Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Wir haben vom 07.06-18.06 in Cuxhaven eine Ferienwohnung gebucht. Wir haben eine Anzahlung in Höhe von 260€ geleistet. Wir müssten bis zum 25.4 stornieren um „nur“ 10% Stornogebühren zu haben. Danach müssen wir entweder den Restbetrag zahlen oder 90% Storno. Wenn das Land Niedersachsen die Sperren verlängert, sollten wir doch unsere Anzahlung komplett als Gutschein wieder bekommen oder? Die Ferienanlage gibt weiter noch keine Auskunft außer Storno mit 10% oder Rest zahlen und irgendwann 2021 anreisen.
Was würdet ihr tun? Was steht uns zu?
VG
@kristina-florian sagte:
Was würdet ihr tun? Was steht uns zu?
VG
Bei 10% Stornokosten würde ich persönlich sofort stornieren.
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xxx Beitrag von Zitat getrennt xxx
@frankenstephan sagte:
TUI verlangt auch keine Restzahlung für Reisen bis Ende Mai.
Gilt das nur für TUI.com ode auch für Tuicruises? Unsere KF am 17.5. ( Mittelmeer Spanien/Italien) ist bisher noch nicht abgesagt.
@andrea608 sagte:
Gilt das nur für TUI.com ode auch für Tuicruises? Unsere KF am 17.5. ( Mittelmeer Spanien/Italien) ist bisher noch nicht abgesagt.
17.05 ist ungewiss.... Bisher sagt TUIcruises nur die "MeinSchiff"Reisen bis zum 11.05. ab. Kostenlose Umbuchung bis 30.06. möglich.
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@kristina-florian sagte:
Was würdet ihr tun? Was steht uns zu?
VG
Bei 10% Stornokosten würde ich persönlich sofort stornieren.
@holly-man sagte:
Bei 10% Stornokosten würde ich persönlich sofort stornieren.
Woher hast du das mit den 10 %?
Sind es laut AGB nicht 25 %? -
@andrea608 sagte:
@frankenstephan sagte:
TUI verlangt auch keine Restzahlung für Reisen bis Ende Mai.
......
Gilt das nur für TUI.com ode auch für Tuicruises? Unsere KF am 17.5. ( Mittelmeer Spanien/Italien) ist bisher noch nicht abgesagt.Da @frankenstephan totz Aufforderung , bis heute keine Quelle für diese Behauptung geliefert hat, stufe ich das als nicht stichhaltige Behauptung, ohne Substanz, ein.
Letzte Info gestern:
Ist schon ein merkwürdiges Kundenverhalten seitens TUI, das man auf Auskünfte von Facebook angewiesen ist.....@olicheck sagte:
@frankenstephan sagte:
TUI verlangt auch keine Restzahlung für Reisen bis Ende Mai.frankenstephan gab diese Auskunft unter Angabe der Quelle nach Anfrage von Günter im TUI-Thread / 13.59 bis 17.31 Uhr - hier klicken
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Danke Kourion.
@Andrea 608, die Frage kann ich leider nicht beantworten, da meine Quelle bei TUI Deutschland sitzt und TUICruises ist ein anderes Unternehmen.
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Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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Danke Kourion.
@Andrea 608, die Frage kann ich leider nicht beantworten, da meine Quelle bei TUI Deutschland sitzt und TUICruises ist ein anderes Unternehmen.
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Danke Kourion.
@Andrea 608, die Frage kann ich leider nicht beantworten, da meine Quelle bei TUI Deutschland sitzt und TUICruises ist ein anderes Unternehmen.
@frankenstephan sagte:
Danke Kourion.
Danke für die Info. Dann nehme ich meine Aussage zurück....... deine Behauptung hat jetzt Substanz.
Ich hab´´ mal nachgeschaut:"TUI
08.04.2020
mit diesem Chefrundschreiben informieret TUI alle Vertriebspartner:
Liebe Reisebüropartner,
vergangene Woche haben wir Sie aufgrund der empfohlenen Gutscheinlösung der Bundesregierung informiert, dass wir das TUI Reiseguthaben entwickeln.
