Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
mosaikM

mosaik

@mosaik
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. mosaik
  4. Beiträge
Über
Beiträge
1.9k
Themen
84
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Reiserücktritt
    mosaikM mosaik

    "Thorben-Hendrik" wrote:

    "mosaik" wrote:
    Deutsche Hotels kennen überhaupt und grundsätzlich kein kostenfreies Storno - nicht ein Jahr vorher, nicht sechs Monate vorher und nicht eine Woche vorher.

    Kompletter Unsinn! 💡

    bitte erspar mir nun den mehrseitigen Auszug aus dem Kapitel "Deutsche Gastaufnahmeverträge" hier zu zitieren. Aber es ist so: es gibt in Deutschland grundsätzlich keine Rechtsgrundlage, dass ein Hotelier nicht auch ein Jahr im voraus bei Stornierung das Zimmer bezahlt haben kann, abzüglich ersparter Aufwendungen für Frühstück u.ä.

    Wird nicht eindeutig mit dem Hotelier eine Stornovereinbarung getroffen, zahlt man - egal wann man storniert. Zwar gibt es regionale Unterschiede, aber so hat beispielsweise das OLG Frankfurt 17. Senat festgestellt, dass die Aussage, eine kostenlose Stornierung sei üblich [.. bis zu einem gewissen Datum vor Anreise..] so generell nicht mehr zutreffend ist.

    Somit will ich wieder einmal bzgl "kompletter Unsinn" bei dir nachsichtig sein 😉

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Voucher nicht gültig
    mosaikM mosaik

    Hotel + Karten = Pauschalarrangement

    nur Karten = Vermittlung --> Vermittlungsfehler

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktritt
    mosaikM mosaik

    ...so richtig teuer?

    Deutsche Hotels kennen überhaupt und grundsätzlich kein kostenfreies Storno - nicht ein Jahr vorher, nicht sechs Monate vorher und nicht eine Woche vorher.

    Und zum wiederholten Male: Bewertungen in Foren stellen keinen Grund zum kostenlosen Storno dar. Diese Bewertung stellen eine subjektive Meinung einer im Verhältnis zur tatsächlich gereisten Personenanzahl geringen Menge dar.

    Gruß Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Voucher nicht gültig
    mosaikM mosaik

    Wenn es sich um ein Pauschalarrangement handelt, muss der Veranstalter einmal grundsätzlich den vollen Reisepreis ersetzen. Darüber hinaus muss er Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der mangelhaft erbrachten Leistung zahlen.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Tödlicher Stromschlag an Bord
    mosaikM mosaik

    Auszug aus Prof. Führich "Reiserecht" 2005:

    Deliktische Verkehrsichungspflicht
    Der Veranstalter hat eine eigene Verkehrssicherungspflicht aus unerlaubter Handlung nach §§ 8231 I, 249 ff; 253 II und §§ 842-845 für die unter Vertrag genommenen Leistungsträger wie Hotels, Ferienunterkünfte, Flugzeuge oder Kreuzfahrtschiffe. Diese unternehmerische Pflicht.... Hierbei handelt es sich um Überwachungspflichten...

    ...eine Haftungsbeschränkung ist bei Körperschäden nicht zulässig...

    Zitat Ende.

    Wenn man sich zur Reiseveranstaltungstätigkeit entschließt, muss man von den Risken wissen und sie entweder aktzeptieren und so weit wie möglich minimieren, aussschließen oder versichern - oder man lässt das Reiseveranstalten...

    Es kann nicht sein, dass Unternehmen aus verständlichen wirtschaftlichen Gewinnabsichten oder -optimierungen einfach irgendwelche Unterkünfte anbieten und im Falle eines Unfalls wegschauen.

    Wenn sich andere Länder weigern, mitteleuropäische Sicherheitsstandards einzuführen oder anzuwenden, bleibt einem Veranstalter eben nur übrig, dafür zu haften.

    Niemand wird gezwungen, Reiseveranstalter zu werden. Aber wer einem "Club" beitritt, hat die "Clubregeln" einzuhalten.

