Allerdings ist man bei Linienflügen auch nicht vor Verschiebungen sicher (aktuelles Beispiel: hatte für April einen Linienflug mit LH nach PMI gebucht - ab DUS um 10.05 Uhr (da eine Person von weiter her anreisen muss, fanden wir das eine akzeptable (Not-) Lösung, damit diese Person sich nicht mitten in der Nacht auf den Weg machen muss) . Die Flugzeit hat sich nun auf 12 Uhr verschoben, Ankunft in PMI nach 14 Uhr, Ankunft im Hotel wahrscheinlich nicht vor 15 Uhr - wenn alles pünktlich läuft. Da wir aber nur 4 Tage vor Ort sind, möchte ich nicht schon bei der Anreise einen halben Tag verlieren und habe daher den Flug gecancelt und werde wohl auf einen ganz frühen Flug ausweichen (was wir vermeiden wollten) bzw. die AB-Maschine um 11 Uhr nehmen
.
Medelon
Beiträge
-
Wie finde ich faire Flugzeiten ? -
Online Check-In auf Gran Canaria@fallerof
Es hängt von der Airline ab - Tuifly geht nicht (lt. deren homepage), AB geht aber ohne Baggage-Drop-off-Schalter (Auskunft AB). -
Separater Webcheckin-Schalter Air Berlin?Kann mir jemand sagen, ob es einen separaten Bagge dop-off-Schalter von Air Berlin am Flughafen von Las Palmas gibt, an dem man - nachdem man den webcheckin gemacht hat - seine Koffer abgeben kann? Oder ob dafür nur die normalen Schalter zur Verfügung stehen? (Auf der AB-Seite kann ich leider dazu keine Informationen finden, nur dass es grundsätzlich möglich ist, einen webcheckin vorzunehmen).
-
AIR BERLIN - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen@assikeh
Wir sind im Juni im Rahmen einer Pauschalreise (Bucher-Reisen - kein e-ticket, normales "Papierticket") mit AB nach KOS und zurück geflogen - und konnten 23 kg anstandslos mitnehmen. -
Flugzeitänderung vor der Reisecuriosus:
Medelon, wenn man natürlich getrennt und dennoch einen Touribomber bucht, dann macht das in diesem Fall wenig Sinn. Getrennt buchen und mit einer richtigen Airline fliegen, das macht Sinn.
OT: Touribomber gebucht - nur Flug - Rückflug Verschiebung um 6 Stunden nach vorne:
kostenlose Stornierung bzw. kostenfreie Umbuchung angeboten! Übrigens: auch "Linienflieger" ändern tatsächlich manchmal ihre Flugzeiten. -
Liegen reservieren-wie geht Ihr damit um?Mal ernsthaft: ich räume doch nicht jedes Mal meine Liege, wenn ich in den Pool/ins Meer springe, zum Essen oder Trinken gehe (auch wenn das etwas längert dauert, natürlich nicht über mehrere Stunden). Zumindest, wenn ich die überwiegende Zeit meine Liege nutze, sollten mir solche „Ausflüge“ doch wohl gestattet sein.
Wir haben z.B. tatsächlich schon mal länger an der Pool- oder Beachbar gesessen und uns dort nett mit anderen Urlaubern unterhalten. Wenn ich da jedesmal meine Liege hätten räumen sollen ... -
Flugzeitänderung vor der Reise@curiosus
OT: Mir persönlich ist eine Anreisezeit von tlw. mehr als 10 Stunden mit mind. 1x Umsteigen z.B. in Athen deutlich zu lange - da gehe ich lieber das Risiko eines "Touribombers" ein. -
Flugzeitänderung vor der Reise@curiosus
Welche Linie liegt denn direkt von DUS nach RHO an einem Samstag oder Sonntag? Zumindest sehe ich lt. Flugplan Flughafen DUS keine. -
Flugzeitänderung vor der ReiseKurze Anmerkung zum "Getrennt-Buchen" (Flug und Hotel getrennt) hätte in unserem Fall auch nichts geändert, da die Fluggesellschaft (TUIfly) die Flugzeit geändert hat (Flugnr. ist die gleiche) und wir nicht vom RV (TUI) auf einen anderen Flug gebucht wurden.
