525 Ergebnisse für Suchbegriff Meinungen zu reiserechtlichen Fragen..
525 Ergebnisse für Suchbegriff Meinungen zu reiserechtlichen Fragen..
Sunexpress (XQ/XG)
vonschmeling:
Welches "Grundsatzurteil" überhaupt?
Diese Fragen gehören m.E. auch eher in das Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" (oder genauer hier hin), wo schon eine Vielzahl von Erfahrungen zu Ansprüchen gem. VO(EG)261/04 nachzulesen sind.
Meine Erfahrungen mit SunExpress:
Mehrfach zügige Erstattung nach persönlicher Beschwerde, alle über die SÖP Schlichtungsstelle monierten Fälle erbrachten ohne weitere Kosten/Provisionen eine Kompensation in voller Höhe (gem. Entfernungstabelle der EU Fluggastrechteverordnung).
Grundsatzurteil war wohl der falsche Ausdruck, ich meinte diese verbindliche Tabelle mit fälligen Entschädigungen, gestaffelt nach Entfernung und Verspätung in Stunden, die Du wohl auch zitiert hast.....Sorry, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe, das war wie gesagt meine erste Erfahrung mit nennenswerter Verspätung überhaupt. Und ich hatte ja nur gefragt ob jemand damit bei SunExpress Erfahrungen hat und wie lange da in der Regel die Bearbeitungszeit ist, also warum soll diese Frage hier nicht hergehören?
Steigenberger Coraya Beach
Eine Pauschalreise ist nichts anderes, als ein geschlossener Vertrag. Der Veranstalter darf nicht einfach so elementare Dinge wie Verpflegung (von AI auf HP) und auch Abflughäfen ändern.
Somit ist es dein elementares Recht und überhaupt nicht frech, auf den Vertrag zu bestehen. Da du ggf. schon bereit bist, den anderen Abflughafen zu akzeptieren, ist es eigentlich das mindeste das sie dir dort auch AI anbieten. Deswegen bestimmt und hartnäckig darauf bestehen!
Sonst hast du auch das Recht, den Vertrag wegen Nichterfüllung zu kündigen.
Hierbei musst du natürlich prüfen, ob ein erneutes buchen des gleichen Hotels ggf. erheblich teurer wird. Generell kostest AI vs. HP, meistens nie mehr als 100 Euro pro Woche, kommt natürlich auf den Veranstalter an.
Falls du weiteren Klärungsbedarf hast, kannst hier im Forum mal schauen und ggf. dort eine Frage stellen:
Pauschalreise - weniger Tage als gebucht ?
Du, das sind hier nur MEINUNGEN zu reiserechtlichen Fragen und auch, wenn ich mir sehr sicher bin, ist das mit Recht haben und vor allem auch bekommen so ne Sache... Es ist also immer noch im Rahmen des Möglichen, daß Du Recht hast und/oder bekämst
Warte erstmal ab, was die TUI sagt, solange da kein X davor ist, macht der Verein nen guten Job! Ich hätte argumentiert, daß Ihr ja auch schon von der Anreise"nacht" gerade mal die Hälfte nutzen könnt, auch wenn man diese selbstredend voll bezahlen muß, will man nachts um 1 Uhr einchecken, aber insgesamt gesehen, ist es schon wirklich grenzwertig für den Reisenden und vielleicht ginge da auf der Mitleidsschiene mehr als auf dem "Ichhaberechtstandpunkt"?!
Drücke Dir die Daumen!
Vikingen Infinity Resort&Spa
Schade, das wir hier immer wieder OT geraten...aber einiges kann man einfach nicht unkommentiert stehen lassen.
Du solltest Dich einfach einmal genau informieren was "Alternative" in diesem Zusammenhang wirklich bedeutet und unter welchen Umständen und in welchem Maße "Kulanz" seitens der RV angesagt ist.
Weiterhin solltest Du Dir nochmal eingehend unsere tatsächlichen(!) Äußerungen zum Thema "Schnäppchen" durchlesen ... und diese ggfs. auch verstehen!
In Summe sind die aufgerufenen Preise für das "Infinity" selbstverständlich keine "Schnäppchen" oder "geschenkt" - betrachtet man aber den Preis anderer vergleichbarer Häuser und den, den dieses Hotel zu erwartend nach der Opening-Phase haben wird, dann waren es i.d.T. und i.d.R. durchaus "Schnäppchen-Preise".
Und jetzt sollten wir wirklich zur weiteren Besprechung dieser Sachlage in den entsprechenden thread im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" wechseln!
Hotel ist noch nicht fertig, was tun??
@vonschmeling sagte:
Mal ganz kategorisch und resolut:
Es ist nicht nur vollkommen abwegig, so zu denken, es ist geradezu bizarr ...
![]()
Dieses Forum nennt sich übrigens "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" und nicht etwa "rechstfreier Raum für bizarre Unterstellungen" ...
Bei allem Verständnis für die Enttäuschung der Betroffenen sollten inkriminierende Behauptungen a) mangels Substanz und
zum Selbstschutz der Verfasser unterbleiben.
Man befindet sich rasch an der Schwelle zur üblen Nachrede, dass das ein Straftatbestand ist, erwähne ich nicht zum ersten Mal!
![]()
Peter Zwegat hat Schulden bei mir...
Und dann so eine Signatur. Denn nicht nur RV´s und deren Anwälte lesen hier mit,
vielleicht hat ja der Herr Zwegat ja auch dieses Hotel gebucht,und sucht jetzt hier im Forum nach Hilfe.
Gruß,Jürgen
Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber
@Manu&Maik
Es ist zwar korrekt, dass die Flugzeiten nicht in Marmor gemeisselt sind - aber sie sind eben auch nicht vollkommen unverbindlich.
