525 Ergebnisse für Suchbegriff Meinungen zu reiserechtlichen Fragen..
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Storno zwei Tage vor offizieller Reisewarnung
Doc, kein Widersspruch meinerseits, daß Deine Argumentation nicht auch hierhin gehört ... und paßt!
Natürlich konnte niemand (weder das AA, noch die RV und am wenigsten der Urlauber) wissen oder auch nur abschätzen was passieren würde - aber man mußte mit gewissen Dingen "rechnen", sie als in gewissem Maße "wahrscheinlich"/möglich einstufen. Und in gleichem(!) Maße (in Bezug auf dieses Wissen) wie RV Reisen angeboten haben, haben Urlauber diese gebucht...und dann gibt es eben "Regeln" wenn ein Urlauber dann auf die Idee kommt, daß es für ihn aktuell nicht paßt.
Genau den Zeitpunkt/die Rechtfertigung für das ziehen dieser Regeln, den werden wir nicht schlüssig und sicher klären können - das werden ggfs. Richter erledigen und feststellen/-legen müssen.
Auch deshalb heißt dieses Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" - und das ist auch gut so!
Hotelbeschreibung übertrieben verschoben
Da es hier im Unterforum um Meinungen zu reiserechtlichen Fragen geht beschränke ich meinen Kommentar auf diesen einen Satz:
"Sollte obenstehendes nicht zutreffen, kann man den RV ohne weiteres nach Beendigung der Reise verklagen. Zugesicherte Eigenschaften sind verpflichtend!"
Man kann sich auch ohne weiteres einen Knopf an die Backe nähen - denn verpflichtende Zusicherungen sind nur solche Eigenschaften, deren Fehlen den Urlaubsgenuss erheblich beeinträchtigt. Dazu gehört beispielsweise nicht das Angebot von 3 Restaurants, ebenfalls ist allein die Existenz balkon- oder terrassenloser Zimmer bzw. deren individuelle Einrichtung kein Minderungsgrund.
Sarah und ihre Männer mögen den Sonntag kopfschüttelnd verbringen und alles genauso sehen - vor einer gepfefferten Minderungsforderung jedenfalls muss sich der Veranstalter wegen seiner Ausschreibung nicht machen.
Wie ich es sehe? Vorsorgliches Riesentrara um Kinkerlitzchen und ein haarsträubendes Beispiel für den Kontrollwahn mittels Netz.
Wiederschaun.
Vikingen Infinity Resort&Spa
Hallo thobrihe!
Da ich den Wunsch der Admins respektiere, das Thema "Vikingen Infinity" in 3 verschiedenen, jeweils themen-bezogenen threads zu behandeln und zu besprechen, möchte ich Dir hier nicht antworten (werde dies aber natürlich gerne an anderer Stelle im richtigen thread tun), da dies zu sehr OT führen würde und die Admins hier schon einige Male großzügig waren, was ich nicht weiter ausnutzen möchte.
Ja, entsprechende Infos findest Du schon hier auf den vorangegangenen Seiten, des weiteren auch im thread "Alternativen zum Hotel Vikingen Infinity Resort" hier im Türkei-Forum und v.a. auch im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen"...dort gibt es einen thread mit dem Titel "Hotel noch nicht fertig...was tun".
Guggst Du hier:
http://www.holidaycheck.de/thema-Alternativen+zum+Hotel+Vikingen+Infinity+Resort+Spa-id_168561.html
und hier:
http://www.holidaycheck.de/thema-Hotel+ist+noch+nicht+fertig+was+tun-id_83538.html
Häng' Dich mit Deinen Fragen doch einfach dort an und Du wirst sicher schnell die entsprechenden Antworten bekommen - Infos findest Du aber auch schon beim Lesen der threads.
Olympus Airways(OLY)
Willkommen im Forum von HolidayCheck, PeterFrankdsfd
Zu Onur /Olympus - wie Ahotep schon schrieb: Gegen Onur ist eine erfolgreiche Vollstreckung bekannt, da hat ein Anwalt kurzerhand in die Bordkasse eines Fliegers vollstreckt.
