@vonschmeling sagte:
Das beträfe dann aber vermutlich Lastschriften und nicht KK Zahlungen, oder habe ich das missverstanden?
Es ging definitiv um eine KK -Zahlung!
@vonschmeling sagte:
Das beträfe dann aber vermutlich Lastschriften und nicht KK Zahlungen, oder habe ich das missverstanden?
Es ging definitiv um eine KK -Zahlung!
@guenter-holidaycheck sagte:
Die Rückholaktion-- gestaltet sich nicht so ganz einfach---
Hier mal ein paar Fakten/Infos aus der Süddeutsche Online
es waere verwunderlich wenn so etwas reibungslos vonstatten ginge...
alleine wenn man sich mal die masse der menschen die hiervon betroffen sind, vorstellt und ueberlegt wie viele flugzeuge hierfuer in verschiedene destinations gesandt werden muessen, laeuft das ganze erstaunlich organisiert ab
grundsaetzlich ist es eine enorme leistung des staates, hier seine buerger wieder ins land zurueckzuholen
dafuer sollte man als betroffener echt dankbar sein, das man in einem staat lebt, der einem dies so unkompliziert und schnell moeglich macht
Das war ja nicht das Thema-- aber schon klar, dass Du das noch erläutern willst.
Hallo in die Runde.
Ich bin heute 4 Tage früher aus meinem Pauschalurlaub aus Spanien zurück gekommen. Mein Reiseveranstalter hatte von sich aus die frühere Rückreise veranlasst, da wohl bald alle Hotels in Spanien schließen. Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich ein Anrecht auf eine Rückzahlung der nicht erbrachten 4 Übernachtungen habe?
Danke
Ja, hast Du.
Bei einer früheren Abreise wegen einer Reisewarnung kannst du die Erstattung der nicht erbrachten Leistungen verlangen.
Ob dabei die Kosten deiner Rückreise höher waren als ursprünglich geplant hat keinen Einfluss, diese muss der Veranstalter tragen.
Sei frob dass du wieder zu Hause bist und hoffe dass sich die Bundesregierung nicht an der Aktion beteiligen lässt. Was übrigens nur vernünftig wäre
@suzimausi sagte:
du kannst es auch gerne loeschen, wenn der beitrag unpassen sein sollte...
Wieso unpassen(d), für so'nen grandiosen Beitrag gibt's doch normalerweise Likes von allen Seiten...
@webgambler: Was Du da zitierst, sind die ganz normalen Chargeback Bedingungen, keine besonderen Verschlechterungen wegen Corona. Nochmal: Ein Chargeback ist auch nicht ansatzweise mit einem Lastschriftwiderspruch zu vergleichen. Es ist ein wesentlich aufwändigeres Verfahren, das deshalb an hohe Hürden geknüpft ist, daher sind zwingend Nachweise erforderlich.
Wenn Reise/Flug abgesagt sind, ist grundsätzlich erst einmal von einer Erstattung durch Reiseveranstalter/Airline auszugehen. Das kann aber schon in Friedenszeiten zumindest bei Airlines sechs bis acht Wochen dauern, derzeit wohl eher noch länger. Wartet doch erst mal ab und wenn dann nichts kommt, könnt Ihr immer noch einen Chargeback Antrag stellen und habt auch alle Nachweise beisammen, die Fristen laufen nicht so schnell ab, also Geduld. Ein Run auf die Banken nutzt da gar nichts, die haben im Moment ganz andere Sorgen, nämlich die Kreditversorgung der Wirtschaft zu gewährleisten und Verbrauchern die Raten zu stunden, etc..
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!