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Insolvenz BM-Travel
    mosaikM mosaik

    Es ist manchmal schon wirklich traurig zu lesen, wie Laien meinen, wie Geschäftsbeziehungen sein müssen, welche "Pflichten" "Good will" und was weiß ich alles andere haben sollten.

    Fakt ist, dass es bis vor etwa 10 Jahren überhaupt keine Absicherung für Kunden gegeben hat.

    Fakt ist, dass man heute wenigstens mit Sicherungsschein sein Geld wieder sieht.

    Fakt ist, dass Ägypten geographisch und von der Bevölkerung zu Afrika zählt und nicht zu Deutschland, wie wohl manche immer wieder meinen.

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Falsches Hotel vom Reisebüro gebucht
    mosaikM mosaik

    Schade, dass meine Bemühungen, hier Verständnis für beide Seiten zu schaffen, keinen Widerhall findet.

    Natürlich verstehe ich, dass krasse Mißstände zu verständlichem Zorn führen können. Aber die letzte Aussage von @Erika1 lassen keinen Zweifel, dass hier unüberwindbare Feindbilder entstanden sind.

    Ich habe noch nie gezählt, wie viele (oder wenige) Postings es hier gibt, die über Situationen berichteten, wie @Erika1 annimmt. Aber in Anbetracht der Millionen und Abermillionen allein deutsch sprachig Reisenden denke ich, dass man davon nicht auf Massen schliessen kann, die unzufrieden sind - mit der einen oder der anderen Einkaufsart.

    Ich denke, es gibt den Anscheinbeweis, dass @Pete im Recht sein könnte. Aber, ich möchte mich wiederholen, wir alle waren nicht dabei und lassen uns in dieser Diskussion von persönlichen Erlebnissen und Emotionen beeinflussen.

    Ich meine, alle meine Gedanken zu diesem Fall und den in diesem Zusammenhang aufgetauchten Fragen, ausgetauscht zu haben, freue mich, in anderen Postings wieder auf interessante Mitdiskutanten zu stossen und verbleibe

    für hier
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsches Hotel vom Reisebüro gebucht
    mosaikM mosaik

    "Erika1" wrote:
    Gestatte mir die Frage, wer nach Deiner Ansicht "immer und immer wieder" pauschale Zitate verwendet. Mich kannst Du damit nicht gemeint haben; vielleicht könntest Du diesen Punkt genauer erläutern.

    Selbstverständlich:

    Erika1 schrieb

    Was den HC-Usern in diversen Diskussionen immer wieder wortreich verdeutlicht wird ist, daß eigentlich nur ein Reisebüro die Kompetenz hat, Reisen zu vermitteln. Wenn das so ist, dürften solche Fehler nicht passieren

    savamor41 schrieb

    Wenn es eng wird, ein Fehler passiert, geht er mit schöner Regelmäßigkeit zu Lasten des Kunden, auch wenn das Reisebüro eine direkte Teilschuld trifft. Der Kunde hat dann nicht aufgepaßt, hätte den Reiseantrag und die Reisebestätigung sorgfältiger prüfen müssen, und man zieht sich plötzlich darauf zurück, man sei ja nur der Vermittler und gar nicht dazu verpflichtet, zu prüfen. Die Arschkarte hat offenbar dann immer der Kunde gezogen!

    Und dann wundert man sich, daß immer mehr Menschen den RBs den Rücken kehren.

    ... es gibt nur schwarz und weiß, keine Schattierungen dazwischen. Macht eine Fachkraft im RB einen Fehler, schreit die eine Hälfte jubelnd auf, hat einer mit einer reinen Internetbuchung Probleme, jault die andere Hälfte vor Vergnügen (etwas überspitzt formuliert!).

    Wir haben ja mittlerweile gelesen, dass die Buchungsbestätigung korrekt, aber die Unterlagen falsch waren.

    Trotzdem möchte ich hier nochmals einhaken:
    "vertraut" man den "Fachleuten" ungelesen und passiert diesen Fachleuten [zu Deutsch: Menschen wie du und ich] ein Fehler, wird ganz schnell der Ruf laut: ja wozu bin ich dann zum Fachmann gegangen?

