FTI Teil II
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Ja klar, wenn man nicht selbst betroffen ist ist immer leicht reden.
Nachdem ich nun bereits einen zeitnahen Termin bei meiner Anwaltskanzlei (Terminabsprache auch samstags bis11.00Uhr möglich) bestätigt bekommen habe geht es mir auch schon viel besser. Danke der Nachfrage
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Ist es überhaupt erlaubt , da hinzugehen . Ist ja nicht lebensnotwendig . Jedenfalls haben sich für mich die Diskussionen mit meinem Alten , was besser ist Gutschein oder Geld , erledigt .
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Ist es überhaupt erlaubt , da hinzugehen . Ist ja nicht lebensnotwendig . Jedenfalls haben sich für mich die Diskussionen mit meinem Alten , was besser ist Gutschein oder Geld , erledigt .
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Das ist kein Chat hier Leute-- haltet Euch an die Regeln. Beiträge entfernt
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Hallo Gemeinde,
ich hätte 3 Fragen:- Warum findet man seit einiger Zeit schon keine Angebote mehr von FTI bei HC ?
- Wie lange haben die Gutscheine Gültigkeit, falls sie angeboten werden? Schon jemand Erfahrung damit?
- Könnte FTI dasselbe Schicksal ereilen wie Thomas Cook ? Unverhofft kommt ja oft .....
Vielen Dank für eure Antworten.
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Hallo Gemeinde,
ich hätte 3 Fragen:- Warum findet man seit einiger Zeit schon keine Angebote mehr von FTI bei HC ?
- Wie lange haben die Gutscheine Gültigkeit, falls sie angeboten werden? Schon jemand Erfahrung damit?
- Könnte FTI dasselbe Schicksal ereilen wie Thomas Cook ? Unverhofft kommt ja oft .....
Vielen Dank für eure Antworten.
@reisefux99 sagte:
- Warum findet man seit einiger Zeit schon keine Angebote mehr von FTI bei HC ?
Zu einer sehr ähnlichen Frage von User Meufel antwortete Günter auf der Seite 93 unten und weiterhin auf der Seite 94 oben.
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Hallo Gemeinde,
ich hätte 3 Fragen:- Warum findet man seit einiger Zeit schon keine Angebote mehr von FTI bei HC ?
- Wie lange haben die Gutscheine Gültigkeit, falls sie angeboten werden? Schon jemand Erfahrung damit?
- Könnte FTI dasselbe Schicksal ereilen wie Thomas Cook ? Unverhofft kommt ja oft .....
Vielen Dank für eure Antworten.
@reisefux99 sagte:
- Könnte FTI dasselbe Schicksal ereilen wie Thomas Cook ? Unverhofft kommt ja oft .....
Vielen Dank für eure Antworten.
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Niemals! Deshalb kannst du auch bedenkenlos einen Gutschein nehmen. Der Wert des Gutscheines verfällt nicht. -
Ich hatte daher gerade mal kurz mit einem unserer Key Account Manager Kontakt ( das sind die Spezialisten die bei HC für die Veranstalter zuständig sind--) und nachgefragt.
Hier die Antwort:
"Wir sind aktuell in Gesprächen mit dem Veranstalter, diese dauern aber noch an"=============
Mir persönlich war das bislang überhaupt nicht aufgefallen. -
danke Günter
Mit der "Gültigkeit" des Gutscheines meinte ich, ob es auch einen Termin gibt, bis zu welchem man den spätestens einlösen muss.
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danke Günter
Mit der "Gültigkeit" des Gutscheines meinte ich, ob es auch einen Termin gibt, bis zu welchem man den spätestens einlösen muss.
Idealerweise sollte der Gutschein eingelöst, bzw. abgeurlaubt sein vor der evtl. Insolvenz des jeweiligen RV.
Aber auch dann ist dein Gutschein versichert.
Schließlich ist ja letztlich jeder TC Kunde, Öger u. Bucher Urlauber entschädigt worden. -
vs hat's an anderer Stelle zwar bereits x-mal erklärt, aber dann übernehme ich das mal hier:
Ist keine Gültigkeit bestimmt, hat ein Gutschein eine Gültigkeit von drei Jahren. Der Herausgeber kann die Gültigkeit jedoch "angemessen" begrenzen. Die Angemessenheit ist dabei Auslegungssache. Im Regelfall gelten 12 Monate als angemessen, bei Reisen könnte ich mir jedoch vorstellen, dass ein Gericht im Nachhinein die angemessene Frist noch erhöhen würde.
Wie dem auch sein, mit Ablauf der Gültigkeit kann nur die Leistung nicht mehr verlangt werden, auch ein abgelaufener Gutschein kann bis zu drei Jahre noch in bar ausgezahlt werden (denn erst dann verjährt der Anspruch), wobei der Herausgeber allerdings den entgangenen Gewinn vom Gutscheinwert abziehen darf.
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vs hat's an anderer Stelle zwar bereits x-mal erklärt, aber dann übernehme ich das mal hier:
Ist keine Gültigkeit bestimmt, hat ein Gutschein eine Gültigkeit von drei Jahren. Der Herausgeber kann die Gültigkeit jedoch "angemessen" begrenzen. Die Angemessenheit ist dabei Auslegungssache. Im Regelfall gelten 12 Monate als angemessen, bei Reisen könnte ich mir jedoch vorstellen, dass ein Gericht im Nachhinein die angemessene Frist noch erhöhen würde.
Wie dem auch sein, mit Ablauf der Gültigkeit kann nur die Leistung nicht mehr verlangt werden, auch ein abgelaufener Gutschein kann bis zu drei Jahre noch in bar ausgezahlt werden (denn erst dann verjährt der Anspruch), wobei der Herausgeber allerdings den entgangenen Gewinn vom Gutscheinwert abziehen darf.
Wie kann ich das verstehen ? Ich bekomme kein Bargeld zurück sondern einen Gutschein , und den kann ich dann zu Bargeld machen ? Wie denn ?und warum sollte der RV da mitspielen?
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Wie kann ich das verstehen ? Ich bekomme kein Bargeld zurück sondern einen Gutschein , und den kann ich dann zu Bargeld machen ? Wie denn ?und warum sollte der RV da mitspielen?
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Gerechnet werden muss dann aber ab Ende des Jahres. Und ich wage zu bezweifeln das es rechtlich ok ist diese auf ein Jahr zu begrenzen. Annahme das eine Person nächstes Jahr zb durch eine op nicht reisen kann. Oder schlichtweg nicht will. Oh man da werden bei vielen die Gerichte glühen.
XXXAlso den Link brauchen hier sicher nicht, lass das bitte sein, gelöschtXXXIch hoffe das die ganze Sache bald ausgestanden ist bleibt alle gesund
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@jlechtenboehmer sagte:
Weil der Gesetzgeber es so vorsieht !
Ja schon klar , aber wenn der Gesetzgeber Gutscheine zulässt, wird er dann die Barauszahlung auch verhindern, sonst macht es doch keinen Sinn.
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@andi2601 "
Derzeit werden durch unsere Politiker so viele Rechtsbeugungen begangen, da ist die Geschichte mit dem Gutschein nur ein "F urz".
Rechtlich musst du überhaupt keinen Gutschein akzeptieren und kannst auf sofortige Rückzahlung bestehen.