Sehr wahrscheinlich wird dir Flightright die Causa zurückgeben "nach Prüfung", da die Kosten unüberschaubar sind und das haben die nicht so gern.
Zu deinem Problem mit der "fehlenden Nacht":
Die Gretchenfrage wird sein ab wann präzise das Hotel gebucht war. Falls das erst ab dem 12.8. der Fall war wird HolidayCheck beim Veranstalter keinen Erfolg haben mit der Reklamation.
War bereits ab dem 11.8. bereits eine Beherbergung eingepflegt wird dir der Veranstalter etwa 50% eines Tagessatzes der Reise erstatten.
Da das aber nichts mit Onur oder Olympus zu tun hat schau doch bitte in den entsprechenden Thread im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen.
Da geht es zwar um eine andere Destination, die Problematik ist jedoch davon unabhängig.
Korrekte Buchungsunterlagen verpflichtend?
@de la Diva
Grundsätzlich bin ich ja für die Antworten dankbar. Und ja, ich werde auch das Hotel direkt kontaktieren, macht man ja sonst auch, zb. bei speziellen Zimmerwünschen oder ähnlichem.
Du fragst warum ich frage wenn ich es eh besser weis?
Diese Frage verstehe ich nun nicht. Ich habe ja nicht gefragt gehabt, was ich zusätzlich tun kann (trotzdem bin ich für die Anregungen ja dankbar).
Ich habe gefragt, ob TUI, also der Vertragspartner, verpflichtet ist, korrekte Vertragsunterlagen auszustellen.
Der Titel des Forums ist ja "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen". Von daher denke ich, dass meine Frage hier nicht deplaziert ist.
Wie gesagt, bin absolut für pragmatische Lösungen und werde natürlich das Hotel direkt kontaktieren.
Mir gehts aber um die rechtliche Frage, ob mir eine korrigierte, aktuelle und korrekte Buchungsbestätigung zusteht.
Koffer von Securitiy abgenommen - verschwunden
Mit Verlaub, ich bin mit 16 Jahren schon alleine geflogen und hätte meinen Koffer nicht ohne erbitterten Widerstand irgendwo zurückgelassen. Allerdings war ich bereits der englischen Sprache mächtig, weshalb ich überhaupt allein reisen durfte (Eltern).
Viel wahrscheinlicher ursächlich als die Jugend ist imho die Sprachbarriere.
Vermutlich sollten die Koffer nach der Kontrolle tatsächlich beim Einsteigen verladen werden, was die Passagiere aber nicht verstanden haben. Ist aber ebenso hypothetisch wie Mutmaßungen hinsichtlich des Alters.
Ich würde da nach 3 Monaten ebenfalls alle Hoffung für vergebens erklären, ausgenommen des pragmatischen Hinweises von Juanito.
Übrigens heißt dieses Unterforum ja "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" - daher ergänzend:
Ansprüche wegen Verlust des Gepäcks hat man im beschriebenen Fall nicht.
Mein lapidarer Rat: Bei den nächsten Reisevorbereitungen unbedingt etwas Englisch pauken, es gibt da sehr gute Tools im Netz ...
Anex Group/Anex Tour
Vollkommen irrelevant ist im Übrigen die Frankfurter Tabelle im Bezug auf Ansprüche an das Luftverkehrsunternehmen.
Bei einer Abweichung von mehr als 4h kann ab der fünften eine Reisepreisminderung anteilg 5%/h und für jede weitere geltend gemacht werden (beim Veranstalter).
Im Falle einer Flugstreichung und daraus resultierender Andersbeförderung hingegen besteht ein Anspruch gegen das LVU (VO(EG)261/04).
Als unzumutbar erachten Gerichte regelmäßig eine Verschiebung der Reisezeit mit der Folge erheblicher Störung der Nachtruhe, oder auch einen durch die Änderung um 6h verkürzten Wochenendtrip.
Wie gesagt, die Kammer hat nicht verboten die Flugzeiten zu ändern, sie hat lediglich verboten, Reisende beliebig innerhalb vorhandener Kontingente "umzuschichten".
Das hab ich allerdings schon gefühlte elwunneunzigtausendmal zu erklären versucht - wer es nicht verstehen will möge gern prozessieren!
