Zur Forenübersicht

525 Ergebnisse für Suchbegriff Meinungen zu reiserechtlichen Fragen..

Schauinsland Reisen

Hallo Mirko76,

dank Dir für die Antwort inkl. der ergänzenden Angaben. Ja, sie bringen ein bisschen Licht in den Tunnel ... aber eben leider auch nur ein bisschen.

Zu einer wirklichen gehaltvollen Diskussion wären noch deutlich mehr Angaben notwendig, aber das wäre dann auch eine Sache für's Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".

Kurz zu dem, was hier vorliegt:

Man muß deutlich unterscheiden zwischen "empfundenem Reisemangel" und "tatsächlicher Unannehmlichkeit" und "tatsächlichem Reisemangel".

So hängt es z.B. von Details ab, ob eine fehlende Tür einen Reisemangel darstellt oder ob "Mobiliar" gleiches ergibt. Optisches Mißfallen von Mobiliar ist z.B. ganz sicher kein Reisemangel.

In der Reisemangelanzeige selbst sind Hinweise auf Foren, Bewertungen und "andere Urlauber" (es sei denn, letztere werden namentlich als Zeugen benannt und ihre Aussagen beigelegt) reiserechtlich völlig irrelevant.

Auf das Thema "fehlende Bars" würde weitere, detailliertere Angaben benötigen.

Bsp.:

Eine fehlende Bar ist ziemlich sicher nur eine (zu akzeptierende) Unannehmlichkeit, andererseits wären aber "3 fehlende von 4 zugesagten" Bars durchaus ein Reisemangel - vor allem dann, wenn dann dadurch zugesagte Leistungen (z.B. im Rahmen eines AI-Konzepts) nicht erfüllt (oder eingeschränkt) werden.

Auch ist es von grundlegender Bedeutung wie die Reisemängel vorgetragen werden beim RV und mit welcher Aufrechnung ... ein immer wieder hilfreiches Instrument ist hierbei die Frankfurter bzw. Kemptener Tabelle. Utopisch davon abweichende Forderungen werden gerne "belächelt" und berauben sich selbst jedweder ernsthafter Aufnahme beim RV.

Mehr lesen

Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber

@Oly

Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, Oly ... :palm_tree:

Grundsätzlich wäre einmal festzuhalten, dass man bestimmte Abflugzeiten oder LVU innerhalb von Pauschalreisen überhaupt nicht "bucht" sondern eine Beförderung mit dem Flugzeug von a nach b.

Ferner ist mir auch nicht bekannt, dass Reisezeitenänderungen im BGB geregelt wären, insofern wurde dazu seitens des Adressaten auch nicht Stellung genommen.

Du kannst die Reise zu den gegebenen Bedingungen stornieren oder in aller Bescheidenheit um ein für dich geeigneteres Operating ersuchen - dazu ist es aber viel zu spät wenn du schon "mit Berufung auf §651 ..." einen Rücktritt zu begründen begehrst.

Ich für meinen Teil bin immer ratlos, wenn Begehren statt auf eigene Worte mit dem Hinweis auf irgendwelche §§ oder Urteile gestützt werden und damit unnütz Verhandlungsspielraum vergeben werden.

Die Fakten:

Die Änderung der Rückreisezeit beeinträchtigt nicht den Gesamtzuschnitt deiner Reise.

Zwar erkannten Gerichte auchs schon geringere Abweichungen als Kündigungsgrund, aber da nützt dir zunächst einmal nichts.

Mein Rat an dich:

Gehe nochmal auf dein Reisebüro zu und schildere offen dein Dilemma. Vielleicht gelingt es dir, den Vertragspartner zu erweichen?

Da dein Sachverhalt nur geringfügig mit der Pandemie und auch nur zufällig mit der Destination zu tun hat:

Im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen findest du schon etliche Informationen - Titel des Thread "Flugzeitenänderungen vor Reiseantritt".

Epilog:

Wenn du nicht reisen und nicht kompensieren willst musst du dich streiten.