-
Flugzeitänderung vor der ReiseInteressant im Zusammenhang mit „schönen“ Flugzeiten ist vielleicht auch, dass ich bereits vor längerem eine andere als mir bei Buchung mitgeteilte Ankunftszeit im Flugplan der Flughafens DUS für einen TUIfly-Flug ab RHO gesehen habe. Bis Wochenanfang war lt. TUIfly-Seite immer noch die „späte“ Abflugzeit ab RHO zu buchen. Mittlerweile ist die Zeit dem Flugplan vom Flughafen DUS angepasst worden (nunmehr kommt der Flug mittags an). Für eine Pauschalreise gibt der RV TUI aber immer noch die ursprüngliche (späte) Abflugzeit als „voraussichtlich“ an; XTUI und Attika Reisen haben die Zeit mittlerweile angepasst. (Da wir erst am späten Abend ankommen und nun am Morgen abfliegen - anstatt abends - gehen uns nun natürlich einige Stunden vor Ort "flöten").
-
Flugverschiebung/Änderung AbflughafenEs geht in diesem Falle doch nicht darum, ob der Flug nun ausgelastet ist. Der Veranstalter hat die Plätze gekündigt weil er nicht genug davon verkauft hat. Das ist aber nicht das Problem des Kunden sondern das wirtschaftliche Risiko des RV's. Es handelt sich ja auch nicht um einen Vollcharter, da der Flieger ja auf jeden Fall fliegt. Und daher sehe ich nicht, dass dieser Punkt der AGB's greift. Anders wäre es sicherlich, wenn seitens der Airline der Flug gestrichen würde.
Ich für meinen Fall würde in dieser Sache (auch wegen verschiedener Erfahrungen) hier nicht locker lassen und (was wir auch schon gemacht haben) den Veranstalter so lange "nerven" bis eine für mich akzeptable Lösung herauskommt. Und ich spreche hier nicht davon, mit der Hotline zu telefonieren. Man muss natürlich dazu bereit sein. Und das ist nicht jeder. -
Flugverschiebung/Änderung Abflughafen4.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Leistungsänderungen vorzunehmen, wenn sich diese aufgrund von Umständen außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters nach Vertragsschluss ergeben. ..... (Hervorbehung von mir)
Also, der Veranstalter kündigt die Plätze bei der Airline und sagt: Sorry, aber es liegt nicht in meiner Einflussspähre? Hallo????
Es gibt immer zwei: einer der macht und ein anderer der es mit sich machen lässt. -
Flugverschiebung/Änderung AbflughafenEs ist doch wohl so, dass der RV die Plätze gecancelt hat und nicht die Fluglinie! Der Flieger geht doch, nur eben nicht mit Gästen von ITS (weil die zu wenig Plätze ihres Kontingentes verkauft haben und das sollen nun die Gäste ausbaden?)
Also, in wessen Einflusssphäre liegt es denn dann, wenn nicht in der des RV's? -
Flugverschiebung/Änderung AbflughafenIch bezog mich auf den Beitrag von halloechen (einige Seiten vorher). ITS hat ihr mitgeteilt, dass die Plätze seitens des Veranstalters gekündigt wurden, weil nicht genug gebucht - und dies liegt ja wohl nicht außerhalb der Einflusssphäre des RV's.
Somit wäre diese Vorgehensweise nicht durch diesen im Punkt in den AGB's gedeckt. Anders sehe es aus, wenn die Fluglinie den Flug von sich aus gestrichen hätte. -
Flugverschiebung/Änderung AbflughafenIch hab' da mal ne Frage...

