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525 Ergebnisse für Suchbegriff Meinungen zu reiserechtlichen Fragen..

Water Side Resort & Spa

Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, @Rondode ...

blöder Anlass!

Ihr müsst das ersatzweise angebotene Hotel nicht nehmen, alternativ könnt ihr die Reise nicht antreten und die Herausgabe eurer kompletten Zahlungen verlangen.

Zudem solltest du fachmännisch überprüfen lassen, ob in diesem Fall auch ein Schadenersatz zu zahlen ist.

Schau mal in das Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen - da gibt es einen Thread Hotel ist noch nicht fertig und einige Tipps zur richtigen Verhaltensweise.

Ich hatte das schonmal hier verlinkt und auch den Hinweis gegeben, dass man als Kunde kein anderes Hotel annehmen muss.

Nochmal @Rondode

Zweite Möglichkeit ist ein Hotel vorzuschlagen, das euren Vorstellungen besser entspricht. Rechne allerdings nicht damit, dass der Veranstalter drauf eingeht.

Das Golden Coast ist nicht "gleichwertig" im Sinne der Lage.

Günter schrieb es schon - es gibt flapsig ausgedrückt "Überbucherhotels", das sind zumeist nicht besonders nachgefragte Hütten, in denen noch reichlich Überschuss an Kontingenten verbraten werden muss. Da die Mehrzahl der Bucher die Kröte lieber schluckt als ganz auf den Urlaub zu verzichten hat sich die Unterbringung von Nichteröffnung betroffener Gäste dort "bewährt" - traurig aber wahr!

Tut mir sehr leid für alle Betroffenen, ich halte euch allensamt die Daumen für eine einigermaßen tragbare Lösung eurer Probleme.

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Hondaafushi

Es geht doch nicht darum, ob Du diiese Regel beschi....en, oder ich sie in Ordnung finde, sondern darum wie solche Dinge auch rechtlich gedeckelt sind und was die eine und/oder andere Seite "darf" oder eben nicht.

Genau deshalb gibt es hier doch diesen Widerstand gegen diejenigen user die hier aus unterschiedlichsten Motivationen Phantasiewelten zu erzeugen versuchen, die ganz einfach voll an der (auch rechtlichen) Realität vorbeigehen...und zwar teilweise um Lichtjahre.

Es geht doch auch darum, das Kulanz gefordert wird...wie denn, wenn Kulanz eine freiwillige Leistung ohne jede Rechtsverpflichtung darstellt. Leute, so verständlich eure Verärgerung ist, beschäftigt euch doch wenigstens im Ansatz mal mit grundlegenden Dingen dieser Thematik bevor ihr irgendwas in die Tasten haut.

Hier etwas nachlesen kann auch nicht schaden und im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" gibt es auch einen sehr schönen thread "Hotel ist noch nicht fertig - was tun".

Wenn doch alles so eindeutig zugunsten der Betroffenen wäre, warum hat denn z.B. "Retter-Ralle" noch nicht eingegriffen? Richtig, er weiß genau, das er damit gehörig auf die Schnauze fallen würde und das Ganze längst nicht spektakulär genug für ihn ist um ein solches Risiko zu gehen.

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Gala Vital Reisen Teil I

@Hajo

Natürlich ist es ärgerlich, wenn gebuchte Touren nicht stattfinden... und i. d. R. finden sie nicht statt, wenn es einen Mangel an Klientel gibt.

So wird es sich vllt. (bei eurer Anreise) bei der "Orientierungsfahrt" verhalten haben und m. E. gewiss bei der Bootstour.

Findet die Fahrt dann definitiv nicht statt, erhält man sein Geld zurück... und ich gehe davon aus, dass dies bei der geplatzten Bootstour der Fall war.

Was den geänderten Rückflug betrifft: Du hast einzig einen Flug von A nach B gebucht. Zeiten und auch der Streckenverlauf können im Nachhinein geändert werden = ein Zwischenstop ist möglich. Schau mal in die AGB deines Veranstalters, die du vor der Buchung akzeptiert hast.

Einzig die Sache mit dem geänderten Ankunftsflughafen berechtigt zu Kritik, gehört aber nicht in dieses Forum / in diesen Thread. Dafür gibt's das Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".