Weder das BGB noch irgendein Einzelurteil verschafft dir unstreitig Recht!

Mehr lesen

Pegasus Airlines

Sofern Opodo nur vermittelt müssen mit der Zustellung der Tickets die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Erbringer der Leistung Flug übermittelt werden - i.e. auch der Gerichtsstand für evtl. Auseinandersetzungen.

Hier mal ein informativer Auszug aus den AGB:

"2.1. Als 'Buchung' wird Ihr Angebot bezeichnet, auf der Website von Opodo beschriebene Produkte oder Dienstleistungen zu beziehen oder in Anspruch zu nehmen. Der Vertrag über die von Ihnen ausgewählten touristischen Produkte und Dienstleistungen besteht zwischen dem entsprechenden Anbieter und Ihnen. Opodo ist in diesem Vertragsverhältnis nicht als Vertragspartner beteiligt. Opodo tritt im Rahmen dieser AGB ausschließlich als Vermittler auf."

Details deiner vertraglichen Übereinkommens mit Pegasus als Leistungsträger müssen demnach im Rahmen der Buchung bekanntgegeben werden und wird das auch so geschehen sein.

Davon abgesehen: Was ist dein Plan? :question:

Sofern du zu einem EU Flughafen verbracht wurdest, kannst du Beschwerde führen bei der zuständigen Luftfahrtaufsichtsbehörde.

Idealerweise wäre es ein deutscher Zielflughafen, der für den Vorfall eine Beschwerde beim LBA ermöglicht, bzw. im Falle einer (schriftlichen!) abschlägigen Bescheinigung keine Erstattung erbringen zu wollen die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte gem. VO(EG)261/04.

Informationen dazu findest du ggf. im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" hier bei HC.

 

Du hast bisher leider versäumt durchaus relevante Daten beizutragen - als da wären Zieldestination, Flugnummer, Datum etc.

Falls du brauchbare Ratschläge erwartest, sind solche Angaben leider unabdingbar - und das hat gewiss nichts mit Neugierde zu tun ...!

:?

Mehr lesen

Flightright

bernhard707:

Nicht ohne Grund trägt dieses Unterforum ja auch den Titel 'Meinungen zu reiserechtlichen Fragen' ...!

-------

@ bernhard 707

Hast ja recht. Warum stellt Bernd aber die Frage?

Bis zur Seite 15 stellte keiner die Frage und war verärgert über die Antworten.

Urteile mal selbst:

Sind Antworten wie "Ich schweige" oder "Hast du zu viel Geld" oder die "Schwachsinnseinrede" Erklärungen oder Meinungen, die hilfreich sind?

Hier berichten viele Geschädigte sehr glaubwürdig über ihre Erfahrungen mit flightright.

Und hier versucht vor allem vs, der keine Erfahrung mit dem Unternehmen hat, diese in ein schlechtes Licht zu rücken.

@all

Hier wurde von verschiedener Seite schlüssig erklärt, warum es Sinn macht, im Schadensfalls dieDienste des Unternehmens anzunehmen.

Jeder kann ja selbst einmal zuerst versuchen, den geschuldeten Betrag von der Fluggesellschaft einzufordern.

Ich glaube auch, wie berichtet wurde, dass dieser Versuch keinen Erfolg hat.

Wenn ich mich recht erinnere, hat ein Rechtsexperte mit Insiderwissen berichtet, wie Fluggesellschaften mit Individualkunden umgehen.

Diese Praxis ist sicherlich kein "Alleinstellungsmerkmal" der Fluggesellschaften. Das machen viele Unternehmen so.

Wenn Profis die Sache für den Geschädigten in die Hand nehmen, läufts erfahrungsgemäß immer besser.

Wer natürlich selber "Profi" ist und sich gerne streitet, der braucht natürlich kein Unternehmen wie flightright.

Und was die Kosten betrifft.

Wer ohne Stress , ohne Risiko Geld bekommt , verzichtet auf 25 oder 30%.

