FTI Teil II
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@vonschmeling
ich hoffe, du hast dich dann ordentlich breit machen können und doppelte Bordverpflegung bekommen ? -
Nee, breit war ich nicht und das Futter hatte ich auch nur für die EPV Tickets gebucht ... kann ja keiner ahnen!

Mir geht´s nur drum zu erinnern, dass Änderungen sich auch positiv auswirken können - nur darüber berichtet ja dann keiner. -
Es ging nicht um Leistungserbringung sondern um Kundendienst -> Ansprechpartner ist das Reisebüro. Diese Aussage ist keineswegs der Versuch einer Irreleitung.
Ich habe weder bestritten, dass es sich um einen Mangel handelt noch dass euch gewisse Optionen - z.B. Rücktritt oder Selbstabhilfe - zustehen.
Weshalb du glaubst, mir den fehlenden Zusammenhang mit der VO(EG) 261/04 im gegenständlichen Kontext erklären zu müssen, weißt wohl auch nur du selbst.
Die von dir erwähnten Urteile sind mir bekannt (und ich verstehe sogar ihren Tenor!), und sehr schön, dass der Anwalt "nichts dafür bekommt" ...
Meine Botschaft: Es gibt für solche Fälle eine kundenfreundliche Rechtsgrundlage. Die Handhabe ist nicht FTI spezifisch.
Klar soweit? -
@slottermayer sagte:
Doch, die AGBs haben wir gelesen. Und du? FTI hat sich nicht an die AGBs gehalten, siehe Ziffer 12.1. Meine Frau ist übrigens Richterin und sie hat das Schreibn für den Anwalt selbst aufgesetzt. Der Anwalt bekommt dafür übrigens nichts.
Offensichtlich hast du sie doch nicht gelesen ? Oder du unterliegst wie in so vielen anderen Punkten schlicht und einfach einem Irrtum.
Denn bei deinem angeblichen „Problem“ handelt es sich ja nicht um einen Mangel gem. 12.1 sondern schlicht und einfach um eine zulässige Leistungsänderung gem. 3.2 sowie 3.4
Als Richterin sollte man den Unterschied doch kennen, und dein Anwalt hätte ihn auch bemerken müssen ? -
@Slottermayer
da können wir uns wohl alle schon mal bei den Gerichten bedanken wenn wir in Zukunft gesunden Rad- oder Wanderurlaub machen dürfen statt zu fliegen, weil kein Reiseveranstalter mehr bereit und in der Lage ist, Risiken zu tragen, die er selbst nicht zu verantworten hat ? -
@jlechtenboehmer,
also irgendwie fehlt mir daran der Glaube. Wie oft habe ich in der Vergangenheit Sprüche hören dürfen von den Arbeitgebern, wenn wir den Tarifforderungen nachgeben schaffen wir Arbeitsplätze, aber im Ausland, oder der Aufschwung wird gefärdet und ähnlichen Blödsinn. Deutschland ist eines der Wirtschaftsstärksten Länder der Welt. Was das mit dem Thema zu tun hat? Alles. Drohungen und Sprüche hat es schon immer gegeben und Wir leben immer noch und das sehr Gut.
Mein Mitleid mit den Reiseveranstaltern hält sich sehr in Grenzen. Wenn es FTI Mal nicht mehr geben sollte, dann eben Andere. -
@slottermayer sagte:
Hab ich richtig verstanden, du meinst es sei besser den Reisemangel an das Reisebüro zu melden?
Nicht besser sondern korrekt.
Zu deiner Info, das haben wir. Als Resultat wurde der Flug noch 10 Minuten nach hinten geschoben, ansonsten, wie ich bereits im Eingangspost schrieb, passiert nichts.
Das hat aber weder das Reisebüro noch der Veranstalter veranlasst - sondern der Leistungsträger Flug.
Ich denke übrigens, die "Bewegung" ist einzig und allein auf das Anwaltsschreiben zurückzuführen. Zumindest haben unsere anderen Bemühungen, sei es beim Reisebüro, sei es beim RV zu keinerlei "Bewegung" geführt. Warum du in diesem Forum unterstellts, es sei anders wird wohl seine Gründe haben ...
Das einzige was Bewegung in die Sache gebracht hat war das Schreiben des Anwalts.Ich unterstelle lediglich, dass die neuerliche Änderung zufällig mit dem Anwaltsschreiben zusammentraf - aus gutem Grund.
Der letzte Satz war nicht für dich sondern für die anderen Leser. Genauso wie mein Verweis auf die Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union, die war auch für die andern Leser.
Den "anderen Leser" - zumindest den interessierten! - dürften ebenfalls bekannt sein, dass hier kein VO relevanter Sachverhalt vorliegt.
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@slottermayer sagte:
Ich hätte z.B. nichts dagegen, wenn die RV das transparent spielen. Für 100€ Aufpreis gibt‘s dann eben garantierte Flugzeiten oder eben für 100€ weniger best effort innerhalb eines 24 Stunden Zeitfensters und die genauen Zeiten werden 2 Tage vorher mitgeteilt. Dann wäre alles bestens.
