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525 Ergebnisse für Suchbegriff Meinungen zu reiserechtlichen Fragen..

Flugänderung wurde nicht mitgeteilt.

Du sagst es: "...nix anderes wurde geschrieben!" Da eröffnet jemand einen Thread, weil er in einem rechtlichen Zusammenhang eine Frage hat. Es wird ihm hinlänglich auf sachlich sehr gutem Niveau geantwortet, was (und ich möchte daran erinnern, dass wir uns im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" befinden und die Gesetzmäßigkeiten nicht immer bzw. in den seltensten Fällen aufgestaut emotional daherkommen, die Beiträge mancher User schon) auch gleich die User auf den Plan ruft, die denken, dass man lediglich mit dem Austausch von Nettigkeiten und der übersteigerten Analyse von vermeintlichem Konfliktpotential bei persönlich fehlender Sachkenntnis zu einer für den TE befriedigenden Informationslage kommt. Wenn der TE durchaus kein weiteres Interesse an der tatsächlichen Sachlage hat (die nun mal manchmal eben nicht zur persönlichen Zufriedenheit reicht) und sich emotional den Usern verbunden fühlt, die eben "nix anderes geschrieben" und somit auch nicht zum Thema beigetragen haben, dann sei es so. Dann tut es mir leid für die User, die sich die Mühe machen, hier etwas Konstruktives beizutragen.

Ich habe @AK630 konkrete Fragen gestellt (zu erkennen an den Fragezeichen), die dazu anregen sollen zu reflektieren, mit welcher Erwartungshaltung dieser Thread eröffnet wurde. Dafür muss ich mich nicht zusammenreißen. Es ist meine Natur und mein Beruf, Denkprozesse anzuregen und Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, um die eigene Konfliktlösefähigkeit zu optimieren. Und ja, ich halte sehr viel davon, dass @AK630 als TE zum konstruktiven Gelingen dieses Threads beiträgt und den Mut hat, sich den Fragen der anderen User zu stellen, statt sich hier in irgendeiner Form (ob gewollt oder ungewollt ist mir nicht bekannt) vertreten zu lassen.

@meer_fan, dass das Reisebüro eine Informationspflicht hat, bestreitet wohl niemand. Aber auch dieses Gerichtsurteil, wenn auch die Rechtslage noch prekärer war, zeigt eindeutig, dass @AK630 irrt, wenn er davon ausgeht, dass in seinem Fall auch nur ansatzweise dem LVU ein Verschulden anzulasten ist, welches kompensiert werden müsste.

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Ratschlag erhofft

Schau am besten mal in das Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen", da gibt es umfangreiche Informationen zur Thematik.

Hier nur in aller Kürze: Das gebuchte Hotel ist ein wesentlicher Vertragsbestandteil. Bei Nichterfüllung kannst du darauf bestehen, unmittelbar wieder nach Hause verbracht zu werden. Allein dieser Wunsch - mit einer gewissen Ernsthaftigkeit vorgetragen! - bewirkt zumeist erhebliches Engagement die Kuh für dich vom Eis zu holen, sprich eine Unterbringung im gebuchten Hotel doch möglich zu machen.

Möchtest du von dieser Option keinen Gebrauch machen beschwerst du dich umgehend bei der Reiseleitung und bittest um Abhilfe. Musst du allen Anstrengungen zum Trotz umziehen, kannst du den Reisepreis um 100% eines Tagessatzes mindern (für den Umzug in ein anderes Hotel). Alle weiteren Abweichungen der Leistungen im Ersatzhotel sind für die Dauer des Aufenthalts ebenfalls Minderungsgründe - so auch die Lage in einem ganz anderen Ort.

Zu deinem Erlebnis:

Das ist natürlich kaum zu überbietende Dreistigkeit, dir auch noch mit Kosten zu drohen wenn du in dein gebuchtes Hotel verbracht werden willst. Gelegentlich fragt man sich schon, was für Cowboys die Incoming Agencies da auf die Kundschaft loslassen ... ???

:?

Idealerweise bleibt dir sowas erspart. Wenn du allerdings deine Rechte kennst und sie selbstbewusst vertritts, ist eine Lösung einfacher herbeizuführen. Lass dich also kein zweites Mal derart überfahren und zeig denen wo der Frosch die Locken hat!

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TUI & XTUI Teil I

Ich überlege gerade, ob ich Dir auf Deine "Fragen" antworte, oder Dich bitte, Deine Fragen um "Hilfe" doch bitte im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" (wo es m.E. eindeutig hingehören würde).

Ich denke, Du beziehst Dich in Deinen Äußerungen auf Deine HB zum Hotel "Rubi Platinum".

