Och nööö, nicht schon wieder Low-Cost.
Das füllt Unmengen von Seiten hier unter "Reiserecht" - nicht mitgezählt die Falschgeposteten !
Kourion
Beiträge
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Wo kann man heutzutage noch günstig Urlaub machen? -
kommt ihr mit den erlaubten 20 kg freigepäck hin?Darauf antworte ich lieber nicht.
(Forenregeln !) -
Weiterempfehlungsrate = höhere Mathematik?@Carsten
Jau, hab mich verguckt. Sie gehen bis auf April 09 zurück. -
Weiterempfehlungsrate = höhere Mathematik?Ähhh... also die Rechnung stimmt.

Du kannst es einfach nachprüfen: Klicke oben auf der ersten Seite an "die besten Bewertungen zuerst". Dann gehst du von Seite 56 an rückwärts und zählst die roten Smileys. Jede Seite enthält 10 HB.
Und somit müsstest du auf 50 rote und 507 gelbe Smileys kommen - was 91% WE ausmacht
Kann mich natürlich um einen verzählt haben...
Es handelt sich auch nicht um nur 12 Monate, sondern geht bis ca. September 2009 zurück. -
Zwischenstopp in Nürnberg - ätzend!@alcatraz
Was hättest du nur geschrieben, wenn du vom 21. bis 24.12. ab Dublin hättest fliegen wollen
Dann hätte der Satz "so etwas habe ich an diversen anderen Flughäfen noch nicht erlebt" gepasst.
Und du könntest eventuell noch heute deinem Koffer nachtelefonieren... -
Urlaub 2011Habe den ersten Mini-Urlaub 2011 = 3 Tage Wellness bereits hinter mir.
Aber nun ist auch Schluss mit der Faulenzerei, im April wird's wieder
"sportlicher"
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Welche Hotels sind kinderfrei?Nun, ich bin auch nicht fies
, frage aber trotzdem mal:
Glaubt ihr, dass viele Eltern mit Kindern ein Hotel buchen, in dem es keine Kids-Animation gibt ?
Und ich gehe mal davon aus, dass es diese in einem "ursprünglichen" Adult-Resort nicht gibt. -
kommt ihr mit den erlaubten 20 kg freigepäck hin?Nein, zum Wohngruben-Ausheben

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Flugzeitänderung vor der Reise@urlauber61
OT: Du wirst es nicht glauben, aber ich bin am 31.12. mit der DB auf die Minute genau abgefahren und angekommen. Ebenso am 5.1. dann zurück

Das war für mich ein echter Kulturschock !Ich hab's (nach so vielen Katastrophenfahrten !) immer noch nicht wirklich "verinnerlicht"...