Ja, und der Veranstalter käme aus Wolkenkuckucksheim ...
Nochmal extra für dich:
Nicht der Veranstalter legt die Reisezeiten fest, das tut das Luftverkehrsunternehmen, was es sich übrigens seinerseits in seinen AGB vorbehält, und zwar ohne von den Verbraucherbeschützern dafür ja angegriffen worden zu sein.
Eine weitere Frucht deiner blühenden Fantasie ist der "Aufpreis" von 100€ für fixe Reisezeiten. Vielleicht fliegst du nicht häufig Linie und sind dir die preislichen Unterschiede nicht so geläufig?
Überhaupt scheinst du hinsichtlich der Zusammenhänge und Zuständigkeiten nicht so ganz im Bilde zu sein.
Selbstverständlich gibt sich ein Veranstalter auch gegenüber dem Vermittler "hartleibig" und bewegt sich dennoch im Rahmen seiner Rechte. Diesen verlässt er erst, wenn er dir einen kostenneutralen Rücktritt vom Vertrag verweigert oder die Erstattung im Falle einer Reisepreisminderung.
Es ist - schmeichelhaft formuliert! - reichlich naiv anzunehmen, dass die Mandaten Slottermayer mit einem simplen Anwaltsbrief FTI veranlasst haben sollen ein zusätzliches Operating zu ihnen genehmen Reisezeiten aufzustellen.
Man möchte rufen: Sieh her - Post aus Absurdistan!
Ich wiederhole: Die gesetzlichen Vorgaben sichern Pauschalreisende ausgezeichnet ab.Mir missfällt entschieden die hoodeske Attitüde in deinen Vorträgen. Man könnte glauben, dass ohne dein kämpferisches Einwirken das Abendland verloren und räuberischen Pauschalreiseanbietern unbedingt zu Ross und in Strumpfhosen das Handwerk zu legen sei.
Stattdessen haben Gesetzgeber und Gerichte den Betroffenen eine ganze Reihe von wirkungsvollen tools zu Verfügung gestellt, und es ist auch nicht verwerflich, mit der Veranstaltung oder dem Vertrieb von Reisen Gewinne zu generieren. -
Die Tools von Kündigung über Minderung bis Selbstabhilfe - kennst du nicht, Ex-Senator?
Und bitte klemm dir die Unterstellung mir würden die Argumente ausgehen und ich müsste daher persönlich diskreditieren ... das besorgst du fein säuberlich selbst, Slottermayer - ich brauch mich darum nicht zu bemühen.Du bist z.B. im Hinblick auf die Substanz deiner Buchung noch immer im Irrtum, gleichwohl auch im Hinblick auf das Bananenargument "Anwalt schreibt, Veranstalter kommt im Quark". Dein Anwalt verursacht nicht mehr als ein müdes Blinzeln auf die Operatings und deren Verfügbarkeit. Glaubst du tatsächlich, Abhilfe oder Minderung wären irgendwie "bedrohlich"?
Ich bin nicht für Gesang zuständig, das erledigen die Syrenen. -
Du hast doch die Urteile selbst beigetragen, Slottermayer. Ein Rücktritt oder eine Reisepreisminderungen sind die Optionen, erst wenn dir das verweigert wird sprechen wir von Unrecht. Du kannst vom Veranstalter nicht eine bestimmte Reisezeit "verlangen", da dieser die nur in Abhängigkeit von seinen Leistungsträgern anbietet und nicht extra eine Maschine für Slottermayers least um den Vertrag zu 100% zu erfüllen.
Außerdem sind die "ich zahl ja gerne mehr" Schwüre immer nur Lippenbekenntnisse - Angebote "besserer" Flugzeiten mit Aufpreis werden schön regelmäßig als "sittenwidrig" empfunden.
Letzten Endes hat auch ein jeder Reisende vollkommen andere Vorstellungen von "guten Flugzeiten" und gelten An- und Abreisetage nun einmal nicht als Erholungszeit. Seltsamerweise kann man die lieben Kleinen um 3 Uhr in der Früh unbeschadet zum Hinflug schleppen, um 23 Uhr stellen sich hingegen bleibende Traumata ein - beim Rückflug ist es dann umgekehrt.
Ich hab dich wohl verstanden - ich singe niemandes Lied, höchstens mein eigenes. -
Vermutlich sind deine Erfahrungen entgegen deines Aufruhrs doch die besten und du weißt es nur nicht ?
Denn der RV hat sich völlig korrekt im Rahmen seine AGB verhalten - die ja Vertragsbestandteil sind und die du vermutlich schlicht und einfach nicht gelesen hast ? Im Übrigen Vertragsbestandteil aller RVˋs, und somit sind auch alle anderen Veranstalter ind dieses „nie wieder...“ einzuschließen. Ich persönlich würde allerdings überlegen ob ich noch mit einem Rechtsanwalt zusammenarbeite der versucht mit solchen Dingen Geld zu verdienen ....Im Übrigen habe ich neben Schauinsland noch keinen kundenorientierteren RV als FTI erlebt.
