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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • mk116M Offline
    mk116M Offline
    mk116
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    schrieb am zuletzt editiert von
    #2921
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    • mk116M Offline
      mk116M Offline
      mk116
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      #2922
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2923

        Hier mal die Definition der IATA:
        direct flight
        . Any flight ticketed as a single flight coupon, irrespective of whether there are enroute stops and/or changes of aircraft types
        or

        . Flight connecting two cities or airports with or without enroute stops; passengers need not change aircraft (except for a change of gauge flight.)

        Interessant an dieser Stelle dürfte allerdings dieses Urteil sein zur ersten Orientierung hinsichtlich eventueller Ansprüche.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • mk116M Offline
          mk116M Offline
          mk116
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2924
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2925

            Hier geht es doch tatsächlich um den Anspruch auf eine Minderung und ist dabei offenbar zu vernachlässigen, ob nun dieselben oder unterschiedliche Flugnummern verwendet wurden, oder gar unterschiedliche Geräte?
            Ein solcher besteht offensichtlich nicht, wobei sich im Falle einer entsprechenden Verspätung sicher die Einrede lohnt (sofern die VO(EG)261/04 anzuwenden ist).

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • alecanderA Offline
              alecanderA Offline
              alecander
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2926

              Guten Abend,

              Am 3.01 verreisten ich und ein Freund von mir nach Ägypten. Es ging von Köln/Bonn nach Marsa Alam. Die Sache ist, dass sich unser Flug von geplannten 11:55 auf 17:20 verschoben hatte, also über 5 Stunden. Noch im Flughafen hat man mir direkt Flier von flightright oder in die Hand gedrückt, aber ich will die Sachen nicht überstürzen. Von dem Flier abgesehen, habe ich auch eine Bescheinigung von SunExpress, meinem Fluggesellschaft, bekommen. Meine Frage ist, welche Möglichkeiten stehen mir zu um eine Entschädigung zu bekommen. Klar die Beschwerde selber machen oder einen Anwalt die Sache regeln zu lassen, nur weiß ich überhaupt nicht wie sowas vonstattengeht. Ich habe sowas noch nie gemacht und google gibt mir nur diese Firmen, die das alles für mich klären. Ein paar Ratschläge oder Erfahrungen würden mir sehr viel helfen. Vielen Dank im vorraus .

              lg

              Alexander

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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2927

                Gib einfach hier die erforderlichen Daten ein - wir haben sehr positive Erfahrungen mit einer reibungslosen Regelung gemacht.
                Als erste Maßnahme würde ich diese jederzeit weiterempfehlen.
                Höflich hieße es "ein Froind und ich" ... :?

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • kirschi11K Offline
                  kirschi11K Offline
                  kirschi11
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2928

                  Leider ist es so, das die Fluggesellschaften ersteinmal eine Erstattung ablehnen, wenn Sie überhaupt reagieren. So war es in meinem Fall auch. Dabei ist die Frage in der EU Fluggastrechteverordnung eindeutig geregelt und schon mehrfach durch Gerichtsurteile bestätigt. Natürlich nehmen die verschiedenen Anbieter Geld für ihren Service, aber das macht letztendlich ein Anwalt auch. Nachdem ich in verschiedenen Foren gelesen habe, wie erfolgreich die Einschaltung einer solchen Firma ist, habe ich das auch getan. Und prompt kam das Geld.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HATH79H Offline
                    HATH79H Offline
                    HATH79
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2929

                    Folgende Konstelation:

                    Gebucht wurde via HolidayCheck bei Schauinsland:
                    Pauschalreise nach Side:
                    Flug :
                    SZG AYT 26.07 06:05 -  09:40 
                    AYT SZG 02.08 10:25 -  12:25

                    Also Salzburg-Antalya

                    Habe nun die Botschaft bekommen:

                    Sehr geehrter Herr *****,

                    soeben wurde uns von Schauinsland Reisen eine Änderung bezüglich Ihres gebuchten Fluges mitgeteilt. Ihr Flug am 26.07.16-02.08.16 von Salzburg nach Antalya kann leider nicht wie geplant durchgeführt werden.

