• gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1300131831000

    @chepri:

    na, dann erkläre mir mal, wieso du das völlig anders siehst als ich in einem vorherigen Beitrag geschrieben habe und was darin konträr zu deiner Auffassung ist. Sorry, aber tut mit leid, ich kann dir in letzter Zeit -was deine Kommentare zu meinen Beiträgen angeht- nicht mehr folgen. Wenn du ein Problem mit mir hast -ich bin hier nicht anonym- kannst du es mir gerne durch eine PN erläutern. Mir scheint, die Lobeshymnen von moasik sind dir ein bischen zu Kopf gestiegen. Oder irre ich in dieser Hinsicht ?

    Gruss Gabriela

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1300133035000

    @gabriela_maier sagte:

    na, dann erkläre mir mal, wieso du das völlig anders siehst als ich in einem vorherigen Beitrag geschrieben habe und was darin konträr zu deiner Auffassung ist.

    Solche Behauptungen beispielsweise, die jeder rechtlichen Grundlage entbehren:

    "An diese Frist ist er gebunden"

    Zu deinen weiteren Ausführungen schweige ich lieber!

  • Kourion
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    geschrieben 1300134826000

    Zu "an diese Frist ist er gebunden":

    Wenn ich richtig gelesen habe, erklärt der TO im Eingangsposting, dass diese Zusage mündlich erteilt wurde.

     

    Zu irgendwelchen Frist an sich:

    Ich habe mir die AGB von Plus Tours angeschaut... übrigens interessant.

    Da steht:

     

    In folgenden Fällen kann Plus Tours vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

    9.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn Plus Tours in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich auf die für die Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl hingewiesen hat. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

    9.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Plus Tours deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die Plus Tours im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde....Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

    10.Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Plus Tours als auch der Reisende den Vertrag kündigen...

     

    Bitte nun HIER    weiterlesen zu 10.: Dort steht das Übliche zur höheren Gewalt, aber nicht der "magische Satz" bezügl. unverzüglicher Erstattung des eingezahlten Reisepreises.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
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    geschrieben 1300289355000

    Hallo,

    Wenn Frankie187 beweisen kann, dass der RV ihm zusicherte, dass die Rueckzahlung des Reisepreises innerhalb von zwei Wochen erfolgt, dann hat sich der RV selbst in Verzug gesetzt wenn er sich daran nicht haelt.

    § 286 BGB (Zeitablauf). So sehe ich das. Ich wuerde aus Gruenden der Hoeflichkeit den RV nochmals anschreiben, diesem eine enge Frist (1 Woche) zur Zahlung setzen und falls das erfolglos bleibt Rechtshilfe in Anspruch nehmen.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1300293985000

    Und welches Schuldverhältnis soll zugrunde liegen :frowning:

    Zunächst würde ich § 812 BGB prüfen

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1300294883000

    @bernardo

     

    Ja, den § habe ich gestern auch gefunden. Allerdings schrieb der OT:

     

    "Der RV Plus Tours hat mir gesagt mein Geld wird mir innerhalb der nächsten zwei Wochen zurück erstattet."

    Da könnte die Beweislage kritisch sein.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1300295602000

    @Kourion

    Wie ich oben schon schrieb, gibt es doch kein Schuldverhältnis in dem diese Leistung festgelegt wurde und somit kann auch kein Verzug eintreten. 

    Nachfrage: Hast du den § 812 gelesen ?

    Man muß sich doch klar machen, was hier passiert ist: RV hat Reisevertrag gekündigt => er verliert den Anspruch auf den Reisepreis => Geld muß zurückgezahlt werden?

    Warum? Weil es keine Rechtsgrundlage mehr dafür gibt.

    Merke: Verzug kann nur dann entstehen, wenn ich Kraft Vertrag o.ä. zu einer Leistung verpflichtet bin. So, das war es jetzt endgültig und das auch nur, extra für Dich

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1300299972000

    @chepri

    Ja, hast ja Recht. :D  

     

    Konnte die Sache gestern auch nicht wirklich nachvollziehen (müsste dann ja einen Vertrag geben, den es aber nicht mehr gibt - wie du schreibst) und habe es darum auch nicht erwähnt. Dazu kam halt noch die Erwähnung der mündlichen Zusage... wahrscheinlich am Telefon.

     

    Schön ist es natürlich wirklich nicht, dass der TO so lange auf sein Geld warten muss.

    Und wie ich schon schrieb: Diesbezüglich waren die AGB interessant, allerdings kann ich auch dort die Sache unter 10. - wo keine unverzügliche Rückerstattung erwähnt wird - nicht wirklich auslegen.

     

    So, habe mal soeben nachgeschaut. 812 passt auf jeden Fall besser...

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1300301280000

    Die AGB sind in diesem Fall nicht groß von Bedeutung, denn dort wo AGB´s gegen geltendes Recht verstoßen sind sie unwirksam. Theoretisch hat der TO schon längst einen Herausgabeanspruch nach 812 BGB, aber hierfür den Rechtsweg beschreiten wäre zum jetzigen Zeitpunkt kein allzuguter Rat.

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1300301667000

    Was hier so alles geschrieben wird.........

    Der RV hat nach Angabe des TO eine Willenserklärung abgeben, nämlich innerhalb von 2 Wochen den Reisepreis zu erstatten. Ob beweisbar oder nicht: können wir hier alle nicht beurteilen. Wir dürfen nur nach den Angaben unterstellen, das dem so war: und dann muss der RV in dieser von ihm selbst genannten Frist die Willenserklärung einlösen.

    Nach Verstreichen der Frist macht er sich schuldig !! Gegen seine Willenserklärung, die aber einer mündlich/schriftlich geschlossenen Vertragsbestimmung ( und von der Gegenseite nicht widersprochen ) entspricht.

    Juristisch erst relevant, wenn er überhapt nicht zahlt. Zinsschaden aus Verzug lächerlich.

    Wie kann man sich nur so in seinen Beiträgen verrennen ! Verstehe ich nicht.

    Gruss Gabriela

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