Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • miwu
    Dabei seit: 1243555200000
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    geschrieben 1590916835569 , zuletzt editiert von miwu

    @flaggde sagte:

    @gradischnik u. miwu

    Dass bspw. der Wasserpark nicht genutzt werden kann, beruht auf Entscheidungen der Behörden und liegt nicht in der Verantwortung des RV.

    Da machst Du es Dir aber ein bißchen leicht, immerhin hat der RV das ja so verkauft und vielleicht hat man ja auch nur deswegen gebucht. Warum sollte das Risiko von behördlichen Verboten beim Reisegast liegen?

    Edit: Warum es beim Front–Cooking plötzlich Schlangen geben soll, verstehe ich auch nicht... :smirk:

    Musst Du ja nicht, viele hier werden es verstehen,

  • flaggde
    Dabei seit: 1232409600000
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    gesperrt
    geschrieben 1590917505434 , zuletzt editiert von flaggde

    @miwu,

    wie ich bereits schrieb: Wenn‘s dir nicht passt, storniere doch einfach. Mir persönlich wäre es sowas von wumpe, ob ein Wasserpark geöffnet ist oder nicht – wozu gibt es Strand und Meer? Und auch Kindern kann man die Situation erklären.

    Klar, zu „normalen“ Zeiten gibt’s keine Schlangen beim Show–Cooking, mit corona–bedingt deutlich weniger Gästen plötzlich schon. Leuchtet ein!

    Urlaub 2020: Haustralien...
  • Vive la France
    Dabei seit: 1584703795211
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    geschrieben 1590917792510 , zuletzt editiert von Vive la France

    @ miwu

    besten Dank für den Link mit die Auslandskrankenversicherung, ich habe zwar eine auf meine Kreditkarte, aber er beinhaltet nur eine Rücktransport wenn medizinisch notwendig ist und man sollte darauf achten dass es geschrieben ist medizinisch sinnvoll. Deshalb will ich noch eine abschließen

    Super, Jetzt werde ich mich auf die Suche machen. Toll, Danke! 👍

    Nadine

    Hier die Unterschied

  • miwu
    Dabei seit: 1243555200000
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    geschrieben 1590918101135 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @flaggde

    xxx bitte verzichte auf unnütze Zitate! xxx

    Hier geht es immer noch nicht um einen konkreten Fall, ich wollte hier einfach mal ein solches Szenario diskutieren (siehe auch meine früheren Posts), ist hier doch ein Diskussionsforum, oder?

    Natürlich kann man den Kindern erklären, dass der Urlaub nicht so wird, wie sie sich es gewünscht oder wie die Eltern/Großeltern das gebucht haben. Es stellt sich halt nur die Frage, ob man den Urlaub in einem Wasserpark-Hotel, in dem der Wasserpark geschlossen hat, kostenfrei stornieren kann und vor allem: Welche Hürden werden einem da vom RV in den Weg gelegt? Die denkbare Bandbreite ist da ziemlich groß:

    • Nicht reagieren bis der Tag der Abreise kommt
    • Den Mangel als nicht schwerwiegend genug abtun (das wir wohl am häufigsten passieren)
    • Angeben, dass man auf behördliche Anordnungen keinen Einfluss hat und sich daraus kein Recht auf kostenfreies Storno ergibt
    • in einer verklausuliert formulierten Mail mitteilen, dass der Kunde nur das Recht auf Umbuchung oder Gutschein hat
    • Bei Nichtzahlung des Reisepreises die üblichen Inkasso-Drohungen ausstoßen

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1590918443600

    Es steht zwar noch nichts 100 %ig fest, aber man weiß genau, wie's ablaufen wird. Teils schon Monate im Voraus... Wahnsinn !

    Es geht doch nichts über ungelegte Eier zu spekulieren...

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Vive la France
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    geschrieben 1590918594027 , zuletzt editiert von Vive la France

    @ miwu

    Wenn wir alle Eventualitäten eins nach dem anderen nehmen die unsere Urlaub einschränken werden und deren Wichtigkeit und der mögliche gratis Stornierung deswegen dann sind wir Wochen damit beschäftigt.

    Wasserpark hotel, keine Wasserrutsche

    Toiletten am Pool geschlossen

    Keine Turnover mehr in fünf Sterne Hotel

    Keine Alkohol mehr im Beach Club

    etc. Etc..

    Du siehst selber wie umfangreich das ganze werden kann.

    Es muss wirklich jeder für sich entscheiden, Fall pro Fall ich glaube nicht dass es da eine allgemein gültige Antwort gibt.

    @ Kourion, absolut einverstanden

  • flaggde
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    gesperrt
    geschrieben 1590918690652 , zuletzt editiert von flaggde

    @miwu,

    deswegen diskutieren wir ja auch – oder sind anderslautende Meinungen nicht erwünscht?

    Und wie @Kourion gerade schrieb: Es sind ungelegte Eier. Aber du weißt jetzt bereits, dass es Schlangen geben wird. Und dass es dich stört. Und natürlich auch, dass der RV schuld ist. :smirk:

    Urlaub 2020: Haustralien...
  • vonschmeling
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    geschrieben 1590918883418

    @Vive la France

    kanoanja hat recherchiert hinsichtlich der Versicherungen und mehrfach bereits die Hanse Merkur und Allianz genannt mit Covid19 Deckung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • Kourion
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    geschrieben 1590918957187

    @miwu sagte:

    in einer verklausuliert formulierten Mail mitteilen, dass der Kunde nur das Recht auf Umbuchung oder Gutschein hat

    :flushed: Also das mit dem Leseverstehen sollte aber klappen... Sooo schwer ist das nun auch wieder nicht.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • miwu
    Dabei seit: 1243555200000
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    geschrieben 1590919341100

    @kourion sagte:

    Es geht doch nichts über ungelegte Eier zu spekulieren...

    Nagut, dann lasst uns mal abwarten, was in den nächsten Wochen so passiert. Das Konfliktpotential dieses Themas kann man ja hier schon ganz gut erkennen, wenn man nur mal etwas an der Oberfläche kratzt. Hoffentlich werden da intelligente Lösungen gefunden.

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