• mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1294669071000

    @chepri

    1. § 651c Absatz 2

    Ist die Reise nicht von dieser Beschaffenheit, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

     

    1. § 651d Absatz 2

    Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

    Die Mängelanzeige (2) ist vom Abhilfeverlangen (1) zu unterscheiden. In jedem Abhilfeverlangen ist die zur Minderung erforderliche Anzeige enthalten. Andererseits ersetzt die Mängelanzeige nicht das Abhilfeverlangen (LG Franfurt a. M., 1984, 1626; LG Hamburg RRa 2002, 214 usw.).

    Ankunft in der Nacht.

    Gang zur Reception --> will anderes Zimmer

    das ist schon ok.

    Aber wenn die Reception einen dann drei Tage hinhält, man erst am dritten Tag zur Reiseleitung ginge, bekäme man erst ab dem dritten Tage eine Entschädigung.

    Fallstrick Nr. 2: immer wieder lese ich von Klagen, bei deren gerichtlichen Verlauf der Kunde vorbringt, er hätte ja "reklamiert". Gut, meint dann der Richter, aber eben kein Abhilfeverlangen gestellt, daher gibt's nix.

    So ist es im Gesetz!

    Zu deinem zitierten Urteil, man müsse objektiv nicht ändererbare Mängel nicht anzeigen: Vorsicht, da ist jedes Urteil einem individuellen Fall zugrunde gelegt. Da könnte der Laie schnell mal über etwas stolpern, was ihm im nachhinein um sein Geld brächte.

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1294671682000

    Liebe Leute

    ich will doch gar kein Drama draus machen und habe nur geantwortet weil der RL festgestellt hat, man hat sich an den RL zu wenden. Und das ist definitiv falsch, auch wenn er es gerne anders sehen möchte. Eine Mängelanzeige/Abhilfeverlangen ist ebenso z.B. per Fax an den RV möglich, niemand zwingt mich, mit diesen Herrn vor Ort Kontakt zu haben. Wie ich das erledige steht nirgendwo.

  • bernardo2001
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    geschrieben 1294676324000

    ......niemand zwingt mich, mit diesen Herrn vor Ort Kontakt zu haben.......

    Irrtum. Die Branche hat naemlich eine mehr als ordentliche Frauenquote - die meisten Reiseleiter sind 'Reiseleiterinnen'........ Aber wenn man seinen Horizont ausschliesslich darauf fixiert, wie optimiert arrogant ich als Herr dem Knecht gegenueber auftrete, dann fehlt die Weitsicht - durchaus verstaendlich.

    Selbstverstaendlich sind Querdenker zugelassen, die natuerlich nur mit Schmidt und nicht mit Schmidtchen reden. Aber das Erfuellungsorgan des RV ist vor Ort nun mal die Reiseleitung und die lokale Agentur. Und sicherlich fuer jeden Kunden der schnellste und effektivste Weg der Hilfe. Deswegen unterhaelt man als RV diesen Kundendienst und dieser wird auch gerne von den Reisegaesten genutzt, nicht nur um Ausfluege zu buchen. Und so manchem Individualurlauber wurde aus nicht angenehmen Situationen von einer Reiseleitung, ohne Fragen zu stellen, geholfen.

    Aber auf den einen oder anderen Querdenker kann man Gott sei Dank verzichten, es ist ebenso - zwei Dinge sind unendlich.........

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1294677667000

    @chepri sagte:

    Liebe Leute

    ich will doch gar kein Drama draus machen und habe nur geantwortet weil der RL festgestellt hat, man hat sich an den RL zu wenden. Und das ist definitiv falsch, auch wenn er es gerne anders sehen möchte. Eine Mängelanzeige/Abhilfeverlangen ist ebenso z.B. per Fax an den RV möglich, niemand zwingt mich, mit diesen Herrn vor Ort Kontakt zu haben. Wie ich das erledige steht nirgendwo.

    Die Mängelrügepflicht mit Abhilfeverlangen hat den Sinn, dass der Reiseveranstalter Gelegenheit haben muss, seine versprochene, aber (bisher) mangelhafte Leistung korrekt zu erbringen.

    Somit wäre der "Verwaltungsweg":

    1. Nachfrage an der Reception -> keine Änderung

    2. Kontakt mit der örtlichen Vertretung des Reiseveranstalters

    3. erscheint diese nicht, Kontakt mit der Notrufnummer, die jeder Veranstalter schriftlich dem Kunden aushändigen muss

    4. ist auch dieser Kontaktversuch negativ, muss der Kunde im zumutbarem Maß Kontakt mit dem Reiseveranstalter an dessen Firmensitz! Kontakt aufnehmen

    5. ist auch dieser Versuch negativ: Zeugen notieren, Bilder machen

    Jedenfalls ist eine Reklamation / Mängelrüge nach Ende der Reise nicht sinnvoll.

