Du hast eine Flugreise gebucht mit bestimmten Eigenschaften, u.a. dem Start- und Zielflughafen X und nicht Y. Ansonsten könnte man dich ja auch am Flughafen B aussetzen und mit dem Bus nach A verfrachten, immer mit dem Vortrag man habe damit seinen Beförderungsvertrag erfüllt.
Wenn dir nun die Flugbeförderung von Y verweigert wird ist das ein substanzieller Grund, vom Vertrag zurückzutreten und die vollständige Herausgabe des Erlangten zu fordern.
Anderes gilt nur, wenn du eine Reisebestätigung erhalten hast, von "einem süddeutschen" (aka) Flughafen zu einem "ägyptischen" (aka) gebracht zu werden im Rahmen deines Reisevertrages.
Falls nicht sind Start- und Zielort bindende Zusagen, deren Nichteinhaltung dem Vertrag die Grundlage entzieht.
So einen Obermumpitz wie "mit der Bereitstellung eines R&F Ticket erfüllen wir unsere Verpflichtungen" hab ich ja noch nie gelesen - und sollte so ein Textbaustein auch gar nicht im System rumschwirren.
Rechtlich gesehen jedenfalls ist das ein neues Vertragsangebot, welches du annehmen oder ablehnen kannst. Im Ablehungsfalle sind dir alle Zahlungen zu erstatten.
Bekanntlich bin ich kein Verfechter von scharfen Geschützen wenn die Verhandlungsbasis noch nicht ausgereizt ist. Hier allerdings sehe ich mich tatsächlich veranlasst, dir zur umgehenden Einschaltung eines Fachanwaltes zu raten.
Aus meiner Sicht wird Öger ganz klar vertragsbrüchig und verwehrt dir die Erfüllung der gem. BGB gesetzlich vorgegebenen Verpflichtungen.
Sich dummzustellen kann durchaus Methode haben - scheint fast als wolle sich Öger einer solchen bedienen???