Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Sorry, aber die "Suche nach Zeugen" ist vollkommen müssig, denn der Ablauf der Störung wird dokumentiert. Also liegen bereits genaue Kenntnisse vor, was sie verursacht hat (beim LBA) - dabei ist es gänzlich unerheblich, was 250 oder auch 2500 Leute "gehört haben".
Und: Nicht jeder technische Defekt führt pauschal zu einem Anspruch gem. EUVO 261.Wenn die Verspätung erst durch den Weitertransport zum Zielflughafen entstand, so gibt es keine eindeutige Rechtslage zur Bewertung. Diese Fälle werden von den AG in der Regel an den EuGH zur Prüfung übergeben - du wartest also wahrscheinlich ungefähr bis zum Sanktnimmerleinstag.
Der Koffer muss getrennt vom Vorfall Delay als beschädigt gemeldet werden, und zwar direkt bei der Ankunft. Spätere Reklamationen werden gewöhnlich schlicht abgewiesen.
Du hast den organisierten Transfer versäumt? Nur du, oder alle?
Nur du: Schade, dann seid ihr leider selbst verantwortlich für die zusätzlichen Kosten.
Alle: Dann sollte die Airline die Kosten ersetzen, weil sie offenbar wirklich ein schlechtes Krisenmanagement abgeliefert hat.
Übrigens: Wenn überhaupt ist die Ankunftszeit der organisierten Weiterreise maßgeblich für das Kriterium "Verspätung" - aber s.o. und daher "wenn überhaupt".Und letztlich nützt es dir überhaupt nichts zu erfahren, wie im Fall Suhrbier ./. CONDOR im Juni 2006 vom AG Schwiersen an der Luhe entschieden wurde, da a) jedes Detail der Vorkommnisse maßgebend ist für die Entscheidung in eurem Fall (sofern es denn einer wird) und b) generell andere Urteile ggf. zum exakt selben Fall nicht beispielgebend sind.
Es sei noch gesagt, dass die Vorgehensweise für alle Situationen (vom verpassten Transfer abgesehen) auf der Website der CONDOR sehr genau beschrieben ist.
Falls du also nur Erfahrungen austauschen möchtest, sei dir die Erkundigung nach Vergleichsfällen unbenommen, nur solltest du daraus unter keinen Umständen Rückschlüsse auf die Behandlung deiner Beschwerde ziehen.Mein Rat: Übergib das Ganze flighright, Euclaim oder wie sie alle heißen und lass die machen. Eine RSV muss ja nicht nur vorhanden sein, sondern auch bereit, so einen tendenziell schwindligen Fall auf dem prozessualen Weg zu unterstützen - das solltest du bei einer Entscheidung für ein Vorgehen mit eigenem Anwalt zwingend im Vorwege klären.
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Flugverspätungen nach 0:00 bei Pauschalreise
Hallo,
zu erst schonmal Entschuldigung wenn es dazu schon ein Beitrag gibt aber ich habe grade nicht den Nerv dazu alles zu durchsuchen.
Ich wollte hier Fragen wie das ist da mein Flug für Samstag also heute erst um 19:15 starten sollte, dann aber schon verschoben wurde auf 23:30 und nun sehe ich das der Flug erst um 1:45 erwartet wird -.-Ich habe schonmal gelesen das wenn der Flug nach Mitternacht erst startet bei einer Pauschalreise, das man dann das Geld für den ersten Tag zurück bekommen kann. Stimmt das? Wenn ja, wie sollte ich mich verhalten um eine Erstattung zu erhalten?
Und wie ist das wenn da auf der Homepage vom Flughafen steht das das Flugzeug erst um 1:45 erwartet wird, muss man dann trotzdem schon da sein wie man es wäre wenn der Flug planmäßig laufen würde?
Vielen Dank für eure Antworten
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Das ist ein wenig durcheinander...
Erstmal wundert es mich, dass so weit im Voraus feststeht, wann ein Flug erwartet wird (da ihr von PAD fliegt werdet ihr Europa wohl nicht verlassen).