    Alle anderen Aussagen würde ich mit großer Vorsicht als "wahr und zielführend" betrachten.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1294678285000

    @chepri sagte:

    Dass es zweckmäßig ist, steht außer Zweifel, aber dass es Gesetz ist, kann ich mir nic ht vorstellen. Zudem gibt es auch Pauschalreisen, wo es keinen RL vor Ort gibt, etwa bei einer über einen RV gebuchten Mietwagenrundreise.

    :D Wichtig ist eh nur, dass Richter wissen, dass es im Gesetz so steht bzw. so ausgelegt wird.

    Wer eine Mietwagenrundreise bucht, erhält vom Reiseveranstalter mit seinen Reiseunterlagen eine (oder auch mehrere) Notrufnummern, an die sich der Kunde im Mangelfall zu wenden hat. Auch dies ist im Gesetz so verankert (Informationspflichten).

    Ich möchte mit meinen Informationen ja nur helfen, Fehler zu vermeiden, die nach Rückkehr aus dem Urlaub unweigerlich zu einer Ablehnung der Forderung führen (könnten).  Ich möchte niemanden belehren oder zwingen, meinen Ratschlägen zu folgen. Und eigentlich ist es für mich eh immer recht unterhaltsam, wenn ich die RRa Nachrichten lese. Da stehen dann lustige Dinge drin, die meist mit: die Klage ist unbegründet und in der Sache nicht erfolgreich. Die vorprozessualen Kosten (Anwalt...) trägt der Kläger. ;)

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1294678547000

    Nichts anderes habe ich gesagt

  • TaddlsDani
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    geschrieben 1300047104000

    So, lange hats gedauert, hier nun endlich die Antwortschreiben von AIR MARIN. Soviel vorweg, wir haben nicht viel mehr erwartet, schade dass wir darin bestätigt wurden. Für uns heißt das zukünftig werden wir wieder unsere Urlaube - wie gewohnt - selbst planen und organisieren.

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

     

    wir kommen zurück auf Ihr Schreiben und unseren Zwischenbescheid und möchten uns zunächst für das uns bei der Buchung der Urlaubsreise von Ihnen entgegengebrachte Vertrauen bedanken.

     

    Ob sich wohl da wirklich jemand Gedanken zu gemacht hat, als er den ersten Satz geschrieben hat???

     

    Vorrangiges Ziel unseres Unternehmens ist die Zufriedenheit der Gäste. Die von uns angebotenen Hotelanlagen werden daher sorgfältig ausgewählt, um eine möglichst optimale Unterbringung unserer Kunden zu gewährleisten. Auch mit der von Ihnen gebuchten Hotelanlage haben wir insoweit bislang - entsprechend der gebuchten Kategorie sowie der in Dubai vorherrschenden Infrastruktur - durchaus gute Erfahrungen gemacht. Umso mehr sind wir enttäuscht, dass Ihr Urlaub nicht in allen Punkten den Erwartungen entsprochen hat. Wir bedauern dies außerordentlich und haben zwischenzeitlich eine eingehende Überprüfung der Angelegenheit durchgeführt.

     

    Bei Ihrer Kritik bitten wir allerdings zu berücksichtigen, dass sich die Beurteilung der Leistungen jeweils nach den  persönlichen Ansprüchen richtet und deshalb auch sehr unterschiedich ausfallen kann. Während ein Kunde mit dem Gebotenden zufrieden ist, sieht der andere Anlass zur Beanstandung. Voraussetzung für reisevertragliche Gewährleistungsansprüche ist jedoch das Vorliegen von objektiven Reisemängeln, die den Urlaub in seiner Gesamtheit wesentlich beinträchtigen.

     

    Bei genauer Prüfung Ihrer Reklamtion fiel diesbezüglich auf, dass es sich um Unannehmlichkeiten handelt, die nach der Rechtsprechung entschädigungslos hinzunehmen sind. Wirkliche Mängel der Reise im Sinne des Gesetzes sind nicht erkennbar.

     

    Dies gilt umso mehr, sofern die Reise über "Feiertage" stattfindet. Wir bitten in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass Sie über Silvester verreisten.

     

    So so und Silvester geht in Dubai bis zum 06.01.11...

     

    Aufgrund der vorstehenden ERläuterungen bitten wir daher um Ihr Verständins, dass eine Minderung des Reisepreises im Ergebnis nicht in Betracht kommt.

     

    Uns liegen darüber hinaus keinerlei gleich lautenden Reklamationen vor.

     

    Soweit Sie sich zudem durch unsere örtliche Reiseleitung nicht ordnungsgemäß betreut fühlten, möchten wir ebenfalls unser Bedauern zum Ausdruck bringen.

     

    Wir sind uns der Tatsache sehr wohl bewusst, dass unsere Vertreter vor Ort unser Unternehmen repräsentieren und unser Image prägen. Daher legen wir sehr großen Wert auf regelmäßige Schulungen und Seminare, in denen wir selbstverständlich immer auch auf den Dienstleistungscharakter der Reiseleitertätigkeit hinweisen. Zwischenzeitlich haben wir Ihre Beschwerde an unsere örtliche Vertreung und an die Zentrale des Neckermann-Service übermittelt.

