Eurowings
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Na ja, ähnlich. Uns wurde auch mitgeteilt das der Flug gestrichen ist, und wir selber uns um Ersatz kümmern müssen.
@reiselilly sagte:
Na ja, ähnlich. Uns wurde auch mitgeteilt das der Flug gestrichen ist, und wir selber uns um Ersatz kümmern müssen.
Entfernt ähnlich vielleicht, reiselilly ... du lässt nicht wissen, ob es sich um eine Pauschalreise / Aufforderung des Veranstalters handelte, das gegenständliche LVU ist Geschichte und ursächlich war nicht etwa ein Unwetter (= außergewöhnliches Ereignis).
Falls lind-24 hier nochmal lesend vorbeischlendert:
@lind-24- Forderung gem. VO(EG)261/04 an die Airline richten (250€ / Ticket)
- Forderungen der zusätzlichen Auslagen an den Veranstalter richten (scheint ja bereits erfolgt zu sein)
Es gibt dabei nichts aufzurechnen.
Viel Erfolg!
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also, bei mir war es keine Pauschalreise, und so weit ich weiß, bei lind waren die Flüge auch privat gebucht. Mir geht es ja nur darum, wie man in so einem Fall handeln sollte. Mich würde auch interessieren, ob bei "Flug gecancelt" der Grund eine oder keine Rolle spielt.
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Natürlich spielt der Grund des Ausfalls eine Rolle - ein Unwetter kann sich exkulpierend für die Airline auswirken - zum Beispiel.
Flüge hat man nicht "privat" gebucht sondern individuell - tatsächlich würde diese Buchungsform eine Wirkung auf die Ansprüche der lind-24s entfalten - nämlich wesentlich geringere gegen den Veranstalter zu haben (oder gleichsam keine!?).
Diesem Sachverhalt nähert man sich allerdings nicht mit den Fragen des Traveler737 an würde ich meinen, vermutlich vertrete ich diese meine Haltung dazu auch im Vollsuff?! -
Danke für die "individuell" Erklärung
und Prost 
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@reiselilly, möglicherweise bist Du anstatt an schwafelnden, wichtigtuerischen Erklärungen an dem tatsächlich vollständigen Sachverhalt interessiert. Dazu zitiere ich die entsprechende Passage aus der EU-FluggastrechteVO 261/2004:
"Wie nach dem Übereinkommen von Montreal sollten die Verpflichtungen für ausführende Luftfahrtunternehmen in den Fällen beschränkt oder ausgeschlossen sein, in denen ein Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Solche Umstände können insbesondere bei politischer Instabilität, mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln und den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmens beeinträchtigenden Streiks eintreten."
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@reiselilly sagte:
Na ja, ähnlich. Uns wurde auch mitgeteilt das der Flug gestrichen ist, und wir selber uns um Ersatz kümmern müssen.
Entfernt ähnlich vielleicht, reiselilly ... du lässt nicht wissen, ob es sich um eine Pauschalreise / Aufforderung des Veranstalters handelte, das gegenständliche LVU ist Geschichte und ursächlich war nicht etwa ein Unwetter (= außergewöhnliches Ereignis).
Falls lind-24 hier nochmal lesend vorbeischlendert:
@lind-24- Forderung gem. VO(EG)261/04 an die Airline richten (250€ / Ticket)
- Forderungen der zusätzlichen Auslagen an den Veranstalter richten (scheint ja bereits erfolgt zu sein)
Es gibt dabei nichts aufzurechnen.
Viel Erfolg!
@vonschmeling sagte:
Falls lind-24 hier nochmal lesend vorbeischlendert:
@lind-24
Forderung gem. VO(EG)261/04 an die Airline richten (250€ / Ticket)
Forderungen der zusätzlichen Auslagen an den Veranstalter richten (scheint ja bereits erfolgt zu sein)
Es gibt dabei nichts aufzurechnen.
Viel Erfolg!
Auf der Grundlage des derzeitigen unvollständigen Kenntnisstandes zu behaupten, dass der Veranstalter der Kreuzfahrt für einen Teilbereich des entstandenen Schadens aufgrund Flugausfall/Flugverspätung aufkommen muss, ist völliger Blödsinn. Denn: Der Veranstalter der Kreuzfahrt hat mit dem Schaden überhaupt nichts zu tun, wenn es sich nicht um eine Pauschalreise gehandelt hat, wenn also Kreuzfahrt und Flug getrennt gebucht wurden. Ob dies so war oder nicht, wurde von lind-24 nicht näher erläutert.