Alles in allem ist diese Thematik überhaupt nicht Anex spezifisch und im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen bereits in epischer Breite nachzulesen.
Schauinsland Teil II
Das Thema ist ja nur zufällig im Thread zu Schauinsland aufgekommen und betrifft natürlich alle Veranstalter, die ebenso Reisen kurzfristig abgesagt haben dürften.
Deshalb von mir abschließend:
Rückflüge und deren Organisation sind etwas einfacher, wir blieben beim Generalstreik letztes Jahr einfach 2 Tage länger, Kosten übernahm TUI.
Natürlich muss der Veranstalter nach zumutbaren Alternativen suchen, das geht jedoch nicht so weit die Reisenden irgendwie ins europäische Umland zu verschicken und Bustransfers oder etwas in der Art zu organisieren. Da die Streiks G.s.D. von überschaubarer Dauer sind wird den meisten nur eine geringfügige Verschiebung von An/Abreise drohen, das muss man hinnehmen.
Versäumt man einen wichtigen Termin ist das p.P., besser einfach nicht auf Naht planen, sondern einen Puffer vorsehen.
Ich meine, das Thema gibt es bereits im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen - da gehört´s auch hin.
Selbstverständlich ist es für JoSchl super ärgerlich, dass gleich die komplette Reise abgesagt wurde. Es dürfte sich jedoch um einen eher selten eintretenden worst case handeln, bei dem halt wirklich nichts zu drehen war.
Edit: Mit der Schreibweise Schlauinsand umgeht man die automatische Verlinkung. Für User, die das "Wortspiel" nicht verstehen (?!) = editiert!
Es geht wieder aufwärts mit Buchungen in die Türkei!
@bikermen sagte:
Zur gleichen Zeit wie ursprünglich gebucht fliegt noch ne Condor Maschine in der auch noch Plätze frei sind, auf die haben sie uns aber nicht gebucht weil die teurer ist.
Freie Plätze im EPV von Condor bedeuten nicht, dass euer RV noch Plätze auf der Maschine anbieten kann ...
Wenn die Verschiebung 4h überschreitet könntest du mit Kündigung drohen. Da die Reise inzwischen aber sicherlich bedeutend teurer ist als zum Zeitpunkt deiner Buchunung dürfte das keinen besonderen Eindruck machen auf den Veranstalter.
Ich würde an deiner Stelle versuchen, mit Nachdruck das Operating mit den "besseren" Reisezeiten zu verlangen.
Großartige weitere Optionen hast du nicht.
Auch hier das Fazit: Die Investion in bestimmte Flugzeiten oder -gesellschaften ist im Rahmen einer Pauschalreise nicht ratsam.
Mehr zum Thema findest du übrigens im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen", euer Problem hat ja mit der steigenden Nachfrage nach Türkeireisen höchstens am Rande zu tun ...
Sahra Su Luxury Resort/Edit--jetzt: Sahra Su Holiday Village
Stephan, nochmal:
Der RV (egal welcher) ist in einer solchen Situation einzigst(!) und alleine zu einer kostenlosen Stornierung(!), nicht(!) aber zu einer für den Urlauber kostenfreien Umbuchung.
Wenn Du umbuchen willst gilt das Preislevel mit dem Du das "Sahra Su" gebucht hast...und wenn ein anderes Hotel eben mehr kostet, dann trägst Du eben auf einen entsprechenden Aufpreis im Rahmen einer Umbuchung. Und nein, einen "Frühbucher-Rabatt" o.ä. wirst Du nicht angerechnet bekommen.
Das die Erfolgsaussichten eines Klageweges mehr als "umstritten" sind, haben wir Dir bereits mehrfach plausibel geschildert und sollte hier nicht weiter thematisiert werden...dafür gibt es (wie bereits mehrfach darauf hingewiesen) im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" den thread "Hotel ist noch nicht fertig...".
Übrigens, die WER (wenn auch immer noch auf einem schlechten Wert) steigt...und nein, das meine ich ausdrücklich nicht sarkastisch. Zur (möglichen) Entstehungsgeschichte der anfänglich teils schlechten HB wurde ja bereits schon einiges geschrieben.