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  • Der Mietwagen-Sammelthread
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    Ah danke, nach Auswahl des Fahrzeuges bei der Buchung. Vor kurzem war mir das bei einer Buchung so nicht aufgefallen. Geht tatsächlich z.B. bei Lanzarote. Aber bei Fuerteventura bleibt es bei mir dennoch bei der einzigen Option "Flughafen".

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    Fuerteventura

  • Der Mietwagen-Sammelthread
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    Nicht zwingend? Kann da keinen Einstieg außer der Vorgabe "Fuerteventura" entdecken.
    Nach deren Infos gibt es auf FUE nur ein Büro

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    Fuerteventura

  • Der Mietwagen-Sammelthread
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    Wegen der Anmietung an der Costa Calma. Payless hat nur Flughafenbüros, vor Ort an der Costa Calma gibt es von dieser Anbietergruppe nur Fahrzeuge direkt von Cicar.

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    Fuerteventura

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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    @scherz1965

    Abflugzeiten kurz vor Mitternacht mit entsprechender Abflugverzögerung sehen immer ein wenig nach "künstlich konstruiert" aus. Im Vorfeld kannst Du da vermutlich gar nichts gegen tun. Vielleicht solltest Du den Flugplan der Airline, soweit vorhanden, am Abflug-
    Flughafen mal gegenprüfen. Evtl. reicht die theoretische Flugzeit dann gar nicht aus, vor Mitternacht wieder ab Deutschland zu starten.

    Solltest Du da ein System hinter vermuten, sind Deine Beobachtungen wie diese Woche um 02:30 gestartet als Indiz hilfreich. Der springende Punkt ist ja, dass eine Abflugzeit am nächsten Tag nicht dem geschlossenen Reisevertrag entspricht. 

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gebuchtes Iberostar ist kein Iberostar mehr...
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    Die Praxis, eigene Auftragsbestätigungen seitens des Vermittlers zu übersenden, ist bei Online-Reisebüros offenbar weit verbreitet. Im Familienumfeld konnte ich bei einer Hotelbuchung mitbekommen, dass erst auf Wunsch des Reisenden hin die Originalbestätigung des Reiseveranstalters incl. Sicherungsschein zusätzlich nachgesandt wurde. 

    Prinzipiell ist davon auszugehen, dass der Vermittler als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters handelt. Für fehlerhafte Informationen seitens des Vermittlers dürfte letztlich der Veranstalter verantwortlich sein. Es wäre denkbar, daß dieser sich intern ggf. beim Vermittler schadlos hält.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • BGH: Flugticket auch für Teilstrecken gültig
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    Zumal es ja, speziell für Europaflüge, etliche Fluggesellschaften gibt, die keinen Preis für Hin- und Rückflug von vornherein vorgeben, sondern diesen aus den Einzelelementen zusammensetzen und es in der Regel preislich keinen Unterschied macht, ob ich jetzt den Hinflug und 10 Minuten später den Rückflug buche.

    Wobei ein zeitgleich gebuchter Hin- und Rückflug unter einer Buchungsnummer in mancher Situation vor finanziellem Schaden bewahren kann. Beispielsweise, wenn Hinflug seitens der Fluggesellschaft storniert wird und der Rückflug keinen Sinn mehr macht. Dann können beide Teile kostenfrei storniert werden.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeiten????!!!?
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    @majestyc
    Und nicht zu spät aufstehen: Der Rückflug wurde auf 16:05 (aktuell) geändert 😉

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    Airlines

  • Gebuchtes Iberostar ist kein Iberostar mehr...
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    gabriela_maier wrote:
    Es sei denn, der RV hat den Vermittler ausdrücklich authorisiert, in seinem Namen tätig zu werden.

    Und genau darauf zielt meine Frage ja ab:

    Kann der Reiseveranstalter sich also als "unwissend" hier aus der Angelegenheit zurückziehen?

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • BGH: Flugticket auch für Teilstrecken gültig
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    Bevor das hier zu kurz kommt:

    Positiv an diesem Urteil ist ja die Flexibilität. Wenn ich, aus wichtigen Gründen heraus tatsächlich einen Abschnitt verfallen lassen muß - Beispiel  Erkrankung, nachgereist mit anderem Flug - ist der Rückflug dennoch nutzbar. Das ist ja schon ein erheblicher Fortschritt in der Sache. Diese Totalverweigerung ist damit vom Tisch. Erst mal müssen sie fliegen lassen. Zumindest theoretisch. 😉

    Und betrifft im Sachverhalt vermutlich auch Pauschalreisen. Die automatische Aufhebung des Rückfluges dürfte nicht haltbar sein und bietet Reisenden die Möglichkeit, nachzureisen und den Urlaub noch durchzuführen, ohne zu stornieren.