Zunächst einmal ist es reiserechtlich völlig schnuppe, ob Hinz und Kunz in HB über Lärmbelästigungen berichten. HB zählen noch immer nicht als beweiskräftiges Mittel. Ihr habt den Lärm dokumentiert und bestätigt. Grundsätzlich gibt es zwar die Option "Lärm = Mangel" nur kommt es hier u.a. auch auf den Umfang und die Eindeutigkeit dieser Dokumentation des Lärms an. Eine weitere Frage stellt sich bei der Herkunft, des Zeitrahmens und des tatsächlichen(!) Umfangs. Ich vermute mal, die Lautstärke wurde nicht gemessen?! Die Tonspur eines Videos taugt nur sehr bedingt als Beweismittel...die Manipulationsmöglichkeiten sind hier einfach zu groß.

Ebenso spielt eine Rolle, wie der direkte Beschreibungstext zum Hotel (und auch der ergänzende zur dazugehörigen Ortschaft und Umgebung). Steht hier z.B. irgendwo "lebhaft" oder "in unmittelbarer Nähe zu..." kannst Du so ziemlich alle Anspruchsanmeldungen knicken.

Übrigens ist es wenig "hilfreich" sich über Lärm zu beschweren, gleichzeitig in der HB aber die (ich zitiere) "Restaurants die gute Stimmung machen in 2 Minuten Entfernung" lobend zu erwähnen ;)

Lies Dir die Kemptener Tabelle mal durch. Unter Punkt 5a findest Du dort ein wenig zu "Hotellärm"...allerdings bezieht sich dies m.W. auf Lärmbelästigung, die ihren Ursprung im gebuchten Hotel selbst hat.

Eine Deiner Meinung nach mangelhafte Gästestruktur ist übrigens keinerlei Mangelgrund...und bitte erwähne dies auch besser nicht in Deiner "Klageschrift" beim RV. Es wäre ein deutliches Zeichen völliger Ahnungslosigkeit und hilft ganz sicher nicht bei Punkten, die u.U. durchaus verhandelt werden könnten (müßten?).

Weitere Besprechungen zu diesem Thema sachlage ich aber vor im o.g. Forum abzuarbeiten.

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TUI & XTUI Teil II

@_aqua_sports_

Nur für´s Protokoll:

Ich habe deinen Kommentar schlichterdings erst später gelesen und mich dann dazu geäußert.

Was das mit "ausholen" zu tun haben soll, mit "Unterstellung" und mit dem "Verlust des Überblicks" weißt wohl auch nur du allein?!

Zur Versachlichung:

Ich würde an Floyd´s Stelle einfach mal eine Beschwerde wegen verspäteter Information über die Flugstreichung mit Forderung einer Kompensation an das LFU formulieren - vorausgesetzt natürlich, es handelt sich tatsächlich um eine Streichung?!

(so richtig viel zum Sachverhalt wurde bisher nicht beigetragen)

Sollten dem LFU noch keine Passagierdaten bekannt gewesen sein zum Zeitpunkt der Streichung kann es das sicherlich nachweisen und sich ggf. exkulpieren.

Floyd schrieb, er/sie/es wolle sich nach der Reise beschweren beim Veranstalter TUI und auf ein Entgegenkommen im Hinblick auf die deutliche Verschlechterung seines Leistungsteils Flug hoffen, hielt einen Erfolg jedoch für unwahrscheinlich.

Diese Einschätzung teile ich, der Veranstalter wird darlegen, er habe seine vertraglichen Pflichten wahrgenommen.

Die weiteren Schritte in der Angelegenheit gehören dann m.E. zum Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" und in den dort vorhandenen Thread zum Thema Änderungen vor Antritt der Reise.

Mit TUI hat das spätestens dann nichts mehr zu tun, weshalb ich die Diskussion hiermit auch beenden möchte.

Danke für Berücksichtigung!

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Vikingen Infinity Resort&Spa

Wie wäre es, wenn "einige user" es endlich mal "schaffen würden" (soooo schwer ist das doch eigentlich gar nicht zu verstehen und umzusetzen), hier den Anweisungen von Admin Mausebaer zu folgen und hier nur Infos zum Hotel zu posten und für alles andere den thread für die angebotenen Alternativhotels (hier im Türkei-Forum) und das Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" (thread "Hotel noch nicht fertig..." ) zu benutzen?!?

 

Zum "Sachverhalt" hier:

Nein, die RV lassen niemanden zappeln - schon gar nicht die Urlauber, sondern hängen ob fehlender exakter Vorhersagen selbst gewaltig in der Luft und schaffen sich ganz sicher nicht freiwillig Probleme ins Haus.

Ich stelle mal die simple Vermutung aus, das hier und "im realen Leben" die Hölle ausbrechen würde, wenn jetzt ein RV auf grund von Panikmache Umbuchungen etc. zuläßt und die Butze dann doch pünktlich eröffnen würde.

