Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • wuppiandre
    Dabei seit: 1555349012515
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    geschrieben 1584870939145

    Ich bin auch bei Tui , meine Reise ist abgesagt ,alle Reisen bis 30.4.Die Restzahlung ist am 29.3. fällig .Zahle ich natürlich nicht weil mir schon mitgeteilt wurde das ich ein Storno am 20.4. bekomme. Mal eine Frage , wenn nun doch noch einige Bezahlen und der RV geht in die Insolvenz, kann dann die Versicherung die Rückzahlung nicht verweigern mit dem Hinweis : Die Reise war schon abgesagt?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1584872618844

    Nein, es könnte ja auch Überschneidungen geben.

    Empfehlenswert sind Lastschrift- oder KK-Zahlungen, das vereinfacht im Falle eines Falles die Wiedererlangung des Geldes.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • holidaytripguy
    Dabei seit: 1584447199105
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    geschrieben 1584879833270

    Hallo wieder an alle,

    bekam beide Mails von beiden RV, dass beide Reisen abgesagt/storniert wurden. In der Mail wurde explizit darauf hingewiesen, den Status der Rückzahlung nicht zu erfragen - einerseits verstehe ich das, da die Service-Abteilungen hoch ausgelastet sind. Frage auf die Rückzahlung, von welchem Zeitraum sprechen wir hier, wenn im Falle eines Falles Rücklastschrift erfolgt werden muss von der Restzahlung bzw. -rate.

    Dann desweiteren habe ich weiter eine Frage, ich habe Sitzplätze gebucht/reserviert. Die Kosten der Sitzplatzreservierung waren knapp 100,- von uns dreien. Sind hier ebenfalls Rückerstattung möglich, da die Flüge storniert wurden? Wie gehe ich hier vor?

    Danke vorab für die Antworten,

    Lernen besteht in einem Erinnern von Informationen, die bereits seit Generationen in der Seele des Menschen wohnen. -Sokrates
  • webgambler
    Dabei seit: 1122163200000
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    geschrieben 1584881892066 , zuletzt editiert von webgambler

    @vonschmeling sagte:

    Empfehlenswert sind Lastschrift- oder KK-Zahlungen, das vereinfacht im Falle eines Falles die Wiedererlangung des Geldes.

    Hallo @ VS,

    ich weiß dass verschiedene KK Banken keine Rückbuchen mehr tätigen wenn es sich um Corona bedingte Stornierungen handelt.

    Gruß Jürgen --- Besser mit dem Fahrrad zum Strand als mit dem Mercedes zur Arbeit.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1584883589888

    Interessant - hast du´s noch ein bisschen genauer? Wäre gut zu wissen ...

    In der gegenständlichen Frage ging es allerdings um den Insolvenzfall / Ausfall der Versicherung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
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  • webgambler
    Dabei seit: 1122163200000
    Beiträge: 1243
    geschrieben 1584885198758

    @VS

    Die LBB (Berlin) hat inzwischen Onlineformulare in denen man genau begründen muß warum man eine Rücküberweisung beantragen möchte.

    Das hat mich neugierig gemacht und ich habe dann dort telefonisch erfahren dass Rücküberweisungen grundsätzlich nur noch schriftlich gehen und dass es definitiv keine Rücküberweisungen in Verbindung mit Corona bedingten Reisestornierungen gibt.

    Gruß Jürgen --- Besser mit dem Fahrrad zum Strand als mit dem Mercedes zur Arbeit.
  • Hein-c
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    Beiträge: 4
    geschrieben 1584885620048 , zuletzt editiert von Hein-c

    Hallo, wir haben über hollidaycheck, ein Hotelzimmer in Polen gebucht. Anreise wäre am 30.03. gewesen. Veranstalter ist vtours. Vtours hat alle Pauschalreisen, mit Anreisedatum, bis zum 31.03. storniert. Da wir ja lediglich das Hotelzimmer gebucht haben, mit eigener Anreise, habe ich nun die Frage, ob wir auch auf kostenlose Stornierung, bzw. Erstattung des Reisepreises hoffen könne, oder nicht? Eine Reiseversicherung, sowie Reiserücktrittsversicherung, habe ich nicht abgeschlossen.

  • sswiti
    Dabei seit: 1389312000000
    Beiträge: 76
    geschrieben 1584889640926 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ja das ist es ja, würden airlines wenigstens 3 Jahre Gutscheine ausstellen, aber so.

    Der Urlaub ist womöglich schon verbraucht und man plant nicht nochmal dieses Jahr zu reisen, vorallem wegen der Situation.

    In ein zwei Jahren könnte man doch schon mal fliegen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1584891982159 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @webgambler

    Das beträfe dann aber vermutlich Lastschriften und nicht KK Zahlungen, oder habe ich das missverstanden?

    Auch dann ist die Handhabung seltsam - schließlich bleibt der Zahlungsempfänger den Gegenwert (= Leistung) schuldig - allemal Grund genug für eine Reklamation? Ganz gleich ob nun im Zusammenhang mit Covid19 ... :flushed:

    Die Schriftform ist m.E. nichts Neues.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
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