     

    Wir hoffen, dass Sie trotz der teilweisen Unzufriedenheiten auch positive Erinnerungen an Ihren Urlaub behalten und würden uns freuen, wenn wir Sie nochmals als Reisegäste begrüßen dürften.

     

    Mit freundlichen Grüßen...

     

    AIR MARIN...mit Sicherheit nie wieder!

  • TaddlsDani
    Dabei seit: 1211241600000
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    geschrieben 1300047471000

    Anbei unser Antwortschreiben auf das tolle Schreiben von AIR MARIN:

     

    Sehr geehrte Frau xxxxxxxx ,

    ich habe vergangenen Freitag nach nunmehr doch längerer Wartezeit ihr Antwortschreiben zu unserer Beschwerde erhalten. Nur soviel dazu: AIRMARIN für uns zum ersten und garantiert auch zum letzten mal!

    Sicher muss man damit rechnen, dass es über Silvester lauter werden kann, gerade auch in einem Hotel. Aber muss ich das akzeptieren bis zum 06. Januar? Ich denke nicht! Dass ich von Ihnen keine finanzielle Entschädigung dafür bekomme ist zwar traurig aber gut, nach Ihrem 1. Schreiben hab ich schon nicht viel mehr erwartet. Servicewüste Deutschland, da ist sie wieder einmal. Uns dann aber noch vorzuhalten dass soetwas normal und zu akzeptieren wäre, ist schlicht weg unverschämt und zeugt einfach nur ein weiteres mal von ihrer Unprofessionalität. Zumal sie nicht einmal eine Discothek in ihrer Beschreibung erwähnen. Warum nur??? Ach ja, die dürfte ja eigentlich gar nicht da sein, bzw. nur über Silvester zu hören sein. Ich denke Ihre Art mit Beschwerden von Kunden umzugehen ist eine der Schlechtesten. Sie scheinen genug Kunden zu haben, wenn sie sie so leichtfertig verlieren können. Sie können also getrost unseren Namen aus Ihrer Kartei streichen, wir werden garantiert nie wieder mit AIRMARIN verreisen. Gott sei Dank gibt es noch eine Menge anderer Reiseveranstalter, darunter auch wirklich Professionelle!

    Ich werde meine Bewertung in diversen Foren dazu abgeben und bewusst SIE als Veranstalter erwähnen mit Ihrem tollen Antwortschreiben als Anhang.

    P.S.: Wir waren in der Zwischenzeit wieder in Dubai, dieses mal mit MEIER'S WELTREISEN. Fragen Sie doch bei Gelegenheit mal nach, die wissen wirklich wie man mit Kunden umgeht. Vielleicht haben die eine bessere Adresse für Sie und Ihre Mitarbeiter für Ihre Weiterbildungen und vor allem den richtigen Umgang mit Kunden. Da könnten Sie noch ne Menge lernen!

    ********

    Namen entfernt !

  • TaddlsDani
    Dabei seit: 1211241600000
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    geschrieben 1300048015000

    ...und nun, das wohl letzte Schreiben auf unsere E-Mail:

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

     

    wir kommen zurück auf Ihr Schreiben vom 20.02.2011 und haben mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass Sie mit der Abwicklung Ihrer Beschwerde unzufrieden sind.

     

    :laughing:  Ich schmeiß mich weg, wie kommt ihr denn darauf?

     

    Inhaltlich verweisen wir jedoch auf unseren Endbescheid in vorbezeichneter Sache.

     

    Selbstverständlich nehmen wir Ihre Reklamation gerne in ihrer Gesamtheit als Anregung, die uns hilft, unsere Reisen auch weiterhin im Sinne unserer Gäste zu verbessern. Vor diesem Hintergrund haben wir Ihr Schreiben an den in unserem Hause für den Hoteleinkauf zuständigen Produktmanager weitergeleitet. Auch unsere Partneragentur vor Ort und die Hotelleitung wurden über Ihre Beanstandungen informiert. Nur durch die konstruktive Kritik unserer Gäste ist es uns möglich, auf variierende Leistungen zu reagieren und Schwachstellen in unserem Leistungsangebot zu erkennen um so Verbesserungen im Sinne unserer Gäste herbeiführen zu können.

     

    Wir bedauern, Ihen auch heute keinen anders lautenden Beschei geben zu können und verbleiben...

     

    Ich bedauer euch auch...sorry, mit uns macht ihr sicher keine Geschäfte mehr! Wir bleiben unserer Meinung treu, AIR MARIN einmal und NIE WIEDER!

     

    Grüße ans Forum

    Tatjana+Daniel

  • Kourion
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    geschrieben 1300048417000

    Wenn ich mich recht erinnere, ging auch aus einigen Hotelbewertungen hier bei HC hervor, dass man Zimmer zum Innenhof (? war es so ?) besser meiden sollte, da dort verschiedene Musikgruppen spielten.

     

    Diese "Disco" wurde allerdings tatsächlich nicht auf der Homepage erwähnt.

     

    Ich gehe davon aus, dass ihr bei eurem letzten Besuch nicht mehr in diesem Hotel übernachtet habt. ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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