Avatarbilder / Urheberrechtsverletzung
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Hallo zusammen,
auf der Startseite meines Internetproviders habe ich einen interessanten Artikel zum Urheberrechtsschutz gefunden klick
hier ein Auszug aus der genannten Quelle:
"Wenn Sie Bilder ins Internet stellen: Achten Sie immer auf das Copyright der Werke. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie selbstgeschossenes Fotos verwenden, denn daran besitzen Sie die Rechte. Wer sich nicht daran hält und ungefragt fremde Bilder verwendet, wird zur leichten Beute für Abmahn-Anwälte. Und das kann teuer werden. Jeder kennt sie, viele nutzen sie: Avatare. Die kleinen Bildchen hübschen das Profil in einem Online-Forum oder einem sozialen Netzwerk auf. Gerne werden hier Fotos von Stars oder aus Filmen genommen, der Nutzername entsprechend angepasst. Doch auch ist dies ein klarer Verstoß gegen das bestehende Urheberrecht durch den Forennutzer.
Problematisch: Auch Forenbetreiber können bei solchen Urheberrechtsverstößen verantwortlich gemacht werden. Auch nachträgliche Bearbeitungen der Fotos reichen nicht immer aus – das neue Bild müsste eine gewisse eigene Schaffenshöhe erreichen. Ob die erreicht ist, entscheidet im Zweifelsfall der Richter. Übrigens: Auch Landkarten und Ausschnitte daraus sind geschützt und dürfen nicht einfach kopiert und verwendet werden."Nun gibt es hier im Holidaycheck-Forum zahlreiche Nutzer, die kopierte und somit wahrscheinlich illegale Bildchen als Avatarbild verwenden, auch einige Usernamen gehören eigentlich copyright geschützen Firmen. Gut, für seine Bilder ist jeder selber verantwortlich und zu den Nicknames heißt es bei den Forenregeln und Nettiquette:
"Nicknames sind bitte so zu wählen, dass nach Möglichkeit keine Ähnlichkeiten mit bereits bestehenden Namen entstehen und keine Firmen- oder Produktnamen oder Teile davon alsPseudonyme verwendet werden."
Nun zu meiner Frage:Was macht Holidaycheck, wenn ein Abmahnanwalt den Namen des Users für eine Schadensersatzklage erfahren möchte? Werden diese Daten dann freigegeben?
Weiter steht in dem o.g. Artikel: "...auch Forenbetreiber können bei Urheberrechtsverstößen verantwortlich gemacht werden." Wie wird das Thema hier bei Holidaycheck behandelt?Gruß Peter
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wauzih wrote:
zusammengebastelt, erfreut sich bester Gesundheit und ist am letzten Montag frisch kastriert worden
das sieht man ihn schon an der zunge an der arme

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@wauzih
der Wauwi schaut ja richtig traurig, kullern da Tränen?
die könnten vielleicht auch bei adrianmartin kullern, wenn ein findiger Anwalt sein aktuelles Avatarbild entdeckt und ihn zur Unterlassung auffordert, Nutzungshonorar und Abmahnung verschickt, natürlich alles mit hohen Kosten und viel Ärger verbunden
Hier noch ein Link zu der Problematik, aus meiner Sicht ist im Umgang mit "geklauten" Bildern nicht zu spaßen, bei **e..**y z.B. warten ganze Heerscharen von Anwälten auf Fehler in der Artikelbeschreibung und suchen nach illegal kopierten Bildern. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass auch hier auf Avatarbilder geschaut wird, bleiben bei verbotener Nutzung unsere Daten vertraulich?
Gruß Peter
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Bezüglich Urheberrechtsverletzungen sollte eigentlich jeder auf dem Laufenden sein, der schon ein wenig länger im Internet "tätig" ist.
Darum entferne ich jedwede musikalische Untermalung meiner Videos, wenn ich sie hier veröffentliche.
Das ist sehr schade, aber es geht nicht anders.
Was ev. Zitate betrifft - z. B. im Forum - , so setze ich sie in Anführungsstriche und benenne auch den Urheber bzw. setze ein Link.
Zu den Avataren: Ja, ist so eine Sache. Habe auch schon drüber nachgedacht...
Es gibt allerdings Seiten, Fotoseiten, die kein Copyright o. Ä. anmelden.
Ich gehe davon aus, dass es dann keine Probleme gibt.
Zu Eb..: Kannst du dicke Probleme bekommen. Da liegt in der Tat der eine oder andere auf der Lauer.
Aber das ist m. E. n. eine vollkommen andere "Baustelle". -
...mal kurz zur Rechtslage bei Verstößen gegen das Urheberrecht in Bezug auf Forenhaftung und Auskunftspflicht, wobei hier kein Unterschied zwischen textlicher oder bildlicher Verletzung des UrhG nach § 101 gemacht wird.
Zitat UrhG: „Wer in gewerblichem Ausmaß das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der rechtsverletzenden Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Erzeugnisse in Anspruch genommen werden. Das gewerbliche Ausmaß kann sich sowohl aus der Anzahl der Rechtsverletzungen als auch aus der Schwere der Rechtsverletzung ergeben.“
Inwieweit also ein "gewerbliches Ausmaß" vorliegt kann nur im individuellen Fall beurteilt werden und wird wohl für Foren-Avatare eher nicht der Fall sein. Gleiches gilt für den Auskunftsanspruch nach § 15 des TMG bei der Verletzung des Rechts am geistigen Eigentum, denn ob dieses dem UrhG nachgeordnet berücksichtigt wird, wird gleichsam eine Einzelfallentscheidung sein.
Soweit meine persönliche Meinung und Einschätzung...

