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525 Ergebnisse für Suchbegriff Meinungen zu reiserechtlichen Fragen..

Vikingen Infinity Resort&Spa

Hallo Jennifer, Willkommen im HC-Forum!

Mögliche Lösungsansätze findest Du hier im thread (einfach mal durchlesen), sowie im thread "Alternativen zum Vikingen Infinity" (auch hier im Türkei-Forum, aktuell auf Seite 4)

http://www.holidaycheck.de/thema-Alternativen+zum+Hotel+Vikingen+Infinity+Resort+Spa-id_168561.html

 

oder im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" im thread "Hotel ist noch nicht fertig..."

http://www.holidaycheck.de/thema-Hotel+ist+noch+nicht+fertig+was+tun-id_83538.html

 

Eine Frage an die Admins:

Aufgrund der sich abzeichnenden weiteren "Situationen" rund um das "Vikingen Infinity"...wäre es nicht eurerseits möglich, machbar, erwünscht(?) die beiden threads zu diesem Hotel hier im Türkei-Forum "oben festzutackern". Vielleicht werden so auch die beiden threads sach- und themenbezogen besser genutzt.

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Flugzeitänderung vor der Reise

Sehe ich anders, sowohl was die Chancen der Erstattung des kompletten Reisepreises anbelangt - die Risikobereitschaft relativ kleinen Summen nochmal womöglich größere hinterherzuschicken vorausgesetzt - als auch das Plädoyer am Ende. Immer eingedenk einer durchaus nachvollziehbaren Begründung der Verschiebung, die im Rahmen bleibt und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht grundlegend verändert, was sie im Fall uzaga1 m.M.n. keinesfalls tut.

Aber dafür sind wir hier halt auch im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" und nicht vor Gericht, wo bei gleichem Sachverhalt auch unterschiedliche Urteile herausspringen könnten.

Ich jedenfalls würde die Reise nicht auf dieser Grundlage und bei diesem Sachverhalt stornieren in der Hoffnung, den gesamten Reisepreis zurückzuerhalten, ohne mir davor ein "schriftliches Go" des Veranstalters geben lassen zu haben.

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TUI & XTUI Teil I

@tommyrifle

Ich erlaube mir, eine alles umfassende Antwort zu deiner Frage bezügl. Flughafenänderung hier einzufügen - und zwar aus dem entsprechenden Thread im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen":

@'vonschmeling' sagte:

...Möglichkeiten:

a) (RV)... organisiert dir wacker einen Flug ab dem gebuchten Airport

b) (RV) ....bedauert, schlägt dir aber vor, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten

b 1) (RV) ...bedauert, bietet dir aber ein Zug zum Flug Ticket/ oder einen Mietwagen an...

Das sind die rechtlichen Minimalansprüche.

Ist a) für den RV in der derzeitigen Situation nicht möglich und b 1) für dich nicht akzeptierbar, kannst du kostenfrei vom Vertrag zurücktreten / stornieren.

Wie andere RV reagieren, kannst du hier in den diversen RV-Threads nachlesen.

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Schauinsland Teil II

Ja, du kannst kostenfrei kündigen und musst keine Alternative annehmen.

Allerdings ist das Angebot zur Umbuchung zum tagesaktuellen Preis (!) keine wirkliche Lösung im Sinne der Vertragserfüllung und steht dir ebenfalls zur Verfügung - ungefragt. Das sollte dein Reisebüro wissen und dich darauf hinweisen ...

Um seine Verpflichtungen gem. dem Vertrag zu erfüllen muss dir vom Veranstalter ein kostenneutrales Angebot unterbreitet werden, was sich angesichts der Entwicklung und der Kurzfristigkeit sicherlich schwierig gestalten dürfte - zumal das alternative Hotel wenigstens ansatzweise "gleichwertig" sein sollte.

Im Übrigen füllt die verspätete Fertigstellung bei Buchung projektierter Hotels hier bereits 100e Seiten, und man kommt beim Lesen der entsprechenden Threads bisweilen kaum aus dem Staunen heraus :flushed:!

Zu den Rechten findest du zahlreiche Informationen im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".

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Tunisair

Zum einen hat der betreffende Mitarbeiter keine Gelegenheit, seine Darstellung der Ereignisse hier beizutragen, zum andern kann er - ich wiederhole! - nichts für ein technisches Problem und die daraus resultierende Verspätung.

Es ist nicht überliefert, wie höflich nach einer (vollkommen überflüssigen!) Bestätigung und der Herausgabe des Gepäcks verlangt wurde, von daher äußere ich mich nicht zu solchen Geschehnissen.

Die Verfahrensweise der Beschwerde kann man jedenfalls im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen besprechen - im Übrigen dort auch zahlreiche Erfahrungen nachlesen von Usern, die ohne Inkasso oder Anwalt erfolgreich agiert haben.

Ebenfalls die dort hinterlegten Zufriedenheitsbekundungen des Users Gabi2001 ... (gähn!)