Zu deinem letzten Satz "Sämtlich mit betroffenen Mitreisenden werden sich dem anschließen." kann ich dir nur sagen, dass es in Dt. keine Sammelklagen gibt. Diese Sache wird wohl jeder betroffene Urlauber für sich allein durchziehen müssen.

Eine gesetzliche Grundlage für einen Schadenersatzansprüch sehe ich allerdings - wie auch @Holginho - nicht.

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ITS ..

@noel

Ich habe gelesen, dass dein Problem schon im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" diskutiert wurde.

Es ist in der Tat kein ITS spezifisches Problem. Flugzeitverschiebungen kommen bei allen RV vor, manchmal werden die Zeiten nach vorn und manchmal nach hinten verschoben.

Beispiel:

Auch ich habe ebenfalls früh im Novermber 11 für Sommer 12 gebucht (anderer RV), wobei ich allerdings nicht die Reise nach den Flugzeiten ausgewählt habe.

Flugzeit war für rund 15 Uhr angegeben - was mir ausgezeichnet passte. Vor Weihnachten erhielt ich die Mitteilung, dass der Flug auf 6 Uhr morgens vorverlegt wurde - was mir definitiv weniger gefiel (andere wären vllt. sehr glücklich gewesen).

Bei anderen Buchungen Nov. 2010 wurden zwei Abflüge nach hinten verlegt.

 

Fazit: Das Ganze ist absolut nicht außergewöhnlich, nicht RV spezifisch.

Drum tangiert es mich im Prinzip auch recht wenig - vorausgesetzt, ich werde frühzeitig darüber in Kenntnis gesetzt, damit ich mich DB bezogen organisieren kann.

Sich für eine bestimmte Pauschalreise u. a. aufgrund der Flugzeiten zu entscheiden, erachte ich eher als risikobehaftet, da überall (sowohl hier bei HC als auch in anderen RB) stets darauf hingewiesen wird, dass Flugzeiten voraussichtlich sind.

 

Was den "verlorenen Urlaubstag" betrifft, so gelten An- und Abreisetage nicht als Urlaubtage.

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Azur Air

@halvaeurope

... wobei "Gepäckdriss" bei ganz vielen "renommierten" Luftverkehrsunternehmen ein wunder Punkt ist ...

Es gibt einen Thread zu diesem Thema im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen, viel Gutes liest man nicht.

Die Load Services sind ja zu nahezu 100% an Subunternehmer vergeben, man denkt zuweilen, die pfeffern Koffer mutwillig aus der Ladeluke direkt aufs Vorfeld.

Nichts desto trotz sind 7 Monate kein Fanal für kundenorientierte Dienstleistungsauffassung, und das gilt gleichermaßen auch für Rhodos9709.

@Rhodos9709 richtet sich folgender Rat:

Bevor du einen Anwalt bevollmächtigst wende dich direkt an die Kanzlei, die die Schadenersatzangelegenheiten von Azur Air regelt. Es gibt hier einige Erfahrungsberichte hinsichtlich einer deutlichen Beschleunigung des Verfahrens durch diese Methode.

Ist zwar keine Entschuldigung, ich glaube jedoch, dass die wegen der vielen Verspätungen und der medialen Aufmerksamkeit dafür einfach nicht hinterherkommen und die Betroffenen deshalb schier bis Sanktnimmerlein warten lassen "müssen" ...

Du kannst getrost einen Termin von max. 14 Tagen setzen und ankündigen, dich mangels einer Rückmeldung rechtlicher Maßnahmen zu bedienen. Kommen die dann noch immer nicht in den Quark wirst du wohl um anwaltliche Unterstützung kaum herumkommen.

Noch ein Tipp: Schau mal, ob es bei Facebook die Möglichkeit gibt mit Azur zu kommunizieren. Offenbar erreicht man auf diesem Wege gelegentlich mehr, da noch größere öffentliche Reichweite.

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Sunexpress (XQ/XG)

@r.cichon

Der User Lollo schreibt, sein Anliegen sei mit der Begründung "Flug unterliegt nicht den Bestimmungen der VO" bereits abgewiesen worden.