Wo genau in den AGB's von ITS steht, dass einfach so der Abflughafen geändert werden kann? -
Flugverschiebung/Änderung AbflughafenSorry, handelt es sich bei der Änderung des Abflughafens nicht um einen Mangel?
Es ist ja wohl keine "Flugverschiebung" im zeitlichen Sinne. -
Flugverschiebung/Änderung AbflughafenManchmal glaube ich nicht, was ich hier lese – ich würde mich doch nicht quer durch die Republik schicken lassen, nur weil ein RV das so für richtig hält und meint, dies wäre durch seine AGB „gedeckt“. Wir haben die Erfahrung gemacht (in Bezug auf andere berechtigte Mängel bei Reisen), dass es oftmals ausreicht, wenn ein Rechtsanwalt nur an den RV schreibt. Und so eine Korrespondenz (wenn sie nicht „ausufert“ und das kann man im Vorfeld mit dem RA besprechen) kostet auch nicht die Welt (aber den Anwalt nicht sofort über eine Rechtsschutzversicherung informieren sondern sagen, man trägt die Inanspruchnahme erst einmal selbst. Rechtsschutzversicherungen sind bei manchen Anwälten nämlich ein „Selbstläufer“). Und man muss doch auch nicht das Wort „Anwalt“ gleich mit dem Wort „Klage“ verbinden.
Wir haben vor einigen Jahren für „wenig“ Geld (ca. 40,00 EUR) einen Brief an einen RV schreiben lassen, da wir mit unserer berechtigten Mängelanzeige einfach nicht beim RV direkt weiterkamen. Kurz darauf erhielten wir dann ohne weitere Korrespondenz seitens des RV einen netten Verrechnungsscheck von diesem (und der war weit aus höher als der Betrag, den uns der Anwalt gekostet hat).
Und ich muss nicht einen „materiellen“ Schaden nachweisen, um zusätzlichen Schadenersatz zu erhalten (Stichwort nutzlos aufgewendete Urlaubszeit).
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich manchmal Hartnäckigkeit gepaart mit entsprechendem selbstbewusstem Auftreten (und ich meine hier nicht „Zeter und Mordio“ schreien) auszahlt – auch gegenüber vermeintlich „Großen“ – sprich RV’s.
-
TUIfly - allg. Fragen/Antworten und ErfahrungenFlugdatum ist der 22.9. RHO nach DUS Flug-Nr. X3 4589 - so steht es zumindest auf der Buchungsbestätigung unserer Pauschalreise von TUI (mit der Abflugzeit 20.15 Uhr).
Wie gesagt, die Flüge (lt. Flugplan Flughafen DUS) an den Samstagen davor gehen um 20.15 Uhr ab RHO, ab dem 22.9. lt. Flugplan Flughafen um 11.15 Uhr. DieTUIfly zeigt mir eben die Abflugzeit 20.15 Uhr (auch für die Samstage danach).
Es gibt lt. TUIfly-Flugplan auf deren website auch nur diesen einen Flug samstags. (Der Hinflug ab DUS ist nachmittags.)
Reiseunterlagen haben wir natürlich noch nicht. -
TUIfly - allg. Fragen/Antworten und ErfahrungenHallo,
wir fliegen im September eine Woche nach Rhodos (Pauschalreise). Lt. Flugplan TUIfly geht die Maschine von RHO nach DUS um 20.15 Uhr. Lt. Flugplan Flughafen DUS geht diese Maschine jedoch ab unserem Rückflugdatum um 11.25 Uhr (in den Wochen davor fliegt die Maschine lt. Plan Flughafen um 20.15 Uhr). Wenn ich den Flug direkt über die TUIfly-Seite buchen möchte wird mir auch die Zeit 20.15 Uhr angezeigt.
Welcher Plan kann denn nun stimmen – TUIFly oder Flughafen? -
AIR BERLIN - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen@lexilexi
Nein, wir haben unsere Reiseunterlagen noch nicht vorliegen.