Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Dunklerfuerst
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    Beiträge: 11
    geschrieben 1586109254583

    Ich weiß nicht ob die Angaben der Visa für Deutschland oder nur für die USA oder wo auch immer gelten.

    Von meiner Bank und der MasterCard sind acht Wochen vorgeschrieben.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1586109516178

    Diese Informationen hat Wülfi71 schon vor Tagen zur Verfügung gestellt - einschl. des Links.

    Ihr habt oben rechts auf der Seite ein Fenster für einen Suchbegriff. Da einfach mal Chargeback eingeben und schwupps werdet ihr geholfen.

    Geht natürlich gleichermaßen mit jedem anderen Begriff ...

    All jene, die noch keine Stornobestätigung haben:

    Eine generelle Absage aller Reisen seitens des Veranstalters für den betreffenden Zeitraum reicht vollkommen aus, ein blumiges Anschreiben braucht ihr nicht für evtl. Maßnahmen - z.B. Chargeback.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • sswiti
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    geschrieben 1586109621962 , zuletzt editiert von sswiti

    @vonschmeling

    Gibt es auch nicht.

    Habe much nur dem Niveau angepasst nur Behauptungen aufzustehen ohne es rechtlich zu belegen.

  • Dunklerfuerst
    Dabei seit: 1586106771894
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    geschrieben 1586109708888 , zuletzt editiert von Dunklerfuerst

    Hallo vonschmeling.

    Erstmal danke für die schnelle Aufklärung. Dann wird es mir ausreichen, mit dem Schreiben von Holidaycheck zur Bank zu gehen? Da ich nur von deren Seite die Info habe, dass die Reise storniert wird.

    Die Suchfunktion ist mir natürlich bekannt, habe nur nicht konkret für mein Anliegen antworten finden können.

    Vielen Dank und beste Grüße

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1586110755106

    Ja, Dunklerfuerst - das sollte ausreichen, zumal die Situation ja sattsam bekannt ist.

    Die Suchfunktion habe ich nur für die Zweifel bezüglich Chargeback erwähnt, Wülfi71 hat das mehrfach und sehr detailliert erläutert.

    War bereits in Sachen Thomas Cook Riesenthema.

    @sswiti

    Das mit dem Niveau anpassen üben wir aber nochmal, und Patzigkeit kommt auch nicht sonderlich gut an.

    Hier gibt es eine Menge User, die sich ganz wacker einbringen und außerordentlich hilfreiche Hinweise geben. Wenn dir die Ergebnisse nicht gefallen ist das kein Grund für blöde Bemerkungen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • Trostlos7!
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    geschrieben 1586110783231

    @holidaytripguy sagte:

    Und ohne eine Stornobestätigung ist ein Chargeback schwierig.

    Ich habe lediglich eine Mail von HC vom 21.03.20, in der mitgeteilt wird, dass die Reise storniert wurde und dass wir vom Veranstalter eine Stornobestätigung erhalten. Der Reiseveranstalter Byebye-Reisen (gehört zu Alltours) hat sich bisher nicht gemeldet und den Reisepreis auch nicht erstattet.

    ABER: auf der Facebook-Seite von Alltours habe ich zwei Meldungen von Alltours vom 16. und 19.03.20 gefunden, wonach u.a. alle Alltours- und Byebye-Pauschalreisen mit Abflug bis 30.04.20 kostenlos storniert werden. Diese zwei Posts sind doch wohl - wenn auch nicht persönlich an mich adressiert - Stornobestätigungen, oder nicht?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1586110899411

    Das Schreiben von HC sollte ausreichen, hatte ich direkt vor deinem Beitrag geschrieben.

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  • holidaytripguy
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    geschrieben 1586111029844 , zuletzt editiert von holidaytripguy

    @Trostlos7!:

    Ja eigentlich schon, aber wie @VS sagte, reicht wohl auch nur die Info von HC völlig aus für ein Chargeback-Verfahren. Facebook, ist keine offizielle Meldung, da müsste schon eine offizielle Seite oder Info sein....

    .....und VS war schneller :smiley:

    Lernen besteht in einem Erinnern von Informationen, die bereits seit Generationen in der Seele des Menschen wohnen. -Sokrates
  • sswiti
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    geschrieben 1586111096881

    @vonschmeling

    Ich habe auch nicht dich, sondern anderen User zitiert.

    Welcher behauptet dass in der Lage Rückerstattung kein geltendes Recht ist.

    Was nun mal nicht stimmt. Da es dazu auch noch keine Gerichtsurteile gibt. Aber man meint es besser zu wissen.

    Also habe ich mich dem Niveau angepasst.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1586111116108 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Dürfte bei den meisten Veranstaltern auf der Homepage stehen, holidaytripguy.

    Selbst das reicht aus!

    @sswiti

    Natürlich ist es geltendes Recht, das hat kein Mensch bestritten. Allerdings ist §651 BGB Pauschalreiserecht und nützt dir damit gar nichts.

    Du kannst dich auf die VO(EG)261/04 berufen und versuchen, auf dieser Grundlage dein Recht auf Erstattung gegen das LVU durchzusetzen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
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