Dann ist natürlich auch wieder der RV schuld - paßt ja auch so schön in das "ich mach mir das Leben einfach und motze einfach sinnfrei auf andere und suche die Schuld bei ihnen anstatt eigenes Vorgehen zu hinterfragen"-Schema "einiger user" (auch hier).

 

Und nein, die "malen" nicht und die letztlich vollendeten Taten, die aufzubringende Geduld und den tragfähigen Rücken hast Du mit dem günstigen Einführungspreis "erstanden" - das ist nun einmal das Risiko bei solchen Buchungen!

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Condor Langstrecke - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen

Danke @Lis für diese konkrete Fürsprache!

Ich halte generell nichts von solchen Pauschalaussagen "die schwächeln (?) in dieser oder jener Hinsicht gerne mal" und dem Aufblasen von Ereignissen, insbesondere wenn sie gar nicht der Sphäre der Fluggesellschaft zuzuschreiben sind.

Weit überwiegend gibt es eine ordentliche Pünktlichkeitsperformance, eine saubere Informationspolitik und wenig Anlass Nutzer in Besorgnis zu stürzen.

Zutreffend ist hingegen: Es gibt viele Berichte über eine reichlich zähe Abwicklung im Schadensfall - das kann man nicht bestreiten. Hier rate ich allerdings gleich nach Verstreichen einer Frist von 4 Wochen ohne Bescheid oder dem Erhalt einer Ausflucht ("unvorhersehbare Ereignisse") zu den gebotenen Maßnahmen, die da sind Anwalt bevollmächtigen (mit RSV), die SÖP Schlichtung anrufen oder in Gottes Namen eines der drissigen Inkassounternehmen (flightright etc.) zu beauftragen.

Allerdings ist das Gebrüll von drmmk von vorn herein im falschen Thread gelandet, da es sich nur um eine "gefühlte" Langstrecke handelt (Curi, der war top!) und es zudem im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" schon tonnenweise Ratschläge samt guten Links für den richtigen Umgang mit der Problematik gibt. Dort sollte er sich einmal umsehen und offene Fragen ggf. vertiefen, es gibt zu quasi jedem Aspekt seines Problems bereits einen Thread.

Eine Randbemerkung noch zum Stil des Beitrags:

Es ist offensichtlich etliches schief gelaufen - woran es auch immer gelegen haben mag. Das kann man allerdings auch weniger dramatisch bzw. hysterisch vortragen, und sogleich "den Untergang des Unternehmens" aus dem Erlebten herzuleiten ist leider wahrlich bizarr ...

:shock1: :frowning:

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Warum bietet HolidayCheck Flüge und Reisen an, die seit 3 Jahren nicht durchgeführt werden.

Meine ursprüngliche Frage war und ist dann leider gesperrt worden:

Folgender Sachverhalt:

Kunde bucht Pauschalreise für Juni ab Hamburg nach Mombasa. Airline sollte die Turkish Airline mit Zwischenstopp in Istanbul sein.

Nun teilt der Reiseveranstalter mit, dass die Flüge mit TK von Seiten der TK gecanceled wurden. Reiseveranstalter bietet Ersatzflüge ab

Frankfurt an, aber mit Aufpreis.

Frage: Welche Rechte hat der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter. Muss er den Aufpreis akzeptieren? Gibt es Schadenersatz für die weitere Anreise mit dem Zug nach Frankfurt?

Dazu sollte man wissen, dass die TK seit 3 Jahren nicht mehr nach Mombasa fliegt, die Flüge aber anbietet und dann regelmäßig mit Vorlauf von wenigen Wochen storniert.

Wie ist eure Meinung?

https://www.holidaycheck.de/foren/meinungen-zu-reiserechtlichen-fragen-44/airline-storniert-fluege-wer-haftet--206840#4

Haben manche offensichtlich nicht verstanden.

Meine Frage nun: Warum kann ich über HolidayCheck für den Herbst Reisen buchen, die mit TK nach Mombasa gehen, warum konnte ich das die letzten 3 Jahre buchen, warum ist es HolidayCheck offensichtlich "scheißegal", ob diese Reisen je stattfinden werden???

Könnt ihr gerne wieder löschen. Vertuschen ist ja gerade aktutell!

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Schauinsland Reisen

@Dobberkuhl

Es wird die Unterstellung einer unwahren Aussage vor Gericht auch nicht weniger zweifelhaft, wenn du sie im bestehenden Thread beiträgst!?

:shock1:   :frowning:

 

Ggf. wird der Veranstalter nachweisen müssen (und sicherlich können!), dass die einseitige Kündigung erfolgt ist (übrigens eine Routinemaßnahme bei unvorhergesehenen und unverschuldeten Verzögerungen).

