGB nicht 25 %?

                              Kristina_FlorianK Offline
                              Kristina_FlorianK Offline
                              Kristina_Florian
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2654

                              @jobi2002 sagte:

                              Woher hast du das mit den 10 %?
                              Sind es laut AGB nicht 25 %?

                              Das ist bei denen so in den AGB bis zum 42. Anreisetag 10%, danach 90%. Aktuell werden alle Buchungen bis zum 19.4 automatisch storniert und zu 100% zurückgezahlt. Das wurde ihnen jetzt aber vom Chef untersagt. Nur noch Gutschein...

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • RydaR Ryda

                                Hallo zusammen,

                                ich haben nun doch nochmal eine Frage zu unseren bei Emirates gebuchten Flügen. Die Buchung erfolgte über das Reisebüro.

                                Laut Emirates Homepage kann ich entweder meine Tickets behalten und sie für die gleichen Flüge (innerhalb der selben Region) zu einem anderen Zeitpunkt wieder verwenden oder eine Erstattung, gemäß Emirates Bedingungen, beantragen.

                                https://www.emirates.com/english/help/refund-request/?pub=autodetect&pub=autodetect

                                Kann mir irgendjemand sagen wie die Bedingungen lauten? Ich kann diese nirgends finden. In "meine Buchung" kann ich mich auf deren Homepage nicht mehr einloggen, da die Flüge von Emirates bereits storniert wurden.

                                olicheckO Offline
                                olicheckO Offline
                                olicheck
                                schrieb am zuletzt editiert von olicheck
                                #2655

                                @ryda sagte:

                                Kann mir irgendjemand sagen wie die Bedingungen lauten? Ich kann diese nirgends finden. In "meine Buchung" kann ich mich auf deren Homepage nicht mehr einloggen, da die Flüge von Emirates bereits storniert wurden.

                                Emirates bietet auf einfache Art und Weise ein refund an. Den Link dazu hast Du ja schon .
                                Siehe Artikel 10.2.1a. Download PDF:

                                EMIRATES - BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN FÜR FLUGGÄSTE UND REISEGEPÄCK

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • RydaR Offline
                                  RydaR Offline
                                  Ryda
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2656

                                  Vielen Dank Olicheck.

                                  Verstehe ich es richtig, dass ich meinen komplett bezahlten Betrag gemäß Punkt 10.2.2.a zurück erhalte?

                                  vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2657

                                    @Suzimausi
                                    Ich musste nicht "schauen", du musst verstehend lesen. Ich habe mich kurz aber präzise ausgedrückt.
                                    Und nun genug, die Katze versteht sich auch ohne deine Anleitung auf´s Mausen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • RydaR Ryda

                                      Vielen Dank Olicheck.

                                      Verstehe ich es richtig, dass ich meinen komplett bezahlten Betrag gemäß Punkt 10.2.2.a zurück erhalte?

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                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #2658

                                      @Ryda
                                      Du hast doch aber leider nicht direkt bei Emirates gebucht wenn ich mich richtig entsinne?
                                      Falls dem so ist können abweichende Bedingungen für deine Buchung gelten.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2659

                                        @vonschmeling

                                        Das hast du richtig in Erinnerung. Wir haben über das Reisebüro gebucht.

                                        Die Anfrage ist nun welche Bedingungen für mich gelten.
                                        Auf der Homepage ist lediglich von "in accordance with our policy" die Rede. Wie auch immer diese aussieht.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2660

                                          @Ryda
                                          Für dich gelten die Bedingungen deines Vertragspartners - TUI Ticketshop? - in guten wie in schlechten Zeiten.
                                          Du kannst sie sicherlich irgendwo in deinen Unterlagen finden und nachlesen.
                                          Soweit ich das in diesem ganzen Durcheinander überblicke, hat die TUI den Ticketpreis bereits entrichtet und könnte dir nur im Falle einer Gutschrift zu ihren Gunsten etwas erstatten - so oder ähnlich erinnere ich jedenfalls dein Dilemma.
                                          Du brauchst dich demnach nicht mit den Direktbucher ABB befassen, welche vermutlich in der jetztigen Situation einfacher wären.
                                          Offenbar war der Ticketshop mit Veranstaltertarif eben nicht nur ein Mittler sondern bist du damit ein vertragliches Verhältnis eingegangen.

                                          Im Raum steht ja ferner noch der Anspruch auf die Restzahlung - für nix, mit Verlaub!
                                          Wie gesagt: Echt verzwickt deine Lage.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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