Ich hatte selbst einmal den Fall, das die Haftung durch die Geschäftsbedingungen auf meine eigene Versicherung abgewälzt wurde.
Der Flughafen Wien hatte - zumindestens in den 90ern - eine Versicherung für den Fall das ein auf einem der Parkplätze oder in einem der Parkhäuser abgestelltes Fahrzeug beschädigt werden sollte.
Als es mein Auto erwischte, wurde ich unter Hinweiß auf Punkt 6 der Einstellbedingungen welcher da lautete: "Eine allfällige Kaskoversicherung geht einem Anspruch an die Flughafen Betriebsgesellschaft vor" abgewimmelt.
Als ich mich mit Hinweiß auf den Gleicheitsgrundsatz beschwerte dies sie ungerecht da ich ja nicht einmal meinen Selbstbehalt ersetzt bekomme hieß es: "Versicherungsbedingungen müssen nicht gerecht sein, sie müssen nur vom Österreichischen Versicherungsverband genehmigt sein, und das sind sie".
Ich mußte mich sehr zurückhalten, um nicht die Dame die mir dies am Telefon mitgeteilt hatte, nicht gleich durch den Höhrer hindurch anzuspringen.
Gruß
Karl