@Türkeifliegende,
in AGBs dürfen keine Beträge genannt werden.
Wer sagt denn, dass die Beiträge in den AGBs stehen sollen?
Sie können und werden z.B. in der offiziellen Seite der Hompage genannt.
Auf der Startseite wird mit "keinem Wort" diese Gebühr erwähnt.
muss ja auch nicht die Strartseite sein, es wird auf der Accountseite angezeigt. Das kann man dann rechtzeitig lesen.
Ich weiß was Sanne107 meint.
Der Preis bei den Seiten, die zusätzlich Gebühren verlangen wird meist nur bei der Zustimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen angezeigt. Man hat seine Daten alle schon reingehackt und muss noch 2 Kreuzchen setzen. 1 Kreuzchen für die Richtigkeit der Angaben, das andere für die Geschäftsbedingungen. Wenn man die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht durchliest (da steht nämlich der Endpreis) und einfach sein Kreuzchen dort macht, kann es ein böses Erwachen geben ... weil man hat ja zugestimmt.
Muss man denn bei diesem E-Visum den Pass einlesen? Einmal stand hier auch etwas von einem Foto!? Was war denn damit gemeint? Ich brauchte für das Visum am Schalter noch nie ein Foto 😳 Oder ist das in einem anderen Zusammenhang?
das Foto brauchst du nur wenn man mit Personalausweis einreist.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!