Hallo,
mit der Buchung im Reisebüro bist du aber auch nicht immer auf der sicheren Seite :klick
mfG.
Ich buche immer bei einer großen Reisebürokette, die auch ihre eigenen Reiseveranstalter hat, oder besser Reiseveranstalter, die ihre eigenen Reisebüroketten haben(?), sind nämlich zwei an der Zahl, daher, hoffe ich zumindest, bin ich hier sehr gut aufgehoben.
LG!
Papaya hat mir keine Frage gestellt, lediglich festgestellt, daß auch Buchungen im Reisebüro nicht korrekt abgewickelt werden könnten, aber da ich erst lese was ich unterschreibe, wird mir dieses wohl erspart bleiben.
Wenn Du die REWE-Group als kleines Unternehmen befindest, was ist bei dir ein großes Unternehmen?
LG!
Ich buche seit jahren immer online (immer beim gleichen). früher hab ich auch die reisebüros aufgesucht. Aber da die nicht mal wussten, wo die komoren liegen, fragte ich mich, wozu ich in ein RB brauche? die verlangen sogar noch bearbeitungsgebühr und die dieselbe stornoversicherung kostet das doppelte wie bei meinem online booker.
Mein online booker würde mich sofort anrufen, wenn da 2 buchungen mit demselben paket gebucht wurden und fragen, ob das okay ist! weil die mitdenken! leider darf man hier keine www´s posten, wegen werbung.
Wozu soll er auch die 130 € storno zahlen? Für WAS bitte? für einen mausklick berechnen die eine gebühr von insg. 130,-! das ist eine totale frechheit.
Es geht hier nur ums WOLLEN oder ABZOCKEN!
Nun, das System hat zweimal gebucht, aus welchen Gründen auch immer und ob verschuldet oder unverschuldet. Ob ein Online-Booker da händisch kontrolliert und ggf. "sofort anruft", bleibt der Fantasie des Lesers überlassen - ich halte es für Träumerei.
Das System bewegt zwei Buchungen, von denen eine storniert werden soll; hierfür ist eine Gebühr fällig, die sicher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens nachzulesen ist und - zunächst - rechtmäßig verlangt wird.
Mit ******* hat das zu dem Zeitpunkt nicht das Geringste gemein!!
Lediglich kann sich der betroffene User auf "unrechtmäßig belastet" berufen und die Zahlung zurückverlangen; welchen Effekt das hat, hat @rinzenrolle ja erklärt.
Sofern du ein Girokonto hast, wirst du wohl auch schon mit Einzugsermächtigungen zutun gehabt haben, mit dem Internet als Konsumplattform hat das nichts zutun!
Um kategorisch einen durchaus tauglichen Vorgang abzuwatschen bedarf es schon einer gewissen Erfahrung mit derlei Sachverhalten.
Zudem scheinst du nicht verstanden zu haben, was @rinzenrolle mit dem Veranstalter mit eigenen Büros gemeint hat und dass es nicht um Größe geht.
X hat bei REWE Büro eine REWE Veranstalterreise gebucht - glaubst du, dass REWE Büro so richtig auf den Busch klopft, um REWE Veranstalter in Sachen Reklamation von X zur Kulanz zu bewegen? Ich nicht ...
...das glaube ich allerdings auch nicht!
ich auch nicht:-))
@rinzenrolle sagte:
.. (die wegen 130 € nicht mal daran denkt, diese einzuklagen).
Schlimmster Fall: Forderungsabtretung an ein Inkasso ... du bekommst 3 Mahnungen mit diversen Drohungen, gibst dein Statement ab, dass die Forderung nicht gerechtfertigt ist. Das war es.
....
gerade weil große unternehmen sich nicht mit der forderung von derartig kleinen beträgen beschäftigen, wird sowas gerne an inkasso unternehmen abgegeben.
von daher halte ich deine schilderung mit den schluß "das war es" für äußerst bedenklich.
wenn es hart auf hart kommt, gibt es einen mahnbescheid, etc.
bis hin zu einem negativen schufa eintrag.
das kann sich weder eine privatperson, noch ein geschäftstreibender so richtig leisten.
Wer einem Mahnbescheid insgesamt widerspricht bekommt dafür dafür keinen ( bleibenden ) Eintrag. Ein Mahnbescheid ist keine juristische Definition einer bewiesenen Schuldzuweisung. Das kann nur ein Gericht feststellen. Ich empfehle jedem, sich ab und zu mal den eigenen Auszug anzufordern, und gegfl. entsprechende Massnahmen zu erreichen.
Gruss Gabriela
Vollkommen korrekt. Im Falle eines Widerspruchs muss der Antragsteller entscheiden, ob er den Klageweg beschreitet. Dies ist beim fraglichen Betrag äußerst unwahrscheinlich, zumal dem TO zuerst ein eigenes Verschulden seiner doppelten Buchung nachzuweisen wäre.
Ich denke allerdings, dass der Vermittler bei einer derartigen Argumentation keine weiteren Maßnahmen ergreifen würde und man sich vor rechtlichen Konsequenzen mit ihm einigen kann.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!