Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
privacyP

privacy

@privacy
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. privacy
  4. Beiträge
Über
Beiträge
2.7k
Themen
68
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    privacyP privacy

    Hallo arne1411,
    im Prinzip hast Du Recht, dass der Reiseveranstalter für alles rund um die Reise eigentlich der Ansprechpartner und Vertragspartner ist.

    Aber die EU-Verordnung 261/2004 regelt es so. Kunden, die die Forderung an den RV gerichtet hatten, sind vor Gericht deswegen abgewiesen worden.

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    privacyP privacy

    Der Reiseveranstalter kann aufgrund der Reisemangelliste einen anteiligen Tag vom Gesamtreisepreis vergüten. Das ist aber in der Regel ein minimaler Betrag.

    Viel wichtiger ist es, aufgrund der bereits bestätigten Überbuchung bei der Airline ( und nur dort möglich ) eine Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung 261/2004 anzufordern, die bei der Flugstrecke  Euro 400 pro Person beträgt.

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel für Paar um die 55 Mandelblütezeit
    privacyP privacy

    Schau Dir mal das Barcelo Albatros in Illetes an. Gerade frisch renoviert, 4 Sterne.
    Direkt am Meer gelegen, nah zu Palma (Linienbus ab Haustür).

    PS: Hotelbewertungen nach der Renovierung erst ab Mitte 2010

    Gruß privacy

    Mallorca

  • Reiseunterlagen geänder ist das Ok ?`?
    privacyP privacy

    Falls ich das richtig interpretiere, wird hier tatsächlich die Meinung vertreten, dass

    Onlineanbieter keinen Service bieten können oder wollen.

    Das ist natürlich absoluter Humbug. Damit würde man einem Großteil der Anbieter in der Reisebranche Unrecht tun, zumal sie sowohl im traditionellen als auch im Online-Geschäft tätig sind. Die Entscheidung, ob der Service sich vom Wettbewerb abhebt, ist heutzutage nicht unbedingt die Größe des Unternehmens. Sondern die Art des Umgangs mit dem Kunden.

    Insoweit, marcel26, bist Du vielleicht ausreichend informiert worden, aber keinesfalls gut. Das hast Du ja spätestens da gemerkt, als Du die 80 Euro wegen der offensichtlich schlechten Kennzeichnung der Änderungsmitteilung des Reiseveranstalters nachzahlen musstest.

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseunterlagen geänder ist das Ok ?`?
    privacyP privacy

    Werden wir es je erfahren?  😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Körperscanner-Test auf dem Hamburger Flughafen
    privacyP privacy

    Was jetzt an den Körperscannern Fortschritt sein soll ? Mangelbehaftet, umstritten in der Wirkungsweise, langfristige Folgeschäden nicht ausgeschlossen.

    Diese ganze Sicherheitshysterie ist ja wirklich nicht mehr zu toppen. Mir ist kein einziger Tourist in den letzten Jahren bekanntgeworden, der ernsthaft terroristische
    Aktivitäten an den Tag gelegt hat.

    Und 2013 heisst es dann, alles retour. Dann gibt es Scanner, die Flüssigkeiten nach "gut und schlecht" sortieren und das Verbot kippen. Alles in Arbeit.
    Das ist Fortschritt oder? 😉  

    Gruß privacy

    Allgemeine Fragen

  • Reiseunterlagen geänder ist das Ok ?`?
    privacyP privacy

    Es gibt eben in vielen Branchen Unternehmen, die ihre Geschäfte abwickeln und andere, die mitdenken. Jede gute Versicherung, jeder Energieanbieter weist im Anschreiben
    ( von mir aus gerne auf dem Deckblatt der Email vorneweg ) auf wichtige und vorgenommene Änderungen hin.

    Diese Servicegedanken sind allerdings nicht überall spürbar, machen aber häufig den Erfolg eines Unternehmens aus.