Und was ist mit der Einrede des Schlaumeiers. Der hat natürlich eine RSV für alle Fälle.

Diese ist aber recht teuer.

Ich habe noch nie eine RSV gehabt, habe dadurch über etliche Jahrzehnte Beträge eingespart, da ich noch nie nie eine solche gebraucht habe.

Glück gehabt? Vielleicht.

Und wenn nicht? Dann nehme ich wahrscheinlich die Dienste des Unternehmens in Anspruch.

Die Idee von flightright finde ich gut.

Die positiven Erfahrungen der vielen User haben mich überzeugt. Dank dafür.

Mehr lesen

AIR BERLIN - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen

@Sue  

"Wie man an meinen "Postingzeiten" sehen kann, hat sich in der Zwischenzeit auch einiges getan, wie eben die Zusage von AB, mit denen ich in Kontakt stehe..."

Man sollte nichts schreiben, was ein anderer sofort überprüfen kann.

Oder hast du dir deine eigenen Zeiten nicht erneut mal kurz angeschaut ?

 

Dann zur Erinnerung:

Am 2.10. um 19.59 Uhr postest du hier zum ersten Mal. und berichtest darüber, wie AB "gestern" - also am 1.10. - reagierte.

 

Am 2.10. um 20.14 Uhr schreibst du 15 Minuten später zum ersten Mal im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".

 

Um 20.31 Uhr (17 Minuten später  :shock1:   ) berichtest du dort, dass AB einige Kostenübernahmen zugesagt hat.

Interessant ! Die Zusage seitens AB fand in dieser Zeitspanne statt :shock:   ? Mit Hilfe des RB ? Am Sonntagabend ?

Denn: Um 21.37 Uhr schreibst du unter Reiserecht, dass das RB und du / ihr innerhalb einer Stunde Ersatz und Alternativen gefunden habt.

Und erneut die Frage: zwischen 20.14 und 20.37 Uhr am Sonntagabend ?

 

Was die Aufforderung zur Löschung deiner Beiträge betrifft, so hoffe ich, dass all dies nicht gelöscht wird.

Ist doch äußerst lehrhaft, mal zu lesen, wie Urlauber vorgehen, wie sie den Sachverhalt darstellen, um mal kurz der Airline eins auszuwischen und  - wie du an anderer Stelle schreibst - was "rauszuhauen".

Mehr lesen

Sunrise Blue Magic Resort Obzor

Guten Morgen!

Das Hotel behauptet ja, dass die ganze Anlage bis zum Eröffnungstermin fertig sein wird.

In Bulgarien vor Ort hat man das tatsächlich bezweifelt. Ich konnte die Baustelle nicht genau einsehen (durch den Zaun davor) und weiß nicht, ob wenigstens das Fundament des Pools schon steht. Ich habe auch einen Film gemacht (den ich hier offensichtlich nicht einstellen kann), wo das Ausmaß der Bauabeiten noch mehr ersichtlich ist. Aber das sind ja alles Vermutungen.

Normalerweise kommt der Reiseveranstalter auf dich zu, wenn abzusehen ist, dass das Hotel nicht rechtzeitig fertig wird. Wir hatten das vor vielen Jahren mit dem Evrika Beach am Sonnenstrand. Wir wurden umgebucht. Wir wollten uns das Hotel dann aber angucken, sind dahin gefahren. Wir hatten damals Glück, denn die Gäste mit Anreisetermin einige Tage nach uns durften dann im Evrika Beach wohnen, das nicht wirklich fertiggestellt war. Überall lagen Kabel herum und man war noch am Arbeiten. Tja, das alles kann wohl passieren.

Wenn dem dann so ist, muss man vor Ort alle Mängel sofort vom Reiseleiter bestätigen lassen. Unbedingt darauf bestehen.

