• HABERLING
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    geschrieben 1769540389847

    Solde der RV den Flug umbuchen so fällt dieses unter unfreiwillige Änderung und somit erstattungsfähig. :blush:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1769540449186 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @mama maria

    Wenn ein Flug ohne dein Zutun umgebucht wird und du deshalb die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nehmen kannst besteht ein Anspruch auf Erstattung.

    Edit: 2 Doofe - ein Gedanke! :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
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