Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • HC-Mitglied2705315
    Dabei seit: 1585989462210
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    geschrieben 1586877449902 , zuletzt editiert von HC-Mitglied2705315

    @Olicheck Danke. Hier wird ja gar kein Zahlungsziel genannt und die Auszahlung noch unter einen Vorbehalt gestellt. Klingt nicht transparent.

    Ausserdem haben die Kunden doch schon eine Stornobestätigung. Mit einer neu datierten Stornobestätigung würde ich mich veräppelt vorkommen.

    Aber erstmal warten was tatsächlich hier ankommt.

    Ich finde klare Aussagen wie von Schauinsland mit Rückzahlungsdatem für Reisebeginn Intervalle viel transparenter und nur das nimmt auch Dampf vom Kessel.

  • KarinD
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    Beiträge: 70
    geschrieben 1586878016774 , zuletzt editiert von KarinD

    FTI schreibt aber leider nur, daß die angedachte Regelung für "Reisen mit Anreise zwischen dem 16.03.2020 und 30.04.2020" zutreffen soll.

    Und was wird wohl mit den stornierten Reisen mit Anreisen vor 16.3. ? Mir liegt eine Stornobestätigung bereits seit 16.3. vor.

    Hat jemand schon Info oder Rückzahlung etc. von FTI, der ebenfalls vor dem 16.3. verreist wäre???

  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1586878069250 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Vorabhinweis: Diesen Beitrag findet man jetzt auch im Kreta- Info Thread, stellvertrend für alle Inseln und das Festland.

    (Bitte beachten mit der Handhabung von Pauschalreisen aus Deutschland hat das nichts zu tun)

    Die Meldung:

    Die griechische Regierung führt Gutschein-Regelung ein

    Die griechische Regierung erlaubt touristischen Unternehmen, ihren Kunden für abgesagte Reisen einen Gutschein auszuhändigen. Dieser soll 18 Monate gültig sein.

    Nach Italien, Frankreich, Belgien und den Niederlanden hat auch die griechische Regierung eine Gutschein-Regelung umgesetzt, die nach Angaben des griechischen Branchendienstes GTP am Montag im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Die Regelung widerspricht nach früheren Angaben des Tourismusministeriums nicht den EU-Bestimmungen. Eine Zustimmung der EU-Kommission für die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung steht aber noch aus.

    Die griechische Lösung gilt für Fluggesellschaften, Fähren, Hotels sowie Reisebüros und Veranstalter. Für Buchungen sowohl von Einzelleistungen als auch Pauschalreisen, die im Zeitraum 25. Februar bis 30. September 2020 erfolgen und die infolge der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden, können die Anbieter den Kunden einen Gutschein mit einer Laufzeit von 18 Monaten aushändigen. Bei Fährtickets gilt der Zeitraum bis Ende Oktober.

    Entnommen=Quelle --einer FVWOnlinemeldung

  • olicheck
    Dabei seit: 1183334400000
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    geschrieben 1586878162020

    @kloppihnrein sagte:

    @Olicheck.Danke. Hier wird ja gar kein Zahlungsziel genannt und die Auszahlung noch unter einen Vorbehalt gestellt. Klingt nicht transparent.

    "...und die Auszahlung noch unter einen Vorbehalt gestellt....."

    Du kannst davon ausgehen, sobald die EU grünes Licht gibt bzw. die Bundesregierung eine andere gesetzestreue Lösung präsentiert, werden die jetzigen Regeln sich ändern. Deshalb steht bei ziemlich allen RV die gleichlautende Absichtserklärung:

    Beispiel FTI:

    "Zum aktuellen Zeitpunkt hat die EU Kommission der Gutscheinlösung noch nicht zugestimmt, obwohl die Bundesregierung den Antrag bereits am 02.04.2020 freigegeben hat. Wir befürworten die Gutscheinlösung weiterhin, möchten aber aufgrund der dringenden Situation jetzt für Sie und unsere gemeinsamen Kunden Klarheit schaffen und uns gleichzeitig rechtskonform verhalten."

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1586878595590 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Wie nun auch aus Branchenkreisen zu hören ist, rechnet man mit einem EU Statement zum Thema Gutscheine am 16.- oder 17.04.2020

    Verbindlich genannt wurde dieser Termin allerdings nicht.