Es kommt nun darauf an, wie dein Reisevertrag allgemein aussieht und ob der Reiseveranstalter sagt, ja, man kann kostenlos umbuchen, weil die Fertigstellung wohl nicht rechtzeitig erfolgen wird. Vllt. ist nachstehender Link für dich hilfreich. Außerdem gibt es hier einen Thread im Forum für reiserechtliche Fragen. Vllt. guckst du da auch mal. Wünsche allen viel Glück mit dem Hotel.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Hotel-wird-vielleicht-nicht-fertig--f65681.html

https://www.holidaycheck.de/foren/allgemeines-forum-alles-rund-ums-reisen-und-mehr-1/meinungen-zu-reiserechtlichen-fragen-44

Mehr lesen

Vikingen Infinity Resort&Spa

Mal abgesehen davon, daß wir uns bereits wieder in eine Richtung bewegen, die eigentlich ein Schreiben in dem nun schon 1648576mal benannten thread "Hotel ist noch nicht fertig..." im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" erfordern würde...

@dicker1111:

Ich hoffe, der Brief ist nicht wirklich ernsthaft so an den RV rausgegangen...der Anwalt ist ja sogar zu dämlich den Namen des Hotels richtig zu schreiben...von anderen Unzulänglichkeiten mal ganz abgesehen. Aber so haben die MA des RV einen fröhlichen Augenblick.

vonschmeling hat ja bereits etwas zu den Begriffen "absolute Luxusklasse" gesagt...das "Quality" gehört lt. Vikingen-Site übrigens auch dazu und hat z.B. den wesentlich besseren Strand und eine durchaus vorteilhaftere Lage.

Zum von Neubaubucher benannten "Bodenbelag". Ja, die Allergiker-Geschichte könnte hier ein "positiver Knackpunkt", auf jeden Fall aber ein gutes Argument sein...wenn denn dann im "Infinity" wirklich kein Teppichboden verlegt ist. Hier stellt sich die Frage, wo das dann so geschrieben steht und v.a. auch tatsächlich garantiert ist. Das "Quality" hat 4 Rutschen, das "Infinity" je nach Ausschreibung 5 oder 6...das ist kein wesentlicher Mangel. Eine Kinderbetreuung hat das "Infinity" ebenfalls...stellt sich im Detail die Frage nach dem Alter der Kinder/des Kindes. Unterschiede in den AI-Leistungen müßte man im Einzelfall auf Tatsächlichkeit und Gewichtung prüfen.

Alles andere (die unterschiedlichen Optionen und möglichen Vorgehensweisen) hat vs nochmal benannt (sind hier im thread aber auch schon x-fach nachlesbar).

Allen Infinity-Bucher jedenfalls alles Gute, Durchhaltevermögen und letztlich v.a. doch noch irgendwie einen schönen Urlaub!

Mehr lesen

Vtours Teil II

@GR-Fan

Hier scheint die Incomingagentur als Verursacher wahrscheinlich - schließlich hat sie auf deine Anfrage erklärt, der von dir genannte Code stehe für 2 EZ und nicht für 2 DZ zur Alleinnutzung. Dem entgegnete der Veranstalter mit der Bestätigung, es sei die Bestellung von 2 DZ zur Alleinnutzung angenommen und weitergeleitet worden.

Nicht auszuschließen, dass die Agentur mit dem Hotel klüngelt, das ist jedoch rein spekulativ.

Effizient als Sofortmaßnahme ist nach meiner Erfahrung eine klare Ansage, bei mangelhafter Vertragserfüllung die sofortige Rückreise zu begehren.

In diesem Fall kämen für den Veranstalter außer der Erstattung der gesamten Reisekosten auch noch die für weitere Flugtickets sowie Schadenersatzforderungen in Höhe von ca. 50% des Gesamtpreises hinzu - eine solche Ankündigung zeitigt sehr zuverlässig eine weit ambitioniertere Problemlösungssuche.

Angewendet auf euren Fall wäre vor Ort umgehend nach den beiden Ablehnungen der Veranstalter zu kontaktieren und nach einer Abhilfefrist von 24h die Heimreise zu verlangen, sofern sich das Problem nicht beheben lässt.