                    Selbstverständlich ist Ihr Veranstalter bemüht, dass Sie die Reise wie geplant antreten können und hat Sie daher auf folgenden Flug ab/bis München umgebucht:

                    H: MUC-AYT 13:55-17:55/XQ0131
                    R: AYT-MUC 10:45-13:05/XQ0130

                    Also nun von München (rd. +150km eine Strecke) zu, im Gegensatz zu unserem gebuchten Flug, besch...eidene Flugzeiten beim Hinflug mit einer bescheidenen Airline. 

                    Auf telefonische Anfrage, soll ich erst gar nicht mit einer Entschädigung Rechnen wenn ich das Angebot annehme. Umleitung auf einen Flug von Linz, wurde abgelehnt. Stattdessen werden noch bescheidenere Flugzeiten, teilweise mit Zwischenlandung angeboten. 

                    Habe nun einen weiteren Flugtermin, mit, naja, akzeptablen Zeiten, gefunden. Den ich denen noch anbiete.  Wie sagt der Oberösterreicher so gerne?: Schau ma moi....

                    Auf drängen von mir und Information des Kunsumentenschutzes Österreich, habe ich nun darauf hingewiesen, dass ich laut einem § (den ich jetzt gerade nicht hier habe), durch die Änderung des Beförderungsunternehmens und der Zeiten + Abflughafen, den kostenlosen Rücktritt verlangen kann.

                    Dies wurde mir nun auch angeboten, mit der Bitte um einen weiteren Tag Geduld, da mein Angebot des alternativen Fluges nochmals geprüft werden muss.

                    Also Leute, lasst euch nicht "pflanzen".

                    LG

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • KourionK Nicht stören
                      KourionK Nicht stören
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2930

                      @HATH
                      Willkommen im Forum.

                      Klar, du kannst bei einer Änderung des Flughafens kostenfrei stornieren... obwohl der eine oder andere RV das in der Vergangenheit nicht anbot / akzeptierte.

                      Allerdings ist ein Storno für viele keine prickelnde Alternative.

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HATH79H Offline
                        HATH79H Offline
                        HATH79
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2931

                        Überflüssiges Zitat entfernt, bitte Button Beitrag verfassen nutzen
                        @Kourion:

                        Für mich schon..
                        Denn für einen Abflug ab München zu den angebotenen Flugzeiten, hätte ich bei Buchung damals rd 200,- weniger bezahlt. Derzeit würde ich sogar 230,- Euro sparen.
                        Ich vermute dass daher auch die Umbuchung rührt. Der VEranstalter bekommt den Flieger aus München einfach günstiger, und zudem muss er auch, aufgrund des verkürzten Aufanthaltes im Hotel, vermutlich weniger für meien Aufenthalt zahlen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2932

                          @HATH
                          Sofern es das Operating ab SZG aktuell tatsächlich noch gibt hättest du Recht - ich bezweifle das allerdings.
                          Überwiegend klöppeln die Veranstalter wegen Streichungen der Airlines aus den verbleibenden Flügen ein Angebot - es interessiert leider überhaupt nicht, ob es seinerzeit oder auch jetzt billiger war/wäre ab MUC zu fliegen. Falls du das Angebot überhaupt optierst kannst du das in die Verhandlungen einpflegen, generell sind jedoch die Buchungspreise von gestern eben die von gestern - mit allen Konsequenzen.

