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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Kikis0108K Offline
    Kikis0108K Offline
    Kikis0108
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2941

    Überflüssiges Zitat entfernt
    @cjmddorf:

    Ich bin noch im Urlaub, habe gar nicht erwähnt, dass ich wieder zurück bin. 
    daher ist meine Frage nicht überflüssig, das sind nur einige Kommentare

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    • cjmddorfC Offline
      cjmddorfC Offline
      cjmddorf
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2942

      quote
      Unser Flug hatte 22 Stunden Verspätung, aufgrund eines technisches Defekts des Flugzeugs.
      Bedeutet, dass ein kompletter Urlaubstag weg gefallen ist.

       unquote
      vergangenheitsform.
      entweder ist der TO schon zurück oder befindet sich noch am urlaubsort.
      in dem fall würde eine verlängerung um 1 tag natürlich auch eine umbuchung des rückfluges bedeuten.
      da steht der aufwand für den RV in keinem verhältnis.
      ansonsten ist die frage ja beantwortet.

      Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Kikis0108K Offline
        Kikis0108K Offline
        Kikis0108
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2943

        Überflüssiges Zitat entfernt
        @cjmddorf:

        ja, das ist immer schön gesagt, wenn man nicht selber betroffen ist. 
        das ist doch kein Aufwand das Hotel und den Rückflug umzubuchen, gehört meiner Meinung mit dazu, wenn mal eine Reise nicht so klappt, wie eigentlich gebucht.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • cjmddorfC Offline
          cjmddorfC Offline
          cjmddorf
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2944

          wenn das flugzeug wegen eines technischen defekts nicht fliegen kann, hat der RV nichts damit zu tun. sowas kann passieren.
          natürlich ist das ärgerlich, aber es gibt sicherlich schlimmeres als einen urlaubstag zu verlieren.
          bist du noch vor ort oder schon wieder zuhause ?

          Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia

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          • MaliniM Offline
            MaliniM Offline
            Malini
            Verwarnt Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2945

            @cjmddorf,

            die Verwendung der Vergangenheitsform dürfte wohl selbsterklärend sein und beinhaltet nicht, dass der TO schon wieder zu Hause ist...  :?

            @kikis0108,

            möglicherweise ist der Rückflug einen Tag später wesentlich teurer als der gebuchte - darauf deutet ja auch schon die Bezeichnung "Topangebot" hin... Und wie cjmddorf schon geschrieben hat, ist der RV für den Defekt nicht verantwortlich. Ärgerlich, aber nicht zu ändern...

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2946

              @kikis0108
              Du solltest davon ausgehen, dass es sich um einen speziellen Tarif handelt, bei dem sehr wahrscheinlich eine Umbuchung ausgeschlossen ist.
              Jedenfalls steht dir die Entschädigung gem. VO(EG)261/04 zu, sofern du aus einem EU Land abgeflogen bist. Die Erstattung der Hotelkosten wird davon nicht berührt.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • Kikis0108K Offline
                Kikis0108K Offline
                Kikis0108
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2947

                vonschmeling:

                Danke für Eure Infos. Dann werde ich bei der nächsten Reise darauf achten. 
                Danke!

                Zitat gelöscht, der Username reicht aus, danke.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • mk116M Offline
                  mk116M Offline
                  mk116
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2948
                  Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                  • DauercamperD Offline
                    DauercamperD Offline
                    Dauercamper
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2949

                    Frage: Habe jetzt öfters gelesen, daSs vom Reiseveranstalter FlugzeiteN geändert wurden, die vermutlich aufgrund geringer Flugauslastung erfolgten.
                    Bis zu welcher Zeitabweichung muss ich das akzeptieren und was mus ich hinnehmen, wenn sich auch der Abflughafen geändert hat?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • KourionK Offline
                      KourionK Offline
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2950

                      @Dauercamper
                      Bei Flughafenänderung kannst du kostenfrei stornieren. Dito wenn sich durch Verschiebung ein anderes Reisedatum ergibt.

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • DauercamperD Offline
                        DauercamperD Offline
                        Dauercamper
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2951

                        Vielen Dank Kurion

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2952

                          Kleine Ergänzung: Eine Verschiebung von mehr als 5h auf Kurz- oder Mittelstrecke gilt als erheblich, auch in diesen Fällen müsste also ein Rücktritt gewährt werden.
                          Ich schreibe bewusst müsste, die Veranstalter geben sich bei entsprechenden Anliegen ihrer Kunden zuweilen ein wenig "sperrig". Gleiches gilt leider auch für den Wechsel des Flughafens, gerne wird argumentiert, man habe mit beispielsweise der Erstattung eines Bahntickets bereits ausreichend agiert um dem Vertrag zu erfüllen.
                          Lt. BGB ist dies jedoch eindeutig nicht der Fall und man sollte ggf. beharrlich auf sein Recht pochen.
                          Im Übrigen sind es zumeist die Airlines, die Operatings mangels Auslastung streichen. Die RV haben dann die A´karte und müssen ihren Reisegästen eine Alternative anbieten.
                          Sollte man immer bedenken bei Verhandlungen mit dem Veranstalter.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • mk116M Offline
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                            mk116
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2953
                            Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Alfred_TetzlaffA Offline
                              Alfred_TetzlaffA Offline
                              Alfred_Tetzlaff
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2954