Mittlerweile hat das „Corona-Kabinett“ den Beschluss gefasst, dass Kunden für Pandemie-bedingte Reiseabsagen einen Gutschein in Höhe der bereits geleisteten Zahlungen erhalten sollen. Ein sehr wichtiger Schritt für unsere gesamte Branche, der uns gemeinsam in der Pandemie Krise unterstützt. Jetzt fehlt nur noch die Zustimmung der EU und danach der formelle Beschluss von Bundesregierung und Bundestag.
Das Gutschein-Modell soll zum einen die Liquidität der Reiseveranstalter sichern und zum anderen dafür sorgen, dass die Provisionen für die in diesem Zusammenhang abgesagten Reisen nicht zurückfließen, sondern bei Ihnen im Reisebüro bleiben.
Ihr Vorteil dabei: Veranstalter, die Gutscheine ausgeben, verpflichten sich, die im Zusammenhang mit der Reise stehenden Provisionen beim Reisevermittler zu belassen. Veranstalter, die Kundengelder jetzt zurückzahlen, sind nicht verpflichtet Provision an ihre Reisebüropartner zu zahlen. Für uns ist das keine Option! Wir wollen uns die von Ihnen aktuell dringend benötigten Gelder zum jetzigen Zeitpunkt nicht zurückholen, wissen wir doch wie sehr sie bereits mit ihrer Vergütung gerechnet und gearbeitet haben. Aus diesem Grund unterstützen wir die vom DRV entwickelte Gutscheinlösung.
Das TUI Reiseguthaben verschafft uns gemeinsam Liquidität und hilft uns, die Krise gemeinsam zu meistern.
Und genau deswegen haben wir bis heute nicht einen Euro Ihrer bereits nach Buchung erhaltenen Provision für die abgesagten Reisen zurückverlangt. Und das wird – solange es das TUI Reiseguthaben gibt - auch so bleiben!
Wie geht es jetzt weiter?- Für Abreisen im Mai 2020 ziehen wir von unseren gemeinsamen Kunden bis auf weiteres keine Restzahlungen ein. Eine entsprechende Lösung für Vorgänge im Agenturinkasso ist noch in Klärung.
- Unmittelbar nach Ostern informieren wir alle Direktinkasso Kunden, deren Reisen wir im März und April absagen mussten, über ihr TUI Reiseguthaben.
- Zur Umsetzung des Gutscheinmodells bei Vorgängen im Agenturinkasso arbeiten wir noch an einer Lösung.
- Zur Ausgestaltung des TUI Reiseguthabens für abgesagte Reisen kommen wir mit detaillierten Informationen auf Sie zu.
Wir versichern Ihnen, TUI ist und bleibt Ihr verlässlicher Partner: Mit Reisebüros – nicht ohne! Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Durchhaltevermögen - passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Beste Grüße aus Ihrer TUI Zentrale
Hubert Kluske Peter Wittmann
CCO Direktor Vertrieb" -
@holly-man sagte:
Bei 10% Stornokosten würde ich persönlich sofort stornieren.
Woher hast du das mit den 10 %?
Sind es laut AGB nicht 25 %? -
Hallo zusammen,
ich haben nun doch nochmal eine Frage zu unseren bei Emirates gebuchten Flügen. Die Buchung erfolgte über das Reisebüro.
Laut Emirates Homepage kann ich entweder meine Tickets behalten und sie für die gleichen Flüge (innerhalb der selben Region) zu einem anderen Zeitpunkt wieder verwenden oder eine Erstattung, gemäß Emirates Bedingungen, beantragen.
https://www.emirates.com/english/help/refund-request/?pub=autodetect&pub=autodetect
Kann mir irgendjemand sagen wie die Bedingungen lauten? Ich kann diese nirgends finden. In "meine Buchung" kann ich mich auf deren Homepage nicht mehr einloggen, da die Flüge von Emirates bereits storniert wurden.
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Das ist mir bekannt, Suzimausi ...

Ich meinte aus Sicht des Mandanten, so nach dem Motto "Geb ich dir 100 € machst du Brief" ... und für 100€/h sitzt der mit dem Klapptisch im UG der Mall direkt gegenüber von Edeka.
Die vorgerichtlichen Mahnkosten trägt der Mandant, und die Causa altlöwin scheint darüber ja nicht hinauszugehen.@vonschmeling sagte:
Das ist mir bekannt, Suzimausi ...

Ich meinte aus Sicht des Mandanten, so nach dem Motto "Geb ich dir 100 € machst du Brief" ... und für 100€/h sitzt der mit dem Klapptisch im UG der Mall direkt gegenüber von Edeka.