    Aber privat ist man dann ganz schnell auf irgendeinem "Fachgebiet" der "Fachmann" schlechthin - aber selbstverständlich ohne jegliche Haftung, falls die "Facharbeit" doch nicht so ausfällt wie sie soll. Aber weil man nicht Fachmann ist, darf einem ja der Fehler passieren, aber dem Fachmann, weh! doch auch!

    Da, das Reisebüro, das lustlos sich nicht um den Kunden kümmert.
    16.000 solche Reisebüros kümmern sich lustlos um ihre Kunden...

    Dort, das Internet, das keine Fehler macht, 24 Stunden freundlich erreichbar ist.

    Es gibt aber auch noch andere Dimensionen:
    ... das Internet, das Sekretärinnen unnötig machen wird...
    ... das Internet, das zwar natürlich ein paar Arbeitsplätze schafft, aber kraft seiner Unschlagbarkeit ein vielfaches auch an Arbeitsplätzen zerstören kann (diese Diskussion hatten wir auch schon hier)
    ... das Internet, das Verkäuferinnen unnötig machen wird...
    ... das Internet, das Berater, Coaches usw. unnötig machen wird...

    ... und doch alles nur weil ALLE so unfähig sind, gell?

    ... könnte es nicht sein, dass es der eigene Arbeitsplatz sein könnte, der da unnötig wird?

    Ne, ne - ICH bin unabhängig und modern, das passiert nur dieser einen und so schlimmen Gruppe der 16.000 Reisebüros!

    Schwarz - weiß von mir gesehen? Gell! So habe ich es zumindest empfunden.

    Nochmals, ich war beim Buchungsgespräch von pete nicht dabei, ich will auch nicht gesagt haben, er hätte vielleicht etwas überhört oder uns anders geschildert. Ich möchte nur zum Ausdruck bringen, dass dieses "ha, da ist wieder einmal eines dieser unfähigen Reisebüros, die sich vor ihrer Verantwortung drückt und der arme Amerika-Reisende, völlig verzweifelt, weil er nicht zu seinem Recht kommt!" mich stört, weil es tausende Kolleginnen und Kollegen gibt, die sich mächtig anstrengen (und die schwarzen Schafe nicht nur im Reisebüro oder Internetdienstleistungsbereich zu finden sind):

    ... Kann durchaus stimmen
    ... kann aber auch anders gewesen sein
    ... könnte auch zu einem Anwalt gehen
    ... könnte aber auch daneben gehen

    also diskutieren wir hier munter weiter und können es ja doch nicht lösen. Daher meine Bitte: nicht Schuldzuweisungen als Problemlösung anbieten - in Australien kehren diese Dinger oft zum Versender zurück...

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Deklarierungspflicht beim Bord-Catering
    mosaikM mosaik

    "wiener-michl" wrote:
    wieviel kostet sowas ?

    Start- und Landegebühren für das Flugzeug.
    Mehrkosten für die Verspätung.
    Sollte durch die Notlandung die Einsatzzeit der Crew überschritten werden, kommen noch die Kosten der Passagiere für Unterkunft und Verpflegung dazu, gegebenenfalls Schadenersatzansprüche von Reisenden...

    € 5.000.-- ?
    € 10.000.-- ?
    € 50.000.-- ?

    Wohl irgendwo in diesem Bereich

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Baulärm und anderes
    mosaikM mosaik

    ja, ja diese "Fünf Sterne Hotels" in der Türkei... und zu welchem Preis man die doch bekommt...

    ...bei Buchung vom Veranstalter aufmerksam gemacht...
    Hier hätte man die Konsequenz noch ziehen können und ein anderes Hotel buchen. Was waren die Beweggründe, trotz Hinweis diese Hotel zu buchen?