                              Wenn die Airline nicht zahlen will, kann man auch andere Mittel und Wege einleiten

                              http://www.spiegel.de/reise/aktuell/thomas-cook-gerichtsvollzieher-wollte-condor-flugzeug-pfaenden-a-1085438.html
                               

                              😆

                              2015, Porto Angeli, Rhodos
                              2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Reiserin91R Offline
                                Reiserin91R Offline
                                Reiserin91
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2955

                                Guten TAg,

                                ich habe versucht einen Anspruch bei einer Airline geltend zu machen. Da unser flug über 10 Stunden verspätung hatte.

                                Die Ailrne sagt es gibt keine Entschädigung weil es einen technischen Defekt wegen eins Blitzschlag gab und diese deswegen nichts zahlen müssen. Die Maschine war noch gar nicht bei uns sondern noch an einem anderen Flughafen wodurch der Flug vorher nicht stattfinden konnte.

                                Ich habe ein wenig im Internet geschaut es gibt BGH Urteile wodurch die trotzdem zahlen müssen.

                                Kennt sich jemand aus?

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2956

                                  Das AG Erding (Urteil v. 23.07.2013 AZ: 3 C 719/12) hat geurteilt, dass ein Blitzschlag, der bereits auf dem Vorflug eingetreten ist, kein außergewöhnlicher Umstand sei und die Fluggesellschaft nicht von einer Kompensationszahlung gem. VO (EG)261/04 exkulpiert.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                    #2957

                                    Auch hier nochmal der direkte Link zu einer alternativen Beitreibung rechtmäßiger Forderungen gem. VO(EG)261/04 ... manchmal braucht man halt cojones!

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      #2958

                                      Wer sich möglichst gar nicht mit seinen Forderungen an das Luftverkehrsunternehmen herumschlagen und auch keinen Bomber pfänden möchte, kann sich dieses Dienstleisters bedienen:
                                      Wir kaufen deinen Flug

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                        #2959

                                        Hallo Liebe Forengemeinde,
                                        Ich war letztes Jahr mit einem Kumpel 2 Wochen in Amerika. Eine Woche in New York und eine Woche in der gegend um Las Vegas. War ein super toller Urlaub.. bis auf den Heimflug
                                        Ich werde den Ablauf gleich mal knapp Zusammenfassen.
                                        Meine eigentliche Frage ist: Habe ich ansprüceh auf eine Rückerstattung/Schadensersatz?

                                        Gebucht war folgender Flug
                                        Las Vegas (LAS) - Dallas (DFW) Abflug 10.06 09:50
                                        Dallas (DFW) - Frankfurt (FRA) Ankunft 11.06 ca 08:30

                                        Wir kamen pünklich am Airport in Las Vegas an und wollten einchecken (wir hatten keinerlei Information per Mail bekommen das wir umgebucht wurden) und haben dann am Automat festegestellt das irgendetwas nicht stimmt. Eine Frau von AA hat uns dann erklärt das unser erster Flug Verspätung hat und wir umgebucht wurden.

                                        Geflogen sind wir dann Folgende Route

                                        Las Vegas (LAS) - Los Angeles (LAX) Abflug: 10.06 10:05
                                        Los Angeles (LAX) - London (LHR)
                                        London (LHR) - Frankfurt (FRA) Ankunft: 11.06 ca. 17:00

                                        also ca. 8,5 Stunden Später als geplant.
                                        Von meinem Kumpel die Eltern sind am 11.06 in den Urlaub geflogen und wir wollten dort eigentlich das Auto übernehmen und damit nach Hause fahren.. Hat natürlich nicht geklappt. Und ich hab am 11.06 Gaburtstag und wir wollten feiern. Das ist dann auch ausgefallen.

                                        Ich habe Jetzt endlich nach der vierten Mail die ich an AA geschieben habe auch mal eine Antwort bekommen das sie mir gerne einen 1 Jahr gültigen 100 USD Gutschein zusenden..
                                        Da kann ich euch jetzt schon sagen das ich diesen nicht einlösen werden kann.
                                        Ich bin gespannt auf eure Meinungen und Erfahrungen!
                                        Liebe Grüße Julian

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                                          #2960

                                          Servus @ja1990 - willkommen im Forum von Holidaycheck.
                                          Anzuwenden sind die Bestimmungen des MÜ, also Auslagen nachweisen zur Erstattung.
                                          Eine pauschale Kompensation wie im Rahmen der VO(EG)261/04 üblich gibt´s leider nicht.
                                          Bitte beachte zudem die Einredefristen ...
                                          Die EU basierten Airlines sind tatsächlich krass benachteiligt.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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