• MissTG
    Dabei seit: 1299715200000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1299766313000

    1. Sachverhalt:

     

    Es wurde eine Reise für 6 Jugendlichegebucht. Unter ihnen befindet sich eine minderjährige Person. DerVertrag wurde aber ohne jegliche Einverständniserklärung der Elternabgeschlossen.

     

    So stellt sich uns die Frage, ob dieserVertrag überhaupt eine Gültigkeit besitzt, denn dieser wurde nurvon einer volljährigen Person abgeschlossen. Übernimmt somit derReiseanmelder automatisch die Erziehungsberechtigung derminderjährigen der Person?

     

     

     

    Sachverhalt:

     

    Zwei Tage nach der Buchung dieser Reisemusste aus bestimmten Gründen der Vertrag widerrufen werden. DasReiseunternehmen verlangt dafür Stornierungskosten, die 15% desGesamtbetrages beträgt. Jedoch ist noch keine Anzahlung unsererseitserfolgt. Kann der Reiseverantsalter dennoch von uns verlangen, dasswir diese Kosten übernehmen?

     

     

    Wir hoffen auf Ihren Rat. Vielen Dank im Voraus.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 30173
    geschrieben 1299771736000

    Die Einverständniserklärung der Eltern sollte auf jeden Fall vorliegen, hier     nachzulesen (dort gibt es auch weitere Links).

     

    Zu der Verantwortlichkeit des / der Volljährigen: Du schreibst nicht genau, welche Art von Reise dies war. Dazu hier ein anderer Link: Klick hier         .

    Hier geht es allerdings eher um RV, die sogenannte Ferienfreizeiten, etc. anbieten.

     

    Dort steht u.a.: "Kommen bei einer Freizeit minderjährige Teilnehmer zu Schaden oder richten diese Schäden an, so stellt sich die Frage nach der Haftung der Begleit- und Aufsichtspersonen. Für die Dauer der Freizeitveranstaltung übertragen die Eltern eines Minderjährigen vertraglich die Aufsichtspflicht auf den Ausrichter."

     

    Zu den Stornierungskosten:

    Im Allgemeinen fallen Stornierungskosten an.

    Diesbezüglich die Fragen: Wurde die Reise im Internet gebucht ? oder im Reisebüro ?

    Gibt es keine Reiserücktrittsversicherung ?

    Wäre eine vllt. preislich interessantere Umbuchung möglich ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
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    geschrieben 1299771810000

    Ja, der Reiseveranstalter kann (und wird) schließlich ist ein gültiger Vertrag geschlossen worden. Wenn ihr jetzt nicht stornieren wolltet (oder müsstet) hätte doch keiner von euch danach gefragt ob einer noch nicht volljährig ist.

    Also kurz und knapp, Vertrag ist Vertrag und seid froh das euer Veranstalter nur 15 % haben will, bei den xlern sind das auch schon mal 40 %.

    Birgit

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1299772619000

    Hat da jemand eine Hausarbeit oder ähnliches anzufertigen?

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1299773683000

    Aus eigener Erfahrung:

    Musste 4x Flüge mit 14 bis 16jährigen buchen, die nicht zur Familie gehörten.

     

    Bei der Buchung (3x im Netz, 1x im RB) war jeweils nur das Alter der Beteiligten anzugeben, die Einverständniserklärung der Eltern war an dieser Stelle aber überhaupt kein Thema, da Bucher volljährig.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1299782414000

    @MissTG sagte:

    ...... Übernimmt somit derReiseanmelder automatisch die Erziehungsberechtigung derminderjährigen der Person?

    ......

    Zwei Tage nach der Buchung dieser Reisemusste aus bestimmten Gründen der Vertrag widerrufen werden. DasReiseunternehmen verlangt dafür Stornierungskosten, die 15% desGesamtbetrages beträgt. .......

    nein. der reiseanmleder übernimmt nicht die erziehungsberechtigung.

    denn der reiseanmelder muß ja nicht zwingend auch an der reise teilnehmen.

     

    der reiseanmelder haftet für alle reisenden.

    (steht bei jeder buchung aber auch immer klar und deutlich erklärt).

    wenn ein reisender zum beispiel die anzahlung nicht leistet, steht der reiseanmelder dafür gerade.

    man kann einen reisevertrag nicht einfach widerrufen.

    man kann den reisevertrag stornieren und dann fallen eben stornokosten an.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
    Beiträge: 685
    geschrieben 1299813974000

    Es wurde eine Reise für 6 Jugendlichegebucht. Unter ihnen befindet sich eine minderjährige Person. DerVertrag wurde aber ohne jegliche Einverständniserklärung der Elternabgeschlossen

     

     

     

    Hallo ???

     

    Jugendliche und Minderjährige sind beide unter 18 !

     

    Was wurde denn nun wirklich gebucht?

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1299830008000

    @Lugansk

    Der Vertrag wurde lt. MissTG zwischen dem RV und einem Volljährigen geschlossen und dieser wird m. E. bei einer Stornierung zur Kasse gebeten.

     

    Dass der Volljährige sich dann zwecks Beteiligung an den Kosten an die Eltern des Minderjährigen wenden kann (die zu dieser Reise keine Einverständniserklärung gegeben habe), bezweifle ich.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1299836096000

    @Lugansk sagte:

    ............... 

    Jugendliche und Minderjährige sind beide unter 18 !

     

    Was wurde denn nun wirklich gebucht?

    da bin ich auch erst drüber gestolpert.

    aber dann habe ich nachgeforscht.

     

    "..Unter Jugend versteht man in der westeuropäischen Kultur die Zeit zwischen Kindheit und Erwachsensein, also etwa zwischen dem 13. und 21. Lebensjahr....."

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1299856006000

    Und im Detail:

     

    "Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht ohne Betreuung von Erwachsenen verreisen. Deshalb empfiehlt sich für diese Altersgruppe eine organisierte Reise mit volljährigen Aufsichtspersonen."

     

    Wenn Jugendliche selbst buchen möchten:

     

    "Jugendliche ab 16 Jahren können... ohne Aufsicht Urlaub machen, ...

    (Zum Buchen an sich)

    Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht voll geschäftsfähig und dürfen deshalb nur Verträge abschließen, die sie mit ihrem Taschengeld begleichen können. Dies ist im so genannten Taschengeldparagrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§110 BGB) geregelt. Da eine Reisebuchung normalerweise das Budget eines Jugendlichen übersteigt, muss diese von einem Erziehungsberechtigten abgeschlossen oder genehmigt werden. In Reisebüros sollte zur Buchung eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden."  (Link s. o.)

    Laut MissTG aber schloss ein Volljähriger den Vertrag mit dem RV und nicht der / die Minderjährige.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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