Regelmäßig ist anzuraten, die Beschwerde per Einschreiben mit Rückschein an die deutsche Adresse der Fluggesellschaft in FRA zu senden, die da lautet:

Kaiserstraße 44, 60329 Frankfurt am Main

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Erfahrungen mit Rechtsanwält*innen für Reiserecht

Hallo ODB-ich mach es ganz kurz.

Dieses Reiseforum ist nicht dazu gedacht, Anwälte --und dies auch noch namentlich sauber aufgereiht- nach deren "Qualität oder fachlicher Kompetenz zu beurteilen oder danach zu filtern"...Wir haben hier das Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen"- schon richtig- aber dafür haben wir es nicht Online gestellt.Hier tauschen sich User über das Thema der Headline aus- eine Rechtsberatung findet nicht statt.

Und ganz sicher auch keine namentliche Nennung -oder sogar Empfehlung -von spezialisierten Anwälten

Daher schliessen wir hier jetzt ab und ich entferne gleichzeitig die Namen der Rechtsanwälte aus Deinem Beitrag. Auch diese wollen wir in unserem Forum nicht öffentlich genannt haben- ich wünsche Dir recht viel Erfolg bei der Suche -nach einem für Dein Thema geeigneten Anwalt.

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Reiseveranstalter "warnt" vor exclusiver Reisegruppe

Die Frage wurde im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" gestellt, weshalb ich mich auf die Betrachtung der insoweit relevanten Sachverhalte beschränke.

Die Reise ist nicht in ihrem Gesamtzuschnitt beeinträchtigt, ein kostenloser Rücktritt oder Umbuchung scheidet damit aus.

Von einer Überbuchung ist keine Rede, die Reise kann wie gebucht durchgeführt werden. Demnach muss man auch nicht befürchten vor Ort in irgend ein anderes Hotel verpflanzt zu werden, schon gar nicht ohne Mitspracherecht (das hat man immer!).

Ich würde davon ausgehen, dass der Veranstalter in der vergangenen Saison eine gewisse Häufung von Beschwerden über "arabische" Gäste zu beklagen hatte und dem vorgreifen möchte nach dem Schema "Wir haben´s Ihnen ja gesagt ...".

Rechtlich entfalten sich jedenfalls keinerlei Auswirkungen, da die Nationalität der Gäste kein Vertragsbestandteil ist.

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Vikingen Infinity Resort&Spa

Grundsätzlich ist es ja mal kein Problem, wenn man im Oktober einen Urlaub antritt und das Hotel am 1.9. eröffnet.

Faktisch ist es aber aktuell so, daß einige RV mittlerweile auch vom 1.9. als Eröffnungstermin abgekehrt sind und nun den 15.9. (teils sind sie auch schon beim 1.10.) propagieren.

Dir wird nicht viel anderes übrig bleiben als die Restzahlung fristgerecht zu leisten, da ansonsten Du erst einmal einseitig Vertragsbruch begehst und der RV in der Position wäre seinerseits den Vertrag kündigen zu können.

Die grundsätzlichen rechtlichen Aspekte dazu sollten aber ggfs. nicht hier, sondern im thread "Hotel ist noch nicht fertig..." im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" besprochen werden.

Ja, ihr werdet ganz sicher (bei nicht rechtzeitiger Eröffnung) beizeiten Alternativen genannt bekommen.

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BigXtra Teil I

@KhP52

Erstmal willkommen im Forum.

Zu deinem Posting:

Hast du auch im Ernstfall standhaltende Beweise dafür, dass die Überbuchung zu Lasten des RV ging bzw. dass dieser frühzeitig von der Überbuchung seitens des Hotels unterrichtet wurde ?  Falls nicht, solltest du von Bezeichnungen wie "Leutefangerei, Nepper, Schlepper, Bauernfänger" absehen, da ein öffentliches Forum kein rechtsfreier Raum ist.  :?

Zur Lage vor Ort an sich:

Hast du die Änderung unter Vorbehalt angenommen und dies dem RL mitgeteilt, ev. schriftlich festhalten lassen ? In diesem Fall kannst du - falls die Frist nicht überschritten ist - Reisepreisminderung anmelden.

Vllt. setzt du deinen Fall ins Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" - in den Thread "Hotel überbucht - was tun ?"

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Treibstoffkostenzuschlag bei Busreise

Ich denke, wir haben das Thema jetzt abgehandelt, wir wollen unendliche Geschichten vermeiden.

@ingmo: Unsere Expertin hat Dir ihre persönliche Einschätzung gegeben- mehr wird da nicht mehr kommen-- ist auch ein sicher nicht häufiger vorkommendes Thema.

Unser Forum beinhaltet keine Rechtsberatung-- dürfen wir auch nicht.

Daher trägt das Unterforum ja auch die Headline : "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen.."

Alles andere müsste jetzt auf den Tisch eines Anwalts.

Wobei unsere Userin vonschmeling sich hier auch zurückliegend immer als helping hand eingebracht -- und vielen Usern gute Tipps gegeben hat.Dafür hat sie viel Wertschätzung erfahren.

Mehr wäre jetzt eher weniger- wollen wir- s.o. -auch nicht ---und daher schliessen wir dann auch ab.

Viel Erfolg und irgendwann auch einen schönen Urlaub

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Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!