Die vorgerichtlichen Mahnkosten trägt der Mandant, und die Causa altlöwin scheint darüber ja nicht hinauszugehen.dafuer das es dir bekannt ist, hast du ziemlich sparsam geschaut
auch die gerichtskosten traegt erst einmal der mandant, wenn der streitwert vom gericht festgelegt wurde, bzw. vom anwalt beziffert werden konnte
das ambiente einer anwaltskanzlei ist mir persoenlich nicht sonderlich wichtig, es zaehlt die leistung, nicht die schicke kanzlei, die letztendlich auch von geldern der mandantenhonorare finanziert wurde -
@holly-man sagte:
Bei 10% Stornokosten würde ich persönlich sofort stornieren.
Woher hast du das mit den 10 %?
Sind es laut AGB nicht 25 %?@jobi2002 sagte:
Woher hast du das mit den 10 %?
Sind es laut AGB nicht 25 %?Das ist bei denen so in den AGB bis zum 42. Anreisetag 10%, danach 90%. Aktuell werden alle Buchungen bis zum 19.4 automatisch storniert und zu 100% zurückgezahlt. Das wurde ihnen jetzt aber vom Chef untersagt. Nur noch Gutschein...
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Hallo zusammen,
ich haben nun doch nochmal eine Frage zu unseren bei Emirates gebuchten Flügen. Die Buchung erfolgte über das Reisebüro.
Laut Emirates Homepage kann ich entweder meine Tickets behalten und sie für die gleichen Flüge (innerhalb der selben Region) zu einem anderen Zeitpunkt wieder verwenden oder eine Erstattung, gemäß Emirates Bedingungen, beantragen.
https://www.emirates.com/english/help/refund-request/?pub=autodetect&pub=autodetect
Kann mir irgendjemand sagen wie die Bedingungen lauten? Ich kann diese nirgends finden. In "meine Buchung" kann ich mich auf deren Homepage nicht mehr einloggen, da die Flüge von Emirates bereits storniert wurden.
@ryda sagte:
Kann mir irgendjemand sagen wie die Bedingungen lauten? Ich kann diese nirgends finden. In "meine Buchung" kann ich mich auf deren Homepage nicht mehr einloggen, da die Flüge von Emirates bereits storniert wurden.
Emirates bietet auf einfache Art und Weise ein refund an. Den Link dazu hast Du ja schon .
Siehe Artikel 10.2.1a. Download PDF:EMIRATES - BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN FÜR FLUGGÄSTE UND REISEGEPÄCK
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@Suzimausi
Ich musste nicht "schauen", du musst verstehend lesen. Ich habe mich kurz aber präzise ausgedrückt.
Und nun genug, die Katze versteht sich auch ohne deine Anleitung auf´s Mausen. -
Vielen Dank Olicheck.
Verstehe ich es richtig, dass ich meinen komplett bezahlten Betrag gemäß Punkt 10.2.2.a zurück erhalte?
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Das hast du richtig in Erinnerung. Wir haben über das Reisebüro gebucht.
Die Anfrage ist nun welche Bedingungen für mich gelten.
Auf der Homepage ist lediglich von "in accordance with our policy" die Rede. Wie auch immer diese aussieht. -
@Ryda
Für dich gelten die Bedingungen deines Vertragspartners - TUI Ticketshop? - in guten wie in schlechten Zeiten.
Du kannst sie sicherlich irgendwo in deinen Unterlagen finden und nachlesen.
Soweit ich das in diesem ganzen Durcheinander überblicke, hat die TUI den Ticketpreis bereits entrichtet und könnte dir nur im Falle einer Gutschrift zu ihren Gunsten etwas erstatten - so oder ähnlich erinnere ich jedenfalls dein Dilemma.
Du brauchst dich demnach nicht mit den Direktbucher ABB befassen, welche vermutlich in der jetztigen Situation einfacher wären.
Offenbar war der Ticketshop mit Veranstaltertarif eben nicht nur ein Mittler sondern bist du damit ein vertragliches Verhältnis eingegangen.Im Raum steht ja ferner noch der Anspruch auf die Restzahlung - für nix, mit Verlaub!
Wie gesagt: Echt verzwickt deine Lage.