    Schlüsselkarten - bisher habe ich dazu noch kein Urteil gelesen, dass dies als Reisemangel gewertet werden würde.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsches Hotel vom Reisebüro gebucht
    mosaikM mosaik

    "pete1979" wrote:
    also hatte ich nur den flug. und für den soll ich die stornokosten zahlen, weil ich ihn storniert habe nachdem es kein hotel mehr gab. dies geschah 4 wochen nach stornierung des hotels. und zwar von mir aus. das reisebüro kam nie auf die idee den flug zu stornieren oder umzubuchen oder sonst was. es wurde immer gesagt, dass nach einem anderen hotel geschaut wird.

    den Buchstaben des Gesetzes nach hätte auch das Reisebüro nicht ohne die Zustimmung des Kundens den Flug stornieren dürfen!

    Aber ich sehe in dem Zeitraum von vier Wochen natürlich einen gewissen Willen, den Lauf der Dinge abzuwarten und selbst sich seine Reaktionen oder Aktionen für einen späteren Zeitpunkt vorzubehalten.

    Inwieweit so ein Verhalten oder Nichtverhalten im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht zu einem Teilverschulden auf einer Seite führen könnte, kann ich nicht sagen - ich neige aber zu einem "ja".

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsches Hotel vom Reisebüro gebucht
    mosaikM mosaik

    "Erika1" wrote:
    Was den HC-Usern in diversen Diskussionen immer wieder wortreich verdeutlicht wird ist, daß eigentlich nur ein Reisebüro die Kompetenz hat, Reisen zu vermitteln. Wenn das so ist, dürften solche Fehler nicht passieren.

    Bürger sind für ihr Handeln verantwortlich und der Mitarbeiter des Reisebüros ist dafür verantwortlich, daß er seinen Job zuverlässig ausübt.

    Wenn kein Reisebüro verantwortlich für die Fehler seiner Kunden ist, so ist auch umgekehrt der Kunde nicht verantwortlich für die Fehler des Reisebüros.

    Liebe Erika,

    es gibt
    a) gute Leute, die zu ihren Fehlern stehen und auch für deren Kosten aufkommen
    b) andere Leute, die nicht zu ihren Fehlern stehen und nicht für deren Kosten aufkommen wollen

    das ist in allen Sparten des Lebens so.

    Ich denke, immer und immer wieder bei einzelnen Fällen pauschale Zitate zu verwenden

    a) verbessert das Klima zwischen Streitparteien nicht wirklich
    b) ändert nichts an der Tatsache dass im Fall A nicht korrekt und im Fall B korrekt vorgegangen wurde

    In diesem konkreten Fall haben wir ein paar Zeilen vom Betroffenen vorliegen, aber

    a) keine Einsicht in die Buchungsbestätigung
    b) keine Einsicht in die erhaltenen Unterlagen
    c) wir waren nicht beim Gespräch im Reisebüro dabei

    NICHT DASS ICH EINER DER BEIDEN PARTEIEN UNGEREIMTHEITEN UNTERSTELLEN WÜRDE, aber meine Erfahrung sagt mir, dass hier Informationsteile fehlen oder nicht ganz so rüber kommen wie es wirklich war; nicht bösartig gefärbt, sondern subjektiv persönlich so erlebt und gesehen!

    Ich ganz persönlich, hätte vielleicht das Y-Hotel genommen - wo es doch preislich meinen Vorstellungen entsprochen hätte - wäre geflogen und hätte vielleicht dadurch auch ein wenig Umgebung kennen gelernt. Oder ich wäre geflogen und hätte mir vor Ort noch ein Hotel gesucht (oder im Internet zu Hause noch).

    Aber auch das sind subjektive Empfindungen, die ich natürlich nicht bei anderen so ohne weiteres erwarten darf.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsches Hotel vom Reisebüro gebucht
    mosaikM mosaik

    Und wieder einmal zeigt das Beispiel @pete1979 wie schwierig es in solchen Foren ist, Wahrheit und Unwahrheit zu finden...

    In seinen anfänglichen Postings stand nämlich nichts davon, dass seine vom Reisebüro erhaltene Buchungsbestätigung richtig war und erst die Unterlagen falsch. Erst nach zahlreichen "Informationen" korrigiert bzw. erweitert er seine Informationen - ob dieser Informationsstand nun aber der endgültige ist, können wir auch wieder nicht beurteilen.