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Genau das hatte ich in meinem vorhergehenden Beitrag bereits dargestellt.
Weniger labern, mehr reflektieren, Traveler737 ...
Prost! -
Ach so, und deswegen bist Du Dir so sicher, dass lind-24 seine Forderungen an den Veranstalter und nicht an Eurowings gerichtet hat.
@vonschmeling sagte:Forderungen der zusätzlichen Auslagen an den Veranstalter richten (scheint ja bereits erfolgt zu sein)
Scheint also doch - wie von mir bemängelt - noch einiges an informationen zu geben, die für eine seriöse Beurteilung des Falls erforderlich sind. Vielleicht machst auch Du Dir erst mal ein umfassendes Bild über die Situation, bevor Du hier wild drauflos schwadronierst und beleidigst. Hab komischerweise das Gefühl, der Laber-Heini bist Du...
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Und trotz all Deiner Beschimpfungen und Verunglimpfungen sollte nicht unerwähnt bleiben, dass uns lind-24 bisher vorenthalten hat (möglicherweise weiß sie es ja selbst nicht), warum der Flug denn überhaupt ausgefallen ist. Wie bereits von mir ausgeführt, ist die Fluggesellschaft gemäß EU-FluggastrechteVO 261/2004 von Entschädigungsverpflichtungen mit großer Wahrscheinlichkeit entbunden, wenn der Flugausfall auf "außergewöhnliche Umstände" zurückgeht, wie z.B. mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarende Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwartete Flugsicherheitsmängel oder aber den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmens beeinträchtigende Streiks. Jeder dieser Gründe liegt im Bereich des Möglichen...
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Erfahrungen vom letzten Samstag: Wir sind von Düsseldorf nach Venedig geflogen und haben dort eine Kreuzfahrt angetreten. Einen Tag vor Reiseende erreichte uns eine SMS "Sehr geehrte Kunde, ihr Flug wurde gecancelt. Bitte kümmern Sie sich um Ersatz"......
Auf einem Schiff ohne konstante Internetverbindung nicht gerade einfach, dazu noch für 6 Personen!!!
Wir kamen in der Hotline nicht durch und entschieden uns für Neubuchungen der Flüge für den nächsten Tag. Allerdings wurde ja Düsseldorf nicht angeflogen, somit mussten wir nach Köln und dann die 150 km mit einem Großraumtaxi nach Hause.
Zudem hatte der Flug dann vor Ort auch noch 2,5 Std. Verspätung. Uns entging durch die Neubuchung mehr als ein halber Urlaubstag, dazu viel Ärger und Zeitaufwand durch die Neubuchung und Flugsuche. Vor Ort im Flkughafen Venedig war auch das Chaos pur, wir mussten 3 x den Check in Schalter wechseln und das wirklich kreuz und quer durch den Flughafen.Vor 5 Wochen ist es ein Freundin ebenfalls von Venedig nach Düsseldorf passiert. Die Vermutung liegt nahe, das nicht gefüllte Maschinen einfach zusammen gelegt werden.
Das Personal an Bord war freundlich, die konnten ja auch nichts dafür.
Alles in allem ist es sehr ärgerlich gewesen und wir sind gespannt ob wir die eingereichten Leistungen in Höhe von 1100 Euro anstandslos und in vollem Umfang ersetzt bekommen.@lind-24 sagte:
Einen Tag vor Reiseende erreichte uns eine SMS "Sehr geehrte Kunde, ihr Flug wurde gecancelt. Bitte kümmern Sie sich um Ersatz"......
Ja, durchaus kommt bei dieser erschöpfenden Auskunft auch in Betracht, dass dem Veranstalter der Himmel auf den Kopf gefallen ist.
Für wie wahrscheinlich hältst du ein einen Tag vor dem Flug vorhergesehenes Unwetter, oder gar den Umstand, dass die politischen Verhältnisse am Zielort sich in einer Weise verändert haben, die eine Durchführung des Fluges für die Airline unmöglich machte ...
Und zudem: Ja, ich bin ziemlich sicher, dass die 1100€ als zusätzliche Verauslagung beim Veranstalter gefordert wurden, da der Betrag zu einer Entschädigung gem. VO(EG)261/04 nicht zu 6 Reisenden passt.Ich betrachte übrigens "sich wichtig machen" im Zusammenhang mit deinen Ausführungen (Einmischungen) nicht als Beleidigung oder Verunglimpfung sondern als Kompliment.