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@curiosus
vielen Dank für Deine persönliche Meinung und Einschätzung. Dann hoffe ich mal, dass dem auch so ist und es ist bestimmt nicht als Freibrief zu verstehen, jetzt hier mit kopierten Bildern bzw. Fotos im Avatar zu übertreiben. Im Zweifelsfalle ist jeder User für sein Taten selber verantwortlich.@anne49
sicher ist es eine andere Baustelle und dient nur als Beispiel bzw. Vergleich. Wenn ich dort z.B. ein Poster verkaufen möchte, dann muss ich es schon selber fotografieren und darf nicht das perfekte Foto des Herstellers/Vertreibers/Produzenten von seiner Homepage illegal kopieren und dafür verwenden.
Ist auf dem Poster eine hübsche Landschaft, ein Popstar, Schuhe, ein Revolutionsheld, etc. und ich verwende das illegale kopierte Foto hier, weil es mir gefällt, dann ist es sicherlich genauso nicht statthaft, darauf und die rechtlichen Folgen bezieht sich eigentlich mein EröffnungspostingGruß Peter
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@Chriwi
der von Dir zitierte Text stammt von der in meinem ersten Beitrag genannten Quelle. Mit Deinem Einwurf zeigst Du uns allen auf, wie kompliziert die Rechtslage eigentlich ist, gehört hatte ich von der Problematik mit dem Atomium auch schon mal.
Ich hoffe, Durians fallen nicht unter das Urheberrecht
Gruß Peter
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...ein Freibrief ist die Einschätzung ganz sicher nicht. Sofern wir beispielsweise Text hier finden, die dem Urheberrecht zuwider laufen, so editieren wir diese ggf. und weisen auf die rechtlichen Folgen hin.
Teilweise kommen aber auch entsprechende Anfragen/Aufforderungen von außen bestimmte postings bzw. deren kopierter Inhalt zu entfernen...
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Rhodos-Peter wrote:
Ist auf dem Poster eine hübsche Landschaft, ein Popstar, Schuhe, ein Revolutionsheld, etc. und ich verwende das illegalekopierte Foto hier, weil es mir gefällt, dann ist es sicherlich genauso nicht statthaft, darauf und die rechtlichen Folgen bezieht sich eigentlich mein Eröffnungsposting.....oder z.B. Wilh. Busch, es kann muss aber nicht illegal sein.

Quelle: frag-einen-anwalt.de
......Auch die Urheberrechtschutzdauerder Zeichnungen Wilhelm Buschs ist nach nunmehr über 70 Jahren abgelaufen, so dass Sie eine von diesen veröffentlichen können, ohneeine Urheberrechtsverletzung zu begehen.Verwenden Sie eine copyrightgeschützte Fotografie einer Zeichnung, die Sie etwa einem Buch entnehmen werden, könnteallerdings das Urheberrechtdes jeweiligen Fotografen verletzt sein.
Ein passendes Zitat von Wilh. Busch:
Gar sehr verzwickt ist diese Welt mich wundert's daß sie wem gefällt.

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Rhodos-Peter wrote:
.....
Ist auf dem Poster eine hübsche Landschaft, ein Popstar, Schuhe, ein Revolutionsheld, etc. und ich verwende das illegale kopierte Foto hier, weil es mir gefällt, dann ist es sicherlich genauso nicht statthaft, darauf und die rechtlichen Folgen bezieht sich eigentlich mein EröffnungspostingGruß Peter
@rhodos-peter
was sagt denn dein gut aussehender bruder, dass du sein foto als avatar benutzt?

könnte auch thomas anders in jungen jahren sein