Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Dunklerfuerst
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    geschrieben 1586107152921 , zuletzt editiert von Dunklerfuerst

    Hallo zusammen,

    ich möchte mich auch hier zu Wort melden und euren Rat hierzu einholen.

    Auch wir hätten am 8. April über FTI nach Katar fliegen sollen.

    Bisher haben wir keine Stornobestätigung seitens FTI bekommen, sondern nur die Info von Holidaycheck, dass die Reise nicht stattfinden, sondern über den Reiseveranstalter storniert wird.

    Ich habe schon diverse Male mit Holidaycheck und auch mit FTI telefoniert. Jedes Mal wurde ich um Geduld gebeten.

    Ist auch für mich kein Problem, problematisch würde es erst nachdem ich erfahren habe, dass einige, die nach uns abgereist wären eine Stornobestätigung bekommen haben.

    Nun zu meiner Frage:

    Ich habe über Kreditkarte bezahlt. Habe noch ca 10 Tage, um das Chargeback verfahren einzuleiten.

    Soll ich erstmal FTI per Einwurf Einschreiben bitten, mir eine Stornobestätigung zu schicken und die Frist bis Ende der Woche setzen, da alle Reisen ab dem 21. März storniert wurden oder soll ich direkt das Chargeback verfahren einleiten?

    Alternativ könnte ich noch meinen Anwalt einschalten, das halte ich allerdings für übertrieben.

    @candecor Haben Sie eine Vorlage oder dergleichen? Wie sind sie verfahren?

    Viele Grüße

    Dunklerfuerst

  • Trostlos7!
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    Beiträge: 26
    geschrieben 1586107500923 , zuletzt editiert von Trostlos7!

    @candecor sagte:

    Die Gesetzeslage ist per heute eindeutig, da bedarf es keiner Auslegung, es gibt dafür einen eigenen Paragrafen - BGB 615h

    So lange hier keine rechtskonforme Änderung durch den Gesetzgeber erfolgt (und die ist noch nicht mal am Horizont sichtbar) ist dieser zur Anwendung zu bringen.

    Zur Möglichkeit, ein rückwirkendes Gesetz zu beschließen:

    https://jura-online.de/lernen/problem-rueckwirkung-von-gesetzen/236/excursus

  • holidaytripguy
    Dabei seit: 1584447199105
    Beiträge: 120
    geschrieben 1586107563745 , zuletzt editiert von holidaytripguy

    Servus an alle,

    bezüglich zu den Reise-Kunden, ich hoffe, dass die Politik spätestens jetzt durch die Corona-Krise und auch wegen der Thomas Cook Pleite jetzt die Rechte und Gelder besser absichern.

    Meine Vorstellung darüber ist, dass jede RV nicht mehr über eine Versicherung bzw. Sicherungsgesellschaft mit lächerlichen 110 Mio absichert sondern viel mehr oder zumindest die Anzahlungen aller Kunden absichert. Dann wenn die Restzahlung fällig ist, wird das Geld auf einem Fond gezahlt, welches die RV dann erst nach Leistungserbringung Zugriff darauf haben und falls die Leistung nicht erbracht wird, schüttet der Fond die Gelder wieder zurück der Kunden.

    Dieses Modell der Absicherung kann über eine Bank oder einer Versicherung erfolgen, jedenfalls muss jemand einmal der RV bestätigen, dass das Geld da ist, sowie die Kunden versichern können, dass die Restzahlung vollständig sicher bei Ihnen geparkt ist.

    Die Anzahlung der bspw. 20% wird dann über die Sicherungsgesellschaft/Versicherer 100%ig abgesichert. Gerne kann auch alles also Anzahlung, sowie die Restzahlung über eine Fond oder Bank versichert werden. Dann würde dann das Modell der Sicherungsgesellschaften mit 110 Mio nicht mehr funktionieren.

    Damit würde nur dann Geld fließen, wenn auch die RV die Leistung erbracht haben und falls sie mal pleite gehen sollten, zählt dies dann auch nicht zur Konkursmasse, was eigentlich total klasse für jeden Kunden ist, sowohl als auch für jeden Steuerzahler, dass der Staat dann nicht mit Steuergeldern einspringen muss. Wenn aber teilweise Leistung erbracht worden ist, dann wird natürlich nur das einbehalten, was auch erbracht war - d.h. müssen Reisende aufgrund eines Geschehen evakuiert werden, so wird dann das gezahlt, bis zum dem Zeitpunkt der Evakuierung. Damit hätten die Hoteliers, Kunden, Reisebüros, Fluggesellschaften keinen Leistungsausfall.

    Dann würde sich die Reisenden weniger Sorgen machen müssen, ob sein/ihr Geld dann weg ist, sowohl als auch, die Pleite/Konkurse wären geringer, da die RV sowieso mehr Liquidität aufbauen müssen.

    -Trennlinie-

    Jetzt zum Thema, ich habe vor 2 Tagen mit HC telefoniert und mitgeteilt, dass ich mir Sorgen mache wegen meines Geldes und habe auch geäußert, dass ich das Geld gerne zurück hätte. Stornobestätigungen liegen ja vor.....folgende Fragen an euch:

    • Die Gelder habe ich über KK bezahlt und wie soll dann die Gutschrift (Geld) wieder gutgeschrieben werden - wird das auf die KK zurücküberwiesen oder muss ich noch HC meine Girokonto-Daten übermitteln? Oder wie läuft das?
    • Bei wem schicke ich die Zahlungserrinnerung/Mahnungen, wenn ich nach 14 Tagen das Geld nicht zurück habe?
    • Ist wirklich ein Chargeback der KK vonnöten oder ein Mahnbescheid? Ist ein Chargeback auch von der Anzahlung vom November 2019 hier möglich? (Wenn es nur 8 Wochen sind (Lastschrift), habe ich noch bis Ende April die Chargeback einzuleiten, um mind. die Restzahlung zurückzuholen....)