    Nun lässt sich aber der nächste Schritt wiederum nicht richtig einschätzen: er storniert seinen Flug, weil ihm Ersatzhotels zu teuer sind...

    Berechtigt ein falsch gebuchtes Hotel zum kostenfreien Rücktritt einer Urlaubsreise?

    Nun, dazu müssten wir noch wissen, was das Y-Hotel gekostet hätte und was die Alternative - in welchem Verhältnis standen diese Mehrkosten zu den Gesamtkosten der Reise?

    Weitere Frage: Unter der Voraussetzung wie sich der Fall nunmehr darstellt, die mögliche Schuld des falschen Hotels beim Reisebüro liegt, hätte das Reisebüro die Mehrkosten des Alternativhotels tragen müssen.

    Eine nicht einfache Situation, wenn beide Seiten nicht mehr wollen. Ich denke, die Kostenfrage wird hier nur noch der Richter klären können. Ich neige zur Einschätzung, dass das Reisebüro teilweise zur Zahlung verpflichtet werden würde, ein Teil jedoch vom Kunden selbst zu tragen wären.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsches Hotel vom Reisebüro gebucht
    mosaikM mosaik

    "emdebo" wrote:
    "... dem Mitarbeiter ka"nn man nur vorwerfen,
    dass er nicht richtig geschaut hat ...
    "

    Ja und wozu gehe ich dann bitte in's Reisebüro?

    Aber vielleicht sind die seinerzeitigen Fachkräfte,
    denen solche Fehler sofort in's Auge springen,
    heute ja ebenso eine Rarität wie der perfekte Kunde. 😉

    ...ähm @emdebo... hast du in deinem Leben noch nie einen Fehler gemacht, der dich oder jemanden anderen etwas gekostet hat?...

    Auch Fachleute sind nur Menschen und können Fehler machen. Sie müssen halt zum Unterschied eines normalen Menschens auch mehr dafür haften - wenn man es beweisen kann.

    Und genau diesen Punkt diskutieren wir hier: nicht für und wider einem Buchungsmedium oder -ort, sondern: wer könnte hier eine Schuld haben, die er zu vertreten hat?

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsches Hotel vom Reisebüro gebucht
    mosaikM mosaik

    "pete1979" wrote:
    ...nach durchsicht der unterlagen hab ich festgestellt, dass das reisebüro das falsche hotel gebucht hat.

    Der klassische Fall für: hier im Forum niemals klärbar, weil...

    ... wir nicht beim Buchungsgespräch dabei waren: was wurde zum Hotel gesagt? aufgrund welcher Unterlagen wurde es ausgewählt?
    ... warum fiel dem Buchenden erst bei Erhalt der Unterlagen der Fehler auf?
    ... hätte der Buchende nicht aufgrund des offensichtlich großen Preisunterschieds hier nachfragen müssen?

    Was aber, wenn...
    ... der Mitarbeiter vom Reisebüro den falschen EDV-Code eingegeben hat
    ... der Mitarbeiter gar nicht wusste oder wissen kann, dass es im selben Gebiet zwei Hotels gleichem Namens gibt
    ... der Mitarbeiter der Meinung wäre, dass das Hotel ja im Stadtgebiet läge
    ... es gar keine Unterscheidungen wie Y-Youth Hostel am Bildschirm oder im Katalog gab

    und und und

    Fakt bleibt, dass ein Erwachsener für seine Unterschrift "gerade stehen muss" - ausgenommen er kann eindeutig beweisen, dass ihm in betrügerischer Absicht ein anderes Produkt verkauft wurde.