Wenn jlechtenböhmer noch keinen ich zitkere"kundenorientierteren rv als fti" erlebt hat, unterstelle ich mal 2 Möglichkeiten
1. er war noch nie im urlaub oder was ich für wahrscheinlicher halte
2. Er steht bei fti auf der gehaltsliste.
Sllche blauäugigen komentare bringen mich zum lachen.
Wenn er möchte kann ich gerne mal einen "kunde orientierten" E-Mail - verkehr auszugsweise zur Verfügung stellen -
@Haunstetter2,
- schreibst Du viel Unsinn
- Bist du nicht originell mit dem Vorwurf der Gehaltsliste. Der Vorwurf wird oft dann erhoben wenn die eigenen Argumente nicht ausreichen.
- Ich bin kein Arbeitskollege von Jlechtenboehmer bei FTI
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Nun, es gibt eben sehr unterschiedliche Erfahrungen, die meisten Schilderungen werden wohl authentische Wahrnehmunge wiedergeben.
Man sollte sie akzeptieren und nicht unterstellen, das wirkt nur unsouverän.
Wenn sich FTI beispielsweise weigert, trotz Verlegung des Abflughafens in wesentliche Entfernung einen Rücktritt vom Reisevertrag zu gewähren, ist das wahrlich nicht "kundenfreundlich" sondern schlicht eine Schweinerei. -
@Haunstetter2,
- schreibst Du viel Unsinn
- Bist du nicht originell mit dem Vorwurf der Gehaltsliste. Der Vorwurf wird oft dann erhoben wenn die eigenen Argumente nicht ausreichen.
- Ich bin kein Arbeitskollege von Jlechtenboehmer bei FTI
hört sich abef schon ein bissl danach an. Gib mir doch mal ein beispiel bei dem fti "kundenorientiert" kulant, ohne androhung von zwangsmassnahmenund in einem angemessenen Zeitraum eine rklamation reguliert hat
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hört sich abef schon ein bissl danach an. Gib mir doch mal ein beispiel bei dem fti "kundenorientiert" kulant, ohne androhung von zwangsmassnahmenund in einem angemessenen Zeitraum eine rklamation reguliert hat
Das oberste credo ist dort, sich auf die trägheit und manchmal auch Unkenntnis der kundn zu verlassen. Am besten merkeln (jugendsprachlich für aussitzen/
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Zuweilen könnte man den Eindruck gewinnen, Beschwerden würden von reichlicher Ablagerung genauso profitieren wie Rindersteaks, auch Rückfragen werden nicht gerade überhastig erledigt - aber das ist wahrlich kein Alleinstellungsmerkmal von FTI.
Ich nehme an, jlechtenboehmer könnte seine positiven Eindrücke spezifizieren, allerdings schmollt er meines Wissens gerade ...
Jedoch ist die Phrase "du stehst wohl auf der Gehaltsliste" hinsichtlich gegenteiliger Ansichten derart abgedroschen, dass ein Vortrag enorm gewinnt wenn man darauf verzichtet ... -
Zuweilen könnte man den Eindruck gewinnen, Beschwerden würden von reichlicher Ablagerung genauso profitieren wie Rindersteaks, auch Rückfragen werden nicht gerade überhastig erledigt - aber das ist wahrlich kein Alleinstellungsmerkmal von FTI.
Ich nehme an, jlechtenboehmer könnte seine positiven Eindrücke spezifizieren, allerdings schmollt er meines Wissens gerade ...
Jedoch ist die Phrase "du stehst wohl auf der Gehaltsliste" hinsichtlich gegenteiliger Ansichten derart abgedroschen, dass ein Vortrag enorm gewinnt wenn man darauf verzichtet ...Ist wohl ein argument,, andererseits lehnt er sich mit der aussage "kein kundenorientierterer" sehr weit aus dem fenster.
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Vielleicht nicht, Haunstetter 2, es ist ja nicht ausgeschlossen, dass er in einer verzwickten Angelegenheit tatsächlich ein kundenorientiertes Verhalten erlebt hat.
"Für mich" oder "ich kenne keinen" streicht ja immer die Subjektivität der Aussage heraus und kann selbst dann verwendet werden, wenn einer eine einzige Erfahrung mit einem Reiseveranstalter gemacht hat - ohne falsch zu sein!
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Vielleicht nicht, Haunstetter 2, es ist ja nicht ausgeschlossen, dass er in einer verzwickten Angelegenheit tatsächlich ein kundenorientiertes Verhalten erlebt hat.
"Für mich" oder "ich kenne keinen" streicht ja immer die Subjektivität der Aussage heraus und kann selbst dann verwendet werden, wenn einer eine einzige Erfahrung mit einem Reiseveranstalter gemacht hat - ohne falsch zu sein!
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Vielleicht nicht, Haunstetter 2, es ist ja nicht ausgeschlossen, dass er in einer verzwickten Angelegenheit tatsächlich ein kundenorientiertes Verhalten erlebt hat.
"Für mich" oder "ich kenne keinen" streicht ja immer die Subjektivität der Aussage heraus und kann selbst dann verwendet werden, wenn einer eine einzige Erfahrung mit einem Reiseveranstalter gemacht hat - ohne falsch zu sein!
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