Im Nachgang wird es etwas schwieriger - zumal euch ja Abhilfe relativ zügig angeboten wurde. Ihr hattet jedoch - wenn ich das recht verstehe? - bereits eigenmächtig eine andere Bleibe gesucht und gefunden, ergo die vom Gesetzgeber vorgesehene Frist zur Abhilfe nicht abgewartet. Diese ist allerdings obligatorisch (üblich sind 24h), ansonsten verwirkt der Beschwerdeführer seinen Anspruch auf Kompensation.

Insofern beurteile ich deine Aussichten auf Erfolg bei dieser Reklamation als eher gering.

Für die Wartezeit kann ggf. eine Minderung geltend gemacht werden - beispielsweise hättet ihr für eine Übernachtung in einem schlechteren als dem zugsagten Zimmer ca. 25% des Tagesspreises verlangen können, ein Umzug innerhalb des Hotels wird mit einem halben Tagessatz des Reisepreises entgolten.

Sofort loszurennen und selbst eine Alternative zu suchen ist deswegen zwar sportlich, im Hinblick auf spätere Minderungsbegehren allerdings nicht besonders strategisch ...

:?

Insgesamt sehe ich übrigens den Sachverhalt besser aufgehoben im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen denn er ist wahrlich kein Alleinstellungsmerkmal des Anbieters Vtours.

Mehr lesen

Alltours Teil II

Ich habe nirgends geschrieben, es gäbe keine Urteile - nur eben keine, die deine Kompensationsträume irgendwie erhärten könnten.

Glaube mir, das von dir herangezogene Urteil ist mir sattsam bekannt, es gibt - falls du Interesse hast!? - einen epischen Thread dazu im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen. Die Presse stürzte sich damals mit markigen Headlines auf die Thematik und titelte überwiegend Mumpitz, medienaffine "Reiserechtsexperten" tröteten den Paradigmenwechsel für den Verbraucher in Mikros - tatsächlich bedeutete das Urteil genau eines: Die verurteilten Reiseveranstalter mussten bestimmte Passus ihrer AGB ändern - und das taten dann auch nur die während die anderen wacker an ähnlichen Formulierungen festhielten.

Ganz besonders hervorzuheben ist der "Tipp", der Reisende solle (womöglich Wochen vor Antritt der Reise) doch schön eigenmächtig buchen und den Veranstalter mit der Argumentation "BGH Urteil" in Anspruch nehmen. Sorry, aber einen ärgeren Schwachsinn habe ich wahrlich noch selten gelesen!

Das erstinstanzliche Urteil erging 2011 in Celle, schon damals wurden falsche Erwartungen in der Presse geschürt. Ganz dicke kam´s dann nach der BGH Entscheidung, sh. auch der von dir verlinkte Artikel.

Im Übrigen hat die Entscheidung wenig Berührungspunkte mit deiner aktuellen Causa, und ja - es ist keine Grundsatzentscheidung und demnach nicht verbindlich für alle Veranstalter. Das spielt aber in Sachen pacemaker ./. alltours überhaupt keine Rolle.

Damit wir uns verstehen: Mit dem "Entlarven" übernimmst du dich ein wenig, das einzige was ziemlich eindeutig aus deinen bisherigen Vorträgen zu schließen ist, ist deine geringe Routine mit der Thematik.

Tatsächlich ist nicht eine einzige meiner Aussagen "falsch", ich habe aber auch nicht den Ehrgeiz dir juristisches Basiswissen auf Forenebene zu vermitteln.

Anders ausgedrückt: Glaub was du glauben willst, meinethalben auch, dass meine Aussagen falsch sind. Et is mir wumpe! :smirk:

Übrigens würde es allein die Höflichkeit gebieten, so abfällige Randbemerkungen wie "bla-bla" auch dann zu unterlassen, wenn die dargestellten Sachverhalte nicht deinen empörten Nerv treffen.

Klar soweit?

Mehr lesen
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!