    Also, schwierig aus der Ferne Wahrheit und Trug auseinander zu klauben...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsches Hotel vom Reisebüro gebucht
    mosaikM mosaik

    "emdebo" wrote:
    "...Kann dies aus der maßgeblichen Sicht des Kunden dahingehend gewertet werden, dass das Reisebüro sich die ursprünglich fremde Pauschalreise zu eigen macht und diese unter Hinzufügung einer weiteren Einzelleistung organisatorisch zu einer neuen Pauschalreise verbindet, so wird das Reisebüro – neben dem das ursprünglich vorgefertigte Leistungspaket schuldenden Touristikunternehmen – selbst zum Reiseveranstalter..."

    das alles steht aber im Zusammenhang mit einer zusammen gestückelten Reise, die das (portugiesische) Reisebüro im eigenen Namen angeboten hat.

    Also: man nehme Hotel, Transfer und Flug von drei verschiedenen Veranstaltern - durchaus aus Katalogen - und schreibe eine Buchungsbestätigung. Ist aber genau in dieser Bestätigung NICHT klar erkennbar, wer denn nun der Veranstalter der einzelnen Leistungen ist, DANN könnte das Reisebüro als Veranstalter im Sinne des EuGH Urteils erscheinen.

    ...aus der maßgeblichen Sicht des Kundens... das ist der springende Punkt!

    "Ich, Reisebüro A, vermittle folgende Leistungen:....
    Veranstalter dieser Leistung ist...
    2. Leistung: Ich, Reisebüro A, vermittle folgende Leistungen:
    Veranstalter dieser Leistung ist...

    --> dann ist man nicht und nimmer und nach keinem Urteil und nach keiner Urteilsverkündung Veranstalter im Sinne der Pauschalreiserichtlinie der EU!!!!!!!!!!

    Im gegenständlichen Urteil hat aber das Reisebüro ein Hotel und einen Flug zwar ganz normal aus Katalogen gebucht, hat aber in seiner Buchungsbestätigung gegenüber seinem Kunden NICHT erwähnt, wer denn die beiden Leistungen erbringt.

    Es kam zu einer Reklamation und das Reisebüro gab nun bekannt, dass es das Hotel vom Club... gekauft hätte und dieser für die Reklamation gerade zu stehen hätte.

    Mitnichten meinte da der EuGH - der Kunde wusste ja gar nicht, dass er Einzelleistungen gekauft hätte.

    Darin liegt also der große Unterschied: einzeln aufgelistete Leistungen mit einzeln unmissverständlich aufgeführten Veranstaltern auf einer Buchungsbestätigung auf der unmissverständlich steht, dass das Reisebüro diese Leistungen nur vermittelt und nachweislich ausgehändigte Reisebedingungen beider eingekaufter Reiseveranstalter und das Reisebüro ist und bleibt VERMITTLER!!!

    Ich möchte daher wieder daran erinnern, dass Kurzurteile und Teilauszüge aus Urteilsbegründungen sehr oft zu falschen Schlüssen für Laien führen könnte. Man muss immer den kompletten "Akt" kennen, deren einzelne Begriffe laut EU-Pauschalreiserichtlinien sowie deren Erläuterung in lokal umgesetzen Bestimmungen (§ 651 usw.) kennen, um sagen zu können, ob dieses Urteil auch für Deutschland, Österreich, Italien usw. von Bedeutung sein könnte!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsches Hotel vom Reisebüro gebucht
    mosaikM mosaik

    "emdebo" wrote:
    "Eine Pauschalreise liegt nach dem verbindlichen Urteil des höchsten Gerichts der EU auch dann vor, wenn eine Reise auf Wunsch und nach den Vorgaben des Kunden im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gebündelt wird."

    Vorsicht, vorsicht, das zitierte Urteil wurde über einen Fall in Portugal gesprochen, in dem die Reisebüros eine andere Rechtsstellung haben.

    Ich habe das komplette Urteil gelesen und auch Rechtsmeinungen aus der deutschen Anwaltschaft, die hier der Meinung sind, dass dieses Urteil so in dieser Form auf Deutschland keine Auswirkungen haben wird.

    Mit diesem Urteil würde man in Deutschland aus der derzeitigen Sicht keinen Erfolg haben...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Doch nicht "ultra all inklusive"
    mosaikM mosaik

    "curiosus" wrote:
    Ich denke mal, daß Sonnenschein wohl in der Lage ist, die Hotelbeschreibung richtig zu lesen und wiederzugeben.

