Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Postfee
    Dabei seit: 1108339200000
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    geschrieben 1589871488239

    Guten Morgen, wir wollten am 15.3.20 nach Thailand fliegen. Am 13.3.20 bekam mein Mann abends hohes Fieber und es ging ihm zunehmend schlechter. Uns war klar, dass er bis Sonntag nicht gesund ist. Also stornieren wir Freitags unsere Reise. Unser Hausarzt hatte zu diesem Zeitpunkt schon geschlossen. Im normalen Fall hätte man die hausarztliche notdienst zentrale nutzen können aber wegen Corona wurde man dort auf die Hotline vom Gesundheitsamt verwiesen. Ich rief auch dort an,denn mittlerweile dachten wir auch mein Mann hätte Corona. Montags rief ich dann unseren Arzt an, persönlich durfte mein Mann da schon nicht mehr in die Praxis.

    Ich bekam ein Attest dass mein Mann am Abflug Tag fluguntauglich war. Dieses schickte ich an unsere Reiserücktrittsversicherung. Die erste Antwort war banal und nicht richtig aussagekräftig. Ich habe Einspruch erhoben. Die zweite Antwort lautete: wir hätten unsere Reise storniert und danach erst den Arzt aufgesucht. Also zahlen Sie nicht. Hat jemand von Euch Erfahrung mit so einer Sachlage.

    Danke im voraus

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1589872813325 , zuletzt editiert von Kourion

    @Postfee

    Es lief so ab:

    • Arzt aufgesucht, Diagose erhalten
    • Reise gekündigt und vom Veranstalter eine Stornorechnung erhalten.
    • Versicherung kontaktiert
    • zugeschickte Papiere seitens der Versicherung ausgefüllt bzw. vom Arzt ausfüllen lassen.
    • Diese Papiere + die Stornorechnung an die Versicherung geschickt.
    • Bescheid der Versicherung, dass eine Erstattung erfolgt.

    Ist gut möglich, dass vor der Stornierung der Reise eine entsprechende Diagnose notwendig ist. Davon abgesehen: Wurde das Atttest seitens des Arztes ausgestellt, ohne dass eine Untersuchung stattfand ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Postfee
    Dabei seit: 1108339200000
    Beiträge: 180
    geschrieben 1589873166454

    Eigentlich haben wir alles genauso gemacht nur dass wir unseren Arzt aus gegebenem Anlass erst montags aufsuchen konnten. Mussten aber vor dem 15.3. 20 stornieren.

  • Gupslinger
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    geschrieben 1589873807224

    Guten Morgen!

    Wir würden am 21.06.2020 nach Hurghada fliegen. Laut Reiseveranstalter (Ferien Touristik) ist weder eine Stornierung noch eine Gutscheinausstellung möglich (wir möchten mit einem Kleinkind nicht fliegen!). Die Reisewarnung ist bis 14.06.2020 aufrecht. Bis wann muss der Reiseveranstalter rechtlich eigentlich bekannt geben ob die Reise nun stattfindet oder nicht? Erst am 15.06.2020? Weder beim Holidaycheck Kundenservice noch bei dem von Ferien Touristik erhalte ich auf die Frage eine Antwort. Vielleicht kann mir von euch ja jemand Auskunft geben. Ich hoffe es

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1589873960385 , zuletzt editiert von Kourion

    @Postfee

    Weiß nicht, ob dies ein Fall für den Corona-Thread ist.

    Passt besser in einen Versicherungsthread, z. B. in diesen - Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • kanoanja
    Dabei seit: 1470873600000
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    geschrieben 1589874476648

    @Postfee es gibt eigentlich bei jeder Reiserückversicherung eine Stornoberatungsnummer die immer erreichbar sein sollte, die muss man vorab anrufen, wenn man auf der sicheren Seite sein möchte,hast du das getan?

  • Postfee
    Dabei seit: 1108339200000
    Beiträge: 180
    geschrieben 1589874998751

    Von dieser Storno Beratungsstelle wusste ich leider nichts. Wir mussten noch nie stornieren. Wir werden jetzt einen Anwalt einschalten denn es geht um viel Geld

    Vielen Dank für eure Antworten

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1589879058768

    @Gupslinger

    Der Veranstalter muss informieren sobald er weiß ob er die Reise durchführen kann.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • Gupslinger
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    geschrieben 1589881615734

    @vonschmeling sagte:

    @Gupslinger

    Der Veranstalter muss informieren sobald er weiß ob er die Reise durchführen kann.

    Das ist mir schon klar, aber gibt es hier ein zeitliches, rechtliches Limit? Ein Reiseveranstalter kann zB ja n icht 24 Stunden vor Reiseantritt sagen: Überraschung, Sie reisen morgen nun doch nach Ägypten.

  • deefens
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    geschrieben 1589882031373

    Kurzes Update: meine RRV hat meine Anfrage beantwortet, allerdings komplett an der Frage vorbei.

    Hier kann man deutlich die Unsinnigkeit von Textbausteinen erkennen:

    "Wir verstehen, dass die Ereignisse rund um das Thema Corona auch Ihre Reisepläne beeinflusst.

    Die Vertragslaufzeit Ihrer abgeschlossenen Jahres-Versicherung beträgt dennoch ein Jahr. Eine unterjährige Kündigung des Vertrages ist nicht möglich."

    Um eine Kündigung ging es ja gar nie... Naja egal, ich belass es dabei. Ist mir die Zeit nicht wert.

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