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Aktuell

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
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    Hallo Karola,

    wie Altlöwin schreibt, sind die entstandenen ZUSATZ-Kosten bei einer Pauschalreise
    zu jeweils 50% vom Veranstalter und dem Kunden zu tragen.

    Was aber nicht klar wird: Sind die Kosten im Detail aufgeschlüsselt. Bedeutet, hat der Veranstalter eine nachvollziehbare Mehrkosten-Aufstellung beigefügt ? Sind Belege beigefügt?  Oder handelt es sich nur um einen Betrag X, der gefordert, aber nicht nachvollziehbar ist. Ist der von Euch bereits an den Veranstalter bezahlte Rückflug entsprechend gutgeschrieben worden, soweit Flug-Mehrkosten verlangt werden?

    Die Nachforderung ist auch nur möglich, wenn der Reisevertrag seitens des Veranstalters gekündigt wurde. Darüberhinaus ist die Frage, ob für die Mehrkosten des Hotels ggf. die Fluggesellschaft im Rahmen der EU-Verordnung für annullierte Flüge haftbar ist.  Dieser Punkt ist aber noch nicht endgültig geklärt und bedarf vermutlich erst eines Gerichtsverfahrens im Rahmen dieser Flugasche-Geschichte. 

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    Reiseveranstalter

  • Strand gesperrt- Umbuchung?
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    Beate Bo wrote:
    Der Strand war schon seit Jahren vom Sturm ramponiert und sollte gemacht werden.

    Klingt hier so, als ob Du Dir bei der Buchung schon bewußt warst, dass es Probleme mit diesem Strand geben könnte ....

    Was sagt denn der Veranstalter zu Deinen Wünschen? Bis 30 Tage vor Abflug sollte
    eine Hotel-Umbuchung ja noch recht günstig zu machen sein.

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Essen gehen in Colon. Sant Pere
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    Hallo Patrik77,

    möge der Tag, an dem größere Supermärkte den Ort verschandeln, noch lange von uns weg sein. Du findest Bank, Apotheke, kleinen Einkaufsmarkt, Bäckerei und einige Restaurants. Warum solltest Du kein Taxi in die touristischeren Urlaubsorte bekommen?

    Gruß an Colonia Sant Pere - da wo die Spanier Urlaub machen.

    Gruß privacy

    Mallorca

  • Vtours Teil I
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    Wenn das Holzpflaster im Hotel nicht "verkehrssicher" ist, beispielsweise gesplittert war und der Sperrung (in Teilbereichen ?) bedurfte und letztlich zu der Verletzung führte, ist das schon ein gravierender Mangel der Hoteleinrichtung. Und Reiseveranstalter sind dafür haftbar, wie der BGH zum Thema entschied.

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    Reiseveranstalter

  • Reisepreiserhöhung aufgrund Währungsverfall
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    Hallo mkfpa,

    soweit die Theorie. Aber kennst Du auch nur einen Reiseveranstalter, der konkrete Angaben in seinen veröffentlichten Programmen macht, wie sich Preise zusammensetzen und praktisch die Karten aufdeckt ? Um im Fall des Falles eine Preiserhöhung durchzusetzen?

    Denke, in den letzten Jahren sind alle gut ausgekommen, ohne nachträgliche Preisverhandlungen zu benötigen. Und jetzt und in Zukunft werden die Preise einfach von Minute zu Minute bei Bedarf neu angepaßt. Ohne Diskussion, blitzschnell und online.

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugrechte Pauschalreisender gestärkt
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    Zum AG Hannover  AZ 519 C 7511/08 Urteil:

    Das Gericht war der Meinung, dass die Vorverlegung eines Rückfluges um mehr als zehn Stunden bei nur einwöchiger Reisedauer eine gravierende Verkürzung der Urlaubsdauer und somit ein Reisemangel ist. 

    Selbst wenn sich der Reiseveranstalter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten hatte, die Flugzeiten ändern zu können, fand das nicht die Unterstützung des Gerichts. Weil Erwartungen, die Reisende an ihren letzten Urlaubstag hätten, nicht beliebig unterschritten werden dürften. 

    Das Gericht sprach den Urlaubern 50% des anteiligen Reisepreises für den letzten Urlaubstag zu. Außerdem sprach das Gericht ihnen 50,- EUR Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit zu.

    Meine Meinung:
    Recht bekommen, aber hoher Aufwand für wenig spürbaren Gegenwert bei dieser Klage. Was man draus ableiten kann: Bei Kurzurlauben sollte man gravierend geänderte Flugzeiten nicht in jedem Fall akzeptieren. Wenngleich jedes Gericht frei ist in seiner Entscheidung und das beim nächsten Mal wieder anders bewerten kann.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Fussball/Strandfussball Fuerteventura
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    Weitgehend kannst Du Deine Wünsche im Hotel Rio Calma umsetzen. Auch wenn es kein am Strand liegendes Hotel ist und es vom Hotel auf dem Berg bis an die Costa Calma noch so ca. 400m Anlauf sind, findest Du ein kleines Universalfeld, was sich auch für Fußball eignet.