    ...wie ich schon schrieb:... es kann aber durchaus auch sein, dass @Sonnenschein MEINT so die Beschreibung gelesen zu haben... Ich red ja nur, was ich in der Praxis immer wieder selbst erlebe.

    Aber wie dem auch sei - ob inklusive oder nicht - wir werden es hier im vorhinein sowieso nicht lösen können!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Doch nicht "ultra all inklusive"
    mosaikM mosaik

    "mosaik" wrote:

    "curiosus" wrote:
    Fragen stellt eigentlich der Fragesteller, nicht derjenige, der Fragen beantwortet.

    Eine interessante Ansicht... Was aber, wenn man eine Frage erst dann beantworten kann, wenn man durch Rückfragen die noch notwendigen Informationen für eine korrekte Antwort bekäme?

    Gruß
    Peter

    ... durchaus ernst gemeint: Jemand stellt eine Frage und man gibt eine Antwort darauf - NUR - jeder Mensch interpretiert in Fragen andere Dinge hinein und so könnte die Antwort wieder beim Fragenden einen anderen Sinn ergeben.

    Daher meine ich, man sollte oft nachfragen: "Sauna inklusive" - stand das so dort oder stand vielleicht: "Freizeiteinrichtungen: Sauna,...." und der Urlauber meint, aus seiner Sicht ja subjektiv richtig: aha, die Sauna ist auch INKLUSIVE... und verwendet dann automatisch "Sauna inklusive" bei weiteren Postings.

    Und erhält er dann die Antwort: wenn es inklusive ist, muss es inklusive sein ... wenn in Foren steht, dass es extra zu bezahlen ist, dann solltest du dich beim Veranstalter erkundigen ...
    ... dann wird er verwirrt sein!

    Theorie?
    Nein!
    Praktische Erfahrung

    Darum: meine Fragestellung war ernst gemeint und ich habe ja sogar eine Frage als Antwort darauf bekommen - also ist meine Frage in sich ad absurdum geführt worden ❓ 😱 💡 😄

    Peter 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • SWR Publikumsdiskussion zu Billigfliegern nächste Woche
    mosaikM mosaik

    schlimm, schlimm, und am schlimmsten ist, dass man bei so vielen Menschen, die doch so schlimme Erfahrungen mit so schlimmen Unternehmen gemacht hat, erst noch welche suchen muss... die müssten doch wie Sand am Meer herumstehen und zähneknirschend heulen...

    In London haben letztes Jahr 61 Mill. Menschen einen Flug angetreten. In Frankfurt waren es 45 Mill. Weltweit vier Milliarden Menschen.

    Dass es dabei Unfriedende geben wird, ist außer Frage.
    Dass es dabei Unternehmen geben wird, die nicht so wie andere handeln, ist außer Frage.

    Ist doch wirklich eine Sauerei, wenn in den Transportbestimmungen steht, dass man pro Passagier nur einen Koffer gratis mitnehmen darf und der darf nicht schwerer als X Kilo sein - und dann, beim Einchecken wollen die noch frech für den ersten Übergewicht kassieren und für den zweiten Koffer auch noch was! Wie soll ich denn da Urlaub machen????

    Ist doch wirklich eine Sauerei, wenn ich mir am Flughafen nichts zu Essen und Trinken leisten wollte, weil es sooo teuer ist und jetzt bekomme ich beim 60 Minuten Flug wieder nix - und habe noch dafür € 100.-- bezahlt!

    Ihr solltet alle mal mit Dschibuti-Ehr [air] fliegen: da ist alles gratis, der Flug kostet nix und die Maschinen sind immer gerade gestern gekauft worden. Einziger Nachteil von Dschibuti-Ehr ist: sie ist nicht im Internet buchbar - Tickets gibt's nur in Schwarzafrika am Baum...

    Gruß
    Peter

    Airlines
  • 1
  • 2
  • 45
  • 46
  • 47
  • 48
  • 49
  • 94
  • 95
  • 47 von 95

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag