Liebe Gabriela,
es ist einfach zu Unsinnig was du hier schreibst, als dass ich darauf antworten will. Nur soviel:
Du hast früher manchmal gute Ansätze gehabt, auch wenn es schon immer deine Schwäche war, Dinge zu behaupten ohne den geringsten Nachweis. So auch diesmal. Aus deiner Tätigkeit als Schöffin solltest du eigentlich wissen, dass Recht auf § beruht, die mit Leben zu erfüllen sind. Leider vermisse ich bei all deinen Antworten auch nur andeutungsweise die Nennung einer Rechtsgrundlage. Und zu behaupten, durch die Abgabe seiner Willenserklärung sei der RV rechtlich gebunden, ist geradezu lachhaft. Abenteuerkich auch deine Konstuktion eines Vertragsschlusses!
Nimm es mir nicht übel, aber es ist absolut sinn-und zwecklos mit dir über juristische Probleme diskutiern zu wollen.
Kleine Erläuterung am Rande:
"Schuldig" macht man sich im Zivilrecht nicht, dieser Begriff dürfte dir vielleicht aus dem Strafrecht bekannt sein. Und wieso du jetzt auf Zinsschaden aus Verzug eingehst wird wohl ewig dein Geheimnis bleiben.
Ich werde hier jedenfalls nichts mehr schreiben, dieses Unterforum und dieses Forum insgesamt sind nicht mehr meine Welt.