    Aus den letzten 220 Seiten, lese ich sehr viel über Stornierungen, Reisewarnungen, Mahnbescheide und Chargeback, sowie auch ganz viel über die Gutscheinen - Aber mal ehrlich, bestimmt hat jeder eine eigene Meinung zu den o.g. Fragen, leider ist es hier schwierig sich konkret auf etwas festzulegen.

    Danke im Voraus,

    holidaytripguy

    Lernen besteht in einem Erinnern von Informationen, die bereits seit Generationen in der Seele des Menschen wohnen. -Sokrates
  • Trostlos7!
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    geschrieben 1586108481023

    Bei uns ist der Sachverhalt genauso: Keine Stornierung und keine Rückerstattung erhalten. Habe den Reiseveranstalter per Mail und Fax (Sendebericht mit Abdruck des Schreibens auf dem Sendebericht) unter Fristsetzung (konkretes Datum angeben!) aufgefordert, den Reisepreis auf mein Konto xxx zu erstatten und parallel heute bei meiner Bank online das Chargeback-Verfahren beantragt. Sehen Sie auf der Homepage Ihrer Bank nach. Commerzbank, ING, DKB usw. haben auf ihren Seiten Vordrucke und Ausfüllhilfen hinterlegt.

  • holidaytripguy
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    geschrieben 1586108483132

    @dunklerfuerst sagte:

    Bisher haben wir keine Stornobestätigung seitens FTI bekommen, sondern nur die Info von Holidaycheck, dass die Reise nicht stattfinden, sondern über den Reiseveranstalter storniert wird.

    Das ist sehr merkwürdig, idR müsste eine Stornobestätigung seitens vom RV oder vom HC vorliegen.

    Ich habe schon diverse Male mit Holidaycheck und auch mit FTI telefoniert. Jedes Mal wurde ich um Geduld gebeten.

    Wenn HC dir mitgeteilt hat, abzuwarten - bleibt dir glaube ich nicht anderes als abzuwarten.

    Ich habe über Kreditkarte bezahlt. Habe noch ca 10 Tage, um das Chargeback verfahren einzuleiten.

    Eine Frage an dich, ich habe auch über KK bezahlt, woher weißt du das genau, dass dir 10 Tage Zeit bleibt, um ein Chargeback einzuleiten?

    Und ohne eine Stornobestätigung ist ein Chargeback schwierig.

    Lernen besteht in einem Erinnern von Informationen, die bereits seit Generationen in der Seele des Menschen wohnen. -Sokrates
  • SuperBarn
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    geschrieben 1586108613521

    chargeback.com/visa-chargeback-time-limits/

    VISA Punkt 13.1- da steht 120 Tage nach geplantem Reiseantritt ist der Chargeback Antrag einzureichen.

  • Dunklerfuerst
    Dabei seit: 1586106771894
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    geschrieben 1586108778432

    Die Anzahlung wurde irgendwann Mitte Februar und der Rest Anfang März abgebucht.

    In den AGBs meiner Bank steht, dass man 8 Wochen Zeit hat Unvollständigkeit en zu melden.

    Ich bin mir allerdings nicht zu 100% sicher, ob dies auch hier der Fall ist, deswegen habe ich mir selbst die Frist von 8 Wochen gesetzt. Natürlich kann es sein, dass dies ein ganz anderer Fall ist und die 8 Wochen hierfür nicht gelten.

    Das ich ohne Stornobestätigung schlechte Karten habe ist mir bewusst, daher möchte ich auch die Bestätigung. Nur rührt sich hier nichts und das nervt.

    @Trostlos7! Das werde ich dann auch gleich als erstes tun.

  • Dunklerfuerst
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    geschrieben 1586109020092

    https://praxistipps.chip.de/kreditkartenzahlung-stornieren-und-zurueckbuchen-so-gehts_50306

    Acht Wochen

  • holidaytripguy
    Dabei seit: 1584447199105
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    geschrieben 1586109027374

    @superbarn sagte:

    chargeback.com/visa-chargeback-time-limits/

    VISA Punkt 13.1- da steht 120 Tage nach geplantem Reiseantritt ist der Chargeback Antrag einzureichen.

    GEIL, Danke für die Quelle @superbarn.

    Auszug aus der Quelle:

    "120 calendar days from the last date the cardholder expected to receive merchandise or services."

    "120 calendar days from the date the cardholder was told that the merchandise or services won’t be provided."

    D.h. Chargeback ist entweder ab dem Tag der Stornobestätigung ODER Reiseantritt - 120 Tage später noch möglich!

    Lernen besteht in einem Erinnern von Informationen, die bereits seit Generationen in der Seele des Menschen wohnen. -Sokrates
  • holidaytripguy
    Dabei seit: 1584447199105
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    geschrieben 1586109134458

    @dunklerfuerst sagte:

    https://praxistipps.chip.de/kreditkartenzahlung-stornieren-und-zurueckbuchen-so-gehts_50306

    Acht Wochen

    Nach deiner Quelle nach, ich zitiere:

    "Die gesetzliche Frist für eine Zurückbuchung beträgt acht Wochen."

    D.h. aber wenn bspw. VISA sagt 120 Tage, dann gelten die gesetzliche 8 Wochen und die 120 Tage von der VISA.

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