Insbesondere sofern das Verfahren noch anhänging ist erweist du mit Öffentlichkeit deiner Sache wahrlich einen Bärendienst - das sollte man bei aller emotionalen Betroffenheit immerhin bedenken!?

:?

 

Der Vorfall ansich - würdest du ihn trotz aller Bedenklichkeit weiterhin öffentlich zur Diskussion stellen wollen?? - gehörte m.E. zudem in das Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen", denn selbst wenn hier speziell vom Verhalten von Schauinsland berichtet wird, sind Aussagen wie "andere Veranstalter handhaben das so oder so" zumindest vage und ist noch nicht einmal der genaue Sachstand erklärt.

 

Mein Rat: Lass das komplett bleiben, selbst wenn das Verfahren abgeschlossen und (mutmaßlich) gegen deine Forderungen entschieden wurde - du tust dir wahrlich keinen Gefallen!

Man hat dir bereits bedeutet, dass du dich hier nicht in einem rechtsfreien Raum befindest. Die Unterstellung einer nicht wahrheitsgemäßen Aussage vor Gericht ist - vor allem unsubstantiiert und nicht beweisbelastbar vorgetragen! - Verleumdung und somit ein Straftatbestand.

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TUI & XTUI Teil II

Mit der Annahme einer anderen Unterkunft verwirkst du erst einmal keines deiner vertraglich zugesicherten Rechte. Allerdings wird es schwieriger diese später auch durchzusetzen (notfalls streitig!).

Tatsächlich ist auch dann eine Mängelanzeige erforderlich, wenn ihr vor Ort in eine andere Unterkunft verbracht werdet, egal die Fristsetzung zur Abhilfe.

Du müsstest schlüssig beweisen, dass der Veranstalter vorsätzlich gehandelt hat hinsichtlich der nicht verfügbaren Unterkunft, das wird wohl kaum gelingen. Auch wären die Auswirkungen auf eine gerichtliche Würdigung des Sachverhaltes eher marginal.

Grob gesprochen gelten genau dieselben Bestimmungen, die auch bei einer Überbuchung zum tragen kommen (schau mal Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen), das sind die Rückreise mangels Abhilfe, ggf. der Anspruch auf Minderung des Reisepreises (bis zu 100% auch bei alternativer Unterbringung) sowie die Erstattung der zusätzlich entstandenen Kosten durch die Nichtverfügbarkeit.

Da die Vakanzen gerade in den Herbstferien und wegen div. Schließungen eher nicht berauschend sind, solltest du schon mal das Worst-Case Szenario auf dem Schirm haben. Bei Abbruch kommt allerdings zur Erstattung des vollständigen Reisepreises noch ein Schadenersatzanspruch von 40-50% desselben in Betracht.

Hoffe mal du hast einen Rechtsschutz?

Was mir am meisten leid tut:

Dir wird mit dem ganzen Bohei jegliche Vorfreudemöglichkeit komplett genommen - das ist m.E. unbezahlbar ...

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Lti Amada / vorher Louis Colossos

@doc3366 sagte:

Helgis, auch von mir ein herzliches Willkommen bei HC!

Erwarte von Deiner Bekannten nicht zuviel, hier im Thread sind ja auch Reisebüromitarbeiter betroffen und solange der Betreiber keine neue Meldung an die Veranstalter herausgibt, dürfte von diese an die Reisebüros auch nix Anderes kommen als "Eröffnung zum 1. Juli bestätigt".

Genau so ist es - die Reisebrüros wissen i.d.R. noch weniger als der Veranstalter, darauf würde ich demnach keine allzu großen Hoffnungen setzen.

Allerdings gibt´s solche vermeintlichen Wunder durchaus, hab sie selbst schon erlebt.

Aijk hat die Frage hinsichtlich der Optionen Betroffener auch im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen gestellt, und doc3366 hat dort eine sehr brauchbare Methode beschrieben zur Vermeidung von bösen Überraschungen vor Ort. Einfach mal in den Thread "Hotel ist noch nicht fertig" schauen.

Generell möchte ich euch raten, das Verhalten der Veranstalter nicht als mutwillig zu betrachten. Die haben nun mal ihre Verträge und können erst reagieren (=umbuchen), wenn ihr Vertragspartner Hotelbetreiber die Reissleine zieht und sie aus der Pflicht entlässt.

Das ist für die ebenfalls eine ganz unangenehme Situation, zumal sie den geballten Frust der Betroffenen abgekommen.

Übrigens ist weder ein fehlendes Hallenbad oder ein Fitnessraum ein Mangel, ebenso wenig 2 anstelle von 4 Spezialitätenrestaurants.

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Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!