Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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quote
Unser Flug hatte 22 Stunden Verspätung, aufgrund eines technisches Defekts des Flugzeugs.
Bedeutet, dass ein kompletter Urlaubstag weg gefallen ist.unquote
vergangenheitsform.
entweder ist der TO schon zurück oder befindet sich noch am urlaubsort.
in dem fall würde eine verlängerung um 1 tag natürlich auch eine umbuchung des rückfluges bedeuten.
da steht der aufwand für den RV in keinem verhältnis.
ansonsten ist die frage ja beantwortet. -
Überflüssiges Zitat entfernt
@cjmddorf:ja, das ist immer schön gesagt, wenn man nicht selber betroffen ist.
das ist doch kein Aufwand das Hotel und den Rückflug umzubuchen, gehört meiner Meinung mit dazu, wenn mal eine Reise nicht so klappt, wie eigentlich gebucht. -
wenn das flugzeug wegen eines technischen defekts nicht fliegen kann, hat der RV nichts damit zu tun. sowas kann passieren.
natürlich ist das ärgerlich, aber es gibt sicherlich schlimmeres als einen urlaubstag zu verlieren.
bist du noch vor ort oder schon wieder zuhause ? -
die Verwendung der Vergangenheitsform dürfte wohl selbsterklärend sein und beinhaltet nicht, dass der TO schon wieder zu Hause ist... :?
möglicherweise ist der Rückflug einen Tag später wesentlich teurer als der gebuchte - darauf deutet ja auch schon die Bezeichnung "Topangebot" hin... Und wie cjmddorf schon geschrieben hat, ist der RV für den Defekt nicht verantwortlich. Ärgerlich, aber nicht zu ändern...
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@kikis0108
Du solltest davon ausgehen, dass es sich um einen speziellen Tarif handelt, bei dem sehr wahrscheinlich eine Umbuchung ausgeschlossen ist.
Jedenfalls steht dir die Entschädigung gem. VO(EG)261/04 zu, sofern du aus einem EU Land abgeflogen bist. Die Erstattung der Hotelkosten wird davon nicht berührt. -
Frage: Habe jetzt öfters gelesen, daSs vom Reiseveranstalter FlugzeiteN geändert wurden, die vermutlich aufgrund geringer Flugauslastung erfolgten.
Bis zu welcher Zeitabweichung muss ich das akzeptieren und was mus ich hinnehmen, wenn sich auch der Abflughafen geändert hat? -
@Dauercamper
Bei Flughafenänderung kannst du kostenfrei stornieren. Dito wenn sich durch Verschiebung ein anderes Reisedatum ergibt. -
Vielen Dank Kurion
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Kleine Ergänzung: Eine Verschiebung von mehr als 5h auf Kurz- oder Mittelstrecke gilt als erheblich, auch in diesen Fällen müsste also ein Rücktritt gewährt werden.
Ich schreibe bewusst müsste, die Veranstalter geben sich bei entsprechenden Anliegen ihrer Kunden zuweilen ein wenig "sperrig". Gleiches gilt leider auch für den Wechsel des Flughafens, gerne wird argumentiert, man habe mit beispielsweise der Erstattung eines Bahntickets bereits ausreichend agiert um dem Vertrag zu erfüllen.
Lt. BGB ist dies jedoch eindeutig nicht der Fall und man sollte ggf. beharrlich auf sein Recht pochen.
Im Übrigen sind es zumeist die Airlines, die Operatings mangels Auslastung streichen. Die RV haben dann die A´karte und müssen ihren Reisegästen eine Alternative anbieten.
Sollte man immer bedenken bei Verhandlungen mit dem Veranstalter. -
Wenn die Airline nicht zahlen will, kann man auch andere Mittel und Wege einleiten

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Guten TAg,
ich habe versucht einen Anspruch bei einer Airline geltend zu machen. Da unser flug über 10 Stunden verspätung hatte.
Die Ailrne sagt es gibt keine Entschädigung weil es einen technischen Defekt wegen eins Blitzschlag gab und diese deswegen nichts zahlen müssen. Die Maschine war noch gar nicht bei uns sondern noch an einem anderen Flughafen wodurch der Flug vorher nicht stattfinden konnte.
Ich habe ein wenig im Internet geschaut es gibt BGH Urteile wodurch die trotzdem zahlen müssen.
Kennt sich jemand aus?
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Das AG Erding (Urteil v. 23.07.2013 AZ: 3 C 719/12) hat geurteilt, dass ein Blitzschlag, der bereits auf dem Vorflug eingetreten ist, kein außergewöhnlicher Umstand sei und die Fluggesellschaft nicht von einer Kompensationszahlung gem. VO (EG)261/04 exkulpiert.
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Auch hier nochmal der direkte Link zu einer alternativen Beitreibung rechtmäßiger Forderungen gem. VO(EG)261/04 ... manchmal braucht man halt cojones!
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Wer sich möglichst gar nicht mit seinen Forderungen an das Luftverkehrsunternehmen herumschlagen und auch keinen Bomber pfänden möchte, kann sich dieses Dienstleisters bedienen:
Wir kaufen deinen Flug -
Hallo Liebe Forengemeinde,
Ich war letztes Jahr mit einem Kumpel 2 Wochen in Amerika. Eine Woche in New York und eine Woche in der gegend um Las Vegas. War ein super toller Urlaub.. bis auf den Heimflug
Ich werde den Ablauf gleich mal knapp Zusammenfassen.
Meine eigentliche Frage ist: Habe ich ansprüceh auf eine Rückerstattung/Schadensersatz?Gebucht war folgender Flug
Las Vegas (LAS) - Dallas (DFW) Abflug 10.06 09:50
Dallas (DFW) - Frankfurt (FRA) Ankunft 11.06 ca 08:30Wir kamen pünklich am Airport in Las Vegas an und wollten einchecken (wir hatten keinerlei Information per Mail bekommen das wir umgebucht wurden) und haben dann am Automat festegestellt das irgendetwas nicht stimmt. Eine Frau von AA hat uns dann erklärt das unser erster Flug Verspätung hat und wir umgebucht wurden.
Geflogen sind wir dann Folgende Route
Las Vegas (LAS) - Los Angeles (LAX) Abflug: 10.06 10:05
Los Angeles (LAX) - London (LHR)
London (LHR) - Frankfurt (FRA) Ankunft: 11.06 ca. 17:00also ca. 8,5 Stunden Später als geplant.
Von meinem Kumpel die Eltern sind am 11.06 in den Urlaub geflogen und wir wollten dort eigentlich das Auto übernehmen und damit nach Hause fahren.. Hat natürlich nicht geklappt. Und ich hab am 11.06 Gaburtstag und wir wollten feiern. Das ist dann auch ausgefallen.Ich habe Jetzt endlich nach der vierten Mail die ich an AA geschieben habe auch mal eine Antwort bekommen das sie mir gerne einen 1 Jahr gültigen 100 USD Gutschein zusenden..
Da kann ich euch jetzt schon sagen das ich diesen nicht einlösen werden kann.
Ich bin gespannt auf eure Meinungen und Erfahrungen!
Liebe Grüße Julian -
Servus @ja1990 - willkommen im Forum von Holidaycheck.
Anzuwenden sind die Bestimmungen des MÜ, also Auslagen nachweisen zur Erstattung.
Eine pauschale Kompensation wie im Rahmen der VO(EG)261/04 üblich gibt´s leider nicht.
Bitte beachte zudem die Einredefristen ...
Die EU basierten Airlines sind tatsächlich krass benachteiligt.