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@reiselilly, möglicherweise bist Du anstatt an schwafelnden, wichtigtuerischen Erklärungen an dem tatsächlich vollständigen Sachverhalt interessiert. Dazu zitiere ich die entsprechende Passage aus der EU-FluggastrechteVO 261/2004:
"Wie nach dem Übereinkommen von Montreal sollten die Verpflichtungen für ausführende Luftfahrtunternehmen in den Fällen beschränkt oder ausgeschlossen sein, in denen ein Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Solche Umstände können insbesondere bei politischer Instabilität, mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln und den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmens beeinträchtigenden Streiks eintreten."
@traveler737 sagte:
@reiselilly, möglicherweise bist Du anstatt an schwafelnden, wichtigtuerischen Erklärungen an dem tatsächlich vollständigen Sachverhalt interessiert. Dazu zitiere ich die entsprechende Passage aus der EU-FluggastrechteVO 261/2004:
Bestimmt ist reiselilly fundamental am "vollständigen Sachverhalt" interessiert, wird sich womöglich aber fragen, weshalb du dieses Interesse mit dem gegenständlichen Zitat zu befriedigen glaubst?
Googlen kann sie wohl selbst ... -
@lind-24 sagte:
Einen Tag vor Reiseende erreichte uns eine SMS "Sehr geehrte Kunde, ihr Flug wurde gecancelt. Bitte kümmern Sie sich um Ersatz"......
Ja, durchaus kommt bei dieser erschöpfenden Auskunft auch in Betracht, dass dem Veranstalter der Himmel auf den Kopf gefallen ist.
Für wie wahrscheinlich hältst du ein einen Tag vor dem Flug vorhergesehenes Unwetter, oder gar den Umstand, dass die politischen Verhältnisse am Zielort sich in einer Weise verändert haben, die eine Durchführung des Fluges für die Airline unmöglich machte ...
Und zudem: Ja, ich bin ziemlich sicher, dass die 1100€ als zusätzliche Verauslagung beim Veranstalter gefordert wurden, da der Betrag zu einer Entschädigung gem. VO(EG)261/04 nicht zu 6 Reisenden passt.Ich betrachte übrigens "sich wichtig machen" im Zusammenhang mit deinen Ausführungen (Einmischungen) nicht als Beleidigung oder Verunglimpfung sondern als Kompliment.
@vonschmeling sagte:
Und zudem: Ja, ich bin ziemlich sicher, dass die 1100€ als zusätzliche Verauslagung beim Veranstalter gefordert wurden, da der Betrag zu einer Entschädigung gem. VO(EG)261/04 nicht zu 6 Reisenden passt.
I
Ich gehe deshalb davon aus, dass die zusätzliche Verauslagung in Höhe von 1100,- € bei EW eingereicht wurde und "lind24" die Entschädigung gem. 261/04 noch nicht eingereicht hat (Unwissen oder warum auch immer).
Bei einer Pauschalreise hätte sich doch der Veranstalter um die neuen Rückflüge gekümmert.Lind24 wird uns sicherlich aufklären
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@rubin9999 sagte:
Ich gehe deshalb davon aus, dass die zusätzliche Verauslagung in Höhe von 1100,- € bei EW eingereicht wurde und "lind24" die Entschädigung gem. 261/04 noch nicht eingereicht hat (Unwissen oder warum auch immer).
Bei einer Pauschalreise hätte sich doch der Veranstalter um die neuen Rückflüge gekümmert.Richtig, das vermute ich auch. Hinzu kommt:
@vonschmeling zitierte:
@lind-24 sagte:Einen Tag vor Reiseende erreichte uns eine SMS "Sehr geehrte Kunde, ihr Flug wurde gecancelt. Bitte kümmern Sie sich um Ersatz"......
@vonschmeling sagte:
Ja, durchaus kommt bei dieser erschöpfenden Auskunft auch in Betracht, dass dem Veranstalter (Anm.: der Kreuzfahrt) der Himmel auf den Kopf gefallen ist.
@vonschmeling geht also davon aus, dass die SMS vom Veranstalter kam. Wo steht denn das? Hinzu kommt: Der Veranstalter der Kreuzfahrt ist doch sicherlich personell auf dem Kreuzfahrtschiff vertreten und bräuchte daher keine SMS zu schicken, sondern könnte den Gast direkt kontaktieren. Ich vermute darum vielmehr, dass die SMS von Eurowings kam. Auch das spräche eher für getrennte Buchung von Kreuzfahrt und Flug, also für keine Pauschalreise und damit für keine Haftung des Veranstalters für einen ausgefallenen Flug ...