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    privacyP privacy

    Die kurzfristige Flugstornierung innerhalb 14 Tagen vor Abflug ist, auch wenn eine Nicht-EU-Fluggesellschaft ( aber nur für Abflüge ab Deutschland bzw. EU ) startet, auch mit einer Ausgleichszahlung an den Kunden verbunden. Der Knackpunkt ist, ob der Flug von der Airline storniert oder der Veranstalter dich lediglich umgebucht hat.

    Im letzteren Fall gibt es meiner Kenntnis nach noch keine endgültigen Urteile.

    Forderungen nach der EU-Verordnung, bei der von Dir gewählten Strecke 400 Euro pro Person, können, wenn berechtigt, nur gegen die Airline erhoben werden.

    Als Gerichtsstand hat die EU dem Kunden freigestellt, neben den Ankunfts- auch Abflughäfen wahlweise zugelassen. Wäre in dem Fall Stuttgart.

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    privacyP privacy

    Besser ist es immer, erst dem Veranstalter zu sagen, dass die Vertragsänderung nur akzeptiert werden kann, wenn anfallende Zusatzkosten von dort übernommen werden. Und dann nach der schriftlichen Zustimmung buchen. 

    Aber die Ursache ist nun mal die Termin-/Flugänderung. Würde die Kosten entsprechend
    einreichen. Bin von Veranstalter ausgegangen, ansonsten Fluggesellschaft.

    Gruß privacy

    PS: Bei Verschiebung des Abflugtages ist der ursprüngliche Vertrag nicht mehr gültig.
    Entsprechend wäre auch eine kostenfreie Stornierung möglich gewesen. Aber so wie das zu lesen ist, habt ihr den neuen Termin = neuen Vertrag akzeptiert.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseunterlagen geänder ist das Ok ?`?
    privacyP privacy

    Die Mitteilung ist erfolgt und somit erst einmal der Informationspflicht genügt.

    Vermutlich hätte man Änderungen deutlich kenntlich machen und in einem evtl. Anschreiben den Kunden auf die wesentlichen und geänderten Punkte und die
    (finanziellen) Auswirkungen hinweisen sollen.

    Nicht jeder hat einen geübten Blick für solche 3-seitigen Nachrichten.
    Also JT Touristik, da besteht sicherlich noch Verbesserungsbedarf.

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rezeption gibt Dieb den Schlüssel
    privacyP privacy

    Er meinte ja auch die jährliche Prämie, sind dann schon 10 Euro 😉

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • ryanair
    privacyP privacy

    Hallo anjode,

    da war ich bei der Formulierung für die Deutschlandflüge etwas vorsichtiger. Auch wenn ein "Volksfreund" das so meldet, ist es keine Ryanair-Information. Und genau so hat jetzt Frau Schmidt dementiert:

    "Da sei sie über-interpretiert worden. Die Strecken seien durch die Luftverkehrsabgabe und die 16 Euro für den Hin- und Rückflug mehr gefährdet als andere."

    Entschieden ist also noch gar nichts. Was bei Ryanair sich in den nächsten Minuten schon wieder ändern kann.

    Gruß privacy

    Airlines

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    privacyP privacy

    @rockkatze

    Entscheidend sind die Abflugzeiten - da stimmt der Tag der Abreise. Innerhalb des Tages ist das meist - von wenigen Ausnahmen abgesehen, siehe Thread "Flugzeitänderung" etwas unter diesem hier - alleinige Entscheidung des Veranstalters.

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rezeption gibt Dieb den Schlüssel
    privacyP privacy

    Hallo Gabriela,

    kann dir mit den unangenehmen Folgen nicht ganz folgen 😉

    Wenn es "nur" ein Zimmerschlüssel ist, steht der selbst bei einem teuren Schliess-System des Hotels an unterster Stelle. Dafür braucht kein Masterkey ausgetauscht werden. Oder was hattest Du so für Gedanken?