                          Ein Rücktritt vom Vertrag sollte dir eingeräumt werden, viel mehr kannst du allerdings nicht erwarten.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • kirschi11K Offline
                            kirschi11K Offline
                            kirschi11
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2933

                            Die Reiseveranstalter behalten sich in ihren AGBs solche Änderungen vor. Die Gerichte sind sich hier ebenfalls nicht einig und erkennen  eine Entschädigung nur an, wenn erhebliche Nachteile entstehen. Und dann sprechen sie eine Entschädigung für An- bzw. Rückreisetag zu. Allerdings bieten die meisten Veranstalter ein Bahnticket fuer die Anreise zum neuen Abflurftort an. Da zwischen Abflugtermin und dem Termin der Info mehr als 2 Wochen liegen, steht dir auch kein Anspruch auf Entschädigung nach der EU Fluggastrechteverordnung zustehen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • biber000B Offline
                              biber000B Offline
                              biber000
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2934

                              Hallo, eigendlich wollen wir mit FTi nach Ägypthen.

                              Jetzt wurde von FTi der Flug geändert.
                              einen Tag früher, Unmöglliche Flugzeiten ( mit Kindern in der Nacht), anderer Flughafen und andere Airline.
                              Stonieren mag ich nicht wirklich, aber hin nehmen zum gleichen Preis ( 4000 Eur) mag ich es auch nicht.
                              Was hat man für Rechte?
                              Kann man eine Reisepreismonderung verlangen?

                              Am anderen Flughaften schon den Parkplatz kostenpflichtig gebucht, wir kommen um 7 Uhr morgends im Hotel an und fliegen erst um 20 Uhr zurück. Da bräuchten wir ja auchdas Zimmer länger.

                              Hoffe ihr könnt mir helfen

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • HolginhoH Offline
                                HolginhoH Offline
                                Holginho
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2935

                                Später gerne mehr...

                                ...aber die Antworten auf Deine Fragen erhälst Du eigentlich schon bei ein wenig Lektüre in diesem thread.

                                “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Ahotep2A Online
                                  Ahotep2A Online
                                  Ahotep2
                                  Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2936

                                  Warum denn der Beitrag in drei Threads, biber?
                                  Du nutzt ja schon die Threads Flugzeitänderung vor Urlaubsbeginn und Flughafenänderung. Das sollte reichen, damit man hier nicht zickzack posten muss.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Kikis0108K Offline
                                    Kikis0108K Offline
                                    Kikis0108
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2937

                                    Hallo Zusammen,

                                    ich muss mich heute an Euch wenden, da ich im Internet keine Infos finde.
                                    Folgendes ist passiert:

                                    Ich habe eine Pauschalreise gebucht. Unser Flug hatte 22 Stunden Verspätung, aufgrund eines technisches Defekts des Flugzeugs.
                                    Bedeutet, dass ein kompletter Urlaubstag weg gefallen ist.
                                    Meine Frage ist, ob es moglich ist, die Reise einfach einen Tag zu verlängern.
                                    Laut Tui ist die Reise an Topangebot und würde das nicht funktionieren.
                                    Lediglich auf die Stunde ausgerechnet bekomme ich die Kosten für das Hotel erstattet, mir wäre es aber lieber, wenn ich den Urlaub bekomme, den ich auch gebucht habe.

                                    Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall?!

                                    Ich freue mich auf weitere Infos eurerseits.

                                    Vielen Dank im Voraus!

                                    P.S. Ansprüche gegenuber Emirates werde ich separat geltend machen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      cjmddorf
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2938

                                      da du ja schon wieder zurück bist, kann der urlaub ja nicht mehr um 1 tag verlängert werden.
                                      daher ist deine frage eigentlich überflüssig.
                                      nimm die 22 h entschädigung und freue dich deines lebens, denn solche sorgen sind eigentlich keine.

                                      Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2939

                                        @cjmddorf, woher weißt Du, dass der/die TO schon zurück ist?  ❓

                                        @Kikis0108, Du kannst Deine Ansprüche entweder beim RV oder bei Emirates anmelden - nicht bei beiden...

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #2940

                                          Hallo Kikis0108

                                          Natürlich bekommt man in einem solchen Fall nur das wozu der Veranstalter verpflichtet ist.
                                          Würde er Deinem Wunsch folgen müste er dich vermutlich mit einem Linienflug nach Hause schicken was mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre.

                                          Gruß
                                          Karl

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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