@vs das wäre aber mal Kundenorientiert, darüber sollten die LVU mal nachdenken.
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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geschrieben 1584863871518
Ich glaube nicht, dass im Moment über reine Streckengutscheine nachgedacht wird.
Allerdings habe ich auch bis vor kurzem nicht geglaubt, es könne eine weltweite Reisewarnung geben ... also warten wir´s einfach ab.
Gutscheine sind sicherlich eine Entlastung für die Unternehmen, ich verstehe aber auch jene Betroffenen, denen das Handling zu kompliziert ist. Wenn man beispielsweise den Jahresurlaub in die Kinderbetreuung buttern muss nützt einem ein bis Oktober gültiger Veranstaltergutschein halt herzlich wenig.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!" -
geschrieben 1584864435125
Ich hab mal eine Frage und hoff ihr könnt mir einen Rat geben, bzw verfügt über rechtliche Infos. Lt. Auswärtigem Amt gilt die weltweite Reisewarnung mindestens bis Ende April. Wir haben eine Reise ab 28.4. Nach Ägypten gebucht. Jetzt müssten wir lt. geschlossenem Reisevertrag am 31.3. Die restzahlung leisten. Was sollen wir jetzt tun, um hier rechtl. Richtig zu handeln?
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geschrieben 1584864916588
Die Frage wurde hier schon mehrmals gestellt, Spielvereinigung.
Ich habe bisher den Rat gegeben, sich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen, z.B. aufgrund der Umstände einen Rücktritt vom Reisevertrag erklären, die Restzahlung verweigern und um die Erstattung der Anzahlung bitten.
Du kannst aber auch mal auf die Website deines Veranstalters schauen ob dort etwas zu Kündigungen festgehalten wird.
TUI beispielsweise schreibt die Kunden nicht persönlich an und beschränkt sich auf FAQs und Infos auf der Homepage.
Wovon ich abrate ist einfach nonchalant die Zahlungsfrist verstreichen zu lassen ohne Rückmeldung beim Vertragspartner.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!" -
geschrieben 1584866278736
Hallo @Spielvereinigung..
Ich habe wegen des gleichen Problems gestern mit der HC-Hotline, und per Mail Kontakt aufgenommen,
da bekam ich die Auskunft ,UNBEDINGT den Restpreis überweisen, das es ansonsten zu einem Mahnungsstorno
kommen könnte, was zur Folge hat, dass man alle Ansprüche verliert.
Also, bis man vom RV die Vertragskündigung bekommt, muss man so handeln, als würde die Reise stattfinden.
Ich habe das auch noch schriftlich per Mail bekommen.
L.G.
Barbara
Barbara
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 31746Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1584866834377
Ein einmaliger Hinweis der Administration!!!
In diesen schweren Zeiten, haben wir alle zwangsläufig mehr oder weniger mit den Folgen und Maßnahmen der Pandemie zu kämpfen.
Von daher finden wir es absolut überflüssig, wenn sich hier auch noch die Hater, Dauermelder (ausgenommen Spam u. andere Beiträge natürlich) sowie Streithansel die Tastatur teilen.
Leute, hier gibt es Fragen und Antworten von hilfesuchenden Usern fast ím Minutentakt. Wenn ihr gerade keine anderen Sorgen habt als Gezänke und Gezicke, lasst bitte die Finger von der Tastatur. Wir werden daher ohne weitere Vorankündigung, die Unruhestifter sperren.
Wir haben wirklich gerade genug anderes zu tun, danke.
Einen Dank und Lob daher an alle User, die hier mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Und natürlich an vonschmeling, die uns wieder einmal beisteht.
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geschrieben 1584867106597
Das trifft auch unbedingt zu, wenn man noch keine Kündigung erhalten hat.
Wurde aber - wie z.B. von der TUI - eine Aussetzung der Durchführung aller Reisen offiziell bekanntgegeben ist das mit einer Kündigung gleichzusetzen und man kann wie von mir beschrieben vorgehen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"