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Hotel überbucht. Was tun?@bernardo
Ja, der Gedanke mit den Regressansprüchen ist mir im Nachhinein auch gekommen.
Aber trifft dieser Fall oft zu ? Ist es nicht so, dass die Urlauber im allgemeinen zähneknirschend die Alternative akzeptieren ?
Sie sind doch relativ hilflos, wenn sie sich vor Ort vor dieses Problem gestellt sehen, und selbst, wenn die Benachrichtigung bezügl. Überbuchung kurz vor Reiseantritt stattfindet, zögern viele, alles sausen zu lassen und vom Vertrag zurückzutreten - auch dann, wenn z. B. das Alternativhotel sich in einer ganz anderen Landesecke befindet. Denn wo bekommt man unverzügliches Anderes zum ähnlichen Preis? So hier bei HC gelesen.
Ich habe ziemlich rumgesucht, um entsprechende Urteile zu finden. Es gibt nicht viele.
Nun ja, und wenn sich nur wenige wehren, warum nicht so weitermachen ?
Da kommt mir schon manchmal der Gedanke einer "Interessengemeinschaft"...
Was die diversen RV betrifft, so ist gut möglich, dass deine Ausführungen zutreffen.
Ich weiß es nicht, aber es hört sich logisch an, ist nachzuvollziehen.
Für mich als Kunden ist allerdings eben allein ausschlaggebend, wie sich der RV in einer solchen Situation verhält. Bietet er mir ein gleichwertiges oder besseres Hotel im gleichen Ort mit ähnlicher Lage an - ohne zusätzliche Kosten für mich, so ist das voll OK. Ich würde darüber kein Wort mehr verlieren oder - doch ! - nämlich lobend.
(So 1x passiert, aber nicht wegen Überbuchung, sondern wegen vorzeitiger Schließung des Hotels. Benachrichtung erfolgte 4 Wochen vor Reiseantritt.)
Hier aber liest man des öfteren, dass die Urlauber - bei Überbuchung / vorzeitiger Schließung ihres Hotels - die zusätzlichen Kosten für das Ersatzhotel selber tragen sollen / müssen.
Und nochmals zur Benachrichtigung vor Ort: Es wäre eine erhebliche Einschränkung für mich als Kunden, wenn ich die schlechte Nachricht erst am Urlaubsziel erhielte, denn ich bin mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht über alle Hotels des RV 100%ig informiert.
Außerdem käme mir schon der Gedanke, dass der RV sich dem Hotel gegenüber nicht wirklich "behaupten" kann, denn es ist seitens des Hotels auch eine Unverfrorenheit dem RV gegenüber, diesen erst am Tag der Anreise der Gäste bezügl. Überbuchungen zu informieren.
Insgesamt in der Tat ein sehr unerfreuliches Thema... -
Hotel überbucht. Was tun?@bernardo
Nö, habe ich nicht übersehen
Aber ich kann manches von dir nicht richtig unter einen Hut bringen:
Du sprichst auf der einen Seite von Urteilen, die dem RV richtig weh tun müssen -
und auf der anderen Seite schreibst du, der RV kann nichts für die Überbuchung, da er sie selbst erst vom Hotel am Tage der Ankunft des Gastes erfährt.
Einzige Interpretation meinerseits: "Dummheit schützt vor Strafe nicht ?"- eben in Hinblick auf die Hotels, die vom RV besser aus dem Programm genommen werden sollten ?
Und damit bin ich wieder bei meiner Frage an dich in meinem letzten Posting (hier auf S. 14). -
Hotel überbucht. Was tun?@bernardo
Du schreibst an gofy:
"Ausser, wenn sich alle RV einig waeren, solche Hotels, die Ueberbuchungen heftigst betreiben, aus dem Programm zu streichen."Warum nur habe ich das Gefühl, dass einige RV dies vllt. doch machen ?
Oder wie gehen sie vor ?
Ich habe bei all meinen Reisen bisher nie Überbuchungen erlebt.
Vielleicht kannst du mir ja erklären, warum bei einigen RV der Kunde sehr häufig mit Überbuchungen konfrontiert wird, bei anderen so gut wie nie. -
Hotel überbucht. Was tun?@bernardo
Die von mir zitierten 10% betreffen nur die Informationspflichtverletzung vor der Abreise und die könnte doch schon mal jeder verlangen, der von einer Überbuchung betroffen ist.
Der Reisende muss vor Gericht nachweisen, dass dem RV die Überbuchung vor Reiseantritt bekannt war ? Da wird's ein wenig lächerlich... Denn wie bitte soll der Urlauber das nachweisen ? Egal, dieser Punkt war auch nicht wichtig.
Du hast allerdings vergessen, auf meine anderen zwei zitierten Fälle direkt über deinem letzten Posting einzugehen - und die sind schon interessant:
Dort wurden den Urlaubern nicht nur die Reisekosten erstatten, sondern sie erhielten zusätzlich eine sehr ordentliche Entschädigung für vertane Urlaubszeit. -
Urlaub in WildnisHi,
etwas weiter entfernt, aber noch wirklich "wild" und weit und breit kein Mensch: die Wälder Kanadas.
LG -
Preiserhöhung nach BuchungDu hast doch eine Buchungsbestätigung... Ist der Preis dort nicht vermerkt ?
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Preiserhöhung nach BuchungHi,
deine Anfrage ist ein wenig unklar.
Du schreibst: "dass ich voraussichtlich vom 03.-23.01. bei Ihnen übernachten werde".Weiter unten schreibst du: "Der Preis, der bei der Buchung abgemacht wurde..."
Hast du fest gebucht oder nicht ?
LG -
Hotel überbucht. Was tun?Folgende 2 Urteile habe ich noch gefunden:
- Der Urlauber erfährt die Überbuchung erst vor Ort:
"Ein deutsches Ehepaar hat für Malta eine einwöchige Pauschalreise gebucht, auf Malta angekommen mussten sie leider feststellen, daß das Hotel bereits ausgebucht war"...
(AG München, Az. 123 C 2325/00 und LG München I, Az. 15 S 12104/00)
Link gem. Forenregeln entfernt. - Der Urlauber erfährt es vor Reisebeginn:
"Karlsruhe (rpo). Wenn Urlauber ihre Flugreise nicht antreten können, weil ihr Hotel überbucht ist, haben sie über die Erstattung des Reisepreises hinaus grundsätzlich Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung."
(Az X ZR 118/03)
hier ausführlicher nachzulesen.
- Der Urlauber erfährt die Überbuchung erst vor Ort:
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Reiseführer kostenlos / inklusive@martinagans
Wie ich schon schrieb: Nur wenn du die VisaCard (mit Reiserücktrittsversicherung, etc.) von TUI hast. -
Welche Hotels sind kinderfrei?@Metrostar
Kurz OT: Dann ist es jetzt fertig ? War im letzten Frühling noch nicht "beziehbar"... -
Hotel überbucht. Was tun?Hier ein Auszug aus einem Urteil von 2009 (ist wahrscheinlich vielen schon bekannt, aber vllt. nicht allen

"Teilt der Reiseanbieter dem Reisenden vor Reiseantritt nichtmit, dass das gebuchte Hotel wegen Überbuchung nicht verfügbar ist, so begründet diese Informationspflichtverletzung bereits eine Reisepreisminderung um 10 %... (Landgericht Köln, Urteil vom 26.10.2009, Az.:23 O 435/08)."
Hier gefunden und hier das gesamte Urteil
P.S.: Der Urlauber hatte das Ersatzhotel angenommen und zusätzlich wegen sonstiger Mängel geklagt.