@flaggde sagte:
@gradischnik u. miwu
Dass bspw. der Wasserpark nicht genutzt werden kann, beruht auf Entscheidungen der Behörden und liegt nicht in der Verantwortung des RV.
Da machst Du es Dir aber ein bißchen leicht, immerhin hat der RV das ja so verkauft und vielleicht hat man ja auch nur deswegen gebucht. Warum sollte das Risiko von behördlichen Verboten beim Reisegast liegen?
Edit: Warum es beim Front–Cooking plötzlich Schlangen geben soll, verstehe ich auch nicht...
Musst Du ja nicht, viele hier werden es verstehen,