    Natürlich nach Mitteilung an den RV, daß der Hinflug nicht wie gebucht genutzt, der Urlaub aber angetreten wird. Aber da gab es auch schon ein Urteil in diesem Sinne.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • BGH: Flugticket auch für Teilstrecken gültig
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    Schon möglich. Aber letztendlich schneiden sie sich mit solchen Aktionen ins eigene Fleisch. Was bedeutet, dass diese Rennstrecken ja auch von vielen Airlines angeboten werden, die auf der Kurzstrecke nicht zwangsläufig einen schlechteren Service bieten müssen.

    Bei langfristigen Buchungen bieten ja auch die Platzhirsche mittlerweile attraktive Hin- und Rückflugpreise an. Und wer kurzfristig verreisen muß, zahlt eben etwas mehr.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ablauf einer Pauschalreise
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    Und falls Du mit dem Service oder der Unterkunft aus irgendwelchen Gründen unzufrieden bist, weil sich Angebot und Leistung widersprechen, so ist auf alle Fälle unverzüglich und während des Aufenthaltes die zuständige Reiseleitung über Missstände zu informieren und sich diese bestätigen zu lassen.

    Ansonsten ist es nicht möglich, den Reisepreis auch bei berechtigtem Mangel im Nachhinein zu kürzen. Außerdem kann es hilfreich sein, Missstände zu dokumentieren und Zeugenadressen zu sichern. 

    All dies muß nicht zwangsläufig so sein, vielmehr schon jetzt einen uneingeschränkt gelungenen Urlaub.

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    Allgemeine Fragen

  • BGH: Flugticket auch für Teilstrecken gültig
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    @gabriela
    Fluggesellschaften sind nun mal erfindungsreich. Da wird kein BGH-Prozess verloren, um dann klein beizugeben. Wozu auch, wo man jetzt vermutlich einen Freibrief hat, auch nachträglich noch Geld anzufordern.

    Beispiel im anderen Zusammenhang:
    Flug gebucht, ausländischer Airport erhöht Wochen später, aber noch vor Abflug, die Gebühren. Was glaubst Du, was die Airline zumindest versucht hat? Richtig, sie hat den Betrag noch eher meiner Kreditkarte belastet, als ich die Mitteilung im Emailkasten hatte. Das wurde aufgrund anderer Regelungen natürlich rückgängig gemacht. Aber so funktioniert es im Prinzip.

    Um beim Beispiel von Juanito zu bleiben
    Milano via Frankfurt nach New York kostet hin und zurück 498 Euro
    Frankfurt nach New York und zurück 698 Euro.

    Nach Durchführung der Flüge und Feststellung, daß der erste und  letzte
    Flugabschnitt unbenutzt blieb, wird die Kreditkarte mit 200 Euro belastet.

    So oder ähnlich wird es kommen. Egal, ob ich das jetzt gut finde.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gebuchtes Iberostar ist kein Iberostar mehr...
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    Wenn jemand "im Namen des Reiseveranstalters" eine Bestätigung erteilt, muß er dazu ja auch formal autorisiert sein. Und natürlich ist der Vertrag weiterhin zwischen RV und Kunde geschlossen. Ansonsten stellt sich die Frage, ob man solche Reisebestätigungen eigentlich als rechtsverbindlich betrachten muß.

    Das ist dann meine Frage.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • BGH: Flugticket auch für Teilstrecken gültig
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    Die Airline wird in solchen Fällen vermutlich eine Differenz-Berechnung vornehmen. Vermutlich bucht sie gleich von der hinterlegten Kreditkarte ab, weil es bei der Buchung schon so autorisiert wurde. Dagegen kann der Kunde dann klagen und die Beweise erbringen.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ablauf einer Pauschalreise
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    ... und auch das passiert zwar selten, aber für eine umfassende Information:

    In Fällen höherer Gewalt wie Vulkanasche oder lokalen Unruhen wirst Du schnell wieder zum Individual-Touristen. Zusätzliche Ausgaben bitte zumindest einplanen.

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    Allgemeine Fragen

  • Stornogebühren?
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    Interessanter Hinweis. Kommt aber wohl nur zum Tragen, wenn es keine Buchung für einen Reiseveranstalter ist. Fixer Endpreis.. Denn da ist der Vermittler ja im Auftrag tätig. Anders bei einer Nur-Flug-Buchung, wenn er klipp und klar darauf hinweist, dass die Buchung separate Kosten verursacht.