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Wie gesagt - wenn die Flüge nicht im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurden ist eine Entschädigung vom LVU zu verlangen und zwar in Höhe von 250€ pro Ticket.
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@lind-24 sagte:
Einen Tag vor Reiseende erreichte uns eine SMS "Sehr geehrte Kunde, ihr Flug wurde gecancelt. Bitte kümmern Sie sich um Ersatz"......
Ja, durchaus kommt bei dieser erschöpfenden Auskunft auch in Betracht, dass dem Veranstalter der Himmel auf den Kopf gefallen ist.
Für wie wahrscheinlich hältst du ein einen Tag vor dem Flug vorhergesehenes Unwetter, oder gar den Umstand, dass die politischen Verhältnisse am Zielort sich in einer Weise verändert haben, die eine Durchführung des Fluges für die Airline unmöglich machte ...
Und zudem: Ja, ich bin ziemlich sicher, dass die 1100€ als zusätzliche Verauslagung beim Veranstalter gefordert wurden, da der Betrag zu einer Entschädigung gem. VO(EG)261/04 nicht zu 6 Reisenden passt.Ich betrachte übrigens "sich wichtig machen" im Zusammenhang mit deinen Ausführungen (Einmischungen) nicht als Beleidigung oder Verunglimpfung sondern als Kompliment.
@vonschmeling sagte:
Und zudem: Ja, ich bin ziemlich sicher, dass die 1100€ als zusätzliche Verauslagung beim Veranstalter gefordert wurden, da der Betrag zu einer Entschädigung gem. VO(EG)261/04 nicht zu 6 Reisenden passt.
Warum meinst du @vonschmeling, dass der Preis nicht passt. Es ist genau die Summe die durch die Flüge von Venedig nach Köln und der Taxipreis von Köln nach Hause entstanden ist. Und was meinst du mit "Einmischungen"? Kannst du mir bitte die Abkürzung "LVU" erklären.
@Traveler737 , wie du schon vermutet hast, hatten wir die Flüge selbst gebucht, es war keine Pauschalreise sondern eine getrennte Buchung. Somit gibt es keinen Veranstalter an den ich mich wenden kann. Sondern habe mit EW am Sonntag telefoniert und dort die entstanden Kosten mit den dazugehörigen Belegen eingereicht.
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Ich denke erst mal gar nichts. Ich frage nur. Um mir ein Bild zu machen über die Situation. Möglicherweise hätte man es bequemer haben können. Kosten für Flug mit anderer Fluggesellschaft hätten im Zweifelsfall erstattet werden müssen. Übernachtungskosten möglicherweise auch. Andererseits sind's jetzt 1100 Euro als Schadensumme, die aufgerufen wird. Man weiß nicht genau, wie sich die zusammensetzen, um die Chancen auf Erstattung beurteilen zu können. Weiterhin stehen Entschädigungsleistungen für Flugverspätungen gem. EU-FluggastrechteVO 261/2004 im Raum. Sind die überhaupt beantragt worden?
@traveler737 sagte:
I Weiterhin stehen Entschädigungsleistungen für Flugverspätungen gem. EU-FluggastrechteVO 261/2004 im Raum. Sind die überhaupt beantragt worden?
Nein die habe ich noch nicht beantragt. Evtl. hätten wir mit einer anderen Airline nach Düsseldorf liegen können. Ich war mir aber nicht sicher ob es dann übernommen worden wäre. Auch die weiteren Hotelkosten wollten wir nicht für 6 Personen in Venedig in die Höhe treiben.
Daher schien uns der Flug nach Köln noch als die beste Variante, vor allem am gleichen Tag. Wir hatten auch nicht die Möglichkeit alle Varianten zu prüfen, wenn den schlechten oder auch nicht vorhandenen Internetverbindung auf dem Schiff. Und dann am Flughafen stehen und von dort erst alles regeln, schien uns zu ungewiss.
LG
Bine -
Die Gretchenfrage erscheint mir: Wo hast du die Auslagen geltend gemacht? Bei Eurowings?
Du kannst entweder die Entschädigung oder die Auslagen bei der Airline geltend machen, nicht beides. -
Lind-24,
die Abkürzung "LVU" steht für Luftverkehrsunternehmen. -
Sorry, Lind-24 - hatte deinen ersten Beitrag überlesen ...
Du hättest alternativ 1500€ Entschädigung verlangen können, daher habe ich mich gewundert, dass du 1100€ verlangst.
Aber danke für die Aufklärung!