Hi annimaus.. So ging es mir auch
.. Von der Unsicherheitseinrede habe ich das erste Mal in einer lokalen Zeitung gelesen, wo man diese Vorgehensweise empfohlen hat. Den Brief selbst habe ich von der Seite des Verbraucherschutzes runtergeladen, einfach mal nach Dr Kolba googeln. Zusätzlich habe ich einen Rechtsanwalt für Konsumentenschutz der Arbeiterkammer angerufen, der mir ebenso bestätigt hat dass ich ja einen rechtsgültigen Vertrag habe, und die Restzahlung nicht einfach "so" zurück halten kann und die Berufung auf die Unsicherheitseinrede richtig war.
Wenn dir dein RV allerdings zugesichert hat dass du die nicht leisten musst würde ich mir das ersparen. Bei mir war das leider nicht der Fall. Zu den Zeitpunkt wo die Stornierung kam wäre ich mit der Zahlung bereits 9 Tage im Verzug gewesen.
Hier unter den FAQs steht übrigens auch dass man die Restzahlung leisten muss.
"Ja, die Restzahlung muss geleistet werden, da bei einem aktiven Reisevertrag der Urlauber verpflichtet ist, die Zahlungen fristgemäß zu leisten. Wird die Reise durch den Veranstalter abgesagt, und der Urlauber ist seiner Zahlungspflicht über die Restzahlung nicht nachgekommen, bekommt der Urlauber ohne Kulanz des Veranstalters keine Rückerstattung der Anzahlung. Wurde die Reise seitens des Veranstalters inzwischen storniert, muss die Zahlung nicht mehr geleistet werden. Einige Veranstalter setzen jedoch aktuell die eigentlich fälligen Restzahlungen aus. Eine Übersicht der jeweiligen Bedingungen der Veranstalter finden Sie hier."
Zitat aus den FAQs Holiday Check