    Schau mal auf google maps, das Feld siehst Du direkt links neben dem Minigolfplatz.

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    Fuerteventura

  • Air Asia - Verspätung?
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    Da spielt so Vieles rein, das eine zuverlässige Antwort für die Zukunft einfach nicht möglich ist.

    Wenn Du sichergehen willst, schließ eine Anschlussflug-Ver(Ab-)sicherung wie beispielsweise ticketsafe in Deinem Reisebüro oder online ab. Das schützt zumindest vor finanziellen Verlusten und Du kannst notfalls einen Ersatz-Anschlussflug ohne finanzielle Belastung buchen.

    Gruß privacy

    Airlines

  • Zwischenlandung Leipzig - Sämtliche "Flüssigkeiten" beschlagnahmt??
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    Anhang 1

    ... Bis zum 29. April 2011 dürfen Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die an einem Drittlandsflughafen oder an Bord eines Luftfahrzeugs eines gemeinschaftsfremden Luftfahrtunternehmens erworben wurden, in Sicherheitsbereichen und an Bord von Luftfahrzeugen mitgeführt werden, wenn sie sich in einer Tasche befinden, die den empfohlenen Leitlinien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation für Sicherheitskontrollen entspricht und einen hinreichenden Nachweis über den Kauf innerhalb der vorausgegangenen 36 Stunden auf der Luftseite des Flughafens oder an Bord des Luftfahrzeugs enthält ...

    und

    Die Fluggäste sind unmissverständlich darüber zu unterrichten, an welchen EU-Flughäfen sie Flüssigkeiten, Aerosole und Gele in Sicherheitsbereichen und an Bord von Luftfahrzeugen mitführen dürfen, und welche Bedingungen dafür ggf. zu erfüllen sind.“DE 10.4.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 90/3


    Wenn also aus rein provisionstaktischen Überlegungen Verkäufe von Flüssigkeiten an Bord stattfinden und das ohne Hinweis auf evtl. Folgen, ist meines Erachtens nach auch die Fluggesellschaft für ihr Personal und daraus resultierende Folgeschäden verantwortlich.

    Mir ist klar, dass die Umsetzung nicht so ohne weiteres funktionieren wird. Da spielen viele Faktoren rein. Was aber von der EU gewünscht wird, ist, dass diese unabgestimmten Verantwortlichkeiten nicht auf dem Rücken der Passagiere ausgetragen werden dürfen.

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Zwischenlandung Leipzig - Sämtliche "Flüssigkeiten" beschlagnahmt??
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    In keinem der bisherigen Beiträge wurde darauf eingegangen oder hingewiesen, dass es seit dem 29. April 2010 eine geänderte EU-Verordnung hinsichtlich der Flüssigkeiten gibt. Dies gibt den Kontrollorganen die Möglichkeit, eben diese als Schikane empfundene Vorgehensweise, wie von Sternchen0105 geschildert, zu unterlassen.

    Soweit die Ware sich in verschlossenen Duty-Free-Tüten befinden, die nachweislich nach einer Sicherheitskontrolle oder an Bord von Flugzeugen gekauft wurden. Das gilt auch für Drittländer.

    Änderungen in der EU-Verordnung, speziell Anhang 1 der PDF

    Diese Änderungen sind eine Übergangsregelung bis zum Jahr 2013, wo die Flüssigkeiten-Verordnung durch geeignete technische Maßnahmen an Flughäfen abgelöst wird. Diese Massnahmen bestehen darin, Flüssigkeiten auf Sprengstoff-Inhaltsstoffe zu scannen.

    Gruß privacy,

    den es jetzt interessiert, ob die Flüssigkeiten in geforderten, verschlossenen  "Tüten" untergebracht waren. Dann würde sich unter Verweis auf die aktualisierte EU-Regelung eine Forderung über den entstandenen Schaden evtl. durchsetzen lassen. Ist natürlich viel Mühe und Aufwand bei Behörden.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Suche spezielles Hotel wie im Film
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    Wenn es nicht so weit weg sein soll:  Kreta

    Gruß privacy

    Allgemeine Fragen

  • kosten für sonderflu nach vulkansusbruch
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    @harwusche
    Den Reiseveranstalter möchte ich genannt haben. Eher nicht also, ist ja auch keine Bank.  Notfalls Barmittel per Sofortüberweisung von zuhause anfordern. Als letzter Ausweg bleibt das Konsulat, soweit verfügbar.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • kosten für sonderflu nach vulkansusbruch
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    Als kleine Hilfestellung hier nochmal die PR des Bundesministeriums für Justiz für (fast) alle Fragen hinsichtlich Kosten aufgrund Vulkanasche-Situationen:

    BMJ - Vulkanasche PR

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • LAN / Erdbeben
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    gastwirt wrote:
    Bei Flugausfall wegen höherer Gewalt bekomme ich den Ticketpreis zurück?

    Pressemitteilung Bundesministerium für Justiz 21.04.2010:

    Flugausfall bei "Nur-Flug"
    Hat der Flugpassagier keine Pauschalreise gebucht, sondern das Flugticket einzeln erworben, so ist sein Ansprechpartner die Fluggesellschaft, die den Flug ausführt.