  • HC-Mitglied2705315
    Dabei seit: 1585989462210
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    gesperrt
    geschrieben 1586878792831

    Also ist die "Möglichkeit auf eine Rückerstattung des Reisepreises" ja gar keine Zusage. Auch nicht für die März/April Reisen. Man spielt durch lange und vage Auszahlungszusagen weiterhin auf Zeit.

  • deefens
    Dabei seit: 1252022400000
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    geschrieben 1586879305463 , zuletzt editiert von deefens

    Ich konnte jetzt unmöglich alle 302 Seiten dieses Threads lesen, daher vorab sorry falls die Frage schon kam.

    Folgender Sachverhalt:

    - Reise nach GR für 03.06-14.06.2020 im Januar gebucht

    - 20% Anzahlung Mitte Februar erfolgt

    - Restzahlung würde Mitte Mai fällig

    - Stornogebühr bis 21.04.: die 20%, danach deutlich teurer

    Die aktuelle Reisewarnung gilt momentan nur bis 30.04., laut Google wird vor dem 20.04. auch keine Verlängerung der Reisewarnung seitens der Bundesregierung diskutiert werden.

    Jetzt könnte ich natürlich pokern und darauf hoffen dass die Reisewarnung Ende April bis in den Juni hinein verlängert wird, ich kostenfrei stornieren kann und meine Anzahlung zumindest als Reisegutschein erstattet wird. Oder ich gehe auf Nummer sicher, storniere noch vorher und bin meine Anzahlung auf jeden Fall los.

    Was ich auf jeden Fall vermeiden will, ist dass die Restrate auch noch eingezogen wird und ich am Ende meinen rund 4000 Euro hinterher rennen muss. Umgekehrt will ich natürlich auch nicht meine Anzahlung jetzt schon unbedingt abschreiben müssen.

    Ich nehme an ich bin hier nicht der Einzige mit dieser Konstellation, darum würde mich interessieren wie ihr das handhabt. Oder gibt es noch eine dritte Option die ich bislang übersehen haben sollte?

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1586879590994

    Ausriss aus einer aktuellen FVW Online-Meldung zu Vtours-Regelung Abreisen bis bis Ende April

    (Weitere Details -- z.B. Sonderbonus bei Neubuchungen gibt es später mal):

    Nach Alltours, Schauinsland-Reisen und weiteren Veranstaltern hat nun auch Vtours entschieden, das Geld für stornierte Reisen voll zurückzuzahlen. Die Regelung gilt zunächst für Abreisen bis Ende April.

    "Die Entscheidung der Bundesregierung vom 2. April 2020, Kundenzahlungen in Form von Reisegutscheinen erstatten zu können, wurde bisher von der EU-Kommission noch nicht genehmigt", schreibt Vtours in einer E-Mail an seine Vertriebspartner, die der fvw vorliegt. "Wir möchten unsere Kunden und Partner jedoch nicht weiter im Unklaren lassen und haben daher entschieden, die Kundengelder für alle stornierten Reisen mit Abreisen bis 30. April 2020 zurückzuzahlen", erklärt der Veranstalter weiter.

    .....,

    Quelle :Online FVW

  • HHMarco
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    geschrieben 1586879767089

    @Günter

    Zum Thema griechenland: sollte dann bedeuten dass man einen Gutschein vom Hotelier zu akzeptieren hat bei direkter Buchung im Hotel , der hotelier also die Anzahlung nicht erstatten m u s s ?

  • Corvette C7 Z06
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    geschrieben 1586879968784 , zuletzt editiert von Corvette C7 Z06

    @KarinD

    Hattest du selbst storniert?

    Die evetntuelle Rückerstattung der Stornokosten bei Reisen, welche kurz vor Erscheinen der weltweiten Reisewarnung von Kunden selbst kostenpflichtig storniert wurden, ist nach wie vor ungeklärt.

    Es gibt einzelne Verbraucherzentralen, welche schreiben dass für diese Fälle ein Anspruch auf Rückerstattung gerechtfertigt sei. Andere Verbraucherportale formulieren vorsichtiger, nämlich dass für diese Fälle die rechtliche Situation noch völlig offen ist.

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