Und woher weisst du denn mit Bestimmtheit, dass der Flieger, der für 01:45 erwartet wird (verstehe ich das richtig?) auch wirklich eurer ist? Vielleicht fliegt ihr mit einem anderen Flugzeug der selben Airline? -
über die Homepage vom Airport Paderborn.
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Wenn der Abflug tatsächlich nach Mitternacht stattfindet, kann sich aber noch ändern, stehen dir vom Veranstalter ca. 50% des Tagespreises zu, wenn du das Zimmer direkt nach Ankunft im Hotel beziehen kannst.
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bernhard707:
stehen dir vom Veranstalter ca. 50% des Tagespreises zuIst das irgendwie gerechtlich geregelt? Wie muss ich dann vorgehen?
Der Flug wird doch sehr wahrscheinlich nach Mitternacht gestartet wenn das Flugzeug erst um 1:45 erwartet wird. -
- Es gibt entsprechende Gerichtsurteile.
- Per Schreiben an den Veranstalter.
- Die Ankunfts- Abflugszeit kann sich wie erwähnt noch ändern, oder du bist evtl. auf einen anderen Flieger gebucht.
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Danke schonmal für die Antwort.
Wir haben bei Alltours gebucht, kann man da vielleicht auch schon am Flughafen was klären?
Ich war noch nie in Paderborn aber ich denke das ist überall das da Stände von den Veranstaltern sind.
Immerhin haben wir ja leider genug Zeit.
Oder kann man das auch in der Türkei bei der Ankunft irgendwie klären?
Wie sollte so ein Schreiben aussehen?
Vielleicht hat ja jemand hier schon so ein Schreiben geschrieben/ auch mit einem Beispiel zum Gerichtsurteil oder so was. Ich kenne mich da nicht so aus.
Würde mich sehr drüber freuen wenn Ihr mir noch weiter helfen könnt:) -
@petkiv
Mein Tipp: Abwarten. Begebt euch zum Flughafen wie planmäßiger Abflug.
Sollte sich euer Start dann entsprechend verzögern, kannst du nach der Rückkehr alle Schritte einleiten. Dazu brauchst du keinerlei Bestätigungen oder sonst was, denn die Start- und Landezeiten werden exakt dokumentiert. Es reicht also deine Flugnummer für eine eventuelle spätere Beschwerde aus.
Im Falle eines Falles: Melde dich nach der Reise wieder, falls die Verspätung nämlich mehr als 3h beträgt, gelten wieder ganz andere Maßgaben.
Guten Flug und einen schönen Urlaub!
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Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Anrede entbehrlich ist.
@vonschmelingVielen Dank für deine Infos. Heute habe ich Post von TUI erhalten in dem es heißt:4 Stunden Verspätung sind zumutbar und jede weitere angefangene Stunde wird mit 5% des Tagespreises erstattet. Das macht be 5 Stunden und 13 Minuten 28,00 EUR (Gesamtpreis für alle Personen war ca. 3.900 EUR). Dafür habe ich einen 40,- EUR TUI-Gutschein erhalten. Na ja 10% von 3.900/14 sind ja 28,-. Das macht ja 7 EUR pro Person für fast 5 Stunden verspätung und eine Fahrt mitte in der Nacht mit dem Bus von Dortmund nach Münster. Tolle Leistung TUI...
Frage:
kann/soll man jetzt was dagegen tun, oder den Gutschein akzeptieren?Danke fürs Lesen.
M. -
... wie gesagt: Du kannst gem. der EUVO 261/04 Beschwerde bei der Airline führen; das kann man auch an Unternehmen wie Euclaim oder flightright delegieren, die solche Forderungen auf Basis einer Erfolgsprovision beitreiben.
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So Leute...
nächste Woche habe ich dann (bzw. mein Anwalt) einen Termin vor Gericht wegen Flugverspätung mit SunExpress.
Bin ziemlich gespannt wie es ausgeht...