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    privacyP privacy

    Hallo jomi,
    wenn immer möglich, gebe ich gerne Tipps aus eigener Erfahrung und Erinnerung, die den Reisegästen die Argumentation gegenüber der Reiseindustrie vereinfachen. Aber auch in Deinem geschilderten "Extremfall" am äussersten Rand der zulässigen Möglichkeiten gilt dennoch: 

    Entscheidend sind die Abflugzeiten - hin und zurück am gebuchten Tag.

    Und die sind so eingehalten worden. Die Ankunftszeit/Abreisezeit am
    und vom Urlaubsort sind hinsichtlich der Reisedauer rechtlich nicht interessant.

    Allerdings, wie bereits geschrieben, ist die Nachtruhe empfindlich eingeschränkt worden. Das wäre ein Ansatzpunkt. Und auch dann, wenn es sich um eine Kurzreise
    gehandelt hätte, wegen des Reisezwecks und deren verändertem Zuschnitt.  Aber auch nur, wenn die Flugzeiten noch nach der Buchung geändert wurden. 

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • ryanair
    privacyP privacy

    **purzelmaus: ** wrote:
    Kannst Du mir eventuell sagen, wann man besonders günstige Flüge buchen kann? LG Doris

    Eine der schwierigsten Fragen hier.  😉
    Das ist sehr unterschiedlich wegen der Reisezeiten, der Fluggesellschaft, der Auslastung der Maschinen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, Newsletter der infragekommenden Airline zu abonnieren und Mega-Flug-Suchmaschinen zu nutzen.

    Zu Billigfliegern hat DLR.de gerade eine Preisanalyse allgemeiner Art für 2010 erstellt. Demnach war der Zeitraum 3 Monate, manchmal auch noch 1 Monat vor Abflug am preiswertesten. 1 Woche oder 1 Tag vor Abflug mehrfach teurer.
    Aber das bestätigt nur allgemeine Erfahrungen. Von Airline zu Airline gibt es jedoch deutliche Abweichungen.

    Gruß privacy

    Airlines

  • ryanair
    privacyP privacy

    Hallo,
    die etwas andere und nach eigener Aussage "beliebteste Fluggesellschaft" gibt meist nicht den kompletten Abschnitt Sommer 2011 frei, sondern immer "scheibchenweise", so im 2-Monats- oder Quartalstakt. Für September 2011 wirst Du vermutlich noch länger warten müssen.

    Falls es innerdeutsch sein soll, stehen wohl Kürzungen der Flugstrecken für 2011 an.

    Gruß privacy

    Airlines

  • Zum falschen Datum gebucht
    privacyP privacy

    Storniert oder umgebucht?

    Gruß privacy

    Allgemeine Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    privacyP privacy

    Die Begründungen, die mündlich geliefert werden: Zunächst mal Anspruch gem. EU-Verordnung anmelden. Schauen, was dann als Begründung schriftlich von der Airline folgt. Letzlich ist diese in der Verpflichtung, das ggf. auch nachzuweisen.

    Aus einem aktuellen Urteil des AG Frankfurt Az.: 29 C 2088/09 ,
    veröffentlicht in der Süddeutschen:

    "Im Interesse des Verbraucherschutzes müsse eine Fluggesellschaft für alle Störfälle einstehen, die mit dem Flugbetrieb in Zusammenhang stehen. Das gelte auch für Vorfälle, die nicht in unmittelbarer Verantwortung der Airline liegen, heißt es in dem inzwischen rechtskräftigen Urteil"

    Im vorliegenden Fall war die Maschine durch ein Fremdunternehmen beschädigt worden. Aber natürlich kann das jeder Richter wieder anders bewerten und urteilen.

    Gruß privacy

    PS: Danke für den Hinweis mit dem Einchecken bei Flugverspätung.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Zum falschen Datum gebucht
    privacyP privacy

    Bei Neckermann sind Reisen oft zunächst als Option eingebucht. Dann ist es recht einfach, die Option kostenfrei zu stornieren - oder zu ändern. Prüf das mal

    Gruß privacy

    Allgemeine Fragen
  • 1
  • 2
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 132
  • 133
  • 7 von 133

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag