Leider nein, relevant ist nur der Abflughafen. Es gibt allerdings eine gleichsam analoge Verordnung zu Fluggastansprüchen im türkischen Recht. Da die Wahrnehmung deiner Interessen allerdings schwierig werden würde musst du das gut überlegen. Auf der XQ homepage kannst du es einfach mal mit einer Beschwerde versuchen. Vielleicht hast du ja Glück?
Sunexpress (XQ/XG)
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geschrieben 1750674916781Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
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geschrieben 1750675859356 , zuletzt editiert von HABERLING
Hallo, du kannst aber unter Flugunregelmäßigkeiten eine Beschwerde einreichen: Feedback und Kontaktformular, klick hier
Flug XQ254
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1750677956875
Maximaler Komfort ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!" -
geschrieben 1750678654336
Ich danke euch für die Antworten, dort habe ich bereits den Fall eingereicht. Ich wollte nur vorab klären, ob ggf. bei Ablehnung ich an die SÖP heran treten kann. Ich warte die Antwort mal. Danke für die Tips.
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geschrieben 1750679806808
Falls eine Absage erfolgt kann auch die SÖP dir nicht mehr sagen als "kein Anspruch".
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!" -
geschrieben 1750755211019
Diese Möglichkeit besteht, es gibt 5% des Tagespreises pro Stunde Verspätung ab der fünften. Reich werdet ihr also nicht ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!" -
geschrieben 1750787910736 , zuletzt editiert von jaykayham
@vonschmeling sagte:
Jedenfalls nicht gem. VO (EG)261, da weder der Abflugort in der EU liegt noch ein EU LFU betroffen ist.
Ja, richtig!
Aber die Tuerkei hat Ihre eigene "VO (EG)261", ist fast identisch mit der von der EU, nennt sich da aber "SHY-Yolcu"! Und natuerlich gibt es analog zur "SOEP" eine tuerkische Schlichtungsstelle! Also, man kann seine Rechte als Passagier genauso unkompliziert wie in D geltend machen!
Einfach den Link folgen:
LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET! -
geschrieben 1750789434358
Hatte ich bereits drauf hingewiesen. Und leider muss ich deiner Beurteilung als "unkompliziert" widersprechen (aus eigener Erfahrung!).
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!" -
geschrieben 1750806565218
jaykayham ,
du brauchst vonschmeling nicht belehren mit „kann seine Rechte“ die Betonung liegt auf „kann“: Was glaubst du wie viele Ansprüche im Sand verlaufen sind...
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"