    Bei einem Flugausfall aufgrund der Luftraumsperrung wegen Vulkanasche hat der Fluggast die Wahl, ob er von der ausführenden Fluggesellschaft den Flugpreis zurückerstattet haben möchte oder ob er eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Flug wünscht (sog. anderweitige Beförderung).

    Vorausgesetzt, sowohl Flugasche als auch Erdbeben sind vom Grund her gleich zu bewerten. Ansonsten kann ich mich YouRise nur anschliessen.

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • LAN / Erdbeben
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    Guten Abend,

    nach Deinen Angaben war Iberia zumindest mit dem 1. Flugabschnitt von Zürich (nach Madrid ? ) das "ausführende Luftfahrtunternehmen" und somit aus meiner Sicht auch der richtige Ansprechpartner. An wen erfolgte die Zahlung der Tickets?

    Denke, dass das Ereignis vergleichbar mit der Vulkanasche ist und bei "höherer Gewalt" keine Ausgleichszahlung gem. EU-Verordnung 261/2004 für die Flugstornierung seitens der Airline anfällt, allerdings ist der Flugpreis ( und das auch noch  innerhalb 7 Tagen ! ) voll zu erstatten.

    Soweit die Theorie. Empfehle, da die Schweiz auch die EU-Verordnung 261/2004 anwendet, eine offizielle Beschwerde beim BAZL Bundesamt für Zivilluftfahrt. Notfalls
    auch bei der spanischen Aufsichtsbehörde  (zuständig für Iberia) .

    Bei dem Betrag empfiehlt es sich trotz zusätzlicher Kosten, auch über Fachanwalt für Reiserecht nachzudenken, um seine berechtigten Forderungen anzumelden. Ideal wäre eine Rechtsschutzversicherung. Denn leider liest man hier und da, dass der Kundenservice bei Iberia Wünsche offen lässt. Auch kann der abklären, wer denn nun
    die Tickets letztlich zu erstatten hat.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisepreiserhöhung aufgrund Währungsverfall
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    @sonnensuechtig

    Vielleicht hilft Dir dieses BGH-Urteil bei der Bewertung Deiner Eingangsfrage: 
    www.jurathek.de/showdocument.php?session=0&ID=4986&referrer=110
     
    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • AIR BERLIN - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
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    OT: Früh-Sommer, Gabriela. Manchmal ändert sich die Planung - aber nur ein wenig. 😉

    Gruß privacy

    Airlines

  • AIR BERLIN - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
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    Hallo ravesplash,

    es ist grundsätzlich kein Problem, bei airberlin online den Web-Checkin zu machen und dabei die Bordkarten nicht auszudrucken. Weil es eben manchmal technisch nicht funktioniert - oder kein Drucker zur Verfügung steht. Die Sitzplätze sind allerdings
    dann schon sicher, wenn der Flugzeugtyp nicht kurzfristig noch gewechselt wird.

    Offizielle airberlin-Mitteilung dazu:
    "Sollte ein Ausdruck der Bordkarten nicht möglich sein, bekommen Sie an einem ausgewiesenen Check-in Schalter im Flughafen, gegen Vorlage Ihres Personaldokumentes Ihre Bordkarte ausgehändigt."

    Bei uns war es diese Woche kein spezieller Schalter, an dem die Koffer aufgegeben wurden und die Bordkarte wurden problemlos (Info ans Personal, Ausdruck war nicht möglich) neu gedruckt.

    Zu beachten ist lediglich, dass nicht für jede Strecke / jeden Abflughafen
    der WebCheckin möglich ist.

    Gruß privacy

    Airlines

  • Verhalten von Alltours bei Flugstopp
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    Wer fühlt sich berufen, für Qualitätsüberwachung in diesem Forum zu stehen?
    Ein hoher Anspruch, wenn nicht gar eine Anmassung. Wenn man die letzten 2 Seiten hier betrachtet, sieht das eher aus wie gruppenhaftes Mobbing einzelner Teilnehmer. Nixi25 sieht das schon richtig, wie vermutlich eine Vielzahl anderer (mitlesender) Forenmitglieder auch. 

    Gruß privacy, der sich zunächst mal bis Mitte des Jahres hier zurückzieht.

    Reiseveranstalter

  • Der Mietwagen-Sammelthread
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    Ja, man kann zusätzlich manuell einen Ort eingeben bei FUE, aber es gibt nur das Büro am Flughafen. Bedeutet, daß sie das evtl. an Cicar delegieren. Kenne an der Costa Calma auch nur das Büro von Cicar im Einkaufszentrum neben dem CC Palace.

    Auf Lanzarote hat man neben der Ortsangabe gleich die Auswahl in verschiedenen Orten, wo sie direkt vertreten sind.

    Alles klar somit, Gruß privacy

    PS: Mir ging es hauptsächlich um die Frage: Kann ein Payless-Fahrzeug an der Costa Calma angemietet werden. Also im Prinzip ja - online - aber nicht direkt im Verkaufsbüro.

    Fuerteventura
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