Weshalb du es also probieren würdest bleibt dein kleines Geheimnis und ist es mir auch vollkommen wumpe, ob du meinen Ratschlägen folgst oder nicht. Einige, die es getan haben sind jedenfalls nicht schlecht damit gefahren. Ich halte hingegen die deinen an dieser Stelle leider für absolut entbehrlich, wobei ich zudem der Ansicht bin, dass ein bisschen studieren gar nicht schadet. Zumindest kommt man dann nicht auf derart groteske Ideen und ist sogar imstande, die Bestimmungen der Fluggastrechteverordnung korrekt auszulegen.

Und frag mich nicht, ob mir langweilig ist ... ist mir nicht, ich hab nur eine ausgeprägte Abneigung gegen Mumpitz!

Nun hat Lollo diesen Sachverhalt nur in einem Nebensatz zu etlichen Ärgernissen auf seinem Flug mit Sunexpress erwähnt, an sich ist alles Relevante dazu bereits im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" nachzulesen.

Die Berührungspunkte mit XQ sind hier abgearbeitet - keine EU Airline, kein Start im Gebiet der EU, keine Anwendung der VO(EG)261/04.

Nachtrag:

@Lollo

Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck! ;)

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Sahra Su Luxury Resort/Edit--jetzt: Sahra Su Holiday Village

@Holmei

Natürlich ist eine falsche Entfernungsangabe kein "Straftatbestand" ... :?

Gem. §651 BGB berechtigt eine nicht einzuhaltende vertraglich vereinbarte Leistung den Vertragsnehmer zu einem Ersatzangebot - das ist in diesem Falle die Umbuchung auf eine gleichwertige Reise. 

Es handelt sich also keineswegs "das Mindeste", sondern genau um den Umfang, der optional zur kostenlosen Rückabwicklung des Vertrages vom Gesetzgeber vorgesehen ist.

@unimolli2

Wenn zwar das Restaurant nicht zur Verfügung stand, jedoch eine angemessene (das liegt natürlich im Auge des Betrachters!) Alternativlösung für die übrigen Hotelgäste geschaffen wurde, kann man keinen Anspruch im Sinne von "gänzlich entfallener" Leistung erheben. Es sollte mich nicht wundern, wenn der Veranstalter bestenfalls im Rahmen "eingeschränkter Leistungen" reguliert oder gar die Forderung in Gänze bestreitet.

Bei allen guten Vorsätzen angeblich nur warnen zu wollen, sollte das dann auch möglichst nicht mit Betrugsvorwürfen ausgekleidet werden.

Wie man unschwer nachlesen kann, sind negative und positive Eindrücke offensichtlich sehr subjektiv.

Ganz zweifellos berechtigt eine falsche Entfernungsangabe zum Beispiel bezüglich des Strandes zu einer Minderung (20% des Reisepreises) bei Antritt, bzw. zum Rücktritt mangels Nachbesserungsmöglichkeiten - die Betrugskeule jedoch ist gelinde gesagt unangemessen.

:shock1:

Wie schon @Holginho gepostet hat: einfach mal das Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" besuchen, dort gibt es zahlreiche Informationen zur Thematik.

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Tricks beim Reisen?

Da es hier um Tricks beim Reisen geht möchte ich auf diesen einsamen Einzeiler nicht weiter eingehen.

Auch bei uns bediente man sich früher so mancher Refinanzierungstricks - und war häufig erfolgreich.

Aus Sicht heutiger Rechtslage ist das Ansinnen, sich beispielsweise auf eine vom Hotel verursachte Erkrankung zu berufen um sich pekuniär gesund zu machen wenig erfolgversprechend: Selbst wenn man zu den letzten Gästen gehörte und mehrere Personen an einer Salmonelleninfektion (nachgewiesen!) erkrankten, haben Gerichte entschieden, die Quelle Hotel sei nicht zweifelsfrei erhärtbar und die Klage auf Schadenersatz abzuweisen.

Da die Hürden hoch sind wird sich hier auch kein Anwalt an´s Verdienen einer goldenen Nase wagen, die Erfolgsaussichten sind einfach zu gering.

Nachdenklich bin ich geworden wegen der beschriebenen Methode:

Im Grunde gibt es hier eine Analogie zu den Refundprofis in Sachen VO(EG)261/04. Die Aktivitäten dieser Inkassounternehmen haben tatsächlich dazu geführt, dass deutlich mehr Einreden erfolgten und Entschädigungen geflossen sind. Das ist pfiffig aus der Sicht des Einzelnen, aber genau diese "S.a.u.erei" bezahlen alle Fluggäste über die Kalkulation des Ticketpreises.

Meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist es ein Unding, dass die "Entschädigung" unbeachtlich des tatsächlichen Schadens pauschal zu entrichten ist. Eine Ticketpreiserstattung - okay, aber nicht selten fließt das Zehnfache des Ticketpreises.

Man muss übrigens nicht "auf dem Schönfelder schlafen" um sich über angemessene Methoden zu informieren - erste Anhaltspunkte bietet auch das Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen. :wink:

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Erfahrungen mit Quality Travel Service - QTS - Köln

P.S.:

Mir ist im Nachhinein eingefallen, dass sich deine Bemerkung bezügl. des VIP-Services auf eine Nachfrage von mir an @frima (5.1.) beziehen könnte.

Und ich habe gefragt, weil ich mir zu diesem Zeitpunkt nicht die Reiseausschreibung angesehen habe, d. h. mir der volle Umfang des VIP-Services nicht bekannt war.

Dieses mein Nicht-Wissen und damit die Frage dürften gestattet sein, nicht wahr ?  :?

Da nun aber gestern in deinem Posting diese Unterlassung erneut erwähnt wurde, habe ich die Ausschreibung gelesen, die besagt:

"Sie haben die Möglichkeit, die beschriebene Reise auch als Privatreise mit eigenem Fahrer und eigenem deutschsprechenden Reiseleiter zu buchen. Sie bewahren Ihre Flexibilität und eine individuelle Betreuung. Selbstverständlich können wir auch hier noch Ihre eigenen Reisewünsche berücksichtigen und weitere Besonderheiten in den Reiseverlauf integrieren. Je nach Saison beträgt der Aufpreis für Quality VIP Euro 175,- pro Person."  Quelle: QTS Reiseausschreibung

Durch den letzten Satz des Zitierten erklärt sich dir vllt. meine Frage nach dem Preis.

Meine Frage nach der Akzeptanz der Entschädigung (Upgrade / Silvesterdinner) beinhaltete reiserechtliche Überlegungen, nämlich; Ist noch ein nachträglicher Anspruch auf Reisepreisminderung gegeben, wenn der Gast bereits vor Ort Entschädigungen (welcher Art auch immer) für einen Mangel erhalten hat ?

Aber dies wäre im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" zu klären.

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Iberia - Erfahrungen?

@hansikohl

"Das" ist nicht nur "bei Iberia ganz normal", sondern im gesamten Luftverkehr.

Die Vorstellung, dass der Kapitän den bereits geboardeten Passagieren mitteilt, man warte noch auf "verspätete Reisende aus Santo Domingo" entlehnst du wahrscheinlich der Bahn, im Flugverkehr gibt es das nämlich schlicht nicht.

Dort gilt: Anschluss verpasst, nächste Möglichkeit zum Heimflug nutzen - und zwar keineswegs spezifisch nur bei der "üblen Iberia", sondern generell bei allen Gesellschaften.

:shock1:

Rechtliche Aspekte: Iberia hat für Verpflegungsleistungen aufzukommen und für einen zeitnahen Weiterflug zu sorgen - das wurde gemacht.

Folglich werdet ihr auf eure Beschwerde wahrscheinlich bestenfalls ein förmliches Entschuldigungsschreiben erhalten - weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Tipp 1: Mehr Puffer einplanen!

Tipp 2: Vor drastischen "Urteilen" über die Airline die allgemeinen Gepflogenheiten eruieren - erspart leicht peinliches Gezeter!

Tipp 3: Anstatt sich 7h schrecklich aufzuregen, einfach ein bisschen pennen, das mindert das Risiko, auf der Heimfahrt im Graben zu landen!

Tipp 4: Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" - dort wird über solche Sachverhalte bereits informiert und man kann sie weiter thematisieren!

 

Summa summarum: Nichts, aber auch rein gar nichts an dem Vorfall ist irgendwie spektakulär im Blick auf die Serviceleistungen der Airline, allein deine Vorstellung vom Flugverkehr scheinen irgenwie ein wenig "romantisch" zu sein und gehören upgedatet!

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Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!