Hallo,
auf unserem Rückflug von Teneriffa am 15.10.2011 wurde einer unserer Koffer beschädigt (Ausziehbarer Griff im eingefahrenen Zustand so verbogen, dass er sich nicht mehr herausziehen lässt).
Der Schaden wurde auch direkt am Flughafen gemeldet und protokolliert. Die Damen dort am Schalter erklärten mir, dass unbedingt ein Kostenvoranschlag bzw. eine Reparaturrechnung der endgültigen Schadensmeldung an die Condor beigefügt sein muss.
Nachdem wir in zehn Tagen daraufhin alle drei uns bekannten Koffergeschäfte abgeklappert hatten und uns alle mitteilten, dass sie solche Gutachten oder Instandsetzungen nicht mehr machen, haben wir uns am 26.10.2011 (11 Tage nach dem Flug) per Mail an die Condor gewandt und auch Bilder vom Schaden, die Gepäckbanderolen (eingescannt) sowie den Schadensreport (eingescannt) vom Flughafen beigefügt.
Außer drei identischen Bestätigungsmails haben wir bis zum 06.12.2011 nichts von der Condor gehört, auf telefonische Nachfrage wurden wir mit einer enormen Überlastung vertröstet.
Gestern haben wir nun ein Schreiben erhalten, in dem die Condor darauf verweist, dass sie die Regulierung des Schadens ablehnt, da die firmeninterne Meldefrist von 7 Tagen überschritten wurde.
Ist das tatsächlich rechtlich so in Ordnung?
Gibt es Erfahrungen bzgl. Kulanz bei Überschreitung dieser Frist?
7 Tage sind ja nun nicht gerade üppig, insbesondere, wenn beide Reisende voll berufstätig sind und auch am Flughafen nur auf die Notwendigkeit der Rechnung / Kostenvoranschlag, nicht aber auf die 7 tägige Frist hingewiesen wurde.
Im nachhinein habe ich die Frist nun auch im Kleingedruckten entdeckt, finde aber diese Art der Abwicklung mehr als fragwürdig.
Schließlich wurde der Koffer nachweislich beschädigt und auch die erforderliche Meldung am Flughafen wurde direkt erledigt...
Grüße,
Dirk