    Im übrigen, Markus, wenn Du das dokumentieren  kannst, ist der Reiseveranstalter gleichwohl verpflichtet, die Stornogebühren entsprechend den Gegebenheiten anzupassen. Statt pauschalem Stornobetrag dann entsprechend des entstandenen Schadens. Das ist im Normalfall aber recht schwierig. Darüberhinaus könnten sich die pauschalen Vereinbarungen auch in so einem Fall erhöhen.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • günstige Airline nach Fuerte ?
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    Am sinnvollsten ist es, sich zunächst mal in die Email-Letter der Fluggesellschaften einzutragen, um spezielle Angebote nicht zu verpassen.

    Wer Zeit hat und wer selbst die Koffer bei der Zwischenlandung umpacken mag,  kann auch via Madrid oder Barcelona in Kombination bspw. Lufthansa 99 Euro Ticket bis dort hin und zurück und ab spanischem Festland weiter mit Ryanair oder Easyjet fliegen. Achtung bei Flugverspätung, kann dann teuer werden. Besser Versicherung wie ticketsafe abschließen.

    Spanair und Lufthansa ist die weitere Alternative. Je nachdem, von welchem Abflughafen, geht das auch schon in 6 - 7 Stunden. Dann geht es noch mit Air Europa via Palma de Mallorca.

    Wir haben unseren airberlin Flug hin für 145 Euro für 2 Personen gebucht. Jubi-Aktion.

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    Airlines

  • Gebuchtes Iberostar ist kein Iberostar mehr...
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    Hallo Britta,
    ganz wichtig: Vor der Kündigung des Reisevertrages nochmal dem RV Gelegenheit geben, auf Deine Forderungen einzugehen. Frist setzen.  Mag sein, daß sie im Verbund ( gehören ja zur TUI-Gruppe ) doch noch eine Lösung finden, wenn Du konsequent bist.
    Schriftlich sowohl an Vermittler als auch an RV.

    Erst dann unter Hinweis auf Dein Schreiben (z.B. per Telefax ) stornieren.
     
    Und: Beispielsweise keine Suite, wenn bisher Doppelzimmer. Du mußt die Kosten im Rahmen halten. Mitwirkungspflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugraumsperrung, wer zahlt was?
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    Hallo Diego 1977,
    kompliziert das Ganze. Im Prinzip hättet ihr Eure Fluggesellschaft von den geplanten Neubuchungen vor Abflug in Kenntnis setzen müssen. Um die Freigabe für diese Vorgehensweise zu erhalten.

    Du schreibst nicht, daß der Reiseveranstalter den Vertrag gekündigt hat. Dann ist er bis auf ewig verpflichtet, die zusätzlichen Hotelkosten zu tragen. Hat er gekündigt, dann bist Du in dem Fall in der besseren Position, weil Eure Airline eine EU-Airline ist und diese die Hotelkosten lt. EU-Verordnung 261/2004 als Unterstützungsleistung bis zum Abflug übernehmen muß.  Also zumindest für die 1 Nacht von Sonntag auf Montag.

    Darüberhinaus ist es logisch, daß Hamburg International den Flugpreis für den ausgefallenen Flug erstatten muß. Eigentlich unaufgefordert innerhalb 7 Tagen nach Absage. Aber in der aktuellen Situation wird das nicht so schnell und vermutlich auch nur auf intensiven Druck erfolgen.

    Da das Ganze wohl zu einer Klagewelle führen wird, macht es Sinn, rechtzeitig die Ansprüche anzumelden und dann in Einvernehmen mit dem Veranstalter beispielsweise ein Stillhalteabkommen bis zur Entscheidung der jeweiligen Gerichte
    zu vereinbaren. Aber keine Fristen versäumen. Gehen die Gerichte nach der EU-Gesetzgebung, müßte es auf alle Fälle Rückerstattungen geben. Könnte mir vorstellen, daß es ohne fachliche Hilfe eines spezialisierten Anwalts schwierig wird.

    Ansonsten schau mal in einem der anderen Threads hier zur Presserklärung des
    Bundesministeriums für Justiz. Das ist da schon relativ gut beschrieben.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugraumsperrung, wer zahlt was?
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    Man sollte der Reiseleitung hier nicht unbedingt "Nebeneinkünfte" unterstellen, aber ich würde den Reiseveranstalter auf die Zahlung hin anschreiben und um eine Aufschlüsselung und Erstattung bitten.

    Da a) die Flugkosten des Rückfluges im Reisepreis enthalten sein dürften
    und b) zusätzliche Hotelkosten bei ungekündigtem Reisevertrag nach meiner Kenntnis nicht zulässig sind.
     
    Wenn der Reiseveranstalter begründet ablehnt, kannst Du immer noch die Zimmerkosten an die Airline einreichen. Vorausgesetzt: EU - Airline aus Ägypten heraus.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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