Aus erheblichen Verlegungen kann sich durchaus ein Kündigungsgrund ergeben, dazu gibt´s im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" zahlreiche Hinweise unter dem Titel "Flugzeitenänderung vor der Reise".
Dabei ist nicht (!!) maßgeblich, ob "ein Tag verloren geht" (An- und Abreisetage sind nicht als Erholungstage zu werten) sondern eine Vielzahl von Einzelaspekten, z.B. den von mir genannten in der Antwort an den Bademeister.
Leider sind die Auskünfte "ist aber zumutbar und müssen Sie so hinnehmen" immer schnell rausgehauen jedoch recht häufig nicht zutreffend.
Ob es sich dabei um eine klassische Pauschalreise oder einen X-Veranstalter also ein dynamisch gebasteltes Arrangement handelt, ist hinsichtlich der rechtlichen Bewertung hierbei ausnahmsweise mal unerheblich.
Anjelique Resort & Spa Konakli
Nein, nicht (zumindest nicht zwangsläufig) auf dem "Holzweg", da hier einiges im argen zu liegen scheint.
Nur sollte es im Bereich "Touristik" immer(!) ein Fachanwalt(!) für Reiserecht sein (Nein, Vertragsrecht "reicht" hier i.d.R. nicht) und die Argumentation sollte sehr stimmig sein. Hier sehe ich teilweise das Problem der Beweisführung - Einträge in Foren oder Hinweise in Hotelbewertungen zählen z.B. nicht d.h., sie sind reiserechtlich nicht relevant.
Darüber hinaus sollte im Falle eines angestrebten Klageweges Klarheit darüber bestehen, daß dies u.U. ein sehr langer Weg werden könnte und eine RSV vorhanden sein sollte - und diese sollte auch unbedingt(!) vorher befragt werden, ob sie dem Vorhaben folgt.
Aber all das ist hier eindeutig thread-themenfern und sollte ggfs. im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" weiter besprochen werden - dort gibt es sicher auch schon mindestens einen bestehenden thread zu diesem Themenbereich.
Pauschal gebucht, nur Hotel bekommen. Jetzt hohes Storno.
jl, überleg doch mal, nach Deiner Lesart - und ich gebe zu, daß der von Dir zitierte Passus, den ich auch schon öfter in den Fingern hatte, aber GsD nicht im Bett , hätte genauer formuliert werden können/sollen - wäre jeder Linienflug mit Verpflegungsleistung, gebucht über einen Veranstalter, auch eine Pauschalreise.
Deshalb der Hinweis auf das seeehr dünne Eis! Wir sind hier bei Meinungen zu reiserechtlichen Fragen, die darfst Du natürlich auch so äußern! Das Problem bei Dir ist halt nur sehr oft, daß Du deine Meinungen recht faktisch präsentierst und das ist selten förderlich. Mal ganz abgesehen davon, daß es mit dem hier vorgetragenen Sachverhalt natürlich wahrlich nix zu tun hatte. Aber da bin ich nicht päpstlicher als der Schnürschuh im Süden, so ziemlich jeder Thread streift hier oder da auch mal Nebenaspekte. Nur verrenne Dich doch nicht so in die Sachen!
Und was die Nummer mit den Claqueuren im Off angeht, diese geht regelmäßig ins Lächerliche und braucht diese stillen Schleim.scheißer ohne Charakter, ihre Meinung in der Öffentlichkeit zu vertreten, doch wahrlich kein Forum, welches auf Meinungsaustausch beruht, bei der es sogar im Sinn der Sache liegt, auch mal Widerrede zu erfahren?!
FTI Teil II
Was bitte willst du mitteilen?
Natürlich werden Ansprüche ggf. aufgerechnet um eine Überkompensation zu vermeiden.
In deinem Fall ergibt sich aus der pauschalen Entschädigung gem. VO(EG)261/2004 die lukrativste Forderung.
Setze sie durch oder verlange alternativ eine Kompensation vom Veranstalter nach der von mir genannten Berechnung.
Du hast ferner die Option die zusätzlichen Kosten vom LFU zu beanspruchen nach Beleg.
Aber nur entweder / oder - deine Entscheidung.
Last not least hat dieser Sachverhalt nur am Rande mit dem Veranstalter FTI zu tun, vielmehr handelt es sich um ein Thema für Smartlynx oder das Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".
Hier findest du auf der letzten Position eine Info zum Beschwerdemangement.
War Smartlynx nur das durchführende oder auch das ausführende LFU?
Sollte der Flug XY0815 nur operated by 6Y gewesen sein richtest du deine Kompensationsforderung bitte an das ausführende LFU.
Mehr Angaben / Konkretisierungen erleichtern die Möglichkeiten für wirksame Tipps!
Storno zwei Tage vor offizieller Reisewarnung
Doc, kein Widersspruch meinerseits, daß Deine Argumentation nicht auch hierhin gehört ... und paßt!
Natürlich konnte niemand (weder das AA, noch die RV und am wenigsten der Urlauber) wissen oder auch nur abschätzen was passieren würde - aber man mußte mit gewissen Dingen "rechnen", sie als in gewissem Maße "wahrscheinlich"/möglich einstufen. Und in gleichem(!) Maße (in Bezug auf dieses Wissen) wie RV Reisen angeboten haben, haben Urlauber diese gebucht...und dann gibt es eben "Regeln" wenn ein Urlauber dann auf die Idee kommt, daß es für ihn aktuell nicht paßt.
Genau den Zeitpunkt/die Rechtfertigung für das ziehen dieser Regeln, den werden wir nicht schlüssig und sicher klären können - das werden ggfs. Richter erledigen und feststellen/-legen müssen.
Auch deshalb heißt dieses Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" - und das ist auch gut so!