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Maria_M:
Heute habe ich Post von TUI erhalten in dem es heißt:4 Stunden Verspätung sind zumutbar und jede weitere angefangene Stunde wird mit 5% des Tagespreises erstattet. Das macht be 5 Stunden und 13 Minuten 28,00 EUR (Gesamtpreis für alle Personen war ca. 3.900 EUR). Dafür habe ich einen 40,- EUR TUI-Gutschein erhalten. Na ja 10% von 3.900/14 sind ja 28,-. Das macht ja 7 EUR pro Person für fast 5 Stunden verspätung und eine Fahrt mitte in der Nacht mit dem Bus von Dortmund nach Münster. Tolle Leistung TUI...Da war NEC aber bei uns großzügiger :-), wir hatten ab PAD vor 4-5 Jahren unseren Sohn als Erstflieger mit ziemlich großer Flugangst bei und grade da musste es passieren: 3-maliger Startabbruch und daraus resultierend 3,5h Verspätung.
Für den nächsten Urlaub flatterte ein Entschuldigungsschreiben mit 50€-Gutschein bei uns in den Briefkasten, ohne großes Theater.
Lt. Reisebüro sollten wir NEC den Sachverhalt schildern und mit reinschreiben, dass es von AIR-Berlin keine Verzehrbons etc. gab.
Fand ich echt kulant, obwohl wir das gar nicht erwarteten. -
Wie vonschmeling auf der Seite zuvor angemerkt hat, kann man alternativ je nach Grund für die Flugverspätung gemäss der EU - Verordnung 261/2004 gestaffelt nach den Flugdistanzen
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bis zu 1.500 km beträgt die Ausgleichsleistung 250 €, ab 2 Stunden
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zwischen 1.500 und 3.500 km sowie für innereuropäische Flüge über 1.500 km beträgt sie 400 €, ab 3 Stunden
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über 3.500 km beträgt sie 600 €, ab 4 Stunden
(Quelle HP der Lufthansa)
von der Airline zurückfordern.
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VorraussichtlicheVerschiebung des Rückfluges um fast 16 Stunden !
Ich habe über unser Reisebüro erfahren, dass der Rückflug von Antalya nach FMO nicht wie geplant und per Reiseunterlagen bestätigt mit einer Corendon Maschine um 16:00 Uhr, sondern mit einer Tailwind um 00:25 Uhr stattfinden soll. (der Corendon-Flug wurde gestrichen)Das sind fast 16 h früher und wir würden dann die Nacht im Hotel nicht mehr nutzen können.
Wieviel Erstattung könnte man raushandeln, da die Abholung vom Hotel wahrscheinlich um ca. 20:00 Uhr und nicht erst am Nachmittag des Folgetages erfolgen würde.Mein Reisebüro stellt mir nach Rücksprache mit ITS ohne Garantie eine Gutschrift für den entgangenen Tag (ca. 250-300 € = Hotelpreis/Tag für Familie mit 4 P.) in Aussicht. Ist das realistisch ? Ich frage, da ich ansonsten noch die Flüge durch Aufpreis von 75 € nach HH umlegen könnte.
Danke ! -
Realistisch ist eine Erstattung von ca. 50% des anteiligen Tagespreises der Reise. Die Zahl der betroffenen Personen spielt keine Rolle.
Falls du umbuchst solltest du dich vergewissern, dass das HAM Operating nicht auch angezählt ist.
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Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir auch einen guten Tipp geben.
Da ich unsere Flugtickets noch nicht habe ( es geht erst am 26.09. nach Kreta ), habe ich hier nochmal geschaut wann unser Flug geht.
Was sehe ich da, uns geht noch ein zusätzlicher Tag flöten und noch viel schlimmer, wir haben eine Zwischenlandung in Thessaloniki ( Hinflug )Athen ( Rückflug ) und die Fluggesellschaft ist auch eine andere.
Ich musste meinen Mann überreden mit mir in den Urlaub zu fliegen, da er absolute Flugangst hat und jetzt muss er sich gleich 4 mal in den Flieger setzen...
Was kann ich tun, kann ich den Reiseveranstalter dazu bewegen das wir von einem anderen Flughafen fliegen oder wenn alles nicht hilft die Reise stornieren?
Der Flug geht von Köln/Bonn und von Frankfurt würde es keine Zwischenlandung geben und uns auch kein Tag verloren gehen.Wäre über eine Antwort dankbar!
LG